Über rot vor der Polizei im besonderen Notfall, Schwerbehinderung

18. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sooderso12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Über rot vor der Polizei im besonderen Notfall, Schwerbehinderung

So guten Tag alle zusammen. Ich habe eine spezifische Frage die Ihr mir hoffentlich beantworten könnt.

Zu aller erst die Gegebenheiten.

Ich bin vom Amt 50 Prozent Schwerbehindert, und diagnostiziert mit einer crohnisch entzündlichen Darmerkrankung (davon gibt es immerhin 300.000 in DE) . Im Straßenverkehr hatte ich eigentlich nie probleme damit. Es tauchen zum Teil jedoch sehr starke Schmerzen und Inkontinenz auf.

Dazu. Ich bin in der Probezeit.

________________________________________

Es kam zu dem Fall, dass ich nachts in Baden-Würtenberg auf einer Straße mit meinem Auto gefahren bin. Ich hatte akute Bauchschmerzen und ein plötzlichen Druck im Bauch der mir signalisierte, sofort auf die Toilette zü müssen/ bzw. sich zu entledigen. Hinter mir reihte sich derweil die Polizei ein. Da der Schmerz immer stärker wurde und ich sonst einfach in das Auto mich entlerrt hätte, musste ich umgehend die Straße verlassen. Ich bin nach vergewissern des freien Verkehrs sofort links abgebogen (obwohl rot war) und habe direkt in der Nebenstraße geparkt. Mir war klar, dass die Polizei mich kontrollieren wird.

Leider, wie soll man es anders sagen, ist es zu einer Entleerung außerhalb des Autos nicht mehr gekommen. Das heißt auf "gutdeutsch", ich habe mir in die Hosen gemacht. Ich war natürlich über voll Scham und habe einfach die Kontrolle über mich ergehen lassen, und meine Aussage bezüglich des über rot fahrens, verweigert.
Mir war es zu dieser Zeit unmöglich den beiden Polizisten meine aktuelle Situation näher zu bringen.
________________________________________________
Jetzt zur Frage,

Ist es möglich in so einem bedeutsamen Fall klaren Widerspruch einzulegen, mit Verweis auf Haärtefall/Notfall ?
Da ich noch ein Jahr in der Probezeit bin, müsste ich ein Aufbauseminar und 2 Jahre Verlängerung der Probezeit akzeptieren. Gibt es zum schwere der Behinderung eine Art Ausnahmeregelung?
___________
Würde es reichen, ein persönliches Schreiben an den Mitarbeiter zu verfassen, oder wäre dringend ratsam einen Anwalt einzuschalten?

Ich danke vielmals, auch wenn das Thema etwas schambesetzt ist, möchte ich gerne nach einer Meinung von euch diesbezüglich fragen.

Danke!

-- Editiert von Sooderso12 am 18.06.2019 11:13

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Ihr Schmerzen sind nachvollziehbar, trotzdem hat meiner Meinung nach, die Straßenverkehrsordnung Vorrang.

Eine Ausnahmebewilligung, dass an Ampeln das Rotlicht missachtet werden darf, kann es nicht geben.
Was ist wenn ein Unfall passiert?

Damit kein weiteres Malheur passiert, müssten sie bei Autofahrten einfach Windel tragen, dann spielen rote Ampel keine Rolle mehr. Eine Bekannte hat einen Reizdarm und trägt, wenn sie unterwegs ist immer Einlagen.
Zumal ja nicht an jeder Ecke eine Toilette ist.

Bei einem GdB von 50, gibt es eigentlich keinerlei Ausnahmebewilligungen. Bei einem höheren GdB kann man auf Behindertenparkplätze parken, trifft aber nur zu, wenn die Gehfähigkeit eingeschränkt ist.




0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sooderso12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt aus der rechtlichen Perspektive wäre es ratsam den Betrag zu bezahlen und mich für das Aufbauseminar vorzubereiten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
und meine Aussage bezüglich des über rot fahrens, verweigert.
Sicherlich das beste bei der ganzen Angelegenheit!

Zitat:
Ist es möglich in so einem bedeutsamen Fall klaren Widerspruch einzulegen, mit Verweis auf Haärtefall/Notfall ?
Könnte unter Umständen ganz gewaltig nach hinten losgehen. Bringt man seine Erkrankung an und gibt zu verstehen, dass man selbiges Verhalten aufgrund besagter Erkrankung evtl wiederholen würde, kann es durchaus auch sein, dass sich ein Beamter der Fürerscheinstelle dann mal gedanken darüber macht, ob es dann nicht evtl besser wäre die Fahrerlaubnis einzuziehen...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von Sooderso12):
Das heißt aus der rechtlichen Perspektive wäre es ratsam den Betrag zu bezahlen und mich für das Aufbauseminar vorzubereiten?
Ja absolut! Und zukünftig immer Windeln tragen!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Vor Ort hätte man sich vielleicht noch auf einen rechtfertigenden Notstand berufen können. Schließlich hätte man da ja auch belegen können, dass die Sache im wahrsten Sinne des Wortes gewaltig in die Hose gegangen ist. Aber jetzt, im Nachhinein, sehe ich da keine Chance mehr, weil es jetzt eher nach einer Schutzbehauptung klingt.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Bringt man seine Erkrankung an und gibt zu verstehen, dass man selbiges Verhalten aufgrund besagter Erkrankung evtl wiederholen würde, kann es durchaus auch sein, dass sich ein Beamter der Fürerscheinstelle dann mal gedanken darüber macht, ob es dann nicht evtl besser wäre die Fahrerlaubnis einzuziehen...
Es war klar, dass sich das eine oder andere Mitglied dieses Forums darüber Gedanken macht, und diesen Gedanken dann fatalerweise auch schreiben wird. Aber es würde mich doch sehr wundern, wenn sich ein Mitarbeiter im öffentlichen Dienst einer Führerscheinstelle mit derartigen abstrusen Gedanken von der Arbeit ablenken lassen würde.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Aber es würde mich doch sehr wundern, wenn sich ein Mitarbeiter im öffentlichen Dienst einer Führerscheinstelle mit derartigen abstrusen Gedanken von der Arbeit ablenken lassen würde.
Nein, eher der Richter der diesen Fall hier zu entscheiden haben würde, wenn der Fragesteller Einspruch einlegen sollte.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Ich fürchte Du meinst das ernst, und ich wünschte es wäre anders.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Demonio,

sehe es wie einige Vorschreiber. Ein Widerspruch mit der Begründung der TE könnte im wahrsten Sinne nach "hinten los gehen".

Eine Ausnahmebewilligung um bei einem dringend Toilettengang rote Ampeln missachten zu dürfen, birgt schon Potenzial....

Deshalb kann man der TE nur raten, bezahlen, die Nachschulung machen und sich Windeln zulegen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Ein Widerspruch mit der Begründung der TE könnte im wahrsten Sinne nach "hinten los gehen".
Nach hinten losgehen kann da nichts. Erfolgversprechend erscheint mir ein Einspruch aber auch nicht. Aber das habe ich ja auch schon ausführlich dargestellt.

Zitat (von Loni12):
Eine Ausnahmebewilligung um bei einem dringend Toilettengang rote Ampeln missachten zu dürfen, birgt schon Potenzial....
So eine Ausnahmegenehmigung gibt es nicht. Habe ich aber auch nicht behauptet. Eine rote Ampel darf nur missachten, wer Sonderrechte gem. § 35 StVO hat.

Der von mir erwähnte rechtfertigende Notstand besagt ja schon, dass man sich regelwidrig verhalten hat, diese Zuwiderhandlung aber ausnahmsweise aufgrund besonderer rechtfertigender Umstände nicht geahndet wird. Wie ich aber auch schrieb, wird sich der TE im Nahchinein nicht darauf berufen können.

Interveniert habe ich letztlich nur gegen den Quatsch, dass wegen dieser Geschichte Fahreignungszweifel gehegt werden könnten.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wenn jederzeit etwas Unvorhergesehenes passieren kann, was seinen Ursprung beim Fahrer hat, so dass er Verkehrsregeln mißachten muss, dann kann man schon zu Fahreignungszweifeln kommen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Gab es nicht mal ein Urteil, welches eine Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund von plötzlichem, unerwartetem Durchfall gebilligt hatte? Allerdings weiß ich nicht mehr, in welcher Dimension (km/h zu schnell, welche Straßenart, Uhrzeit etc.) sich das abspielte.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Super, dann sind ja sämtliche Umweltprobleme gelöst, weil Niemand mehr fahren darf.

Leute, jetzt kommt mal klar. Wie in diesem Thread schon mehrfach erwähnt, gibt es technische Hilfsmittel für von Inkontinenz Betroffene, die eine Wiederholung des Vorfalls vermeidbar machen könnten.

Hier die Fahreignung in Frage zu stellen ist und bleibt Quatsch mit Sosse. Aber ich bin gerne bereit meine Meinung zu ändern, wenn mir Irgendjemand hier im Forum aufzeigen kann, wo in Anlage 4 FeV geschrieben steht, dass bei Reizdarm, Durchfall Inkontinenz oder Analinkontinenz tatsächlich die Fahreignung bezweifelt werden kann bzw. nicht besteht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Gab es nicht mal ein Urteil, welches eine Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund von plötzlichem, unerwartetem Durchfall gebilligt hatte?
Ich meine mich auch dunkel daran erinnern zu können. Bin mir aber nicht zu 100% sicher.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Sooderso12):
und ich sonst einfach in das Auto mich entlerrt hätte, musste ich umgehend die Straße verlassen.
nur mal so aus purem Interesse.. Wo hätte man sich sonst entleert? Auf privaten oder öffentlichem Grund? In der Nebenstraße?

Zitat (von Guruhu):
Gab es nicht mal ein Urteil, welches eine Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund von plötzlichem, unerwartetem Durchfall gebilligt hatte?
Noch nie davon gehört. Kann ich mir auch nicht vorstellen. Und selbst wenn. Chronisch ist nicht unerwartet. Da muss man vorbeugen. Mit den mehrfach angesprochenen Windeln


Zitat (von lesen-denken-handeln):
Könnte unter Umständen ganz gewaltig nach hinten losgehen. Bringt man seine Erkrankung an und gibt zu verstehen, dass man selbiges Verhalten aufgrund besagter Erkrankung evtl wiederholen würde, kann es durchaus auch sein, dass sich ein Beamter der Fürerscheinstelle dann mal gedanken darüber macht, ob es dann nicht evtl besser wäre die Fahrerlaubnis einzuziehen...
Die Ansicht teile ich.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Die Ansicht teile ich.
Könnte mir dann mal jemand auch eine Rechtsgrundlage für diese Ansicht nennen?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Hier die Fahreignung in Frage zu stellen ist und bleibt Quatsch mit Sosse.
Sehe ich anders. Natürlich sind div. Kontinenzen nicht zwingend geeignet die generelle Fahreigenschaft zu beeinflussen. Der verantwortungsvolle Fahrer muss entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen, wenn er im Falle des Falles nicht in der Lage ist, sich Gesetzeskonform zu verhalten. Das kann vielfältig sein und von Windeln, über Sitzbezüge bis hin zum Notfallfebreeze alles beinhalten.
Wirft mich jedoch ein derartiges Ereignis derart aus der Bahn und vergesse ich im Zuge dessen alles Regeln, bin ich ggf. nicht zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr geeignet. Da gibt es wenig zu diskutieren.

Ich selbst hatte es auch einmal plötzlich ziemlich nötig als es unerwartet brodelte. Es war unerwartet, da ich mich zu keiner Krankheitsgruppe zählen muss und auch keinen akuten Infekt hatte. Auf die Idee eine rote Ampel zu überfahren wäre ich im leben nicht gekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Da gibt es wenig zu diskutieren.
Immerhin in diesem Punkt sind wir uns einig. :devil:

Deswegen ist hier für mich auch Schluß. Eine Rechtsgrundlage wird mir Niemand nennen können, und die Argumente sind ausgetauscht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Könnte mir dann mal jemand auch eine Rechtsgrundlage für diese Ansicht nennen?
Es ist eine Anscicht, eine persönliche Meinung, keine Tatsachenbehauptung. Das solltest du mittlerweile unterscheiden können..


Zitat (von Guruhu):
wenn er im Falle des Falles nicht in der Lage ist, sich Gesetzeskonform zu verhalten.
Wenn er dazu nicht in der Lage ist fehlt imho die psychische Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120205 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Könnte mir dann mal jemand auch eine Rechtsgrundlage für diese Ansicht nennen?

Wenn jemand ankündigt auch in Zukunft aus "gesundheitlichen Gründen" vorsätzlich die StVO zu missachten und den Straßenverkehr / Dritte vorsätzlich durch überfahren von Haltesignalen zu gefährden, ist das wohl ein Klassiker dafür das man für die Teilnahme mit erlaubnispflichtigen KfZ ungeeignet ist.

Ungeschickte Aussgen / Begründungen bei Einsprüchen haben schon so manche MPU ausgelöst...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47629 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von "Guruhu"):
Wirft mich jedoch ein derartiges Ereignis derart aus der Bahn und vergesse ich im Zuge dessen alles Regeln, bin ich ggf. nicht zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr geeignet. Da gibt es wenig zu diskutieren.


Wenn es nach Deiner Auffassung da wenig zu diskutieren gibt, dann kannst Du diese Behauptung doch sicherlich auch belegen.

Ansonsten kann ich dazu nur folgendes sagen:
Trotz intensiver Suche ist es mir nicht gelungen, ein Urteil oder auch nur einen Fachartikel darüber zu finden, dass in so einem Fall eine Maßnahme im Hinblick auf einen möglichen Führerscheinentzug droht.

Weder in diesem Forum noch in anderen Foren habe ich Fragesteller gefunden, die nach der Rechtmäßigkeit eines Führerscheinentzugs in einem vergleichbaren Fall gefragt haben.

Persönlich kenne ich dagegen krassere Fälle von Fahruntauglichkeit insbesondere bei älteren Menschen, die jedoch nicht zu einem Entzug der Fahrerlaubnis geführt haben mit der Begründung, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gäbe.

Daher gibt es tatsächlich wenig zu diskutieren, aber genau andersherum als @Guruhu es gemeint hat.

Zitat (von "Harry van Sell"):
und den Straßenverkehr / Dritte vorsätzlich durch überfahren von Haltesignalen zu gefährden,


Dass der Fragesteller beim Überfahren der roten Ampel jemanden gefährdet hätte geht aus der Fragestellung nicht hervor. Sollte es eine vorsätzliche Gefährdung gegeben haben ist man natürlich schnell beim § 315c StGB und damit einem Führerscheinentzug.

Allerdings halte ich es für unangebracht, dem Fragesteller ein derartiges verkehrsgefährdendes Verhalten zu unterstellen. Da es offensichtlich nur um die Erfolgsaussichten für einen Einspruch zu einem Bußgeldbescheid geht, darf man nämlich davon ausgehen, dass die Polizisten nicht von einer solchen Gefährdung ausgegangen sind.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Sooderso12):
und ich sonst einfach in das Auto mich entlerrt hätte, musste ich umgehend die Straße verlassen.
nur mal so aus purem Interesse.. Wo hätte man sich sonst entleert? Auf privaten oder öffentlichem Grund? In der Nebenstraße?

Aus eigener, jahrelanger Erfahrung: An Ort und Stelle. Egal, ob Privatgrund, öffentlicher Grund oder mitten auf einem Parkplatz. Um die Beseitigung kann man sich später kümmern.

Bevor ich meinen künstlichen Darmausgang bekam, habe ich genau damit, mit überfallartig auftretenden heftigsten Durchfällen, gepaart mit völliger Inkontinenz gelebt. Ich habe Windeln getragen und den Fahrersitz 4 bis 5-lagig mit Badehandtüchern abgedeckt, weil die Windeln leider auch nicht alles auffangen, schon gar nicht, wenn man sitzt.

Wenn man merkt, es geht los, hat man Sekunden, wenn man Glück hat, auch ein oder zwei Minuten, um sich seiner Hose zu entledigen und in eine Position zu bringen, dass danach nicht die Jeans und die Schuhe und alles andere in der Umgegend versaut ist. Ich schildere das nicht, um Mitleid zu erregen, es ist einfach eine Tatsache. Man macht sich einfach keine Gedanken, wenn es los geht, ob das jetzt geht oder statthaft ist oder nicht, es ist einfach ein Drang, und ein Zwang, den man einfach nicht verhindern kann.

Stellen Sie sich vor, Sie haben schlimmsten Durchfall und sitzen auf dem Klo und dann sagt Ihnen jemand "halt ein, halt ein". So in etwa stellt sich die Situation dar.


Zitat (von Guruhu):
Gab es nicht mal ein Urteil, welches eine Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund von plötzlichem, unerwartetem Durchfall gebilligt hatte?
Noch nie davon gehört. Kann ich mir auch nicht vorstellen. Und selbst wenn. Chronisch ist nicht unerwartet. Da muss man vorbeugen. Mit den mehrfach angesprochenen Windeln

Es handelte sich um einen Fahrer, der verkehrswidrig am Stau vorbei gefahren war und dabei die Standspur benutzte, um noch rechtzeitig die Toilette auf den nächsten Parkplatz zu erreichen. Ihm wurde die Knolle erlassen. Wie gesagt, die Windeln halten nicht alles und ich weiß nicht, ob sie sich vorstellen können trotz aller Vorsichtsmaßnahmen mehrfach die Woche mit vollgeschissen und Hosen durch die Gegend zu laufen. Ich habe es mitten im Rewe Altenheim und stand in einem See von etwa einem Meter Durchmesser. Das war grausam.


Mir ist auch exakt so etwas passiert, wie Sie es beschreiben. Ich bin eine Frau, vielleicht kann ich leichter loslassen oder ich weiß es nicht. Ich stand so tränenüberströmt, zitternd vor Schmerzen in all meiner Schande vor den Polizisten, ich glaube die waren selber erschrocken über diese Situation. Ich bekam eine [b]äusserst[/b] kurze mündliche Verwarnung und durfte fahren, nachdem ich sogar noch gefragt wurde, ob sie irgendwie helfen könnten. Fazit: Wenn sowas passiert, dann sagen Sie, was los ist. Im Nachhinein ist es zwecklos.

Jetzt habe ich seit 15 Jahren in den künstlichen Darmausgang, aber diese unvermittelten Durchfälle bleiben und die Beutel halten auch nicht immer alles. Aber nach 25 Jahren Krankengeschichte und solchen Vorkommnissen habe ich quasi eigene Bewältigungsstrategien gefunden. Es ist wie es ist. Ich kann es ja nicht ändern.

-- Editiert von fb367463-2 am 21.06.2019 00:53

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Hier ist was erwähnt.

https://www.fr.de/ratgeber/auto/notstand-wann-schnelles-fahren-erlaubt-11189643.html

https://rechtsanwalt-weiser.de/raweiser/amtsgericht-luedinghausen-stuhldrang-schuetzt-nicht-fahrverbot/

Zitat:
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 6.12.2007 – IV-5 Ss (OWi) 218/07 – (OWi) 150/07 I, 5 Ss (OWi) 218/07 – (OWi) 150/07 I:
"Dass ein Verkehrsverstoß im Einzelfall durch einen Notstand, § 16 OWiG , gerechtfertigt sein kann, wenn der oder die Betroffene ihn begangen hat, um einem plötzlich aufgetretenen und "unabweisbaren" Stuhldrang (Durchfall) nachzukommen, ist allgemein anerkannt."


Wenn man der Spur der Urteile folgt, dann ist alles eine Einzelfallentscheidung.

Gute Fahrt allen!



-- Editiert von fb367463-2 am 21.06.2019 01:06

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Es gibt Darmschrittmacher, der verhindert einen Toilettengang in ungünstiger Situation. Ist händisch einstellbar und wird von den Krankenkassen übernommen.
Wäre eine Möglichkeit nicht in unliebsame Situationen zu kommen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.046 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen