Ich habe auf einer Landstrasse bei durchgezogener line überholt. Wurde rausgewuken mit der Polizeikelle.
70 Euro mit einem Punkt in Flensburg. Wie weit würde man mit einem Einspruch kommen ?
Bitte um Hilfe.
Mit freundlichen Grüssen
Walow
Überholen durchgezogene linie
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zitat70 Euro mit einem Punkt in Flensburg. :
Begründung?
ZitatWie weit würde man mit einem Einspruch kommen ? :
Wie immer, bis vors Gericht.
Bei einem Einspruch sollte man eine Begründung mitliefern, warum man meint, dass ein Einspruch berechtigt ist. Was wollen Sie da schreiben? Die Erfolgsaussicht hängt maßgeblich von der Qualität der Begründung ab.
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Was könnte Qualitätsvolle Begründung sein ?
ZitatBei einem Einspruch sollte man eine Begründung mitliefern, warum man meint, dass ein Einspruch berechtigt ist. Was wollen Sie da schreiben? Die Erfolgsaussicht hängt maßgeblich von der Qualität der Begründung ab. :
ZitatWas könnte Qualitätsvolle Begründung sein ? :
Angesichts der überaus detaillierten und umfangreichen Schilderung des Sachverhaltes, lautet die Antwort: eine welche das Gericht davon überzeugt, das man ausnahmsweise dazu berechtigt war dies zu tun / es ein unabwendbare Ereignis war.
Zitat:Was könnte Qualitätsvolle Begründung sein ?
Die besten Gründe wären:
- "ich war's nicht"
- "die Tat ist verjährt"
Aber beides trifft ja offensichtlich nicht zu.
ZitatDie besten Gründe wären: :
Mir fehlt es momentan schlicht an der Rechtsgrundlage für
Zitat70 Euro mit einem Punkt in Flensburg :
Welche Tatbestandsnummer wird hier denn vorgeworfen?
Passend wäre meines Erachtens TBNR 141259
"Sie fuhren beim Überholen verbotswidrig über die Fahrbahnbegrenzung"
Das kostet aber 30€ und gibt keine Punkte.
Oder aber eben:
TBNR 105630
Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war. Sie fuhren verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung.
Dafür gibt es einen Punkt, kostet aber 150€ .
Einzige was da passen würde, wäre eine gleichzeitige Überschreitung der Geschwindigkeit die geahndet wurde. Bei 21 km/h zu schnell ist man dabei, eben genau mit 70 Euro und Punkt. Das man beim überholen nun mal aufs Gas tritt ist ja nun keineswegs ungewöhnlich. Allerdings müsste man auch hier gelasert worden sein oder ähnliches.
Das die Polizei in solchen Fällen nur einen Verstoß ahndet und es beim anderen bei einer Ermahnung belässt ist gar nicht sooo ungewöhnlich.
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