Überholen durchgezogene linie

23. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
walow
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Überholen durchgezogene linie

Ich habe auf einer Landstrasse bei durchgezogener line überholt. Wurde rausgewuken mit der Polizeikelle.
70 Euro mit einem Punkt in Flensburg. Wie weit würde man mit einem Einspruch kommen ?

Bitte um Hilfe.
Mit freundlichen Grüssen
Walow

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120372 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von walow):
70 Euro mit einem Punkt in Flensburg.

Begründung?



Zitat (von walow):
Wie weit würde man mit einem Einspruch kommen ?

Wie immer, bis vors Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16556 Beiträge, 9319x hilfreich)

Bei einem Einspruch sollte man eine Begründung mitliefern, warum man meint, dass ein Einspruch berechtigt ist. Was wollen Sie da schreiben? Die Erfolgsaussicht hängt maßgeblich von der Qualität der Begründung ab.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
walow
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Was könnte Qualitätsvolle Begründung sein ?

Zitat (von drkabo):
Bei einem Einspruch sollte man eine Begründung mitliefern, warum man meint, dass ein Einspruch berechtigt ist. Was wollen Sie da schreiben? Die Erfolgsaussicht hängt maßgeblich von der Qualität der Begründung ab.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120372 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von walow):
Was könnte Qualitätsvolle Begründung sein ?

Angesichts der überaus detaillierten und umfangreichen Schilderung des Sachverhaltes, lautet die Antwort: eine welche das Gericht davon überzeugt, das man ausnahmsweise dazu berechtigt war dies zu tun / es ein unabwendbare Ereignis war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16556 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Was könnte Qualitätsvolle Begründung sein ?

Die besten Gründe wären:
- "ich war's nicht"
- "die Tat ist verjährt"
Aber beides trifft ja offensichtlich nicht zu.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die besten Gründe wären:


Mir fehlt es momentan schlicht an der Rechtsgrundlage für

Zitat (von walow):
70 Euro mit einem Punkt in Flensburg


Welche Tatbestandsnummer wird hier denn vorgeworfen?

Passend wäre meines Erachtens TBNR 141259
"Sie fuhren beim Überholen verbotswidrig über die Fahrbahnbegrenzung"
Das kostet aber 30€ und gibt keine Punkte.

Oder aber eben:

TBNR 105630
Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war. Sie fuhren verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung.
Dafür gibt es einen Punkt, kostet aber 150€ .

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#7
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Einzige was da passen würde, wäre eine gleichzeitige Überschreitung der Geschwindigkeit die geahndet wurde. Bei 21 km/h zu schnell ist man dabei, eben genau mit 70 Euro und Punkt. Das man beim überholen nun mal aufs Gas tritt ist ja nun keineswegs ungewöhnlich. Allerdings müsste man auch hier gelasert worden sein oder ähnliches.

Das die Polizei in solchen Fällen nur einen Verstoß ahndet und es beim anderen bei einer Ermahnung belässt ist gar nicht sooo ungewöhnlich.

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