Überholen im Überholverbot

24. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mufti1000
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 28x hilfreich)
Überholen im Überholverbot

Hallo Zusammen,

auf einer langgezogenen Geraden, Geschwindigskeitsbegrenzung 70 km/h, fährt wer vorschriftsmäßig mit Tempomat 70 km/h. Polizei hinter ihm. Vor ihm fährt nun ein Wohnwagen, laut Tacho etwas unter 50 km/h.

Der Ortsunkundige Fahrer überholt erstmal nicht, weil durchzogene Linie. Als die durchzogene Linie aufhört überholt er.


Folge: Überholen im Überholverbot - Zeichen 276. 70€ Geldbuße + Punkte weiss ich nicht.


Auf der Rückfahrt war zu sehen das die Linie nur unterbrochen war auf ca. 30 Meter betreffend einer Einmündung.

1. Die Frage nun. Da der Wohnwagen so langsam gefahren ist, darf nicht auch im Überholverbot überholt werden wenn der PKW vor ihm eine Behinderung darstellt? Bin der Meinung so etwas gelesen zu haben.

2. Und wie verhält es sich mit der gestrichelten Linie?

3. Gebühr für den Bußgeldbescheid 20€, ist das angemessen, gibt es da wo Obergrenzen?


Danke für Eure Antworten.

-----------------
""




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1070 Beiträge, 471x hilfreich)

Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass das Zeichen 276 wirklich vorhanden war.

Deshalb mein Ratschlag: Mund halten und zahlen!

Durch die Einmündung könnte man nämlich auch eine unklare Verkehrslage zu Grunde legen (das würde dann EUR 150,- Kosten), oder bei Gefährdung sogar EUR 250,- mit 1 Monat fahrverbot. Du hast während des Überholens ja nicht einmal gesehen, dass da eine Einmündung war.

Ein 50km/h-fahrendes Fahrzeug, wenn 70km/h erlaubt ist, ist definitiv keine Behinderung.

Schreibe es einfach als Lehrgeld ab. Wer überholt schon im Überholverbot, wenn ein Polizeiwagen direkt hinter ihm fährt.

Gruß

Shihaya

-----------------
"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8598 Beiträge, 4095x hilfreich)

Hallo,

also in der 70er Zone ist ein mit 50KmH fahrendes Fahrzeug sicherlich KEINE Behinderung dar!

Wenn sich der Verkehr in der 70er Zone mit 50 bewegt ist der Verkehrsfluss deutlich gegeben!

Im Übrigen stellen z.B. LKW auf der Landstarsse auch keine Behinderung des Verkehrsflusses dar und da beträgt der Unterschied zwischen den erlaubten Höchstgeschwindigkeiten immerhin satte 40KmH dar...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es gibt nicht ohne Grund den § 3 Abs. 2 der StVO . <hr size=1 noshade>


Zwischen "mand darf nicht so langsam fahren, daß man den Verkehrsfluß behindert" und "man muß zwingend mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit fahren" ist aber noch ein weites Feld.

Gerade mit einem Wohnwagen ist 50 in einer 70er-Zone keineswegs "behindernd". Und auch nicht "ohne Grund".

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mufti1000
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 28x hilfreich)

Naja, das ganze ist halt Nachts passiert. Da ich kein Schild gersehen wurde und die durchzogene Linie aufhörte, wurde von einem korrtekten Verhalten ausgegangen.

Es wurde erst einmal Einspruch eingelegt. Also eine Verwarnung in dem Fall wäre mit Sicherheit angemessen gewesen..


Soweit ich weiss gibts dafür ja auch noch ein Punkzt.

Ok Danke für Eure Antworten




-----------------
""

-- Editiert Mufti1000 am 26.11.2012 16:35

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8598 Beiträge, 4095x hilfreich)

quote:
Der Ortsunkundige Fahrer überholt erstmal nicht, weil durchzogene Linie. Als die durchzogene Linie aufhört überholt er.
und jetzt sagst du
quote:
Da ich kein Schild gersehen wurde und die durchzogene Linie aufhörte, wurde von einem korrtekten Verhalten ausgegangen.
Das passt nicht, du bist Ortskundig und damit ist die das Überholverbot bekannt, zu sagen, es wurde kein Schid gesehen ist ja nichts anderes als eine Ausrede.

quote:
Also eine Verwarnung in dem Fall wäre mit Sicherheit angemessen gewesen.
Nein, dass wäre nicht mehr angemessen, sowas wäre viel zu wenig, bei einem deutlich dir bekannten Überholverbot...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mufti1000
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 28x hilfreich)

Deiner Argumentation kann ich nicht ganz folgen.

Wenn ein Ortsunkundiger Fahrer, Wohnort 200km entfernt, kein Überholverbotsschild sieht, aber eine durchzogene Linie, dann solange wartet bis diese aufhört, und dann zum überholen ansetzt, - wo ist denn da bitteschön raus zu Erkennen das der Fahrer Ortskundig ist?

Zumal er schon minutenlang von der Behörde verfolgt wird und storrisch mit Tempomat die Geschwindigkeit einhält...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

quote:
von Mufti1000 am 24.11.2012 02:54

Ortsunkundig

quote:
von lesen-denken-handeln am 26.11.2012 20:20

Ortskundig

Hier wurde sich doch nur verlesen.

quote:
von Mufti1000 am 27.11.2012 02:29

denn da bitteschön raus zu Erkennen

Kein Grund die beleidigte Leberwurst zu spielen.

-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

-- Editiert radfahrer999 am 27.11.2012 07:15

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8598 Beiträge, 4095x hilfreich)

Sorry habe aus Ortsunkundig Ortskundig gemacht.

quote:
Zumal er schon minutenlang von der Behörde verfolgt wird und storrisch mit Tempomat die Geschwindigkeit einhält
Also das stellt aber keine Pluspunktsammelnde Aktion dar! Das ist ja wohl auch das allermindeste was man von dem Fahrer erwarten kann...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mufti1000
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 28x hilfreich)

hypothetisch betrachtet, was gäbe es denn um Punkte zu sammeln?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

quote:
von Mufti1000 am 28.11.2012 05:42

hypothetisch betrachtet, was gäbe es denn um Punkte zu sammeln?


Man kann sich nicht mit gutem Verhalten von schlechtem Verhalten "freikaufen". Du bist hier im Verkehrsrecht, nicht in der katholischen Kirche! Es gibt also keine Pluspunktsammelei, dafür aber eine Minuspunktsammelei in der Kathedrale von Flensburg. Bei überholen im Überholverbot bist du normal mit 1 Punkt dabei.

-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8598 Beiträge, 4095x hilfreich)

quote:
hypothetisch betrachtet, was gäbe es denn um Punkte zu sammeln?

Gar keines!!! Wieso sollte es auch Pluspunkte geben für korrektes Verhalten im Strassenverkehr? Korrektes Verhalten im Strassenverkehr kannman ja wohl als das Mindeste vorraussetzen...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 172x hilfreich)

quote:
Es gibt also keine Pluspunktsammelei, dafür aber eine Minuspunktsammelei in der Kathedrale von Flensburg.



-----------------
"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 296.105 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.617 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.