Hallo,
Mir wurde ein Bußgeldbescheid zugesendet. Danach soll ich mit einem Motorrad gefahren sein und unerlaubt überholt haben. Merkwürdiger Weise, soll das auch noch genau vor meiner Haustüre passiert sein....sprich, in derselben Strasse.
Soweit, so gut.
1. Bin ich an diesem Tage aber gar nicht Motorrad gefahren.
2. Steht in der Anzeige kein Kennzeichen und keine Uhrzeit.
3. Jetzt kommt´s.... Die Strasse in der ich wohne ist Verkehrsberuhigt, 30er Zone und da gibt es überhaupt kein Überholverbot.
Nach mehreren Telefonaten mit der Bußgeldstelle erhielt ich dann eine Vorladung zum Gericht. Der Polizeibeamte, der die Anzeige geschrieben hat ist auf längere Zeit Krank geschrieben und kann sich deshalb nicht zu der Sache äußern.
Jetzt komme ich zu meiner Frage.
Ich wurde von meiner Ex angezeigt. Warum und wieso ist bei "Ex-Streitigkeiten" wohl bekannt.
Besteht die Möglichkeit, dass ich meine Ex wegen Verleumdung anzeigen kann? Die Nummer mit dem Überholverbot hat sie sich ja wohl aus den Haaren gezogen.
Bitte nur Ernst gemeinte Antworten.
best regards
-----------------
"* Wer alles kann, kann nichts richtig.*"
Überholen ohne zu überholen
20. Januar 2011
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Frage vom 20. Januar 2011 | 14:46
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 2x hilfreich)
Überholen ohne zu überholen
#1
Antwort vom 22. Januar 2011 | 01:08
Von
Status: Wissender (14953 Beiträge, 4574x hilfreich)
Hallo Diagtech,
quote:<hr size=1 noshade>Merkwürdiger Weise, soll das auch noch genau vor meiner Haustüre passiert sein....sprich, in derselben Strasse. <hr size=1 noshade>Was soll daran merkwürdig sein? Logischerweise ist das doch die Straße, in der du dich vermutlich am häufigsten bewegst. Und wenn man es eilig hat, überholt man halt schon gleich am Anfang unerlaubt. Möglich war es also sicher.
Die Straße, in der ich wohne ist z.B. ein verkehrsberuhigter Bereich. Und ich begehe daher fast täglich eine Geschwindigkeitsübertretung direkt vor meiner Haustür (wer fährt schon wirklich nur mit 7 km/h?).
quote:<hr size=1 noshade>Besteht die Möglichkeit, dass ich meine Ex wegen Verleumdung anzeigen kann? <hr size=1 noshade>Besser wäre wegen einer falschen Verdächtigung, Verleumdung sehe ich hier nicht. Imho würde eine solche Anzeige aber mit ziemlicher Sicherheit eingestellt; zumindest beim ersten Mal.
quote:<hr size=1 noshade> Die Nummer mit dem Überholverbot hat sie sich ja wohl aus den Haaren gezogen. <hr size=1 noshade>Wieso? Nur weil es kein ausdrückliches Überholverbot gibt, darf man noch lange nicht immer und jeden überholen. Beispielsweise müssen Mindestabstände eingehalten werden und es muss links überholt werden. Siehe dazu den §5 StVO .
Ich frage mich übrigens, warum die Sache sogar bis vor Gericht ging, wenn es doch so eindeutig an den Haaren herbeigezogen sein soll?
Wurde denn die Ex als Zeugin gehört?
MfG Stefan
-- Editiert am 22.01.2011 01:09
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