Überholen schiefgegangen

14. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
rb121
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überholen schiefgegangen

Hallo zusammen,

folgende Situation hat sich heute abgespielt:

Ich fuhr auf einer Landstraße mit erlaubten 100km/h. Vor mir ein PKW mit ca 60 km/h. An einer gut einsehbaren Stelle setzte ich den Blinker und begann mit dem Überholvorgang. In dem Moment zog der PKW vor mir leicht Richtung Mitte der Fahrbahn, sodass der Abstand beim Überholen zwischen beiden Autos extrem knapp wäre. Daher musste ich stark bremsen und den Überholvorgang abbrechen. Kurz nach dem starken Bremsen hupte ich noch kurz und fuhr dann normal weiter hinter dem PKW her.

Meine Frage: Habe ich einen Fehler gemacht oder der PKW vor mir durch das Fahren in Richtung Fahrbahnmitte?
Ist das Nötigung?

Danke
Ruben




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130616 Beiträge, 41556x hilfreich)

Zitat (von rb121):
Habe ich einen Fehler gemacht

Wie hat man denn seine Überholabsicht angekündigt?



Zitat (von rb121):
durch das Fahren in Richtung Fahrbahnmitte?

Was konkret muss man sich darunter vorstellen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
rb121
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie hat man denn seine Überholabsicht angekündigt?

Blinken

Zitat (von Harry van Sell):
Was konkret muss man sich darunter vorstellen?

Knapp auf / über der Mittellinie mit den Reifen

-- Editiert von rb121 am 14.03.2022 19:42

-- Editiert von rb121 am 14.03.2022 19:43

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9988 Beiträge, 2092x hilfreich)

Ich sehe nichts, worüber man sich einen Kopf machen müsste

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130616 Beiträge, 41556x hilfreich)

Zitat (von rb121):
Knapp auf / über der Mittellinie mit den Reifen

Das wäre dann durchaus ein Fehler des anderen.



Zitat (von rb121):
Daher musste ich stark bremsen und den Überholvorgang abbrechen. Kurz nach dem starken Bremsen hupte ich noch kurz

Ich hupe erst und breche dann ab, sofern nötig.
Aber grundsätzlich richtig gehandelt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von rb121):
Ist das Nötigung?
Nein.

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