Überholen trotz Gegenverkehr.

1. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
mYStYle89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überholen trotz Gegenverkehr.

Hallo,
heute standt die Polizei vor meiner Haustür und hat mir folgendes vorgeworfen:
Ich soll am 18.2.2011 zwischen 2 Orten in einer 100km/h zone ohne überholverbot 2 Autos die hinter einem LKW fuhren überholt haben, sie fuhren ca. 70 KM/h.
Dabei soll ich den gegenverkehr gefährt haben und der LKW muste Bremsen. Dadurch musste auch das auto hinter dem LKW bremsen und ausweichen. Das Auto, das hinter dem LKW war hat mich angezeigt. Desweiteren standt in der Anzeige, das ich mit 160 km/h gefahren sein soll.
So jetzt wie ich es gesehen habe und auch eine aussage bei der Polizei gemacht habe:
Ich bin in der selben fahrrichtung gefahren wie der LKW und die Autos, die Straße konnte ich gut einsehen und konnte von weitem ein licht erkennen, welches ich zu Roller zuordnete.
als ich bei überholvorgang bei lkw war, musste ich jedoch feststellen, das es sich um ein auto handeltet, wo das rechte licht defekt war. Das gleiche kann mein beifahrer bestätigen.
Des entgegenkommenende hat keine lichthupe gemacht. Nur der LKW hat Gehupt, wo ich dann vor ihm wieder nach rechts eingeschert bin.
Bereits beim überholen hat er gebremst da er anscheind erkannt hat, das es knapp werden wird( vollbremsung hat er nicht gemacht)
Danach war ich zunächst geschockt. Da dies auch anders hätte ausgehen können. ein Unfall oder eine sachbeschädigung ist nirgends und bei niemanden passiert.


Was erwartet mich jetzt für eine Strafe?
Desweiterem kann ich eine gegenanzeige stellen, weil der hinter dem LKW extrem Dicht aufgefahren ist?

Das was mir noch bei der Polizei gesagt wurde, der fahrer hinter dem LKW kann garnicht einschätzen wie schnell ich gefahren bin, da er mich nur kurz gesehen hat und wenn er hinter einem LKW fährt, konnte er doch garnicht sehen, das es so kanp war wie er beschreibt und zu dicht ist er auch noch auf LKW aufgefahren.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

warum hast du denn überhaupt etwas gesagt? Und dann noch, dass du den Gegenverkehr schon gesehen hast?
Imho wäre dir nicht einmal die Fahrereigenschaft nachzuweisen gewesen.
Aber gut, ich will da jetzt nicht allzuviel drauf rumreiten, ist eh zu spät.

quote:
und konnte von weitem ein licht erkennen, welches ich zu Roller zuordnete.
Ich würde sagen, dass du dann nicht hättest überholen dürfen, denn dass es nur ein (langsamer) Roller war, nicht aber etwa ein (schnelles) Motorrad, wirst du sicher nicht erkannt haben.

quote:
Desweiterem kann ich eine gegenanzeige stellen, weil der hinter dem LKW extrem Dicht aufgefahren ist?
Schlag dir das mal aus dem Kopf, er ist doch nur wegen dir so dicht aufgefahren, oder?
Und genau für solche Situationen ist der Sicherheitsabstand doch da, man darf also in einem solchen Fall den Abstand sogar auf Null reduzieren (nur unter Null wäre blöd;) ).

quote:
Was erwartet mich jetzt für eine Strafe?
Da warte mal auf andere Postings hier, da gibt es Experten, die das sogar fast auswendig wissen; ich müsste auch erst suchen.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo,

die Aussage bei der Polizei war das schlechteste was du machen konntest. Jetzt ist schonmal bekannt, dass definitiv DU gefahren bist, vorher war das wahrscheinlich eine reine Kennzeichen-Anzeige.

Auch der Inhalt deiner Aussage war wohl eher suboptimal.

Im schlimmsten Fall wirft man dir ein Vergehen nach §315c StGB vor, was hier auch nicht so sehr unwahrscheinlich sein wird. Dies würde in deinem Fall wohl eine Geldstrafe und einen FS-Entzug von einigen Monaten bedeuten.

Am besten du nimmst dir so schnell wie möglich einen im Verkehrsrecht tätigen Anwalt.


-----------------
""

-- Editiert am 02.03.2011 12:12

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.03.2011 10:15:43
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo LRS,

quote:
In welchem Land wohnst du denn überhaupt?
Was schreibst du denn für einen Unsinn, natürlich spielt es in Deutschland, da auch deutsches Forum.

gepetzt

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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