Überholverbot

22. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
linchen25
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Überholverbot

Hallo liebe User,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich habe vor einen Monat einen Unfall gehabt. Mir wurde die Vorfahrt genommen. Mein Auto hat Totalschaden. Allerdings wurde von der Gegenseite behauptet, ich hätte überholt (es ist Überholverbot). Der Gegner kam aus einer kleinen Seitenstraße und ich war auf der Hauptverkehrsstraße unterwegs. Vor mir vor ein Auto, welches ankündigte rechts in die besagt kleine Straße einzubiegen. Ich war hinter ihm. Ich muss wohl leicht die durchzogene Linie überfahren haben, in diesem Moment kam mir schon der Gegner entgegen und ich konnte nicht mehr ausweichen. Fuhr frontal mit ihm zusammen und muss dann aus dem Effekt das Lenkrad nach rechts gezogen haben.

Die Polizei kam. Ich war so verstört, das ich nur noch mitbekam, das der Rechtsabieger sich als Zeuge gemeldet haben will, bin mir aber nicht sicher. Die Polizei hat mir keine Fragen gestellt, keine Bilder gemacht oder dergleichen.

Danach habe ich vorsorglich meine Vollkasko ziehen lassen, da mir bewusst war, dass das wahrscheinlich ein etwas längerer Prozess werden wird, bis alles geklärt ist. Mein Auto ist finanziert und ich möchte nicht mehr weiter zahlen. Ich dachte, wenn die Schuldfrage geklärt ist, kann ich mir immer noch die Selbstbeteiligung etc von der gegnerischen Versicherung holen.

Jetzt ist es so, das mir eine Anhörung als Beschuldigter ins Haus geflattert kam, mit der Info das ich als Beschuldigter gegen die StVo § 5 verstoßen habe. Ich sollte dazu Stellung beziehen.

Ich war wirklich erstaunt, da ich mir keine Schuld bewusst bin und der Gegner, in meinen Augen, mir nicht die Vorfahrt hätte nehmen dürfen. Zumal es keine Bilder gibt, keine Vermessungen oder ähnlich. Ich habe das Gefühl, es wird ein Schuldiger gesucht. Jetzt weiß ich nicht, wie ich mich weiter zu Verhalten habe. Einen Anwalt würde ich erst in der äußersten Not hinzuschalten. Ich möchte endlich wieder ruhig schlafen können und mein Trauma überwinden!

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Vielen Dank im Voraus.

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14 Antworten
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#2
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Ich war wirklich erstaunt, da ich mir keine Schuld bewusst bin und der Gegner, in meinen Augen, mir nicht die Vorfahrt hätte nehmen dürfen.


Und der Gegner erzählt das Gegenteil. Passiert doch bei jedem dritten Unfall.

quote:
Ich habe das Gefühl, es wird ein Schuldiger gesucht.


Einer ist ja immer Schuld bei einem Unfall. Es wird nun ermittelt, wer von euch beiden.

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#3
 Von 
linchen25
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

...ich will eigentlich gar keinen Anwalt hinzu ziehen, weil es ja bei kleinen Kosten dann nicht bleibt. Letztendlich ist es mir egal, wer die Kosten übernimmt. Da ich eh schon die Vollkasko in Anspruch genommen habe. Mir geht es nur darum, wie geht es weiter? Ich habe die Aussage verweigert und Widerruf eingelegt. Was passiert nun? Ich möchte so glimpflig wie möglich aus der Sache rauskommen. Ich würde wirklich erst einen Anwalt hinzuziehen, wenn meine Versicherung den Schaden nicht übernehmen will. Ja ich weiß, sicherlich dumm, aber ich will einfach nur so schnell wie möglich alles vergessen und normal weiterleben. Ich reibe mich nur auf. Kann an nichts anderes denken. Es ist furchtbar.

Ich habe auch schon daran gedacht, das die Versicherung vielleicht nachher auch nicht zahlen will. Nachher sagen die, das es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt. Geht so etwas?

@JuBiPe:

Danke, das weiß ich selbst!

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#5
 Von 
linchen25
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum sollte ich darauf sitzen bleiben? Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung. Und ich weiß auch, wie teuer ein Anwalt werden kann. Eine Vollkasko muss man abschließen sobald man ein Auto finanziert.

Was würde ein Anwalt denn jetzt groß machen können? Ich möchte mich mit dem Gegner nicht streiten und schon gar nicht vor Gericht gehen und großartig etwas "rausschlagen" werde ich auch nicht können. Das "schlimmste" was passieren kann, ist das ich ein Bußgeld bekomme und in der Versicherung hochgestuft werde. Das halte ich aber für hin nehmbar. Ich will einfach nur den Sachverhalt an Akta legen.

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich muss wohl leicht die durchzogene Linie überfahren haben
Sollte dem so gewesen sein, dann trägst du eine erhebliche Mitschuld an dem Unfall!

Du hast diese Linie nicht zu überfahren, selbst wenn du wegen dem vor dir Abbiegenden Fahrzeug komplett zum Stillstand kommen würdest.

Hier stellt sich sogar die Frage, hat hier überhaupt der Andere dir die Vorfahrt genommen? Du hast dich auf seiner Strassenseite befunden, auf der du jedoch rein gar nichts zu suchen hattest, genaugenommen hast du ihm seine Fahrbahn weggenommen damit!

quote:
den trift eh die hauptschuld. auch WENN du leicht über der linie warst. damit muss er nunmal rechnen das jemand kleine fehler macht.
So würde ich das nicht stehen lassen, bzw das kann man ohne weiteres auch umdrehen. Der TE hätte auch damit rechnen müssen, dass Andere kleine Fehler machen, z.B auf eine Strasse einzubiegen, auf der der TE nichts zu suchen hat. Der Unfallgegner MUSSTE ja davon ausgehen, dass seine Strassenseite vom TE in keinster Weise in Beschlag genommen wird und somit auch ohnw weiteres auf die Strasse hätte auffahren können.

Hier kann man sicher Streiten, aber zumindest 50:50 würde ich ansetzen, evtl sogar eher mehr Schuld beim TE.

Es wäre schon sehr ratsam einen Anwalt mit hinzuzuziehen, daber das will der TE ja nicht...


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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
wollte er auf dich zukommen oder in deine fahrtrichtung abbiegen?
Im Eingangspost stand, dass sein Unfallgegner auf ihn zu kam!

Somit also ein klassisches überfahren der durchgezogen Mittellinie und eingreifen in den entgegenkommenden Verkehr. Soll jetzt der Gegenverkehr, der sich auf seiner Spur befunden hatte die grössere Schuld tragen? Wäre der TE auf seiner Spur geblieben wäre es wohl nicht zum Unfall gekommen...

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#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
und du kommst beim abbiegen nicht mal mit der ecke oder so auf die gegenfahrbahn?
Das steht doch gar nicht zur Debatte!

Es gibt einen unabhängigen Zeugen, der angibt der TE hat die Mittellinie überfahren. Dieser Zeuge gibt nicht an, dass der Unfallgegner die Mittellinie überfahren hat.

Daher ist davon auszugehen, dass der Unfallgegner sich also nur auf seiner Seite befand und somit den Unfall eher nicht zu verschulden hat!

Hätte wäre wenn, steht hier nicht zur Debatte, bis jetzt wissen wir ur vom TE, dass dieser die Mittellinie überfahren hat, vom Unfallgegner sind bis jetzt noch keine Fakten bekannt, die besagen, dass er sich auf der Spur des TE befand...

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#11
 Von 
linchen25
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Gegner kam aus der Seitenstraße. Von rechts. Und wollte auf die gegenüberliegende Fahrtrichtung, richtung Ortseingang. Und ich kam aus diesem Ort. Der Gegner dachte, da ich ja vor mir einen rechtsabbieger hatte, kann er noch ganz entspannt raus fahren. So war es aber nicht. Der Prozess ging schneller und er war gerade auf halber Spur, also gerade am Abbiegen, hatte meine Spur noch nicht überwunden. Ich kam nach dem Rechtsabbieger und wollte weiter geradeaus.

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#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Leider bringst du wichtige Infos erst jetzt, die sich jhetzt anders lesen als im Eingangspost!

Somit ist der Gegner also nicht wie eingangs erwähnt auf dich zugekommen, sondern befand sich noch beim abbiegen, dies sogar noch von rechts von dir aus gesehen, somit ändert sich auch die Schuldfrage, denn jetzt ist das leichte überfahren der Mittellinie komplett hinfällig und dein Gegner trägt 100% der Schuld.

Liest sich aber wie 2 verschiedene Schilderungen, dein Eingangspost und das was du jetzt schreibst...

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#14
 Von 
linchen25
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

..wäre mir jetzt nicht bewusst, dass es anders klingt. Gut das "frontal auf mich zu" ist vielleicht ein bisschen doof geschrieben. Ich meine damit, das ich das einfach nur so gesehen habe in diesem Moment. Ich habe ihn frontal auf mich zukommen gesehen. Er stand auf der Mittellinie und ich kam von vorn, also Ortsausgang. Ich hoffe einfach nur, das alles schnell bereinigt wird.

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