Hallo,
Ich hätte da mal eine Frage.
Und zwar war ich gestern auf der Autobahn und habe ein Polizeiauto überholt, obwohl oben am Polizeiauto stand: bitte nicht überholen.
Erst beim Überholvorgang habe ich die Anzeige gesehen und wollte nicht mehr abbremsen.
Ich bin ganz normal weiter gefahren und 5minuten später haben die mich dann angehalten und gesagt ich es kommt ein Bußgeld auf mich zu.
Meine Frage ist jetzt, mit welcher Strafe muss ich denn rechnen.
Im Bußgeldkatalog sind zwar die Strafen für Überholverbot aufgezählt, aber ich weiß nicht, ob meine Situation dazu zählt.
Auch im Internet finde ich keine Berichte über so einen Vorfall.
Danke im Voraus
Überholverbot durch Polizeiauto
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Puh.... schwierig!Zitatund wollte nicht mehr abbremsen. :
Imho 70€ / 1 PunktZitatMeine Frage ist jetzt, mit welcher Strafe muss ich denn rechnen. :
Zitat:
Yep, mir ist bislang kein vergleichbarer Fall bekannt.ZitatPuh.... schwierig! :
Ein Überholverbot im klassischen Sinne wurde imho nicht missachtet, weil kein entsprechendes Verkehrszeichen vorhanden war.
Daher tippe ich mal auf TBNR. 136106:
Das kostet dann stattliche 20€ und brint keine Punkte ein.Zitat:Sie befolgten nicht die verkehrsregelnde Weisung des Polizeibeamten.
§ 36 Abs. 1, 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 128 BKat
Im Falle eines Bußgeldbescheids kämen noch 28,50€ Porto, Verpackung und Bearbeitung hinzu.
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Stand da wirklich BITTE nicht überholen?Zitatobwohl oben am Polizeiauto stand: bitte nicht überholen. :
Das ist für mich dann kein Überholverbot, sondern lediglich eine Bitte der man nachkommen kann oder auch nicht.
Sollte dies doch als Überholverbot gewertet werden, dann wären allerdings 120€ und 1 Punkt fällig, denn solch ein Polizeifahrzeug-Überholverbot würde dann darauf hindeuten, dass ein Überholen nur mit einer Gefährdung anderer verbunden wäre. Außerorts wären das dann halt 120€ und 1 Punkt.
Evtl. könnte man noch mit unklarer Verkehrslage kontern, das wären dann nur 100€ plus 1 Punkt. Aber auf diese 20€ käme es dann auch nicht mehr an.
Es gibt noch andere Arten des Überholverbots als nur durch die Zeichen 276/277ZitatEin Überholverbot im klassischen Sinne wurde imho nicht missachtet, weil kein entsprechendes Verkehrszeichen vorhanden war. :
Entschuldigung, ich habe nochmal meinen Beifahrer gefragt und er hat bestätigt, dass da stand: NICHT ÜBERHOLEN
Die Polizisten wollten den Verkehr verlangsamen, weil 5km weiter eine Fahrbahn gesperrt war.
Warum ich das ganze eigentlich wissen möchte ist, weil ich seit 1 Monat erst meinen Führerschein wieder habe nach einer MPU.(Drogenmissbrauch)
Aber wenn es im schlimmsten Fall nur einen Punkt gibt und Bußgeld, sollte ich mir keine Sorgen machen, dass ich die MPU nochmal machen muss, oder?
Danke für die schnellen Antworten
O.k., dann also Überholen im Überholverbot.Zitat...da stand: NICHT ÜBERHOLEN :
mit Gefährdung: 120€ + 1 Punkt..... bei Verengung in 5km Entfernung sollte das nicht der Fall sein.
bei unklarer Verkehrslage: 100€ + 1 Punkt.......bei Verengung in 5km Entfernung sollte das auch nicht zum Tragen
Also tatsächlich sollte dann nur § 36 Abs. 1, 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 128 BKat in Frage kommen. Mit 20€ bist du dabei.
Das Puh... Schwierig... bezog sich auf die Einstellung des TE zur Problematik, dass er nicht bremsen (bzw. den Überholvorgang abbrechen) wollte, als er den "nicht überholen"-Schriftzug auf dem Polizeiwagen wahrnahm. Imho gibt es da kein "nicht wollen". Wenn man so einer Anweisung nicht folgen will hat man imho nicht die emotionale Reife zum Führen eines Fahrzeuges.ZitatYep, mir ist bislang kein vergleichbarer Fall bekannt. :
Wie kommt man auf diese Idee?Zitatdenn solch ein Polizeifahrzeug-Überholverbot würde dann darauf hindeuten, dass ein Überholen nur mit einer Gefährdung anderer verbunden wäre. :
Wie begründest Du hier einÜberholen trotz unklarer Verkehrslage? Was war hier unklar?ZitatEvtl. könnte man noch mit unklarer Verkehrslage kontern, das wären dann nur 100€ plus 1 Punkt. :
Sicherlich gibt es Situationen, in denen man nicht überholen darf. Aber ein Überholverbot dem Wortlaut des Gesetzes nach gibt es nur durch Zeichen 276 und 277.ZitatEs gibt noch andere Arten des Überholverbots als nur durch die Zeichen 276/277 :
Richtig. Es sei denn Du bist noch in der verlängerten Probezeit. Dann wäre tatsächlich eine MPU, allerdings nicht mit Drogenfragestellung, fälligZitatAber wenn es im schlimmsten Fall nur einen Punkt gibt und Bußgeld, sollte ich mir keine Sorgen machen, dass ich die MPU nochmal machen muss, oder? :
Kann ich nicht erkennen. BkatV und bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog verweisen bei einem Überholverbot auf Zeichen 276/277, das es hier aber nicht gegeben hat.ZitatO.k., dann also Überholen im Überholverbot. :
So sehe ich das auch. Siehe Antwort #2ZitatAlso tatsächlich sollte dann nur § 36 Abs. 1, 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 128 BKat in Frage kommen. Mit 20€ bist du dabei. :
Sorry, hatte ich falsch verstanden.ZitatDas Puh... Schwierig... bezog sich auf die Einstellung des TE :
Naja, sicherlich war das keine Meisterleistung des TE, aber man sollte auch mal die Kirche im Dorf lassen.ZitatWenn man so einer Anweisung nicht folgen will hat man imho nicht die emotionale Reife zum Führen eines Fahrzeuges. :
Demonio, da hat radfahrer999 doch recht... ein Polizeiauto mit der Ansage" nicht überholen" aber trotzdem überholen, weil man den Vorgang nicht abbrechen wollte... da fehlt Reife, zumal er den Führerschein schon mal abgeben musste.
Oh, du hast hier noch viel mehr falsch verstanden.ZitatSorry, hatte ich falsch verstanden. :
Hast Du den Text gelesen und verstanden? Er hat den Hinweis der Polizei erst während des Überholvorgangs gesehen. Unaufmerksamkeit während der Fahrt ist zwar ungünstig, begründet aber keine Fahreignungszweifel. Je nach Situation, die wir so genau nicht kennen, kann es dann tatsächlich ungünstig sein den Anker zu werfen. Sowas passiert täglich tausendfach auf deutschen Straßen. Wenn das soooo wahnsinnig schlimm wäre, dann wäre das wohl auch mit härteren Sanktionen, als einer lächerlichen Verwarnung in Höhe von 20€ bedroht.Zitatda fehlt Reife, zumal er den Führerschein schon mal abgeben musste. :
Was die frühere Drogenproblematik des Fragestellers mit diesem Fahrfehler zu tun haben soll erschließt sich mir auch nicht.
Dann erklär es mir bitte.ZitatOh, du hast hier noch viel mehr falsch verstanden. :
Irgendwie fehlt mir der Glaube an der Schilderung. Da war bestimmt noch das Blaulicht an - oder?
Wenn nicht, dann wäre das entlastend, denn irgendwelche Aufschriften ohne Anlass zu lesen ist eher unsinnig. Auch je nach Position des Fahrzeuges. Nach meinen Beobachtungen werden solche Anweisungen immer in Zusammenhang mit Blaulicht oder Kelle gegeben. Mit Blaulicht sieht es aus meiner Sicht noch schlechter aus, denn dann gibt es keine Ausrede für das Übersehen.
ZitatUnd zwar war ich gestern auf der Autobahn und habe ein Polizeiauto überholt, obwohl oben am Polizeiauto stand: bitte nicht überholen. :
§ 36 Absatz 1 StVO
"Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen."
Allerdings hat der das vorausfahrende Fahrzeug lenkende Polizist kein Zeichen gegeben und keine Weisung erteilt.
Polizeibeamte dürfen andere Verkehrsteilnehmer anhalten zur Verkehrskontrolle. Die StVO erlaubt hier als Anhaltezeichen ( außer der Zeichengabe durch den Polizisten ) auch: "Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden.", § 36 Absatz 5 StVO.
Zitat:oben am Polizeiauto stand: bitte nicht überholen
Dann wurde das Zeichen, mit dem das Überholen untersagt wurde, nicht vom Polizisten gegeben, sondern "durch eine Einrichtung am Einsatzfahrzeug". Nun enthält die StVO aber keine Befugnis der Polizei, auch andere Zeichen als das für ein Anhalten durch "technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeig" geben zu dürfen.
RK
Du antwortest auf Beiträge die sich schon längst selbst überholt haben. Davon abgesehen, wenn die Polizei in einem Streifenwagen ein Überholverbot "ausspricht", dann bist du der Meinung, dass normalerweise ein Überholen gefahrlos möglich ist, bzw. die Verkehrslage klar ist??? Wenn es so wäre bräuchte es normalerweise kein Überholverbot zu geben.ZitatDann erklär es mir bitte. :
Hier in dem hier geschilderten Fall glaube ich dem Fragesteller auch nicht so richtig was er schreibt. Es macht einfach keinen Sinn, wegen einer gesperrten Fahrspur !5km! vorher ein Überholverbot einzuführen. Das glaube ich dem Fragesteller nicht.
Er war also noch hinter dem Polizeiwagen, denn sonst hätte er die Schrift nicht lesen können. Worin liegt also das Problem, außer in akuter Unlust, doch noch zu bremsen??? Die Anmerkung von radfahrer999 ist völlig berechtigt.ZitatEr hat den Hinweis der Polizei erst während des Überholvorgangs gesehen. :
ZitatWie begründest Du hier einÜberholen trotz unklarer Verkehrslage? Was war hier unklar? :
Das was vor dem Polizeiauto kommt.
Die fahren ja nicht aus dekorativen Zwecken so herum, sondern um zu warnen / regulieren, weil weiter vorne ein Problem ist, das man jetzt noch nicht sehen kann.
ZitatDann wurde das Zeichen, mit dem das Überholen untersagt wurde, nicht vom Polizisten gegeben, sondern "durch eine Einrichtung am Einsatzfahrzeug". Nun enthält die StVO aber keine Befugnis der Polizei, auch andere Zeichen als das für ein Anhalten durch "technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeig" geben zu dürfen. :
Was soll dieser Hinweis? Der Polizist hat doch gar kein Zeichen, sondern vielmehr eine Weisung gegeben.
Ich sehe es wie Demonio, dass das Nichtbeachten dieser Weisung 20€ Verwarnungsgeld kostet.
Dann sollte die Deutsche Polizei vll. mal die Amerikanische Variante probieren die wesentlich effektiver zu sein scheint.ZitatDie Polizisten wollten den Verkehr verlangsamen, weil 5km weiter eine Fahrbahn gesperrt war. :
https://www.youtube.com/watch?v=zOjYQTkrdl8
oder das hier https://www.youtube.com/watch?v=9UsUkUMc4m4
- - - -
Auch ich sage hier 20 € wegen "Nicht befolgen einer Verkehrsregelnden Weisung eines Polizeibeamten". + Gebühren für den Bescheid.
-- Editiert von DStein am 26.09.2019 02:46
Zitat:Hast Du den Text gelesen und verstanden? Er hat den Hinweis der Polizei erst während des Überholvorgangs gesehen. Unaufmerksamkeit während der Fahrt ist zwar ungünstig, begründet aber keine Fahreignungszweifel
Demonio, natürlich habe ich den Text verstanden und gelesen, was soll die blöde Frage?
Er las den Hinweis, wollte den Überholvorgang aber nicht abbrechen.
Wenn man schon bei der Polizei arbeiten ließ, sollte man halt vorsichtiger sein. Da spielt es auch keine Rolle was es kostet. Sein letztes Verfahren kostete ihn jedenfalls den Führerschein, ergo sollte man annehmen, dass er daraus gelernt hat, wäre das der Fall, hätte er nicht überholt.
Und diese Einrichtung macht das vollautomatisch durch künstliche Intelligenz, oder hat da vielleicht doch ein Polizist ein technisches Gerät verwendet, um eine verkehrsregelnde Weisung zu erteilen?ZitatDann wurde das Zeichen, mit dem das Überholen untersagt wurde, nicht vom Polizisten gegeben, sondern "durch eine Einrichtung am Einsatzfahrzeug" :
Falsch, es ist genau anders herum. Wie begründest Du in diesem konkreten Fall eine unklare Verkehrslage? Wo siehst Du in diesem konkreten Fall eine ebenso konkrete Gefahr? Ein, "da hätte Gott weiß was passieren können", reicht für einen derartigen Tatvorwurf nicht aus.ZitatDavon abgesehen, wenn die Polizei in einem Streifenwagen ein Überholverbot "ausspricht", dann bist du der Meinung, dass normalerweise ein Überholen gefahrlos möglich ist, bzw. die Verkehrslage klar ist? :
Klar, da hat ja auch Niemand das Gegenteil behauptet. Aber bist Du dabei gewesen und weißt, wie groß Abstand und Geschwindigkeitsdifferenz gewesen sind, als der TE den Hinweis bemerkte? Hast Du nährere Informationen zur Fahbahnbeschaffenheit? Dann teile sie mir doch bitte mit.ZitatEr war also noch hinter dem Polizeiwagen, denn sonst hätte er die Schrift nicht lesen können. :
Zum Beispiel darin, dass man befürchtet durch eine Vollbremsung die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren und zu verunglücken.ZitatWorin liegt also das Problem, außer in akuter Unlust, doch noch zu bremsen? :
Da scheiden sich eben die Geister. Ein solches Urteil ist ohne Kenntnis der Gesamtumstände seriös nicht möglich.ZitatDie Anmerkung von radfahrer999 ist völlig berechtigt. :
Laut dem TE war da aber nichts, und es ist ja auch nichts passiert. Laut dem TE war erst 5 km später die Fahrbahn gesperrt. Also nochmal, auch für Dich: Wie begründest Du in diesem konkreten Fall eine unklare Verkehrslage?ZitatZitat (von Demonio): :
Wie begründest Du hier einÜberholen trotz unklarer Verkehrslage? Was war hier unklar?
Das was vor dem Polizeiauto kommt.
Im Falle einer Verwarnung fallen noch keine Gebühren an. Erst im Falle eines Bußgeldbescheids kommen 28,50€ hinzu.Zitat+ Gebühren für den Bescheid. :
Ganz einfach. Auch Du bist ja wohl nicht dabeigewesen. Auch Du weißt nicht, warum der TE den Überholvorgang nicht abbrechen wollte. Aber auch Du verurteilst ihn ohne Kenntnis der Gesamtumstände, weil Du etwas in eine unvollständie Sachverhaltsschilderung hineininterpretiertst. Da frage ich mich dann halt schon, ob die Schilderung des TE überhaupt verstanden wurde.Zitatwas soll die blöde Frage? :
Nur mal ein Beispiel:
Es passiert doch täglich tausendfach, dass ein Fahrzeugführer aufgrund einer Unaufmerksamkeit das Gelblicht einer Ampel zu spät bemerkt. Hätte er es frühzeitig bemerkt, dann hätte er rechtzeitig anhalten können. Nun ist es aber zu spät, und er will nicht mehr bremsen, weil er erst im Gefahrenbereich der Kreuzung zum stehen kommen würde. Sind all diese Fahrer zum Führen von KFZ ungeeignet? Klasse, dann ist das verkehrsbedingte CO2-Problem ja im Handumdrehen gelöst, weil Niemand, der mal einen Moment unaufmerksam gewesen ist noch Autofahren darf.
ZitatAuch Du weißt nicht, warum der TE den Überholvorgang nicht abbrechen wollte. :
Ganz einfach, weil er keinen Bock dazu hatte!
Dafür spricht doch schon, dass der TE
ist.Zitatganz normal weiter gefahren :
ZitatZum Beispiel darin, dass man befürchtet durch eine Vollbremsung die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren und zu verunglücken. :
Wer spricht von einer notwendigen Vollbremsung?
Man kann auch ganz normal abbremsen und /oder das Gas zurücknehmen und sich dann wieder zurückfallen lassen.
Alles ganz einfach innerhalb einer Fahrstrecke von 5 km möglich.
Ansonsten nenne mir bitte einen nachvollziehbaren und nicht an den Haaren herbei fabulierten Grund für ein solches Verhalten.
ZitatLaut dem TE war da aber nichts, :
Doch, weiter vorne.
Zitatund es ist ja auch nichts passiert. :
DAS von DIR?
Das das kein Argument ist, dürfte wohl jedem klar sein.
ZitatWie begründest Du in diesem konkreten Fall eine unklare Verkehrslage? :
Steht in #14
Woher weißt Du das? Warst Du auch dabei, oder woher hast Du das Insiderwissen? Aus der Sachverhaltdarstellung geht das jedenfalls nicht hervor.ZitatGanz einfach, weil er keinen Bock dazu hatte! :
Hätte er abnormal weiterfahren sollen? Dann wäre hier im Forum aber erst recht der Teufel los.ZitatDafür spricht doch schon, dass der TE :
Zitat (von Alext778):
ganz normal weiter gefahren
ist.
Niemand hat behauptet, dass eine Vollbremsung erforderlich gewesen wäre. Aber ausgeschlossen ist es eben auch nicht. Genau da setzt meine Kritik ja an, dass der TE von einigen Forenteilnehmern in Unkenntnis des Sachverhalts übelst angegangen wird.ZitatWer spricht von einer notwendigen Vollbremsung? :
Ja, wenn man den Hinweis der Polizei rechtzeitig wahrnimmt. Das war ja eben vorliegend nicht der Fall, weswegen es zu dieser Situation und der anschließenden Anhaltung des TE durch die Polizei kam.ZitatMan kann auch ganz normal abbremsen und /oder das Gas zurücknehmen und sich dann wieder zurückfallen lassen. :
Da war das Kind doch schon in den Brunnen gefallen.ZitatAlles ganz einfach innerhalb einer Fahrstrecke von 5 km möglich. :
Einen möglichen und nachvollziehbaren Grund, und auch eine vergleichbare Situation, habe ich doch genannt. Aber offensichtlich wird hier mit Fleiß nach oberflächlichem Lesen von Beiträgen geurteilt.ZitatAnsonsten nenne mir bitte einen nachvollziehbaren und nicht an den Haaren herbei fabulierten Grund für ein solches Verhalten. :
Es ist schon schade, dass Fragesteller, die hier eine relativ banale Frage stellen, derarart angegangen werden. Das ist nicht Sinn und Zweck eines Internetforums!
Da steht nichts, was meine Frage beantworten könnte. Unmittelbar vor dem Polizeiauto war kein Hindernis, also auch keine Gefahr, und was unklar gewesen sein sollte geht weder aus dem von Dir benannten Beitrag noch aus irgendeinem anderen Beitrag hervor.ZitatSteht in #14 :
An dieser Stelle auch mal ein Verweis auf eine Bitte des Forenbetreibers, nachzulesen im Unterforum "Strafrecht" ganz oben und hier:
ZitatHallo Leute, :
der Umgangston in einigen Foren, z.B. im Strafrecht, scheint merklich rauher geworden zu sein.
Wir würden uns freuen, wenn Threadstarter insbesondere im Strafrecht weniger lächerlich gemacht oder moralisch verurteilt werden. Eine sachliche Hilfe oder Einordnung ist unserer Meinung nach meist besser angebracht. Wir wollen niemandem seine Meinung und auch deutliche Worte verbieten, allerdings macht der Ton die Musik. Die meisten sind juristisch einfach unerfahren und unwissend, haben Fehler gemacht und Angst. shltstorms und Empörungen gibt es im Internet schon genug. Lasst uns versuchen, es anders zu machen![/color]
Euer 123recht.de Team
ZitatJa, wenn man den Hinweis der Polizei rechtzeitig wahrnimmt. Das war ja eben vorliegend nicht der Fall, :
Vor Gericht eine plumpe Ausrede, denn der TE hat sehr wohl das Gebot der Polizei, wenn auch spät, gesehen .
Er hat es aber geflissentlich ignoriert
ZitatDa war das Kind doch schon in den Brunnen gefallen. :
Das macht wenig aus, dass das Kind war nass, man hätte es nämlich innerhalb von ein paar Sekunden unbeschadet aus dem Brunnen ziehen können, stattdessen hat man es eben ersaufen lassen.
ZitatEinen möglichen und nachvollziehbaren Grund, und auch eine vergleichbare Situation, habe ich doch genannt :
Dein nachvollziehbarer Grund soll die "Angst" vor einer Bremsung und das eh schon alles zu spät war sein?
Nicht im Ernst oder?
Ich zitiere Dich mal:
ZitatUnmittelbar vor dem Polizeiauto war kein Hindernis, also auch keine Gefahr :
Man hätte also auch gefahrlos seine Geschwindigkeit verringern können.
Dein Beispiel dieses hier ->?
Zitatdass ein Fahrzeugführer aufgrund einer Unaufmerksamkeit das Gelblicht einer Ampel zu spät bemerkt. Hätte er es frühzeitig bemerkt, dann hätte er rechtzeitig anhalten können. Nun ist es aber zu spät, und er will nicht mehr bremsen, weil er erst im Gefahrenbereich der Kreuzung zum stehen kommen würde. :
Passend zum Sachverhalt ist das nicht, dann für Dich ein Beispiel was eher zutreffend wäre.
Ein Fahrzeugführer bemerkt ein Haltzeichen eines Polizisten erst so spät, dass dieser erst stoppen könnte, wenn er schon am Polizisten vorbei ist.
Da das Kind eh schon in den Brunnen gefallen ist, fährt er ganz normal weiter, anstatt umgehend anzuhalten.
Oder alternativ, ein Fahrzeugführer wir mit 30 km/h über der erlauben Geschwindigkeit geblitzt, da nu eh alles zu spät ist, fährt er einfach weiterhin zu schnell....
ZitatEs ist schon schade, dass Fragesteller, ...derarart angegangen werden. :
Meine Aussage war, dass er keinen Bock hatte zu bremsen, was daran nun "derart angegangen" in Bezug auf den TE ist entzieht sich meiner Auffassungsgabe, zumal ich diesen nicht mal persönlich angesprochen habe.
Ich schätze Deine Beiträge eigentlich sehr, aber hier verrennst Du dich bei der versuchten Rechtfertigung eines einfach dummen / fehlerhaften Verhaltens des TE.
-- Editiert von spatenklopper am 26.09.2019 11:51
Demonio, dein Beispiel mit der gelben Ampel hinkt. Den Überholvorgang damit zu vergleichen, passt überhaupt nicht.
Und warum bringst du eine Vollbremsung ins Spiel? Er las den Hinweis, also musste er doch nur langsamer werden und das geschieht in der Regel ohne Vollbremsung.
Du warst doch auch nicht dabei, reimst dir aber Sachen zusammen.
Und wenn er unachtsam gewesen wäre, hätte er den Hinweis vermutlich nicht gelesen.
Hat er aber, wollte aber nicht bremsen.
Ich akzeptiere Deinen Apell zu mehr Sachlichkeit.
In der Sacheinschätzung teile ich Deine Meinung aber nicht.
Richtig. Aber das Verhalten des TS ab Kenntnis war falsch. Er hätte zwar nicht mit einer Vollbremsung reagieren sollen, aber durch eine deutlich erkennbare Verringerung der eigenen Geschwindigkeit.ZitatJa, wenn man den Hinweis der Polizei rechtzeitig wahrnimmt. Das war ja eben vorliegend nicht der Fall, :
Selbst wenn er dabei noch am Polizeiauto hätte vorbeifahren müssen, wäre es möglich gewesen sich in der Folge wieder einholen zu lassen.
Fakt ist für mich, dass sich der Fahrer falsch verhalten hat indem er nach erkennen der weisung diese gänzlich unbeachtet ließ.
Berry
Doch, sonst hätte ich es nicht geschrieben.ZitatNicht im Ernst oder? :
Und das ist einfach eine Unterstellung, für die es keinen Beleg gibt.ZitatMeine Aussage war, dass er keinen Bock hatte zu bremsen, :
Ich finde schon, dass es total daneben ist einem Fragesteller, den man nicht persönlich kennt, dessen Fahrweise einem unbekannt ist, der aufgrund eines Fahrfehlers hier nach den Konsequenzen fragt, ohne Kenntnis der gesamten Situation die Fahreignung abzusprechen und zu verurteilen.Zitatwas daran nun "derart angegangen" in Bezug auf den TE ist entzieht sich meiner Auffassungsgabe :
Das ist doch unerheblich. Der persönlichen Ansprache bedarf es doch nicht.Zitatzumal ich diesen nicht mal persönlich angesprochen habe. :
Danke.ZitatIch schätze Deine Beiträge eigentlich sehr :
Keineswegs. Ich habe das Verhalten des Fragestellers nicht zu rechtfertigen versucht. Dass sein Verhalten falsch gewesen ist steht ausser Frage, und das wurde auch von mir nie bestritten. Mir geht es aber gegen den Strich, wegen einer derart banalen Angelegenheit den Fragesteller zu dissen und unsubstantiiert die Fahreignung abzusprechen.Zitathier verrennst Du dich bei der versuchten Rechtfertigung eines einfach dummen / fehlerhaften Verhaltens des TE. :
Was passt den daran nicht? Gerne stehe ich bessern Beispielen offen gegenüber.ZitatDemonio, dein Beispiel mit der gelben Ampel hinkt. Den Überholvorgang damit zu vergleichen, passt überhaupt nicht. :
Liest Du meine Beiträge eigentlich bevor Du sie kritisierst? Es war ganz klar als Beispiel gekennzeichnet, warum man möglicherweise nicht bremsen wollte. Ich habe nie behauptet, dass es so gewesen ist. Aber es wäre eine plausible Möglichkeit, die von anderen Diskussionsteilnehmern pauschal abgelehnt wird, obwohl, ausser dem Fragesteller der sich verständlicherweise hier nicht mehr meldet, keiner der hier Anwesenden dabei gewesen ist und die genaue Situation kennt.ZitatUnd warum bringst du eine Vollbremsung ins Spiel? :
Das er sich falsch verhalten hat steht ja ausser Frage. Letztlich er hat den Hinweis erst während des Überholvorgangs, also reichlich spät gesehen. Warum er dann nicht mehr bremsen "wollte" hat er hier nicht weiter begründet. Ihm wird hier unterstellt, dass er keinen Bock hatte. Ich habe lediglich aufgezeigt, dass es auch andere, nachvollziehbare Gründe, für diese Unlust geben könnte. Was ist daran so schwer zu verstehen?ZitatEr las den Hinweis, also musste er doch nur langsamer werden und das geschieht in der Regel ohne Vollbremsung. :
Ich möchte nicht wissen, wie man hier über den Fragesteller hergezogen wäre, wenn er den Hinweis gar nicht gesehen hätte. Er hat ihn zu spät, und in der Kürze der Zeit wohl auch ungenau gesehen (sonst hätte er gewusst, dass da kein "Bitte" dabeistand). Daher finde ich mein Beispiel mit dem zu spät erkannten Gelblicht einer Ampel nach wie vor durchaus naheliegend.ZitatUnd wenn er unachtsam gewesen wäre, hätte er den Hinweis vermutlich nicht gelesen. :
Wie viele Fahrzeugführer sehen ein Ortsschild, wollen aber nicht bremsen und lassen den Wagen in die Ortschaft reinrollen? Sind die auch alle zum Führen von KFZ ungeeignet? Dann besteht ja doch noch Hoffnung für das Klima, nur um die Automobilindustrie muss man sich dann Sorgen machen.ZitatHat er aber, wollte aber nicht bremsen. :
ZitatDann besteht ja doch noch Hoffnung für das Klima, :
In der Tat und Greta würde auch nicht mehr so oft weinen.
Zitatnur um die Automobilindustrie muss man sich dann Sorgen machen. :
Ach die stellen dann einfach auf Fahrräder und Schuhe um ...
ZitatUnmittelbar vor dem Polizeiauto war kein Hindernis, also auch keine Gefahr :
Eben. Und damit war die Lage unklar.
Denn die fahren ja nicht aus dekorativen Zwecken so herum, die drücken auch nicht aus Langeweile auf die Knöpfe der Anzeige. Sondern die Warnung weil da vorne isgendwo irgendwas ist.
Was war da unklar?ZitatUnd damit war die Lage unklar. :
Zitat]Wie viele Fahrzeugführer sehen ein Ortsschild, wollen aber nicht bremsen und lassen den Wagen in die Ortschaft reinrollen? :
Was andere Fahrzeugführer machen ist in diesem Fall doch völlig egal. Du bringst Beispiele die anders gelagert sind als dieser Vorgang.
Der TE hat ein Polizeiauto überholt, obwohl zu lesen war es nicht zu überholen.
Er wollte aber nicht abbremsen, sondern hat den Überholvorgang beendet.
Wäre alles kein Problem, allerdings er hat ja erst vor 4 Wochen den Führerschein wg. Drogenmissbrauch zurück erhalten.
Dann sollte man halt im Straßenverkehr vorsichtiger sein. Er muss sich doch etwas dabei gedacht haben, trotz dem Hinweis, dass Polizeiauto zu überholen. Vor allem dann, wenn andere Autos hinter dem Uniformierten fuhren und er links freie Bahn hatte. Und das nur er und die Polizisten unterwegs waren, ist kaum anzunehmen.
Dich ärgert, weil ich von fehlender Reife sprach. Nun ja, solche Fehler sollten halt nicht passieren. Thema ist für mich beendet.
-- Editiert von Loni12 am 26.09.2019 18:45
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