Überholverbot durch Polizeiauto

25. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Alext778
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überholverbot durch Polizeiauto

Hallo,
Ich hätte da mal eine Frage.
Und zwar war ich gestern auf der Autobahn und habe ein Polizeiauto überholt, obwohl oben am Polizeiauto stand: bitte nicht überholen.
Erst beim Überholvorgang habe ich die Anzeige gesehen und wollte nicht mehr abbremsen.
Ich bin ganz normal weiter gefahren und 5minuten später haben die mich dann angehalten und gesagt ich es kommt ein Bußgeld auf mich zu.

Meine Frage ist jetzt, mit welcher Strafe muss ich denn rechnen.
Im Bußgeldkatalog sind zwar die Strafen für Überholverbot aufgezählt, aber ich weiß nicht, ob meine Situation dazu zählt.
Auch im Internet finde ich keine Berichte über so einen Vorfall.


Danke im Voraus

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34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Alext778):
und wollte nicht mehr abbremsen.
Puh.... schwierig!
Zitat (von Alext778):
Meine Frage ist jetzt, mit welcher Strafe muss ich denn rechnen.
Imho 70€ / 1 Punkt

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von radfahrer999):
Puh.... schwierig!
Yep, mir ist bislang kein vergleichbarer Fall bekannt.

Ein Überholverbot im klassischen Sinne wurde imho nicht missachtet, weil kein entsprechendes Verkehrszeichen vorhanden war.

Daher tippe ich mal auf TBNR. 136106:
Zitat:
Sie befolgten nicht die verkehrsregelnde Weisung des Polizeibeamten.
§ 36 Abs. 1, 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 128 BKat
Das kostet dann stattliche 20€ und brint keine Punkte ein.

Im Falle eines Bußgeldbescheids kämen noch 28,50€ Porto, Verpackung und Bearbeitung hinzu.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Zitat (von Alext778):
obwohl oben am Polizeiauto stand: bitte nicht überholen.
Stand da wirklich BITTE nicht überholen?
Das ist für mich dann kein Überholverbot, sondern lediglich eine Bitte der man nachkommen kann oder auch nicht.
Sollte dies doch als Überholverbot gewertet werden, dann wären allerdings 120€ und 1 Punkt fällig, denn solch ein Polizeifahrzeug-Überholverbot würde dann darauf hindeuten, dass ein Überholen nur mit einer Gefährdung anderer verbunden wäre. Außerorts wären das dann halt 120€ und 1 Punkt.
Evtl. könnte man noch mit unklarer Verkehrslage kontern, das wären dann nur 100€ plus 1 Punkt. Aber auf diese 20€ käme es dann auch nicht mehr an.

Zitat (von Demonio):
Ein Überholverbot im klassischen Sinne wurde imho nicht missachtet, weil kein entsprechendes Verkehrszeichen vorhanden war.
Es gibt noch andere Arten des Überholverbots als nur durch die Zeichen 276/277

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alext778
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung, ich habe nochmal meinen Beifahrer gefragt und er hat bestätigt, dass da stand: NICHT ÜBERHOLEN

Die Polizisten wollten den Verkehr verlangsamen, weil 5km weiter eine Fahrbahn gesperrt war.

Warum ich das ganze eigentlich wissen möchte ist, weil ich seit 1 Monat erst meinen Führerschein wieder habe nach einer MPU.(Drogenmissbrauch)
Aber wenn es im schlimmsten Fall nur einen Punkt gibt und Bußgeld, sollte ich mir keine Sorgen machen, dass ich die MPU nochmal machen muss, oder?

Danke für die schnellen Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Zitat (von Alext778):
...da stand: NICHT ÜBERHOLEN
O.k., dann also Überholen im Überholverbot.
mit Gefährdung: 120€ + 1 Punkt..... bei Verengung in 5km Entfernung sollte das nicht der Fall sein.
bei unklarer Verkehrslage: 100€ + 1 Punkt.......bei Verengung in 5km Entfernung sollte das auch nicht zum Tragen
Also tatsächlich sollte dann nur § 36 Abs. 1, 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 128 BKat in Frage kommen. Mit 20€ bist du dabei.

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Yep, mir ist bislang kein vergleichbarer Fall bekannt.
Das Puh... Schwierig... bezog sich auf die Einstellung des TE zur Problematik, dass er nicht bremsen (bzw. den Überholvorgang abbrechen) wollte, als er den "nicht überholen"-Schriftzug auf dem Polizeiwagen wahrnahm. Imho gibt es da kein "nicht wollen". Wenn man so einer Anweisung nicht folgen will hat man imho nicht die emotionale Reife zum Führen eines Fahrzeuges.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
denn solch ein Polizeifahrzeug-Überholverbot würde dann darauf hindeuten, dass ein Überholen nur mit einer Gefährdung anderer verbunden wäre.
Wie kommt man auf diese Idee?

Zitat (von -Laie-):
Evtl. könnte man noch mit unklarer Verkehrslage kontern, das wären dann nur 100€ plus 1 Punkt.
Wie begründest Du hier einÜberholen trotz unklarer Verkehrslage? Was war hier unklar?

Zitat (von -Laie-):
Es gibt noch andere Arten des Überholverbots als nur durch die Zeichen 276/277
Sicherlich gibt es Situationen, in denen man nicht überholen darf. Aber ein Überholverbot dem Wortlaut des Gesetzes nach gibt es nur durch Zeichen 276 und 277.

Zitat (von Alext778):
Aber wenn es im schlimmsten Fall nur einen Punkt gibt und Bußgeld, sollte ich mir keine Sorgen machen, dass ich die MPU nochmal machen muss, oder?
Richtig. Es sei denn Du bist noch in der verlängerten Probezeit. Dann wäre tatsächlich eine MPU, allerdings nicht mit Drogenfragestellung, fällig

Zitat (von -Laie-):
O.k., dann also Überholen im Überholverbot.
Kann ich nicht erkennen. BkatV und bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog verweisen bei einem Überholverbot auf Zeichen 276/277, das es hier aber nicht gegeben hat.

Zitat (von -Laie-):
Also tatsächlich sollte dann nur § 36 Abs. 1, 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 128 BKat in Frage kommen. Mit 20€ bist du dabei.
So sehe ich das auch. Siehe Antwort #2

Zitat (von radfahrer999):
Das Puh... Schwierig... bezog sich auf die Einstellung des TE
Sorry, hatte ich falsch verstanden.
Zitat (von radfahrer999):
Wenn man so einer Anweisung nicht folgen will hat man imho nicht die emotionale Reife zum Führen eines Fahrzeuges.
Naja, sicherlich war das keine Meisterleistung des TE, aber man sollte auch mal die Kirche im Dorf lassen.

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3536 Beiträge, 558x hilfreich)



Demonio, da hat radfahrer999 doch recht... ein Polizeiauto mit der Ansage" nicht überholen" aber trotzdem überholen, weil man den Vorgang nicht abbrechen wollte... da fehlt Reife, zumal er den Führerschein schon mal abgeben musste.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Sorry, hatte ich falsch verstanden.
Oh, du hast hier noch viel mehr falsch verstanden.

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#10
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
da fehlt Reife, zumal er den Führerschein schon mal abgeben musste.
Hast Du den Text gelesen und verstanden? Er hat den Hinweis der Polizei erst während des Überholvorgangs gesehen. Unaufmerksamkeit während der Fahrt ist zwar ungünstig, begründet aber keine Fahreignungszweifel. Je nach Situation, die wir so genau nicht kennen, kann es dann tatsächlich ungünstig sein den Anker zu werfen. Sowas passiert täglich tausendfach auf deutschen Straßen. Wenn das soooo wahnsinnig schlimm wäre, dann wäre das wohl auch mit härteren Sanktionen, als einer lächerlichen Verwarnung in Höhe von 20€ bedroht.

Was die frühere Drogenproblematik des Fragestellers mit diesem Fahrfehler zu tun haben soll erschließt sich mir auch nicht.


Zitat (von -Laie-):
Oh, du hast hier noch viel mehr falsch verstanden.
Dann erklär es mir bitte.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Irgendwie fehlt mir der Glaube an der Schilderung. Da war bestimmt noch das Blaulicht an - oder?
Wenn nicht, dann wäre das entlastend, denn irgendwelche Aufschriften ohne Anlass zu lesen ist eher unsinnig. Auch je nach Position des Fahrzeuges. Nach meinen Beobachtungen werden solche Anweisungen immer in Zusammenhang mit Blaulicht oder Kelle gegeben. Mit Blaulicht sieht es aus meiner Sicht noch schlechter aus, denn dann gibt es keine Ausrede für das Übersehen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von Alext778):
Und zwar war ich gestern auf der Autobahn und habe ein Polizeiauto überholt, obwohl oben am Polizeiauto stand: bitte nicht überholen.


§ 36 Absatz 1 StVO
"Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen."

Allerdings hat der das vorausfahrende Fahrzeug lenkende Polizist kein Zeichen gegeben und keine Weisung erteilt.

Polizeibeamte dürfen andere Verkehrsteilnehmer anhalten zur Verkehrskontrolle. Die StVO erlaubt hier als Anhaltezeichen ( außer der Zeichengabe durch den Polizisten ) auch: "Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden.", § 36 Absatz 5 StVO.

Zitat:
oben am Polizeiauto stand: bitte nicht überholen


Dann wurde das Zeichen, mit dem das Überholen untersagt wurde, nicht vom Polizisten gegeben, sondern "durch eine Einrichtung am Einsatzfahrzeug". Nun enthält die StVO aber keine Befugnis der Polizei, auch andere Zeichen als das für ein Anhalten durch "technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeig" geben zu dürfen.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Dann erklär es mir bitte.
Du antwortest auf Beiträge die sich schon längst selbst überholt haben. Davon abgesehen, wenn die Polizei in einem Streifenwagen ein Überholverbot "ausspricht", dann bist du der Meinung, dass normalerweise ein Überholen gefahrlos möglich ist, bzw. die Verkehrslage klar ist??? Wenn es so wäre bräuchte es normalerweise kein Überholverbot zu geben.
Hier in dem hier geschilderten Fall glaube ich dem Fragesteller auch nicht so richtig was er schreibt. Es macht einfach keinen Sinn, wegen einer gesperrten Fahrspur !5km! vorher ein Überholverbot einzuführen. Das glaube ich dem Fragesteller nicht.

Zitat (von Demonio):
Er hat den Hinweis der Polizei erst während des Überholvorgangs gesehen.
Er war also noch hinter dem Polizeiwagen, denn sonst hätte er die Schrift nicht lesen können. Worin liegt also das Problem, außer in akuter Unlust, doch noch zu bremsen??? Die Anmerkung von radfahrer999 ist völlig berechtigt.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120112 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Wie begründest Du hier einÜberholen trotz unklarer Verkehrslage? Was war hier unklar?

Das was vor dem Polizeiauto kommt.
Die fahren ja nicht aus dekorativen Zwecken so herum, sondern um zu warnen / regulieren, weil weiter vorne ein Problem ist, das man jetzt noch nicht sehen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Dann wurde das Zeichen, mit dem das Überholen untersagt wurde, nicht vom Polizisten gegeben, sondern "durch eine Einrichtung am Einsatzfahrzeug". Nun enthält die StVO aber keine Befugnis der Polizei, auch andere Zeichen als das für ein Anhalten durch "technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeig" geben zu dürfen.


Was soll dieser Hinweis? Der Polizist hat doch gar kein Zeichen, sondern vielmehr eine Weisung gegeben.

Ich sehe es wie Demonio, dass das Nichtbeachten dieser Weisung 20€ Verwarnungsgeld kostet.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Alext778):
Die Polizisten wollten den Verkehr verlangsamen, weil 5km weiter eine Fahrbahn gesperrt war.
Dann sollte die Deutsche Polizei vll. mal die Amerikanische Variante probieren die wesentlich effektiver zu sein scheint.

https://www.youtube.com/watch?v=zOjYQTkrdl8
oder das hier https://www.youtube.com/watch?v=9UsUkUMc4m4

- - - -
Auch ich sage hier 20 € wegen "Nicht befolgen einer Verkehrsregelnden Weisung eines Polizeibeamten". + Gebühren für den Bescheid.

-- Editiert von DStein am 26.09.2019 02:46

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3536 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat:
Hast Du den Text gelesen und verstanden? Er hat den Hinweis der Polizei erst während des Überholvorgangs gesehen. Unaufmerksamkeit während der Fahrt ist zwar ungünstig, begründet aber keine Fahreignungszweifel


Demonio, natürlich habe ich den Text verstanden und gelesen, was soll die blöde Frage?
Er las den Hinweis, wollte den Überholvorgang aber nicht abbrechen.

Wenn man schon bei der Polizei arbeiten ließ, sollte man halt vorsichtiger sein. Da spielt es auch keine Rolle was es kostet. Sein letztes Verfahren kostete ihn jedenfalls den Führerschein, ergo sollte man annehmen, dass er daraus gelernt hat, wäre das der Fall, hätte er nicht überholt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Dann wurde das Zeichen, mit dem das Überholen untersagt wurde, nicht vom Polizisten gegeben, sondern "durch eine Einrichtung am Einsatzfahrzeug"
Und diese Einrichtung macht das vollautomatisch durch künstliche Intelligenz, oder hat da vielleicht doch ein Polizist ein technisches Gerät verwendet, um eine verkehrsregelnde Weisung zu erteilen?

Zitat (von -Laie-):
Davon abgesehen, wenn die Polizei in einem Streifenwagen ein Überholverbot "ausspricht", dann bist du der Meinung, dass normalerweise ein Überholen gefahrlos möglich ist, bzw. die Verkehrslage klar ist?
Falsch, es ist genau anders herum. Wie begründest Du in diesem konkreten Fall eine unklare Verkehrslage? Wo siehst Du in diesem konkreten Fall eine ebenso konkrete Gefahr? Ein, "da hätte Gott weiß was passieren können", reicht für einen derartigen Tatvorwurf nicht aus.



Zitat (von -Laie-):
Er war also noch hinter dem Polizeiwagen, denn sonst hätte er die Schrift nicht lesen können.
Klar, da hat ja auch Niemand das Gegenteil behauptet. Aber bist Du dabei gewesen und weißt, wie groß Abstand und Geschwindigkeitsdifferenz gewesen sind, als der TE den Hinweis bemerkte? Hast Du nährere Informationen zur Fahbahnbeschaffenheit? Dann teile sie mir doch bitte mit.

Zitat (von -Laie-):
Worin liegt also das Problem, außer in akuter Unlust, doch noch zu bremsen?
Zum Beispiel darin, dass man befürchtet durch eine Vollbremsung die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren und zu verunglücken.

Zitat (von -Laie-):
Die Anmerkung von radfahrer999 ist völlig berechtigt.
Da scheiden sich eben die Geister. Ein solches Urteil ist ohne Kenntnis der Gesamtumstände seriös nicht möglich.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Demonio):
Wie begründest Du hier einÜberholen trotz unklarer Verkehrslage? Was war hier unklar?


Das was vor dem Polizeiauto kommt.
Laut dem TE war da aber nichts, und es ist ja auch nichts passiert. Laut dem TE war erst 5 km später die Fahrbahn gesperrt. Also nochmal, auch für Dich: Wie begründest Du in diesem konkreten Fall eine unklare Verkehrslage?

Zitat (von DStein):
+ Gebühren für den Bescheid.
Im Falle einer Verwarnung fallen noch keine Gebühren an. Erst im Falle eines Bußgeldbescheids kommen 28,50€ hinzu.

Zitat (von Loni12):
was soll die blöde Frage?
Ganz einfach. Auch Du bist ja wohl nicht dabeigewesen. Auch Du weißt nicht, warum der TE den Überholvorgang nicht abbrechen wollte. Aber auch Du verurteilst ihn ohne Kenntnis der Gesamtumstände, weil Du etwas in eine unvollständie Sachverhaltsschilderung hineininterpretiertst. Da frage ich mich dann halt schon, ob die Schilderung des TE überhaupt verstanden wurde.

Nur mal ein Beispiel:
Es passiert doch täglich tausendfach, dass ein Fahrzeugführer aufgrund einer Unaufmerksamkeit das Gelblicht einer Ampel zu spät bemerkt. Hätte er es frühzeitig bemerkt, dann hätte er rechtzeitig anhalten können. Nun ist es aber zu spät, und er will nicht mehr bremsen, weil er erst im Gefahrenbereich der Kreuzung zum stehen kommen würde. Sind all diese Fahrer zum Führen von KFZ ungeeignet? Klasse, dann ist das verkehrsbedingte CO2-Problem ja im Handumdrehen gelöst, weil Niemand, der mal einen Moment unaufmerksam gewesen ist noch Autofahren darf.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Auch Du weißt nicht, warum der TE den Überholvorgang nicht abbrechen wollte.


Ganz einfach, weil er keinen Bock dazu hatte!
Dafür spricht doch schon, dass der TE
Zitat (von Alext778):
ganz normal weiter gefahren
ist.

Zitat (von Demonio):
Zum Beispiel darin, dass man befürchtet durch eine Vollbremsung die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren und zu verunglücken.


Wer spricht von einer notwendigen Vollbremsung?
Man kann auch ganz normal abbremsen und /oder das Gas zurücknehmen und sich dann wieder zurückfallen lassen.
Alles ganz einfach innerhalb einer Fahrstrecke von 5 km möglich.

Ansonsten nenne mir bitte einen nachvollziehbaren und nicht an den Haaren herbei fabulierten Grund für ein solches Verhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120112 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Laut dem TE war da aber nichts,

Doch, weiter vorne.



Zitat (von Demonio):
und es ist ja auch nichts passiert.

DAS von DIR?
Das das kein Argument ist, dürfte wohl jedem klar sein.



Zitat (von Demonio):
Wie begründest Du in diesem konkreten Fall eine unklare Verkehrslage?

Steht in #14


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ganz einfach, weil er keinen Bock dazu hatte!
Woher weißt Du das? Warst Du auch dabei, oder woher hast Du das Insiderwissen? Aus der Sachverhaltdarstellung geht das jedenfalls nicht hervor.

Zitat (von spatenklopper):
Dafür spricht doch schon, dass der TE

Zitat (von Alext778):
ganz normal weiter gefahren

ist.
Hätte er abnormal weiterfahren sollen? Dann wäre hier im Forum aber erst recht der Teufel los.

Zitat (von spatenklopper):
Wer spricht von einer notwendigen Vollbremsung?
Niemand hat behauptet, dass eine Vollbremsung erforderlich gewesen wäre. Aber ausgeschlossen ist es eben auch nicht. Genau da setzt meine Kritik ja an, dass der TE von einigen Forenteilnehmern in Unkenntnis des Sachverhalts übelst angegangen wird.

Zitat (von spatenklopper):
Man kann auch ganz normal abbremsen und /oder das Gas zurücknehmen und sich dann wieder zurückfallen lassen.
Ja, wenn man den Hinweis der Polizei rechtzeitig wahrnimmt. Das war ja eben vorliegend nicht der Fall, weswegen es zu dieser Situation und der anschließenden Anhaltung des TE durch die Polizei kam.

Zitat (von spatenklopper):
Alles ganz einfach innerhalb einer Fahrstrecke von 5 km möglich.
Da war das Kind doch schon in den Brunnen gefallen.

Zitat (von spatenklopper):
Ansonsten nenne mir bitte einen nachvollziehbaren und nicht an den Haaren herbei fabulierten Grund für ein solches Verhalten.
Einen möglichen und nachvollziehbaren Grund, und auch eine vergleichbare Situation, habe ich doch genannt. Aber offensichtlich wird hier mit Fleiß nach oberflächlichem Lesen von Beiträgen geurteilt.

Es ist schon schade, dass Fragesteller, die hier eine relativ banale Frage stellen, derarart angegangen werden. Das ist nicht Sinn und Zweck eines Internetforums!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Steht in #14
Da steht nichts, was meine Frage beantworten könnte. Unmittelbar vor dem Polizeiauto war kein Hindernis, also auch keine Gefahr, und was unklar gewesen sein sollte geht weder aus dem von Dir benannten Beitrag noch aus irgendeinem anderen Beitrag hervor.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

An dieser Stelle auch mal ein Verweis auf eine Bitte des Forenbetreibers, nachzulesen im Unterforum "Strafrecht" ganz oben und hier:

Zitat (von 123recht.de):
Hallo Leute,

der Umgangston in einigen Foren, z.B. im Strafrecht, scheint merklich rauher geworden zu sein.

Wir würden uns freuen, wenn Threadstarter insbesondere im Strafrecht weniger lächerlich gemacht oder moralisch verurteilt werden. Eine sachliche Hilfe oder Einordnung ist unserer Meinung nach meist besser angebracht. Wir wollen niemandem seine Meinung und auch deutliche Worte verbieten, allerdings macht der Ton die Musik. Die meisten sind juristisch einfach unerfahren und unwissend, haben Fehler gemacht und Angst. shltstorms und Empörungen gibt es im Internet schon genug. Lasst uns versuchen, es anders zu machen![/color]

Euer 123recht.de Team

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Ja, wenn man den Hinweis der Polizei rechtzeitig wahrnimmt. Das war ja eben vorliegend nicht der Fall,


Vor Gericht eine plumpe Ausrede, denn der TE hat sehr wohl das Gebot der Polizei, wenn auch spät, gesehen .
Er hat es aber geflissentlich ignoriert

Zitat (von Demonio):
Da war das Kind doch schon in den Brunnen gefallen.


Das macht wenig aus, dass das Kind war nass, man hätte es nämlich innerhalb von ein paar Sekunden unbeschadet aus dem Brunnen ziehen können, stattdessen hat man es eben ersaufen lassen.

Zitat (von Demonio):
Einen möglichen und nachvollziehbaren Grund, und auch eine vergleichbare Situation, habe ich doch genannt


Dein nachvollziehbarer Grund soll die "Angst" vor einer Bremsung und das eh schon alles zu spät war sein?
Nicht im Ernst oder?
Ich zitiere Dich mal:
Zitat (von Demonio):
Unmittelbar vor dem Polizeiauto war kein Hindernis, also auch keine Gefahr

Man hätte also auch gefahrlos seine Geschwindigkeit verringern können.

Dein Beispiel dieses hier ->?
Zitat (von Demonio):
dass ein Fahrzeugführer aufgrund einer Unaufmerksamkeit das Gelblicht einer Ampel zu spät bemerkt. Hätte er es frühzeitig bemerkt, dann hätte er rechtzeitig anhalten können. Nun ist es aber zu spät, und er will nicht mehr bremsen, weil er erst im Gefahrenbereich der Kreuzung zum stehen kommen würde.


Passend zum Sachverhalt ist das nicht, dann für Dich ein Beispiel was eher zutreffend wäre.

Ein Fahrzeugführer bemerkt ein Haltzeichen eines Polizisten erst so spät, dass dieser erst stoppen könnte, wenn er schon am Polizisten vorbei ist.
Da das Kind eh schon in den Brunnen gefallen ist, fährt er ganz normal weiter, anstatt umgehend anzuhalten.
Oder alternativ, ein Fahrzeugführer wir mit 30 km/h über der erlauben Geschwindigkeit geblitzt, da nu eh alles zu spät ist, fährt er einfach weiterhin zu schnell....

Zitat (von Demonio):
Es ist schon schade, dass Fragesteller, ...derarart angegangen werden.


Meine Aussage war, dass er keinen Bock hatte zu bremsen, was daran nun "derart angegangen" in Bezug auf den TE ist entzieht sich meiner Auffassungsgabe, zumal ich diesen nicht mal persönlich angesprochen habe.

Ich schätze Deine Beiträge eigentlich sehr, aber hier verrennst Du dich bei der versuchten Rechtfertigung eines einfach dummen / fehlerhaften Verhaltens des TE.

-- Editiert von spatenklopper am 26.09.2019 11:51

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3536 Beiträge, 558x hilfreich)

Demonio, dein Beispiel mit der gelben Ampel hinkt. Den Überholvorgang damit zu vergleichen, passt überhaupt nicht.
Und warum bringst du eine Vollbremsung ins Spiel? Er las den Hinweis, also musste er doch nur langsamer werden und das geschieht in der Regel ohne Vollbremsung.
Du warst doch auch nicht dabei, reimst dir aber Sachen zusammen.
Und wenn er unachtsam gewesen wäre, hätte er den Hinweis vermutlich nicht gelesen.
Hat er aber, wollte aber nicht bremsen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich akzeptiere Deinen Apell zu mehr Sachlichkeit.

In der Sacheinschätzung teile ich Deine Meinung aber nicht.

Zitat (von Demonio):
Ja, wenn man den Hinweis der Polizei rechtzeitig wahrnimmt. Das war ja eben vorliegend nicht der Fall,
Richtig. Aber das Verhalten des TS ab Kenntnis war falsch. Er hätte zwar nicht mit einer Vollbremsung reagieren sollen, aber durch eine deutlich erkennbare Verringerung der eigenen Geschwindigkeit.
Selbst wenn er dabei noch am Polizeiauto hätte vorbeifahren müssen, wäre es möglich gewesen sich in der Folge wieder einholen zu lassen.

Fakt ist für mich, dass sich der Fahrer falsch verhalten hat indem er nach erkennen der weisung diese gänzlich unbeachtet ließ.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Nicht im Ernst oder?
Doch, sonst hätte ich es nicht geschrieben.


Zitat (von spatenklopper):
Meine Aussage war, dass er keinen Bock hatte zu bremsen,
Und das ist einfach eine Unterstellung, für die es keinen Beleg gibt.

Zitat (von spatenklopper):
was daran nun "derart angegangen" in Bezug auf den TE ist entzieht sich meiner Auffassungsgabe
Ich finde schon, dass es total daneben ist einem Fragesteller, den man nicht persönlich kennt, dessen Fahrweise einem unbekannt ist, der aufgrund eines Fahrfehlers hier nach den Konsequenzen fragt, ohne Kenntnis der gesamten Situation die Fahreignung abzusprechen und zu verurteilen.

Zitat (von spatenklopper):
zumal ich diesen nicht mal persönlich angesprochen habe.
Das ist doch unerheblich. Der persönlichen Ansprache bedarf es doch nicht.

Zitat (von spatenklopper):
Ich schätze Deine Beiträge eigentlich sehr
Danke.

Zitat (von spatenklopper):
hier verrennst Du dich bei der versuchten Rechtfertigung eines einfach dummen / fehlerhaften Verhaltens des TE.
Keineswegs. Ich habe das Verhalten des Fragestellers nicht zu rechtfertigen versucht. Dass sein Verhalten falsch gewesen ist steht ausser Frage, und das wurde auch von mir nie bestritten. Mir geht es aber gegen den Strich, wegen einer derart banalen Angelegenheit den Fragesteller zu dissen und unsubstantiiert die Fahreignung abzusprechen.

Zitat (von Loni12):
Demonio, dein Beispiel mit der gelben Ampel hinkt. Den Überholvorgang damit zu vergleichen, passt überhaupt nicht.
Was passt den daran nicht? Gerne stehe ich bessern Beispielen offen gegenüber.

Zitat (von Loni12):
Und warum bringst du eine Vollbremsung ins Spiel?
Liest Du meine Beiträge eigentlich bevor Du sie kritisierst? Es war ganz klar als Beispiel gekennzeichnet, warum man möglicherweise nicht bremsen wollte. Ich habe nie behauptet, dass es so gewesen ist. Aber es wäre eine plausible Möglichkeit, die von anderen Diskussionsteilnehmern pauschal abgelehnt wird, obwohl, ausser dem Fragesteller der sich verständlicherweise hier nicht mehr meldet, keiner der hier Anwesenden dabei gewesen ist und die genaue Situation kennt.

Zitat (von Loni12):
Er las den Hinweis, also musste er doch nur langsamer werden und das geschieht in der Regel ohne Vollbremsung.
Das er sich falsch verhalten hat steht ja ausser Frage. Letztlich er hat den Hinweis erst während des Überholvorgangs, also reichlich spät gesehen. Warum er dann nicht mehr bremsen "wollte" hat er hier nicht weiter begründet. Ihm wird hier unterstellt, dass er keinen Bock hatte. Ich habe lediglich aufgezeigt, dass es auch andere, nachvollziehbare Gründe, für diese Unlust geben könnte. Was ist daran so schwer zu verstehen?

Zitat (von Loni12):
Und wenn er unachtsam gewesen wäre, hätte er den Hinweis vermutlich nicht gelesen.
Ich möchte nicht wissen, wie man hier über den Fragesteller hergezogen wäre, wenn er den Hinweis gar nicht gesehen hätte. Er hat ihn zu spät, und in der Kürze der Zeit wohl auch ungenau gesehen (sonst hätte er gewusst, dass da kein "Bitte" dabeistand). Daher finde ich mein Beispiel mit dem zu spät erkannten Gelblicht einer Ampel nach wie vor durchaus naheliegend.

Zitat (von Loni12):
Hat er aber, wollte aber nicht bremsen.
Wie viele Fahrzeugführer sehen ein Ortsschild, wollen aber nicht bremsen und lassen den Wagen in die Ortschaft reinrollen? Sind die auch alle zum Führen von KFZ ungeeignet? Dann besteht ja doch noch Hoffnung für das Klima, nur um die Automobilindustrie muss man sich dann Sorgen machen. :grins:

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#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120112 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Dann besteht ja doch noch Hoffnung für das Klima,

In der Tat und Greta würde auch nicht mehr so oft weinen.



Zitat (von Demonio):
nur um die Automobilindustrie muss man sich dann Sorgen machen.

Ach die stellen dann einfach auf Fahrräder und Schuhe um ...



Zitat (von Demonio):
Unmittelbar vor dem Polizeiauto war kein Hindernis, also auch keine Gefahr

Eben. Und damit war die Lage unklar.
Denn die fahren ja nicht aus dekorativen Zwecken so herum, die drücken auch nicht aus Langeweile auf die Knöpfe der Anzeige. Sondern die Warnung weil da vorne isgendwo irgendwas ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#29
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und damit war die Lage unklar.
Was war da unklar?

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#30
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3536 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
]Wie viele Fahrzeugführer sehen ein Ortsschild, wollen aber nicht bremsen und lassen den Wagen in die Ortschaft reinrollen? :grins:

Was andere Fahrzeugführer machen ist in diesem Fall doch völlig egal. Du bringst Beispiele die anders gelagert sind als dieser Vorgang.
Der TE hat ein Polizeiauto überholt, obwohl zu lesen war es nicht zu überholen.
Er wollte aber nicht abbremsen, sondern hat den Überholvorgang beendet.

Wäre alles kein Problem, allerdings er hat ja erst vor 4 Wochen den Führerschein wg. Drogenmissbrauch zurück erhalten.
Dann sollte man halt im Straßenverkehr vorsichtiger sein. Er muss sich doch etwas dabei gedacht haben, trotz dem Hinweis, dass Polizeiauto zu überholen. Vor allem dann, wenn andere Autos hinter dem Uniformierten fuhren und er links freie Bahn hatte. Und das nur er und die Polizisten unterwegs waren, ist kaum anzunehmen.

Dich ärgert, weil ich von fehlender Reife sprach. Nun ja, solche Fehler sollten halt nicht passieren. Thema ist für mich beendet.


-- Editiert von Loni12 am 26.09.2019 18:45

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