Überprüfung der Eignung zum Führen von KFZ

23. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Zausel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Überprüfung der Eignung zum Führen von KFZ

Hallo!

Ich habe vor einigen Tagen bereits u.g. Beitrag gepostet.
Nun wollte ich fragen, ob es eine Option wäre, den Führerschein freiwillig abzugeben und nach drei Monaten einen Antag auf Wiedererteilung zu stellen.
Was würde mich dann erwarten, wie stehen die Erfolgschancen, den Führerschein wiederzubekommen? Welche Auflagen gibt es?
Das u.g. Verfahren wäre damit ja vom Tisch..
Bitte um schnelle Antwort, die Zeit drängt..

Es handelt sich um folgende Geschichte:
Ich wurde im Dezember (und im August oder September 2004 schon einmal) mit einer geringen Menge Cannabis erwischt.
Am 16.02. bekam ich ein Schreiben, dass ich mich innerhalb von zwei Wochen zu einer Amtsärztlichen Untersuchung anmelden soll.
Ich konsumiere von Zeit zu Zeit Cannabis, aber nie, wenn ich mit dem Auto unterwegs bin. Es ist aber davon auszugehen, dass bei der Untersuchung noch etwas zu finden ist.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Es gab einige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema bzw. zum Nichterscheinen bei der Untersuchung, die ich im folgenden verlinkt habe (solltest du vielleicht einmal durchlesen):
<a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20041221_1bvr265203.html">
BVerfG, 1 BvR 2652/03 vom 21.12.2004</a> (betrifft OWi-Verfahren wegen Cannabis)
<a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20030130_1bvr086600.html">BVerfG, 1 BvR 866/00 vom 30.1.2003</a>
<a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/rk20020801_1bvr114398.html">BVerfG, 1 BvR 1143/98 vom 1.8.2002</a>
<a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/rk20020708_1bvr242895.html">BVerfG, 1 BvR 2428/95 vom 8.7.2002</a>
<a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/rk20020620_1bvr206296.html">BVerfG, 1 BvR 2062/96 vom 20.6.2002</a> (recht ausführlich)

Solltest du einem positiven Ergebnis rechnen, würde ich dringend empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen , nicht zu der Untersuchung zu gehen und gegen Versuche, dir deswegen den Führerschein zu entziehen mit Hinweis auf die oben genannten Urteile verwaltungsrechtlich vorzugehen.

Du kannst natürlich auch gegen die Anordnung der Untersuchung selbst Widerspruch einlegen und versuchen eine aufschiebende Wirkung deines Widerspruchs zu erhalten, doch ob es erfolgsversprechend ist, diese mit Hilfe des Verwaltungsgerichts einzufordern kann ich nicht beurteilen.

-- Editiert von DanielB am 24.03.2005 06:23:14

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