Überprüfung der Fahrerlaubnis, Anzeige anonym möglich?

17. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
claudinchen123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
Überprüfung der Fahrerlaubnis, Anzeige anonym möglich?

Unser Vater ist 85, dement und fährt noch lustig Auto. Arzt hat bereits vor einem Jahr dazu geraten, den Führerschein abzugeben, da ist unserem Vater aber nicht beizukommen. Problem ist auch, das wie so oft etliche über ihn reden und nicht mit ihm und wenn wir ihn direkt darauf ansprechen, wird er völlig aggressiv und rastet aus, fährt danach aber stets weiter. Mit "Auto lahmlegen" funktioniert auch nix, die Kiste ist nagelneu, geleast und wird jedes Jahr erneuert . Seine Gattin ist auch der irrigen Meinung, er fährt doch noch gut. Jetzt haben wir die Fahrkünste life erlebt und sind schockiert: falsch rum in die Einbahnstraße, bei Rot über die Ampeln und orientierungslos.......wenn man die Polizei mal herbeisehnt, kommt die garantiert nicht und von uns setzt sich wirklich niemand mehr mit ihm ins Auto, das ist echt lebensgefährlich. Nun die Frage: können wir anonym die Fahrerlaubnisbehörde auf den Fall aufmerksam mache, so das diese die Fahreignung überprüft? Wir Kinder wohnen leider 500 km weg, aber wir haben jetzt wirklich Angst, das irgendwas passiert und womöglich unbeteiligte Dritte dann geschädigt werden. Das wäre eine Katastrophe, zumal wir ja nun davon wissen und eventuell mit haftbar gemacht werden könnten.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

was spricht dagegen, dass NICHT anonym zu machen? Zeige mal eigene Grösse und stehe zu deinen "Taten".

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
claudinchen123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Das hat mit Taten zu denen man nicht stehen kann wirklich nichts zu tun, sondern einfach mit der Tatsache, Schlimmes zu verhindern. Würden wir das offiziell machen, wir würden wohl einen ziemlichen Zorn unseres Vaters gegen uns richten. Da niemand etwas für diese schlimme Krankheit kann, es aber auch nicht mehr verstehen kann, das er gewisse Dinge, die früher normal waren, eben nicht mehr darf und kann, kam uns diese Lösung in den Sinn. Mit seinem Arzt haben wir auch schon gesprochen, der uns dringend riet, ihm vom Fahren abzuhalten. Das klappt aber leider überhaupt nicht.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Auf einen anonymen Hinweis hin wird die Führerscheinstelle sicherlich nicht aktiv werden. Würde sie es machen, dann wäre sie bald bei jedem Nachbarschaftsstreit mit im Boot und müsste die Fahreignung aller unbeliebten Chefs überprüfen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von claudinchen123):
wir würden wohl einen ziemlichen Zorn unseres Vaters gegen uns richten.
Für seine (und anderer Leuts) Sicherheit würde ich mir auch seinen Zorn aufbürden. Alles andere ist Weichkäse.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Fragt sich mit was man besser leben kann: Mit dem Zorn des dementen Vaters oder mit dem Gewissen das ein ein Mensch, evtl. ein oder gar mehrere Kinder zu Schaden, ja gar zu Tode, gekommen sind, weil man nicht gehandelt hat.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von claudinchen123):
Anzeige anonym möglich?

Ja, und auch ziemlich wirkungslos.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Verschiedene Institutionen, wie z.B. der TÜV, bieten Senioren die Möglichkeit ihre Fahrtauglichkeit freiwillig und ohne Meldung an die Behörden überprüfen zu lassen. vielleicht wäre ein Gutschein dafür ein passendes Weihnachtsgeschenk.

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#8
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Verschiedene Institutionen, wie z.B. der TÜV, bieten Senioren die Möglichkeit ihre Fahrtauglichkeit freiwillig und ohne Meldung an die Behörden überprüfen zu lassen. vielleicht wäre ein Gutschein dafür ein passendes Weihnachtsgeschenk.
Du hast nicht all zu viel Erfahrung mit dem Krankheitsbild, oder?

Leider ist es hinsichtlich dieser Thematik in DE so, dass nüchtern betrachtet erst was passieren muss. Der Fall "Person aufgrund von Alter(serscheinungen) fahruntüchtig" ist erst mal so nicht vorgesehen. Auch eine Meldung an die Führerscheinstelle wird, so befürchte ich, alleine auf Zuruf nicht die gewünschte Wirkung entfalten. gut wäre es, wenn der behandelnde Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden würde und seinerseits fachlich fundierte Bedenken äußert.
Das geht u.U. auch ohne explizit die Schweigepflicht zu brechen. Ob die Symptome des Vaters aber dafür ausreichend ist fraglich. Der Arzt muss da Abwägen (z.B. wenn er mitbekommt, dass der Vater stets und immer so fährt, dass Dritte akut gefährdet sind). Wird der Arzt aber ggf. nicht machen, da dies Einzelfallabwägungen ohne klar definierte Grenzen sind und er sich ggf. Strafbar macht.

Das Problem ist dann noch: selbst wenn nun von der Führerscheinstelle ein Neurologisches/Psychologisches/Ärztliches Gutachten angeordnet wird, kann dessen Ergebnis durchaus von den Erwartungshaltungen abweichen. Denn auch demenzkranke haben "klare" Momente und es wird sich niemand neben den Fahrer setzen und mal 100km dessen Fahrstil beobachten. Auch werden erwartbare Alterserscheinungen durchaus berücksichtigt.

Ein weiterer Weg wäre es, dem Vater das Autofahren technisch nicht mehr zu ermöglichen. Das ist dann natürlich damit verbunden, ihm die allg. Geschäftsfähigkeit abzureden, kurzum, ihm einen Betreuer vorzustellen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Du hast nicht all zu viel Erfahrung mit dem Krankheitsbild, oder?
Oh doch. Ich kenne das Problem nur zu gut.

Zitat (von NaibaF123):
Der Fall "Person aufgrund von Alter(serscheinungen) fahruntüchtig" ist erst mal so nicht vorgesehen.
Richtig. Das ist aber eine politische Frage. Keine Partei will die Senioren als Wähler verlieren.

Zitat (von NaibaF123):
Auch eine Meldung an die Führerscheinstelle wird, so befürchte ich, alleine auf Zuruf nicht die gewünschte Wirkung entfalten.
Jedenfalls keine anonyme Meldung. Wenn man. ohne sich selbst zu verstecken, darlegen kann, warum man Jemanden für nicht mehr fahrgeeignet hält, dann muss die Führerscheinstelle u.U. reagieren.

Zitat (von NaibaF123):
gut wäre es, wenn der behandelnde Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden würde
Es gibt für einen Arzt, trotz Schweigepflicht, ggf. durchaus die Möglichkeit die Behörde zu informieren. Mitunter kommt das auch mal vor. Aber eher selten. So wie die Parteien keine Wähler verlieren wollen, will ein Arzt auch keinen lukrativen Kunden Patienten verlieren.

Zitat (von NaibaF123):
Der Arzt muss da Abwägen (z.B. wenn er mitbekommt, dass der Vater stets und immer so fährt, dass Dritte akut gefährdet sind).
und wenn der Arzt dem Patienten zuvor das Fahren aus medizinischen Gründen untersagt hat, dann kann er das durchaus an die zuständige Behörde melden.

Zitat (von NaibaF123):
es wird sich niemand neben den Fahrer setzen und mal 100km dessen Fahrstil beobachten.
100 km fährt man bei so einer Beobachtungsfahrt natürlich nicht. Ansonsten machen Fahrlehrer sowas grundsätzlich aber auch jeden Tag.

Zitat (von NaibaF123):
Ein weiterer Weg wäre es, dem Vater das Autofahren technisch nicht mehr zu ermöglichen. Das ist dann natürlich damit verbunden, ihm die allg. Geschäftsfähigkeit abzureden, kurzum, ihm einen Betreuer vorzustellen.
Das geht so einfach nicht. Nur weil man seinem Vater die fahreignung abspricht, kann man ihn noch lange nicht einer Betreuung unterstellen. Zudem wäre diese Vorgehensweise auch nicht vorteilhaft im Hinblick auf die Harmonie innerhalb der Familie. Und darum ging es bei der Fragestellung ja u.a. auch. Denn sonst könnte Claudinchen auch einfach zur Führerscheinstelle gehen und dort, dann eben nicht anonym wie angefragt, darlegen, warum sie der Meinung ist, das Ihr Vater nicht mehr fahren dürfen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Oh doch. Ich kenne das Problem nur zu gut.

dann frage ich mich, wie du darauf kommst, das würde eine Lösung sein? Erfahrungsgemäß wird man damit nur Aggressionen in dem Moment schüren. Aber sei es mal dahingestellt.

Zitat (von Demonio):
muss die Führerscheinstelle u.U. reagieren.

muss vs. u.U. ist schon mal ein kleiner Widerspruch in Sich. Wir alle hier dürften Wissen, wie eine Behörde in aller Regel reagiert. Egal, ob es jetzt um Fahrtüchtigkeit, Kindeswohlgefährung oder sonst was von "öffentlichem Interesse" geht...

Zitat (von Demonio):
Es gibt für einen Arzt, trotz Schweigepflicht, ggf. durchaus die Möglichkeit die Behörde zu informieren. Mitunter kommt das auch mal vor. Aber eher selten. So wie die Parteien keine Wähler verlieren wollen, will ein Arzt auch keinen lukrativen Kunden Patienten verlieren.
Korrekt. Zusätzlich besteht dann noch das Risiko, dass er sich strafbar macht. Er hat zwar durchaus diese Möglichkeit, aber keine zwingende Rechtssicherheit.

Zitat (von Demonio):
und wenn der Arzt dem Patienten zuvor das Fahren aus medizinischen Gründen untersagt hat, dann kann er das durchaus an die zuständige Behörde melden.
Sehe ich nicht so. Es müssen mindestens mal weitere Anhaltspunkte vorliegen, dass der Pat. sich nicht dran hält. Zudem stellt der (Haus)Arzt keine abschließende Fahrtauglichkeit fest. Deckt sich aber im Grunde mit dem obigen Abschnitt. Ja die Möglichkeit existiert, Nein sie wird regelmäßig nicht genutzt.

Zitat (von Demonio):
100 km fährt man bei so einer Beobachtungsfahrt natürlich nicht. Ansonsten machen Fahrlehrer sowas grundsätzlich aber auch jeden Tag.
Klar, nur was bringt es einen Fahrlehrer neben einen Sturkopf* zu setzen.
*Ist nicht böse gemeint, aber in der Auswirkung ist ein Pat. mit diesem Krankheitsbild nun mal nichts anderes.

Zitat (von Demonio):
Das geht so einfach nicht.
Ich habe weder gesagt, dass es einfach geht, noch dass es allein aufgrund der mutmaßlich nicht mehr vorhandenen Fahrtauglichkeit so passieren wird. In aller Regel geht dieses Krankheitsbild aber noch mit anderen "Problemen" daher, welche eine unmittelbare Betreuung notwendig machen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
dann frage ich mich, wie du darauf kommst, das würde eine Lösung sein?
Ich habe nicht gesagt, dass das die Lösung ist, sondern das es eine Lösung sein kann. Das kommt letztlich auf den Einzelfall an, wie einsichtig die Person ist und wie gut man mit der Person reden kann.


Zitat (von NaibaF123):
muss vs. u.U. ist schon mal ein kleiner Widerspruch in Sich
Keineswegs. Es kommt auf die Meldung an. Wenn man sagt, mein Vater ist 85 Jahre alt und sollte in diesem Alter nicht mehr fahren, dann ist das keine Tatsache, die Fahreignungszweifel rechtfertigen. Liefert man aber Tatsachen, wie z.B. ein Augenleiden, dass Fahreignungszweifel begründet, dann muss die Behörde reagieren. Das "u.U. bezog sich also auf die "Qualität" der Anzeige.


Zitat (von NaibaF123):
Wir alle hier dürften Wissen, wie eine Behörde in aller Regel reagiert. Egal, ob es jetzt um Fahrtüchtigkeit, Kindeswohlgefährung oder sonst was von "öffentlichem Interesse" geht...
Zumindest weiß ich, was Polemik ist.


Zitat (von NaibaF123):
Er hat zwar durchaus diese Möglichkeit, aber keine zwingende Rechtssicherheit.
Die Rechtssicherheit besteht, wenn von dem Patienten tatsächlich eine Gefahr ausgeht, wenn er fährt, der Arzt seinen Patienten mehrfach darauf hingewiesen und ihm das Fahren untersagt hat, und wenn der Arzt weiß oder damit rechnen muss, dass der Patient dennoch fahren wird.


Zitat (von NaibaF123):
Es müssen mindestens mal weitere Anhaltspunkte vorliegen, dass der Pat. sich nicht dran hält.
Das ist richtig. Ich dachte es wäre aus dem zitierten Zusammenhang heraus klar, denn dann ergibt sich:
Zitat (von Demonio):
Der Arzt muss da Abwägen (z.B. wenn er mitbekommt, dass der Vater stets und immer so fährt, dass Dritte akut gefährdet sind
Zitat (von Demonio):
und wenn der Arzt dem Patienten zuvor das Fahren aus medizinischen Gründen untersagt hat



Zitat (von NaibaF123):
Zudem stellt der (Haus)Arzt keine abschließende Fahrtauglichkeit fest.
Richtig. Aber er kann der zuständigen Behörde Tatsachen mitteilen, die Zweifel an der Fahreignung begründen.

-- Editiert von Demonio am 18.12.2019 13:58

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Herr-Kules
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

Aus eigener Erfahrung mit meinem an Demenz erkranktem Vater, der ebenfalls nicht einsehen wollte, dass er keine Auto mehr fahren soll, obwohl wir ein Dokument vom Arzt hatten, dass er immer wieder lesen konnte.

Schlüssel verstecken bzw. wegnehmen. So anstellen, dass es der Vater nicht direkt merkt. Ersatzschlüssel nicht vergessen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Herr-Kules):
Schlüssel verstecken bzw. wegnehmen.


Funktioniert nur nicht auf Dauer, wenn man 500 km entfernt wohnt....

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