Unser Vater ist 85, dement und fährt noch lustig Auto. Arzt hat bereits vor einem Jahr dazu geraten, den Führerschein abzugeben, da ist unserem Vater aber nicht beizukommen. Problem ist auch, das wie so oft etliche über ihn reden und nicht mit ihm und wenn wir ihn direkt darauf ansprechen, wird er völlig aggressiv und rastet aus, fährt danach aber stets weiter. Mit "Auto lahmlegen" funktioniert auch nix, die Kiste ist nagelneu, geleast und wird jedes Jahr erneuert . Seine Gattin ist auch der irrigen Meinung, er fährt doch noch gut. Jetzt haben wir die Fahrkünste life erlebt und sind schockiert: falsch rum in die Einbahnstraße, bei Rot über die Ampeln und orientierungslos.......wenn man die Polizei mal herbeisehnt, kommt die garantiert nicht und von uns setzt sich wirklich niemand mehr mit ihm ins Auto, das ist echt lebensgefährlich. Nun die Frage: können wir anonym die Fahrerlaubnisbehörde auf den Fall aufmerksam mache, so das diese die Fahreignung überprüft? Wir Kinder wohnen leider 500 km weg, aber wir haben jetzt wirklich Angst, das irgendwas passiert und womöglich unbeteiligte Dritte dann geschädigt werden. Das wäre eine Katastrophe, zumal wir ja nun davon wissen und eventuell mit haftbar gemacht werden könnten.
Überprüfung der Fahrerlaubnis, Anzeige anonym möglich?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo,
was spricht dagegen, dass NICHT anonym zu machen? Zeige mal eigene Grösse und stehe zu deinen "Taten".
Das hat mit Taten zu denen man nicht stehen kann wirklich nichts zu tun, sondern einfach mit der Tatsache, Schlimmes zu verhindern. Würden wir das offiziell machen, wir würden wohl einen ziemlichen Zorn unseres Vaters gegen uns richten. Da niemand etwas für diese schlimme Krankheit kann, es aber auch nicht mehr verstehen kann, das er gewisse Dinge, die früher normal waren, eben nicht mehr darf und kann, kam uns diese Lösung in den Sinn. Mit seinem Arzt haben wir auch schon gesprochen, der uns dringend riet, ihm vom Fahren abzuhalten. Das klappt aber leider überhaupt nicht.
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Auf einen anonymen Hinweis hin wird die Führerscheinstelle sicherlich nicht aktiv werden. Würde sie es machen, dann wäre sie bald bei jedem Nachbarschaftsstreit mit im Boot und müsste die Fahreignung aller unbeliebten Chefs überprüfen.
Für seine (und anderer Leuts) Sicherheit würde ich mir auch seinen Zorn aufbürden. Alles andere ist Weichkäse.Zitatwir würden wohl einen ziemlichen Zorn unseres Vaters gegen uns richten. :
Fragt sich mit was man besser leben kann: Mit dem Zorn des dementen Vaters oder mit dem Gewissen das ein ein Mensch, evtl. ein oder gar mehrere Kinder zu Schaden, ja gar zu Tode, gekommen sind, weil man nicht gehandelt hat.
ZitatAnzeige anonym möglich? :
Ja, und auch ziemlich wirkungslos.
Verschiedene Institutionen, wie z.B. der TÜV, bieten Senioren die Möglichkeit ihre Fahrtauglichkeit freiwillig und ohne Meldung an die Behörden überprüfen zu lassen. vielleicht wäre ein Gutschein dafür ein passendes Weihnachtsgeschenk.
Du hast nicht all zu viel Erfahrung mit dem Krankheitsbild, oder?ZitatVerschiedene Institutionen, wie z.B. der TÜV, bieten Senioren die Möglichkeit ihre Fahrtauglichkeit freiwillig und ohne Meldung an die Behörden überprüfen zu lassen. vielleicht wäre ein Gutschein dafür ein passendes Weihnachtsgeschenk. :
Leider ist es hinsichtlich dieser Thematik in DE so, dass nüchtern betrachtet erst was passieren muss. Der Fall "Person aufgrund von Alter(serscheinungen) fahruntüchtig" ist erst mal so nicht vorgesehen. Auch eine Meldung an die Führerscheinstelle wird, so befürchte ich, alleine auf Zuruf nicht die gewünschte Wirkung entfalten. gut wäre es, wenn der behandelnde Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden würde und seinerseits fachlich fundierte Bedenken äußert.
Das geht u.U. auch ohne explizit die Schweigepflicht zu brechen. Ob die Symptome des Vaters aber dafür ausreichend ist fraglich. Der Arzt muss da Abwägen (z.B. wenn er mitbekommt, dass der Vater stets und immer so fährt, dass Dritte akut gefährdet sind). Wird der Arzt aber ggf. nicht machen, da dies Einzelfallabwägungen ohne klar definierte Grenzen sind und er sich ggf. Strafbar macht.
Das Problem ist dann noch: selbst wenn nun von der Führerscheinstelle ein Neurologisches/Psychologisches/Ärztliches Gutachten angeordnet wird, kann dessen Ergebnis durchaus von den Erwartungshaltungen abweichen. Denn auch demenzkranke haben "klare" Momente und es wird sich niemand neben den Fahrer setzen und mal 100km dessen Fahrstil beobachten. Auch werden erwartbare Alterserscheinungen durchaus berücksichtigt.
Ein weiterer Weg wäre es, dem Vater das Autofahren technisch nicht mehr zu ermöglichen. Das ist dann natürlich damit verbunden, ihm die allg. Geschäftsfähigkeit abzureden, kurzum, ihm einen Betreuer vorzustellen.
Oh doch. Ich kenne das Problem nur zu gut.ZitatDu hast nicht all zu viel Erfahrung mit dem Krankheitsbild, oder? :
Richtig. Das ist aber eine politische Frage. Keine Partei will die Senioren als Wähler verlieren.ZitatDer Fall "Person aufgrund von Alter(serscheinungen) fahruntüchtig" ist erst mal so nicht vorgesehen. :
Jedenfalls keine anonyme Meldung. Wenn man. ohne sich selbst zu verstecken, darlegen kann, warum man Jemanden für nicht mehr fahrgeeignet hält, dann muss die Führerscheinstelle u.U. reagieren.ZitatAuch eine Meldung an die Führerscheinstelle wird, so befürchte ich, alleine auf Zuruf nicht die gewünschte Wirkung entfalten. :
Es gibt für einen Arzt, trotz Schweigepflicht, ggf. durchaus die Möglichkeit die Behörde zu informieren. Mitunter kommt das auch mal vor. Aber eher selten. So wie die Parteien keine Wähler verlieren wollen, will ein Arzt auch keinen lukrativenZitatgut wäre es, wenn der behandelnde Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden würde :
und wenn der Arzt dem Patienten zuvor das Fahren aus medizinischen Gründen untersagt hat, dann kann er das durchaus an die zuständige Behörde melden.ZitatDer Arzt muss da Abwägen (z.B. wenn er mitbekommt, dass der Vater stets und immer so fährt, dass Dritte akut gefährdet sind). :
100 km fährt man bei so einer Beobachtungsfahrt natürlich nicht. Ansonsten machen Fahrlehrer sowas grundsätzlich aber auch jeden Tag.Zitates wird sich niemand neben den Fahrer setzen und mal 100km dessen Fahrstil beobachten. :
Das geht so einfach nicht. Nur weil man seinem Vater die fahreignung abspricht, kann man ihn noch lange nicht einer Betreuung unterstellen. Zudem wäre diese Vorgehensweise auch nicht vorteilhaft im Hinblick auf die Harmonie innerhalb der Familie. Und darum ging es bei der Fragestellung ja u.a. auch. Denn sonst könnte Claudinchen auch einfach zur Führerscheinstelle gehen und dort, dann eben nicht anonym wie angefragt, darlegen, warum sie der Meinung ist, das Ihr Vater nicht mehr fahren dürfen sollte.ZitatEin weiterer Weg wäre es, dem Vater das Autofahren technisch nicht mehr zu ermöglichen. Das ist dann natürlich damit verbunden, ihm die allg. Geschäftsfähigkeit abzureden, kurzum, ihm einen Betreuer vorzustellen. :
ZitatOh doch. Ich kenne das Problem nur zu gut. :
dann frage ich mich, wie du darauf kommst, das würde eine Lösung sein? Erfahrungsgemäß wird man damit nur Aggressionen in dem Moment schüren. Aber sei es mal dahingestellt.
Zitatmuss die Führerscheinstelle u.U. reagieren. :
muss vs. u.U. ist schon mal ein kleiner Widerspruch in Sich. Wir alle hier dürften Wissen, wie eine Behörde in aller Regel reagiert. Egal, ob es jetzt um Fahrtüchtigkeit, Kindeswohlgefährung oder sonst was von "öffentlichem Interesse" geht...
Korrekt. Zusätzlich besteht dann noch das Risiko, dass er sich strafbar macht. Er hat zwar durchaus diese Möglichkeit, aber keine zwingende Rechtssicherheit.ZitatEs gibt für einen Arzt, trotz Schweigepflicht, ggf. durchaus die Möglichkeit die Behörde zu informieren. Mitunter kommt das auch mal vor. Aber eher selten. So wie die Parteien keine Wähler verlieren wollen, will ein Arzt auch keinen lukrativen Kunden Patienten verlieren. :
Sehe ich nicht so. Es müssen mindestens mal weitere Anhaltspunkte vorliegen, dass der Pat. sich nicht dran hält. Zudem stellt der (Haus)Arzt keine abschließende Fahrtauglichkeit fest. Deckt sich aber im Grunde mit dem obigen Abschnitt. Ja die Möglichkeit existiert, Nein sie wird regelmäßig nicht genutzt.Zitatund wenn der Arzt dem Patienten zuvor das Fahren aus medizinischen Gründen untersagt hat, dann kann er das durchaus an die zuständige Behörde melden. :
Klar, nur was bringt es einen Fahrlehrer neben einen Sturkopf* zu setzen.Zitat100 km fährt man bei so einer Beobachtungsfahrt natürlich nicht. Ansonsten machen Fahrlehrer sowas grundsätzlich aber auch jeden Tag. :
*Ist nicht böse gemeint, aber in der Auswirkung ist ein Pat. mit diesem Krankheitsbild nun mal nichts anderes.
Ich habe weder gesagt, dass es einfach geht, noch dass es allein aufgrund der mutmaßlich nicht mehr vorhandenen Fahrtauglichkeit so passieren wird. In aller Regel geht dieses Krankheitsbild aber noch mit anderen "Problemen" daher, welche eine unmittelbare Betreuung notwendig machen.ZitatDas geht so einfach nicht. :
Ich habe nicht gesagt, dass das die Lösung ist, sondern das es eine Lösung sein kann. Das kommt letztlich auf den Einzelfall an, wie einsichtig die Person ist und wie gut man mit der Person reden kann.Zitatdann frage ich mich, wie du darauf kommst, das würde eine Lösung sein? :
Keineswegs. Es kommt auf die Meldung an. Wenn man sagt, mein Vater ist 85 Jahre alt und sollte in diesem Alter nicht mehr fahren, dann ist das keine Tatsache, die Fahreignungszweifel rechtfertigen. Liefert man aber Tatsachen, wie z.B. ein Augenleiden, dass Fahreignungszweifel begründet, dann muss die Behörde reagieren. Das "u.U. bezog sich also auf die "Qualität" der Anzeige.Zitatmuss vs. u.U. ist schon mal ein kleiner Widerspruch in Sich :
Zumindest weiß ich, was Polemik ist.ZitatWir alle hier dürften Wissen, wie eine Behörde in aller Regel reagiert. Egal, ob es jetzt um Fahrtüchtigkeit, Kindeswohlgefährung oder sonst was von "öffentlichem Interesse" geht... :
Die Rechtssicherheit besteht, wenn von dem Patienten tatsächlich eine Gefahr ausgeht, wenn er fährt, der Arzt seinen Patienten mehrfach darauf hingewiesen und ihm das Fahren untersagt hat, und wenn der Arzt weiß oder damit rechnen muss, dass der Patient dennoch fahren wird.ZitatEr hat zwar durchaus diese Möglichkeit, aber keine zwingende Rechtssicherheit. :
Das ist richtig. Ich dachte es wäre aus dem zitierten Zusammenhang heraus klar, denn dann ergibt sich:ZitatEs müssen mindestens mal weitere Anhaltspunkte vorliegen, dass der Pat. sich nicht dran hält. :
ZitatDer Arzt muss da Abwägen (z.B. wenn er mitbekommt, dass der Vater stets und immer so fährt, dass Dritte akut gefährdet sind :
Zitatund wenn der Arzt dem Patienten zuvor das Fahren aus medizinischen Gründen untersagt hat :
Richtig. Aber er kann der zuständigen Behörde Tatsachen mitteilen, die Zweifel an der Fahreignung begründen.ZitatZudem stellt der (Haus)Arzt keine abschließende Fahrtauglichkeit fest. :
-- Editiert von Demonio am 18.12.2019 13:58
Aus eigener Erfahrung mit meinem an Demenz erkranktem Vater, der ebenfalls nicht einsehen wollte, dass er keine Auto mehr fahren soll, obwohl wir ein Dokument vom Arzt hatten, dass er immer wieder lesen konnte.
Schlüssel verstecken bzw. wegnehmen. So anstellen, dass es der Vater nicht direkt merkt. Ersatzschlüssel nicht vergessen.
ZitatSchlüssel verstecken bzw. wegnehmen. :
Funktioniert nur nicht auf Dauer, wenn man 500 km entfernt wohnt....
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