Umweltplakette/Feinstaubplakette - Verfahren trotz Nachweis

18. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ninja619
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Umweltplakette/Feinstaubplakette - Verfahren trotz Nachweis

Hallo zusammen,

ich hatte von der Stadt eine Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten nachdem ich in einer Umweltzone ohne Feinstaubplakette geparkt hatte.
In dem Schreiben steht, dass ich 2 Wochen Zeit habe (hatte), um Nachzuweisen, dass ich im Besitz dieser Plakette bin.
Dann würde das Verfahren eingestellt...
Dies habe ich getan: Plakette gekauft - kopiert und mit einer Rechnungskopie an das zuständige Amt geschickt.
In dem Schreiben an das Amt war noch eine Adressänderung dabei.

Jetzt bekomme ich ein Schreiben zurück bezüglich eines Verfahrens und eine Anhörung würde mir per Post zugehen ?!

Der Nachweis wurde doch erbracht, habe auch noch den Beleg des Einschreibens.

Ich verstehe gerade echt nicht, wo das Problem ist.

Könnt Ihr mir vielleicht weiterhelfen ?

Vielen Dank !

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat:
Der Nachweis wurde doch erbracht,

Witzbold ...



Zitat:
Ich verstehe gerade echt nicht, wo das Problem ist.

Du sollst nachweisen, das Du zum Zeitpunkt des Verstoßes eine ordnungsgemäß angebrachte Plakette hattest.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ninja619
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein - der Nachweis behinhaltet auch den Kauf innerhalb dieser 2 Wochen.
Auf dem Verfahrenszettel steht übrigens, wo ich diese Plakette bekomme und sie innerhalb von 14 Tagen vorlegen soll. Dann wird das Verfahren eingestellt. Dies ist aber schon bei der Anhörung passiert

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Ninja619):
Nein - der Nachweis behinhaltet auch den Kauf innerhalb dieser 2 Wochen

Sagt wer?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat:
Nein - der Nachweis behinhaltet auch den Kauf innerhalb dieser 2 Wochen.

Na da sind die aber echt nett und kulant bei euch in der Gegend.



Zitat:
Jetzt bekomme ich ein Schreiben zurück bezüglich eines Verfahrens

Und das hat man wie genau bezeichnet?



Zitat:
In dem Schreiben an das Amt war noch eine Adressänderung dabei.

Wieso, die müssten doch die aktuelle Adresse von der Zulassung haben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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