Umweltverschmutzung, Nötigung, Gefährdung des Strassenverkehrs, Sachbeschädigung

6. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
richi127
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Umweltverschmutzung, Nötigung, Gefährdung des Strassenverkehrs, Sachbeschädigung

Guten Tag,
heute hatte ich beobachtet wie der Fahrer vor mir mehrfach Müll aus dem Seitenfenster auf die Straße geworfen hat. Mit einem kurzen Hupen wollte ich ihn darauf aufmerksam machen, worauf er mit einer Handbewegung (keinen Mittelfinger) "geantwortet" hat.
Darauf hin warf er noch einige Male während der Fahrt Müll auf die Straße.
Zu einem späteren Zeitpunkt stand ich auf der gleichen Höhe zu diesem Fahrer worauf ich ihn noch mal darauf aufmerksam machte. Um meine Fahrspur nicht zu blockieren bin ich weiter gefahren.
Daraufhin bemerkte ich im Rückspiegel, wie der Fahrer schnell hinter mit her gefahren ist und dabei zwei andere Fahrzeug gefährlich überholte. Das letzte Fahrzeug exakt vor einer Fußgängerampel mit Verkehrsinsel.
Einige 100 m weiter überholte er auch mich und blockierte die Fahrspur auf einer kleinen Erhebung. Ich, so wie das Fahrzeug hinter mir, wurden dadurch blockiert.
Der Fahrer ist ausgestiegen und kam auf mich zu. Er versuchte mit Gewalt meine Fahrertür zu öffnen woraufhin ich ihn und sein Fahrzeug überholt hatte. Dabei hat er gegen mein Auto geschlagen.
Als ich ihn überholt hatte, habe ich zurückgesetzt um ihn zur Rede zu stellen, jedoch hatte ich es mir anders überlegt.
Alles, was vor meinem Fahrzeug geschah, habe ich dank einer Dashcam aufgezeichnet.

Frage: Droht mir eine Anzeige, wenn ich mit der Aufzeichnung zur Polizei gehe? Des Weiteren bin ich laut der GPS-Anzeige (die nicht 100%-ig genau ist) auf der Aufzeichnung einige km/h (~8km/h Innerorts) zu schnell gefahren vor Aufregung. Ebenso könnte man mein Zurücksetzen missverstehen.

Vielen Dank für die Hilfe.

Richard

-- Editiert von richi127 am 06.06.2018 19:34

-- Editiert von richi127 am 06.06.2018 19:34

-- Editiert von richi127 am 06.06.2018 19:36

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Droht mir eine Anzeige, wenn ich mit der Aufzeichnung zur Polizei gehe?


Du hast die Dashcam doch erst eingeschaltet, als die Sache brenzlig wurde, oder? Dann droht Dir keine Anzeige.

Zitat:
einige km/h (~8km/h Innerorts) zu schnell gefahren vor Aufregung.


Das reicht nicht für ein Bußgeld

Zitat:
Ebenso könnte man mein Zurücksetzen missverstehen.


Wie denn?

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#2
 Von 
richi127
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Du hast die Dashcam doch erst eingeschaltet, als die Sache brenzlig wurde, oder? Dann droht Dir keine Anzeige.

Dashcams haben die Eigenschaft in einer Zirkulation aufzuzeichen, so dass alte Aufnahmen nach einer gewissen Zeit automatisch gelöscht werden. Das Geschehen, welches heute sich ereignet hat, habe ich gesichert.

Zitat (von hh):
Das reicht nicht für ein Bußgeld

Mag sein, dass es ggf. einige km/h auch mehr waren. Jedoch ist es nur die GPS-Anzeige und die durch GPS errechnete Geschwindigkeit.

Zitat (von hh):
Wie denn?

Das ich ggf. ihn nötigen oder sonst wie gefährden könnte / wollte, weil er mir hinterher lief / ging nachdem ich ihn überholt hatte. Des Weiteren hatte er noch einen Beifahrer. Oder man könnte es so "sehen", dass ich ihn ebenfalls blockieren wollte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von richi127):
Mag sein, dass es ggf. einige km/h auch mehr waren. Jedoch ist es nur die GPS-Anzeige und die durch GPS errechnete Geschwindigkeit.

Der Abzug würde dann - wenn das ein ungeeichtes Gerät ist - zwischen 10% und 20% liegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
richi127
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von richi127):
Mag sein, dass es ggf. einige km/h auch mehr waren. Jedoch ist es nur die GPS-Anzeige und die durch GPS errechnete Geschwindigkeit.

Der Abzug würde dann - wenn das ein ungeeichtes Gerät ist - zwischen 10% und 20% liegen.

Auf welcher Rechtsgrundlage?

Somit besteht das Risiko, dass ich ebenfalls eine Anzeige bekommen könnte? Verstehe ich das richtig?


Btw. ich hatte schon Aufnahmen wo ich im Stand (0 km/h) eine GPS-Geschwindigkeit von über 300 km/h angezeigt bekommen habe.

-- Editiert von richi127 am 06.06.2018 23:57

-- Editiert von richi127 am 06.06.2018 23:57

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von richi127):
Auf welcher Rechtsgrundlage?

Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeichtem und nicht justiertem Tacho (z.B. BayObLG DAR 78, 202; OLG Frankfurt VRS 51, 220; OLG Hamm DAR 81, 364; OLG Oldenburg zfs 92, 246; OLG Schleswig NZV 91, 437).



Zitat (von richi127):
Somit besteht das Risiko, dass ich ebenfalls eine Anzeige bekommen könnte? Verstehe ich das richtig?

Die kann man immer bekommen. Wichtig ist, was könnte dabei heraus kommen.

Und wenn man in solchen Situationen mit 90km/h fährt ist das schon was anderes als wenn man da mal situationsbedingt 55-60km/h fährt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Dashcams haben die Eigenschaft in einer Zirkulation aufzuzeichen, so dass alte Aufnahmen nach einer gewissen Zeit automatisch gelöscht werden. Das Geschehen, welches heute sich ereignet hat, habe ich gesichert.


Das situationsbedingte Aufzeichnen mit der Dashcam wäre zulässig. Wenn man die Dashcam jedoch anlasslos dauernd mitlaufen lässt, dann ist das nicht zulässig, obwohl die Aufzeichnungen dennoch vor Gericht verwendet werden dürfen.

Für das anlasslose Aufzeichnen kann schon eher ein Bußgled verhängt werden als für die geringfügige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von hh):
Für das anlasslose Aufzeichnen kann schon eher ein Bußgled verhängt werden als für die geringfügige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Dafür müsste sich jemand die Mühe machen den Vorgang der zuständigen Stelle (Landesbeauftragter für Datenschutz) zugänglich zu machen, und dieser müsste dann mittels Bußgeldbescheid reagieren. Die Wahrscheinlichkeit hält sich in Grenzen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das reicht nicht für ein Bußgeld


Doch, wenn es einer ganz genau nimmt, kostet das stolze 15 €.

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