Hallo, ich bin neu hier und habe leider nichts zu diesem Thema gefunden.
Folgender Sachverhalt hat sich abgespielt:
Zwei Unfall
beteiligte PKW (PKW A und PKW B).
PKW A befuhr eine Straße und hielt unmittelbar vor Kreiverkehr am Zebrastreifen an um Rückwärts dann in eine Parklücke zu fahren (Rechts direkt an der Straße). Dabei kam bevor PKW A anhalten konnte PKW B von einem Grundstück gegenüberliegend rausgefahren. PKW B beurteilt PKW A als normalen Verkehrsteilnehmer der in den Kreisverkehr einfahren möchte. Dabei fährt PKW B in die Straße ein und kommt kurz nach PKW A zum stehen. PKW A setzt den Blinker und schaltet in den Rückwärtsgang und beginnt mit dem einparken. PKW B Hupt und kann nicht zurück setzten. Der Platz reicht aufgrund des Rückwärtsfahrenden PKW A nicht mehr aus und PKW B wird von PKW A erfasst. Ein Schaden ensteht. Fahrer PKW B öfnet die Tür und will aussteigen. Fahrer PKW A reagiert nicht und fährt dann unmittelbar einfach vorwärts in den Kreisverkehr als wäre nichts gewesen. PKW B steht auf der Straße und Hupt weiter und fährt dann hinter PKW A her. im Kreisverkehr stellt sich PKW B neben PKW A und lässt das fenster runter und Hupt nochmals. Jetzt reagiert Fahrer PKW A und macht das fenster runter. Der Unfallverursacher wird über den Unfall in Kenntnis gesetzt. Beide Fahrer klären den Sachverhalt und tauschen Kontaktdaten aus. Polizei wurde nicht eingeschaltet. Die Frage lautet jetzt wie folgt. Hat sich Fahrer von PKW A strafbar im Sinne der Unfallflucht gemacht weil er einfach weiter gefahren ist und erst im Kreisverkehr gestellt wurde? Oder ist das aufgrund der Aktion von Fahrer PKW B (hinter dem Unfallverursacher hinterher fahren und selbst zur Rede stellen hinfällig?).
Zudem wäre noch interessant zu wissen ob PKW A die volle Schuld bei dem Unfall trägt oder ob PKW B eine teil Schuld trifft da er unmittelbar nach dem vorbei fahren hinter dem PKW A auf der Straße eingefahren ist?
Leider konnte ich nichts zu diesem speziellen Fall im Forum finden und würde mich über eine Objektive beurteilung freuen.
Unallverursacher nach Unfall selbst gestellt = Fahrerflucht?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
ZitatHat sich Fahrer von PKW A strafbar im Sinne der Unfallflucht gemacht weil er einfach weiter gefahren ist und erst im Kreisverkehr gestellt wurde? Oder ist das aufgrund der Aktion von Fahrer PKW B (hinter dem Unfallverursacher hinterher fahren und selbst zur Rede stellen hinfällig?). :
Zudem wäre noch interessant zu wissen ob PKW A die volle Schuld bei dem Unfall trägt oder ob PKW B eine teil Schuld trifft da er unmittelbar nach dem vorbei fahren hinter dem PKW A auf der Straße eingefahren ist?
1. Natürlich hat der Fahrer des PKW A Unfallflucht begangen. Ob gestellt im Kreisverkehr oder sonst was, ist unerheblich.
2. Warum sollte PKW B eine Teilschuld treffen? Der Fahrer des PKW A hat sich vor dem Rückwärtsfahren zu vergewissern, dass die Fahrstrecke frei ist. Und das hat er nicht getan.
Zitat:1. Natürlich hat der Fahrer des PKW A Unfallflucht begangen. Ob gestellt im Kreisverkehr oder sonst was, ist unerheblich.
Naja, wirklich weggefahren ist PKW A nicht, denn wie sonst hätte sich PKW B bereits im Kreisverkehr neben ihn stellen können.
Nur weil man ein paar Meter vor fährt ist das noch keine Unfallflucht.
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Aus der Schilderung kann man das glaube ich nicht eindeutig beantworten. Es könnte z.B sein, dass der Verursacher den Unfall gar nicht bemerkt oder - wie schon angedeutet - einen geeigneten Platz zum Anhalten gesucht hat. Dann wäre es keine Unfallflucht.
Was aber ziemlich eindeutig ist, ist die alleinige Schuld von Pkw A am Unfall.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Wer aus einer Grundstücksausfahrt auf die Straße einfährt hat, wie der Rückwärtsfahrer auch, eine besondere Sorgfaltspflicht.ZitatWas aber ziemlich eindeutig ist, ist die alleinige Schuld von Pkw A am Unfall. :
Hallo nochmals und danke für die Antworten.
Nachdem Fahrer PKW A angesprochen wurde, hat er zugegeben das er was bemerkt hat und dacht es wäre ein Stein gewesen wo er drangekommen wäre (Weil hinter der Parkbucht ein großer Felsstein liegt). Trotzalledem hätte Fahrer PKW A sich doch überzeugen müssen das nichts beschädigt worden ist.
Zur Sorgfaltspflicht zu PKW B kann man sagen das er nach PKW A auf die Straße in die selbe Richtung gefahren ist. Gemeinsam sind sie dann 20 meter bis zum Kreisverkehr gefahren als dann PKW A zum einparken angesetzt hat.
Und Fahrer A wurde nur gestellt weil ein Stau im Kreisverkehr die weiterfahrt behinderte.
-- Editiert von Neuling1987 am 12.01.2020 14:29
ZitatDa wäre ich mir nicht so sicher. Wer aus einer Grundstücksausfahrt auf die Straße einfährt hat, wie der Rückwärtsfahrer auch, eine besondere Sorgfaltspflicht. :
Du hast völlig Recht. Ich hatte es aber so verstanden, dass das Einfahren schon abgeschlossen war, als PKW A zurück setzte. Hat der TE ja mittlerweile auch noch mal deutlicher formuliert.
Und jetzt?
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