Unbemerkte Fahrerflucht - Bezahlt das die Rechtsschutzversicherung?

16. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
c''t16 2007
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbemerkte Fahrerflucht - Bezahlt das die Rechtsschutzversicherung?

Sehr geerhte Damen und Herren,

in der Nacht vom 13. auf den 14. stand plötzlich die Polizei vor der Tür. Mir (18 Jahre, seit 2 Wochen den Führerschein) wird Fahrerflucht vorgeworfen. Ich soll ein Auto wenige Stunden zuvor gestreift haben (Lackschaden von wenigen Hundert Euro laut den Polizisten). Jedoch habe ich das Ganze nicht bemerkt.
Die Anzeige wurde auf einem anderen Revier erstattet, daher hatten die Polizisten keine Bilder dabeim.
Der Opa meiner Freundin (er war früher Verkehrspolizist) hat mir geraten einen Anwalt aufzusuchen. Bezahlt das die Rechtsschutzversicherung?
Er bestätigte mir außerdem, dass geringe Berührungen an einem Auto oft unbemerkbar sind.
Mit der Geschädigten habe ich schon telefoniert, sie bestätigt einen geringen Lackschaden (15-20cm Länge) hinten links.

Was droht jetzt mir alles? Führerscheinentzug? MPU? Neue Prüfung?

Noch zwei weitere Fragen:
* Bevor die Polizisten klingelten, schauten sie sich unser Auto (einen Van) an, welcher auf dem Grundstück stand. Dürfen die das eigentlich ohne richtlerliche Erlaubnis?

Danke für Ihre Antworten.
Gruß

-- Editiert von c't16 2007 am 16.08.2007 11:43:16

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Hallo c't,

als Beschuldigter solltest du zuerst einmal keine Angaben zum Tathergang gegenüber der Polizei machen. Einer Vorladung mußt du ebenfalls nicht Folge leisten.

Ein Anwalt kann in mehrfacher Hinsicht nicht schaden. Zum einen kann er Akteneinsicht nehmen und andererseits kann er mit der Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens verhandeln. Sofern kein Vorsatz vorliegt, wird die RSV die Kosten übernehmen.

Wenn das Verfahren eingestellt werden sollte, droht dir schlimmstenfalls ein Bußgeld wegen der Unachtsamkeit. Die von dir beschriebenen Konsequenzen werden nicht eintreten.

Zu deiner Frage: Natürlich dürfen die Beamten einen Blick auf das Auto werfen.

Viele Grüße,

barchetta

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>Bezahlt das die Rechtsschutzversicherung?

sie wird in vorleistung gehen.

wenn ein urteil zu deinen lasten ergeht müssen die kosten zurückgezahlt werden.

gruß

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#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Da Du ein Fahranfänger bist, einen Van fuhrst und der Schaden scheinbar sehr gering ist, halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass Dir der Vorsatz (der für Fahrerflucht nötig ist) nicht unterstellt wird. Sehr wahrscheinlich wird die Sache eingestellt und Du mit einem Bussgeld davonkommen. Ein Anwalt kann natürlich aus den genannten Gründen nicht schaden.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#4
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

sicher doch!

es gibt drei delikte im strassenverkehr, bei den dir rsv eine vorläufige deckungung erklärt, diese aber aber bei verurteilung im strafrechtlichen bereich rückwirkend zurückzieht.

trunkenheit, nötigung, unfallflucht.

:rock:

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#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

ach so, andere sache noch,

bei verurteilung, oder auch einstellung gegen auflagen, wird der KH-Versicherer wahrscheinlich regress verlangen :(

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#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
bei verurteilung, oder auch einstellung gegen auflagen, wird der KH-Versicherer wahrscheinlich regress verlangen

...aber dennoch den Vertrag hochstufen. Der Schaden sollte also, da weniger als 5000€, ohne die Versicherung beglichen werden. Bis 5000€ kann die Versicherung Regress nehmen.

Hat der Van Beschädigungen die zu dem Unfall passen?

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#8
 Von 
c''t16 2007
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die bisherige Hilfe.
Das Ganze ist an einer Straße passiert, wo auf meiner Seite Autos standen und ich in einer Lücke warten musste um dem Gegenverkehr Vorrang zu lassen.
Heute habe ich mit der Geschädigten telefoniert: Ein Nachbar hatte die geringe Berührung gehört und sofort meine Autonummer notiert. Ich hatte das Ganze nicht bemerkt (da der Motor sehr laut ist und ich mich außerdem auf den Gegenverkehr konzentrieren musste).

Ja, der Van hat sehr leichte Beschädigungen am Lack welche zum Unfall passen.

Heute habe ich mti der RSV telefoniert: Selbstbeteiligung 102 EUR.

Es gab zwei Zeugen: Den Nachbar der den Vorgang gehört hat, sowie meine Freundin die auch im Auto saß und auch nichts bemerkt hat.

Ich bin mir nicht sicher ob ich einen Anwalt konsultieren soll oder es auf eigene Faust probieren sollte.
Zu was ist zu raten?

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#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Sorry, aber normalerweise hört man so etwas. Aber vielleich war ja das Autoradio zu laut? ;)

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#10
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

>>>oder es auf eigene Faust probieren sollte.

besser nicht!

verkehrsunfallflucht ist kein kavaliersdelikt

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

Führerscheinentzug gibt es für eine so geringfügige Sache nicht, eher Fahrverbot (1 bis 6 Monate). Außerdem steht eine Nachschulung an, wg. Probezeit (nur im Falle einer Verurteilung natürlich).

Gruß vom mümmel

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#12
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Fahrverbot kann es nur für 1-3 Monate geben. Niemals aber für 4-6 Monate. Das ist dann ein Entzug der Fahrelaubnis, einhergehend mit Einziehung des Führerscheins und Verhängung einer Sperrfrist vor deren Ablauf die Führerscheinbehörde keine neue Fahrerlaubnis ausstellen darf. Denke aber auch das in diesem minderschweren Fall allenfalls ein Fahrverbot verhängt werden wird.

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#13
 Von 
c''t16 2007
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Was soll ich dann jetzt tun?

Ich bin mir echt nicht sicher ob ich nen Anwalt einschalten soll: Unnötig viel Stress und 100€ Selbstbeteiligung. Und wenn mir dann wie auch immer irgendwie die "Schuld" nachgewiesen wird (ich habs ja aber echt net bemerkt), muss ich den Anwalt komplett bezahlen... =(

Ich möchte zuerst die Fotos sehen und dann weiter entscheiden. Ich hab der Polizei eine E-Mail geschickt mit der Bitte mir die vorhandenen Fotos zu mailen.
Ist das der richtige Schritt? Machen die das?

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#14
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Nur der Anwalt erhält Akteneinsicht. Die Fotos werden Sie also aller Voraussicht nach nur mit einem Anwalt zu Gesicht bekommen. Ich denke, dass Sie sehr gut beraten wären, die 100 Euro Selbstbeteiligung zu investieren. Wie gesagt: Viele Faktoren sprechen für Verneinung des Vorsatzes.

Letzlich kann Ihnen aber hier niemand den Ausgang (ob mit oder ohne Anwalt) prophezeien. Sie müssen selbst entscheiden, wie Ihre Prioritäten liegen.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#15
 Von 
c''t16 2007
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

gerade hat sich die Polizei bei mir gemeldet und gesagt, ich solle vorbeikommen um die Bilder anzuschauen. Diese werden nicht herausgegeben, da sie Eigentum der Polizei sind.
Ich werde diese morgen anschauen und mir dann überlegen ob ich zu einem Anwalt gehe oder nicht.

Ich habe noch eine Frage: Nehmen wir an, das Verfahren wird nicht eingestellt und die Fahrerlaubnis wird in der Probezeit eingezogen und muss neu erteilt werden.
Was muss ich dann alles tun? Nachschulung und Verlängerung der Probezeit ist klar. Aber was steht noch an? Prüfungen neu ablegen?

Danke vorab

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
c''t16 2007
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

gestern kam ein dicker Brief von der Staatsanwaltschaft. Ich dachte schon der Strafbefehl wäre drin. Jedoch war ein Schreiben enthalten, in welchem mir die Einstellung gegen eine Gebühr von 100€ angeboten wurde.
Habe sofort überwiesen.
Genial gelaufen, und das alles OHNE Anwalt =), wozu mir eigentlich jeder geraten hatte.
Sollte ich nicht lieber Jura anstatt Informatik nächstes Jahr studieren?

Danke euch allen noch einmal.
mfg

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

Einstellung? Ich denke du bist unschuldig? Also bist du ja doch schuldig. Na dann viel Spass mit den Punkten. Da werden nun wohl der Stücker 5 kommen, wenn schlecht läuft sinds 7.

-----------------
" Vegetarierer essen meinem Essen das Essen weg! "

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Die Punkte kommen nur wenn die die Auflage als Bußgeld zu betrachten ist was ich eher nicht vermute. Bei einer Einstellung gegen Geldauflage gibt es keine Punkte.

Viel übler ist da die Sache mit der Versicherung. Eine Einstellung des verfahrens ist kein Freispruch. Also kann die Versicherung bis zu 500€ Regress nehmen. Der versicherungsvertrag wird dabei dennoch hochgestuft. Die Vollkasko ist gar von der Leistung befreit.

Aber immerhin kein Fahrverbot. das ist ja auch schon mal was wert.

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#19
 Von 
c''t16 2007
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Schaden ist wenige hundert Euro. Ich bezahle das aus eigener Tasche, da sonst die Versicherung meiner Eltern unnötig steigen würde.
Punkte gibt es keine. Ja, ich fühle mich unschuldig. Aber lieber zahle ich die 100€ Einstellungsgebühr, gestehe die "Schuld" und bin die ***** für immer los. Ein Prozess würde nur sehr viel Ärger und Zeitverlust bedeuten.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

Woher weißt du denn, dass es keine Punkte gibt? Hat dir das der SA gleich mit ins Diktat geschrieben?




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" Vegetarierer essen meinem Essen das Essen weg! "

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#21
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

'Genial gelaufen, und das alles OHNE Anwalt =), wozu mir eigentlich jeder geraten hatte'

Naja, ob eine Einstellung gegen Gebühr wirklich 'genial' war, ist so eine Frage.

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#22
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

@fahrlehrer

>>>Woher weißt du denn, dass es keine Punkte gibt?

warum meinst du, dass es welche gibt??

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

Ganz meiner Meinung @ kleiner Jurist. Eigentlich ist es ein Eingeständnis.
Der SA hat keine Arbeit damit und bekommt noch 100 Euro dafür.

Das die 7 Punkte ausbleiben würde für mich schon fast an ein Wunder grenzen, jetzt wo der Deliquent doch die Schuld eingestanden hat.



-----------------
" Vegetarierer essen meinem Essen das Essen weg! "

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Bei Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage nach §153a STPO gibt es keine Flenspunkte.

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#25
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Rischtisch!

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