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Unberechtigtes Parken bei Zeichen 260
16. November 2009
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Frage vom 16. November 2009 | 14:59
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 5x hilfreich)
Unberechtigtes Parken bei Zeichen 260
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#1
Antwort vom 16. November 2009 | 16:30
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1938x hilfreich)
Eine Zeugenaussage dient als so genannter Personenbeweis. Im Streitfall muss der Richter entscheiden welche Aussage er als glaubwürdig erachtet.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
#2
Antwort vom 16. November 2009 | 17:10
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 5x hilfreich)
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