Unfall, Schuldfrage nicht geklärt : (

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Sonni
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall, Schuldfrage nicht geklärt : (

Hallo zusammen,

mir ist gestern auf dem Heimweg folgendes passiert:
Zweispurige Fahrbahn, ich war auf der linken Spur, auf der rechten war Stau. Auf der rechten Fahrspur war ein Audifahrer, der, als wir etwa auf gleicher Höhe waren, auf meine Fahrspur rauszog. Er rammte meinen Wagen und schob diesen auf einen ca. 30 cm hohen Bordstein. Zuerst entfernte er sich vom Unfallort, entschied sich dann aber doch nach 150 Metern zu halten, da die Ampeln auf rot schalteten.
Ich rief die Polizei. Zu gleicher Zeit kam dann der Fahrer des Unfallwagens dann angelaufen und forderte mich auf die Schuld anzuerkennen. Der Beifahrer telefonierte unterdessen eifrig.
Nach ca. 8 Minuten kam dann ein Mann angefahren, der sich eifrig mit den beiden Herren unterhielt.
Nach dem Einreffen der Polizei gab er an, dass er Zeuge sei, er habe den Unfall von der Gegenfahrbahn gesehen und ich "wäre nicht da gewesen". Diesen Sachverhalt gab auch der Fahrer des Audis an. Ist mir auch nicht plausibel.....
Die Polizei konnte den Sachverhalt nicht eindeutig klären. Auch wenn sie dem Audifahrer nahegelegt haben, die Schuld einzugestehen.
Ich war gestern noch bei der Versicherung und in der Werkstatt, mein drei Monate alter Wagen ist reif für die Presse.
Heute Abend hab ich noch einen Termin beim Rechtsanwalt, den Gutachter habe ich auch schon beauftragt.
Wie lange dauert das etwa, bis es zu einem Gerichtsverfahren kommt?
Wenn der Unfallverursacher einlenkt, kann der Schaden außergerichtlich von meinem Rechtsanwalt geregelt werden?
Hab ich trotz drei Zeugen seinerseits eine Chance mein Recht zu bekommen?

Danke

Gruß Sonja

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Wenn der Unfallverursacher einlenkt, kann der Schaden außergerichtlich von meinem Rechtsanwalt geregelt werden?

Ja, natürlich

quote:
Hab ich trotz drei Zeugen seinerseits eine Chance mein Recht zu bekommen?

Natürlich hast Du Chancem, wenn es auch nicht besonders gut für Dich aussieht.

Am Besten wäre es, wenn die Unfallspuren nicht zu den Aussagen der Zeugen passen. Wenn sie vom Gericht auf die Folgen einer Falschaussage hingewiesen werden, dann knicken viele Zeugen ein.

Was meinen die überhaupt mit: "wäre nicht da gewesen"?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kerstin2
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 80x hilfreich)

Hallo Sonja,

die Polizei hat doch sicherlich Spuren am Unfallort gesichert, oder nicht?
Im Zweifelsfall wird noch ein Gutachter zu Rate gezogen, der Anhand der Beschädigungen auch Angaben zum Unfallhergang machen kann.

Nicht verzagen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Vielleicht kann der Anwalt herausfinden, ob die vermeintlichen Zeugen bereits bei einem anderen zurückliegenden Unfall ausgesagt haben. Dann wird es nämlich sehr unglaubwürdig.

-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.035 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen