Person A fährt täglich mit dem Fahrrad zur Arbeit. Auf dem nach Hause weg, fährt ein Autofahrer direkt hinter Person A dieser gibt dauernd gas, und hängt Person a um Millimeter auf dem Hinterrad.
Da Person A nicht bemessen kann und auch das Tempo nicht halten kann, weicht er nach links aus, leider hat Person a dabei einem anderen Auto die Vorfahrt genommen. Das Auto fuhr gegen das Straßenschild als der Fahrer ausweichen wollte. Der Autofahrer hinter Peron A verschwand ganz schnell und war nicht auszumachen, lediglich die Farbe und die ersten 2 Buchstaben des Kennzeichens konnten gemerkt werden. Die Polizei kam hinzu und nahm den Fall auf, nun soll Person A als Unfall Verursacher vor Gericht aussagen. Muss Person A nun mit einer strafe rechnen ?
Unfall, durch „fremd verschulden" Was nun ?
17. November 2018
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Frage vom 17. November 2018 | 22:01
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 4x hilfreich)
Unfall, durch „fremd verschulden" Was nun ?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 17. November 2018 | 22:39
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16834x hilfreich)
Zitat:Muss Person A nun mit einer strafe rechnen ?
Vor allem sollte Person A prüfen, ob er eine private Haftpflichtversicherung hat, denn andernfalls wird Person A dem verunfallten Autofahrer den entstandenen Schaden ersetzen müssen.
Mit einem Bußgeld muss Person A ebenfalls rechnen, selbst dann, wenn man den verschwundenen Autofahrer noch finden sollte.
#2
Antwort vom 18. November 2018 | 18:55
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 4x hilfreich)
Das heißt jetzt unterm strich, wäre Person A nun verkrüppelt im Krankenhaus, wäre er rechtlich besser dran ?
Falls ja, wieso ist das so im Rechtssystem ?
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#3
Antwort vom 18. November 2018 | 19:42
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
ZitatDas heißt jetzt unterm strich, wäre Person A nun verkrüppelt im Krankenhaus, wäre er rechtlich besser dran ? :
Korrekt.
ZitatFalls ja, wieso ist das so im Rechtssystem ? :
Weil er dann nicht der Verursacher des Unfalles wäre.
#4
Antwort vom 19. November 2018 | 10:14
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
ZitatDas heißt jetzt unterm strich, wäre Person A nun verkrüppelt im Krankenhaus, wäre er rechtlich besser dran ? :
Besser dran wäre er, wenn er einfach rechts am Fahrbahnrand angehalten hätte.
#5
Antwort vom 19. November 2018 | 15:04
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
ZitatAuf dem nach Hause weg, fährt ein Autofahrer direkt hinter Person A dieser gibt dauernd gas, und hängt Person a um Millimeter auf dem Hinterrad. :
Was Du da beschreibst, ist ein Mordversuch - und kann so nicht stattgefunden haben. Wenn ein Fahrzeug nur Millimeter vom Hinterrad entfernt ist, KANN A nicht links ausweichen, zumal Du ja selbst schreibst, dass A langsamer unterwegs war.
#6
Antwort vom 19. November 2018 | 20:45
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 4x hilfreich)
Gut ich muss zugeben es waren bestimmt mehr als ein par millimeter, aber in dem moment konnte person a ja auch nicht ausführlich nach hinten sehen (der abstand war trotzdem sehr gering), die Straße ging in einer kurve weiter und abei ist person A links abgebogen (geradeaus, aberwichend zum staßenverkehr)
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