Unfall, durch „fremd verschulden" Was nun ?

17. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.03.2019 21:12:59
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 4x hilfreich)
Unfall, durch „fremd verschulden" Was nun ?

Person A fährt täglich mit dem Fahrrad zur Arbeit. Auf dem nach Hause weg, fährt ein Autofahrer direkt hinter Person A dieser gibt dauernd gas, und hängt Person a um Millimeter auf dem Hinterrad.
Da Person A nicht bemessen kann und auch das Tempo nicht halten kann, weicht er nach links aus, leider hat Person a dabei einem anderen Auto die Vorfahrt genommen. Das Auto fuhr gegen das Straßenschild als der Fahrer ausweichen wollte. Der Autofahrer hinter Peron A verschwand ganz schnell und war nicht auszumachen, lediglich die Farbe und die ersten 2 Buchstaben des Kennzeichens konnten gemerkt werden. Die Polizei kam hinzu und nahm den Fall auf, nun soll Person A als Unfall Verursacher vor Gericht aussagen. Muss Person A nun mit einer strafe rechnen ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Muss Person A nun mit einer strafe rechnen ?


Vor allem sollte Person A prüfen, ob er eine private Haftpflichtversicherung hat, denn andernfalls wird Person A dem verunfallten Autofahrer den entstandenen Schaden ersetzen müssen.

Mit einem Bußgeld muss Person A ebenfalls rechnen, selbst dann, wenn man den verschwundenen Autofahrer noch finden sollte.

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#2
 Von 
guest-12315.03.2019 21:12:59
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 4x hilfreich)

Das heißt jetzt unterm strich, wäre Person A nun verkrüppelt im Krankenhaus, wäre er rechtlich besser dran ?

Falls ja, wieso ist das so im Rechtssystem ?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von 91Darween91):
Das heißt jetzt unterm strich, wäre Person A nun verkrüppelt im Krankenhaus, wäre er rechtlich besser dran ?

Korrekt.



Zitat (von 91Darween91):
Falls ja, wieso ist das so im Rechtssystem ?

Weil er dann nicht der Verursacher des Unfalles wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von 91Darween91):
Das heißt jetzt unterm strich, wäre Person A nun verkrüppelt im Krankenhaus, wäre er rechtlich besser dran ?


Besser dran wäre er, wenn er einfach rechts am Fahrbahnrand angehalten hätte. ;)

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#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von 91Darween91):
Auf dem nach Hause weg, fährt ein Autofahrer direkt hinter Person A dieser gibt dauernd gas, und hängt Person a um Millimeter auf dem Hinterrad.


Was Du da beschreibst, ist ein Mordversuch - und kann so nicht stattgefunden haben. Wenn ein Fahrzeug nur Millimeter vom Hinterrad entfernt ist, KANN A nicht links ausweichen, zumal Du ja selbst schreibst, dass A langsamer unterwegs war.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.03.2019 21:12:59
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 4x hilfreich)

Gut ich muss zugeben es waren bestimmt mehr als ein par millimeter, aber in dem moment konnte person a ja auch nicht ausführlich nach hinten sehen (der abstand war trotzdem sehr gering), die Straße ging in einer kurve weiter und abei ist person A links abgebogen (geradeaus, aberwichend zum staßenverkehr)

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