Unfall, was soll ich einkreuzen, Schriftliche Äußerung als Beschuldigter

3. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
demokrater
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall, was soll ich einkreuzen, Schriftliche Äußerung als Beschuldigter

Mein Freund hat Brief bekommen. "Schriftliche Äußerung als Beschuldigter"
Es war ein Unfall. Nicht sein Schuld.
Der anderrer Fahrer sagt auch ist nicht sein Schuld (aber er lügt).

Was soll er einkreuzen? Oder soll er besser erstmal ein Rechtsanwalt fragen? Und den Brief nicht schicken?
Der Brief bietet die folgenden möglichkeiten für einkreuzen:

1) Ich möchte mich äußern
2) Ich gebe die Straftat zu
3) Ich gebe die Straftat nicht zu
4) Ich möchte bei der Polizei vernommen werden
5) Ich möchte mich nicht äußern
6) Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen
7) Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden
8) Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden
9) Ich würde darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs besteht und die Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende Anregung gebeten wird. Ein Merkblatt mit weiterführenden Informationen habe ich erhalten.

-- Editiert von demokrater am 03.01.2020 20:43

-- Editiert von Moderator am 06.01.2020 20:22

-- Thema wurde verschoben am 06.01.2020 20:22

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von demokrater):
Es war ein Unfall. Nicht sein Schuld.

Die Polizei sieht das aber ganz anders - er ist Beschuldigter einer Straftat.



Zitat (von demokrater):
Oder soll er besser erstmal ein Rechtsanwalt fragen?

Das würde ihn möglicherweise ein paar hundert EUR kosten...



Was genau ist denn passiert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Und vor allem: Wie lautet der Tatvorwurf?

"Unfall" ist keine Straftat.

Handelt es sich um fahrlässige Körperverletzung, oder um was?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Wenn er der Meinung ist keine Schuld zu haben, dann kann er doch nur Antwortmöglichkeit "c" ankreuzen.

Um hier bessere Ratschläge erteilen zu können, müssten wir wissen was passiert ist.

@Moderator: Warum wurde das Thema verschoben? Bei einer Anhörung als Beschuldigter geht es eindeutig um eine Straftat, weswegen der Thread im Unterforum Strafrecht nicht unbedingt falsch platziert gewesen ist. Bei einem Unfall muss es sich dagegen aber nicht zwingend um einen Verkehrsunfall handeln. Es könnte ja z.B. auch ein Arbeitsunfall abseits des Straßenverkehrs gewesen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Wenn er der Meinung ist keine Schuld zu haben, dann kann er doch nur Antwortmöglichkeit "c" ankreuzen.


Wenn man unschuldig ist, sollte man auch Variante 1) in Betracht ziehen. Um das aber genauer beurteilen zu können, müsste man wissen, was genau passiert ist. Wenn man 3) ankreuzt, dann kann es nämlich sein, dass der Fall ausschließlich auf Basis der Aussage des Unfallgegners beurteilt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn man unschuldig ist, sollte man auch Variante 1) in Betracht ziehen.
Zumal man sich damit in aller Regel immer noch alle Optionen offen hält.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Vor allem, wenn man sich so gut und vielsagend ausdrücken kann wie hier im Forum.

SCNR

0x Hilfreiche Antwort

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