Hi letztes Wochenende ist ziemlich dumm gelaufen . Bin betrunken ins Auto eingestiegen und Gefahren , hatte einen Unfall und bin trotzdessen weiter gefahren . knapp 1 km weiter hat mich die Polizei angehalten. Das Problem an der ganzen Sache ist , dass ich noch 1/2 Jahr Probezeit vor mir hatte und dass ich vor Ort 1,7 Promille gepustet habe . Ich weiss nicht ob das von Bedeutung ist aber ich war vollkommen unzurechnungsfähig , ich weiss nicht mehr dass ich eingestiegen und gefahren bin und den unfall hab ich auch nicht wirklich mitgekriegt , erst als die Polizei vor mir stand habe ich die ganze Situation realisiert . Will jetzt nur mal vorab ungefähr wissen was ihr schätzt wie hoch die Strafe ausfällt , ich denke mal dass ich einen Anwalt auf jeden Fall hinzu zieh . Achso und der entstande Schaden hällt sich in Grenzen , ich schätze mal 300 € , ohne des eigenen Autos .
Unfall , Fahrerflucht , Alkoholeinfluss (1,7 Promille gepustet) + Probezeit
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
das wird richtig böse ...
Es stellt sich die Frage, ob Du Dir die Kosten für einen Anwalt nicht sparen kannst.
Viel wird er da nämlich auch nicht reißen können.
Du wirst mit einer einkommensabhängigen Strafe rechnen müssen. Die Höhe ist schwer zu bestimmen, weil wie gesagt von den Einkünften abhängig. Fahrverbot von mind. 9 Monaten ist Dir sicher. Nachschulung auch. MPU ist aufgrund der Kombination von Alk + Fahrerflucht auch gut möglich. Die Kosten für diese dürften etwa bei 600 Euro liegen.
Alles in allem nicht sehr erheiternde Aussichten.
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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "
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Sie müssen mit folgenden Konsequenzen rechnen:
Es droht Ihnen eine Geldstrafe, deren Höhe in Tagessätzen festgesetzt wird. Ein Tagessatz entspricht dabei 1/30 Ihres monatlich verfügbaren Einkommens. Wie hoch die Strafe ausfallen wird ist Spekulation, aber 40 Tagessätze sind nicht unüblich.
Zusätzlich wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Das bedeutet, Ihr Führerschein wird eingezogen und Sie erhalten ihn auch nicht zurück. Erst nach Ablauf einer sog. Sperrfrist haben Sie die Möglichkeit eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen. Die Dauer der Sperrfrist kann zwischen 9 und 12 Monaten liegen. Ab 1,6 Promille wird die ausstellende Behörde vor Erteilung der FE eine MPU verlangen. Die Kosten hierfür dürften sich in dem Rahmen bewegen, den KDR angegeben hat. Evtl. kommt noch eine Nachschulung für alkoholauffällige Fahrer in Frage.
Den entstandenen Fremdschaden werden Sie auch tragen müssen, da Ihre Kfz-Haftpflicht eine Übernahme wg. der Alkoholisierung ablehnen wird.
Viele Grüße,
barchetta
Da schließe ich mich an. das Ganze wird ziemlich teuer für Dich:
- Geldstrafe ca. 1,5 Nettomonatsgehälter
- Anwalts- und Gerichtskosten
- Unfallschaden (Versicherung zahlt nicht)
- MPU (ist ab 1,6 Promille sicher)
- Kosten für Neuerteilung des Führerscheines
- ggfls. neue Fahrstunden und neue Führerscheinprüfung
- Kosten für Nachschulung
- Entzug des Führerscheins mit einer Sperre für Neuerteilung von mind. 9 Monaten, eher 12 Monate
- dass Du den Führerschein nach Ablauf der Sperrfirst wieder bekommst, bezweifle ich
Dass das in der Probezeit passiert ist, spielt bei der ganzen Sache nur eine untergeordnete Rolle.
Du solltest Dich darauf einstellen, dass Du für einen Zeitraum von deutlich über 12 Monaten ohne Führerschein auskommen musst.
Außerdem solltest Du in Zukunft allenfalls noch geringe Mengen Alkohol konsumieren. Im Rahmen der MPU wird mit Sicherheit ein Lebertest gemacht. Wenn dabei ein erhöhter Alkoholkonsum festgestellt wird, siehst Du Deinen Führerschein auf absehbare Zeit nicht mehr wieder.
Sei froh, dass es dabei nur einen geringen Sachschaden gegeben hat. Bei fahrlässiger Tötung wäre auch eine Freiheitsstrafe drin gewesen.
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