Unfall - 0,8 Promille, Schmerzensgeld?

17. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
queensusi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall - 0,8 Promille, Schmerzensgeld?

Hallo,

ich hatte am Samstag einen Unfall. Eine Freundin von mir ist gefahren. Insgesamt waren wir 5 Personen im Auto.
Wir wollten links abbiegen, hatten grün und sahen von vorne kein auto kommen. Das Auto das uns dann rein gefahren ist kam mit ca. 70 km/h an, was an dieser stelle auch erlaubt ist. Zur Zeit des Unfalls hat es stark geschneit. Schuld hatte wohl meine Freundin.
Ich saß hinter dem Beifahrer sitz und habe nun stakre Prellungen an Becken, Hüfte, HWS, LWS, Schulter und Rippen und eine leichte Gehirnerschütterung.
Das Auto ist Totalschaden, das der Unfallgegnerin nur leicht beschädigt.
Problem ist das meine Freundin auch noch 0,8 Promille hatte. (Ja, ich weiß, selbst schuld... im nachhinein ist man immer schlauer)
Meine Frage ist nun wie ist das mit der Versicherung. Muss von meiner Freundin alles gezahlt werden? Und kann ich als Mitfahrerin Schmerzensgeld verlangen ohne das meine Freundin davon Nachteile hat? Wie läuft das ab? Was würdet ihr mir raten?

Danke im voraus.

Gruß Susanne

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Das Schmerzensgeld wird wohl keine Insassenversicherung übernehmen, wenn Deine Freundin getrunken hat. Zumal Du von Ihrer Trunkenheit wußtest (nehm ich an).
Den Haftpflichtschaden wird die Versicherung sicherlich erstmal begleichen - später jedoch einen Teil des Geldes bei Deiner Freundin einfordern. Die ganze Summe halte ich jedoch für unwahrscheinlich.

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

quote:
Das Schmerzensgeld wird wohl keine Insassenversicherung übernehmen, wenn Deine Freundin getrunken hat.

Aber natürlich übernimmt die das. Und wenn keine Insassenversicherung vorhanden ist, dann muss es die Haftpflicht übernehmen.

Deine Freundin wird aber bis zu einem Betrag von 5000€ in Regress genommen. Sollte der Gesamtschaden ohnehin oberhalb dieses Betrages liegen, entstehen Deiner Freundin keine zusätzlichen Nachteile, wenn Du Schmerzensgeld forderst.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Wieso sollte es die Versicherung übernehmen, wenn die Beifahrerin von der Trunkenheit wußte? Bei grober Fahrlässigkeit springt sie meines Wissens nicht ein.
Und wozu schließt man eigentlich eine Insassenversicherung ab, wenn es Ihrer Meinung nach auch die Haftpflicht übernimmt?
Das wäre mir neu.

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#4
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

insassenunfallversicherung ist meisst unnötig, da diese leistungen von der haftpflicht übernommen werden. ist aber kein schlechtes geschäft für die versicherungen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

quote:
Und wozu schließt man eigentlich eine Insassenversicherung ab, wenn es Ihrer Meinung nach auch die Haftpflicht übernimmt?

Das ist eine gute Frage. Diejenigen, die eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen haben, haben sich diese Frage wohl nicht gestellt. Aber schließlich wollen die Versicherungen auch Geld verdienen.

Eine Insassenunfallversicherung ist nur für den seltenen Fall der höheren Gewalt sinnvoll. Aber selbst dann versichert der Versicherungsnehmer nicht das eigene Risiko. Die Versicherung übernimmt dann Kosten, die der Halter des Fahrzeuges ohne so eine Versicherung auch nicht tragen bräuchte.

Zudem haben die meisten Leute auch noch eine ganz normale private Unfallversicherung, die ebenfalls einspringen würde.

Eine Insassenunfallversicherung gehört also ganz klar in die Kategorie "überflüssig".

quote:
Wieso sollte es die Versicherung übernehmen, wenn die Beifahrerin von der Trunkenheit wußte?

Zunächst einmal dürfte es der Versicherung sehr schwer fallen, nachzuweisen, dass die Beifahrerin gewusst hat, dass die Fahrerin angetrunken war. Das wäre aber Voraussetzung, um die Schadenersatzleistung einzuschränken.

Daneben ist der Beifahrerin selbst in so einem Fall allenfalls ein Mitverschulden anzulasten, was den Schadenersatz oder das Schmerzensgeld mindert. Eine grobe Fahrlässigkeit der Beifahrerin liegt m.E. nicht vor, würde die Haftpflichtversicherung aber auch nicht von der Leistung befreien. Die Haftpflichtversicherung muss im Gegensatz z.B. zur Kaskoversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen. Nur bei Vorsatz scheidet eine Leistung der Haftpflicht aus.

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