Unfall - Aussage gegen Aussage auf der Kreuzung

7. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Brother02
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(60 Beiträge, 27x hilfreich)
Unfall - Aussage gegen Aussage auf der Kreuzung

Hallo liebe Foris,

ich spare mir an dieser Stelle die genaue Schilderung des Unfallhergangs.
Es wurde aber die Polizei gerufen, weil beide Unfallparteien der Meinung waren, dass die andere Partei Schuld gewesen sei.

Der Unfall ereignete sich auf einer Kreuzung und beide behaupteten, sie hätten Grün gehabt. Der Unfallgegner ist norwegischer Staatsbürger und fuhr einen Wagen mit norwegischem Kennzeichen, falls das hier irgendwie relevant ist.

Die herbei gerufene Polizei kündigte dann an, dass der eine wegen Überfahrens einer roten Ampel die dafür vorgesehene Strafe (Punkt, 1 Monat Fahrverberbot, Geldbuße) bekomme und der andere eine Strafe wegen nicht Beachtens der Sorgfaltspflicht beim Abbiegen erhalten solle, weil einer der beiden Unfallbeteiligten ja eindeutig lügen müsse.

Dies will derjenige mit dem drohenden Fahrverbot nicht auf sich sitzen lassen, weil er eben nicht bei Rot gefahren ist und auch weil er das Auto beruflich braucht. Er hat mit 2 weiteren Personen im Auto gesessen, seiner Ehefrau und seiner Schwägerin.

Die Polizei befragte keine der beiden Frauen und sagte, dass deren Aussagen sowieso nichts wert seien. Die Ehefrau hat aber eindeutig gesehen, dass die Ampel nicht Rot war. Weitere Zeugen, die Erhellendes dazu sagen könnten, gibt es leider nicht.

Wie geht der mit Fahrverbot Bedrohte nun am klügsten vor?

Wenn er selbst ein Gutachten beauftragt, müsste er das dann nur selbst zahlen, wenn das Gericht entscheiden würde, dass er Schuld gewesen sei oder auch wenn er vor Gericht gewinnt?

Da die Person auf das Fahrzeug angewiesen ist, würde sie gerne mit der Reparatur in Vorkasse gehen. Darf sie das oder könnte das bei der Erstattung des Schadens Probleme geben? Muss zwingend der Gutachter der Versicherung das Auto begutachten oder ginge auch ein anderer Gutachter? (Dauert vermutlich ziemlich lange?)

Also kurz zusammengefasst:

Das Fahrverbot soll weg und das Fahrzeug muss schnellstmöglich wieder einsatzbereit sein.

Auf jeden Fall muss der Mann Widerspruch einlegen, sobald der Bescheid mit dem Fahrverbot und Geldbuße eintrifft. Was sollte / muss er noch bedenken? (Geld ist nicht viel vorhanden und auch keine Rechtschutzversicherung)

Ich danke jetzt schon für eure guten Anregungen!



-- Editier von Brother02 am 07.09.2016 21:28

-- Editier von Brother02 am 07.09.2016 21:34




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von Brother02):
Die herbei gerufene Polizei kündigte dann an, dass der eine wegen Überfahrens einer roten Ampel die dafür vorgesehene Strafe (Punkt, 1 Monat Fahrverberbot, Geldbuße) bekomme und der andere eine Strafe wegen nicht Beachtens der Sorgfaltspflicht beim Abbiegen erhalten solle, weil einer der beiden Unfallbeteiligten ja eindeutig lügen müsse.
Das war jetzt nicht ernsthaft die Aussage der Polizei?????

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#2
 Von 
Brother02
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 27x hilfreich)

Doch, genau das war in Kurzform das, was der Polizist sagte (mit der Nebenbemerkung, dass er eher geneigt sei dem Unfallgegner zu glauben).

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Es spielt keine Rolle wem der Polizist mehr glaubt oder nicht. Er kann nur den Unfall aufnehmen. Ein Richter wird entscheiden, nicht der Polizist. Hast du Zeugen für die Aussage des Polizisten? EInem Bußgeldbescheid würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall widersprechen.

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#4
 Von 
Brother02
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 27x hilfreich)

Das mit dem Bußgeld haben alle drei Fahrzeuginsassen mitbekommen. Dass der Polizist eher dem Unfallgegner glauben wollte, hat nur der Fahrer unseres Fahrzeugs mitbekommen.

Es wurde keine weitere "Beweisaufnahme" am Unfallort gemacht von der Polizei, keine Fotos usw.
Der Polizist hat nur mit den Unfallbeteiligten kurz gesprochen und dann obiges angekündigt.

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