Unfall Fahrerflucht-Folgen?

6. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
samira861
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall Fahrerflucht-Folgen?

Mein Sohn hat seit gut 1 jahr jetzt den führerschein, seit ca 4 wochen ein Fahrzeug.
gestern abend kam die polizei zu uns, sagte es liegt eine Anzeige wegen Fahrerflucht vor.
Er hat bei ausparken ein Auto gerammt, dalle an seinem Heck und der Schaden des anderen Autos beläuft sich lt. Polizei auf ca 5000 €.
Er ist dann auch noch 3x vorbeigefahren am Fahrzeug blieb aber nicht stehen, fuhr dann aus Panik eben weiter.
Ein Mann der den Unfall gesehn hatte hat dies der Geschädigten mitgeteilt und eben das Kennzeichen genannt.

Heute hat er eine Vorladung bei der Polizei. Was erwartet uns nun dort? Mit was muss mein Sohn nun rechnen? Was können wir tun?

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Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Wie alt ist er?

Bei Anwendung des Erwachsenenstrafrechts muss er mit einer Geldstrafe in Höhe von ca. 40-50 Tagessätzen, der Entziehung der Fahrerlaubnis und 7 und Verhängung einer Sperrfrist für ca. 8-12 Monaten rechnen.

Bei Anwendung des Jugendstrafrechts mit Sozialstunden statt Geldstrafe.

Vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss er ein Aufbauseminar besuchen. Zudem wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert werden. Während der Zeit ohne Fahrerlaubnis ruht die Probezeit. Danach gilt eine verschärfte Probezeit, während der jeder weitere A-Verstoß (oder 2 B-Verstösse) die Aufforderung einer positiven MPU nach sich ziehen.

Steht der Sohn bereits als Fahrer fest? Wenn nicht sollte er die Ermittlungsbehörden diesbezüglich im Unklaren lassen. Es muss ihm nachgewiesen werden, dass er gefahren ist.

quote:
Heute hat er eine Vorladung bei der Polizei.
Er muss nicht hingehen und auch keine Angaben zur Sache machen. Dies sei ihm auch empfohlen.

quote:
Was erwartet uns nun dort?
Die Polizei wird versuchen den Sachverhalt aufzuklären. Dies geschieht nicht unbedingt zum Vorteil Deines Sohnes.

quote:
Was können wir tun?
Ich würde zunächst mal einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen. Dann weiss man, was überhaupt gegen Deinen Sohn vorliegt. Danach kann man überlegen ob man Angaben zur Sache machen sollte oder nicht.

Ich frage mich gerade, wie man es beim Ausparken schaffen kann einen Fremdschaden von 5000€ zu fabrizieren. Die Versicherung kann bis zu 2500€, im besonders schweren Fall bis zu 5000€ des Fremdschadens im Zuge des Regress fordern.









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#2
 Von 
samira861
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die polizisten wissen dass er der Fahrer des Fahrzeuges war.
Die waren gestern ja da und ich war beim arbeiten und sonst lebt niemand bei uns.

Nach deiner Aussage nach sollen wir heute nicht zur Polizei gehen?
Jedoch haben die Beamte gestern gemeint er muss heute erscheinen um seinen Führerschein abzugeben.

Was sollen wir jetzt tun?? wir können ja nicht einfach nicht hingehen, das wäre ja wieder schlecht für meinen Sohn.
Die Beamten gestern waren in der Sache nicht blöd, als Grund zum erscheinen gaben sie die Abgabe des Führerscheins an....

Also wenn wir jetzt heute hingehen, wie könnte sich mein Sohn da am besten "schön"-rausreden?

Der Schaden beim gegnerischen Auto meinten die Beamten käme davon dass es ein Neuwagen (Peugeot) ist.

klar der tatbestand ist unumstrittetn, aber wie können wir aus der Sache am besten rauskommen? bzw. dass mein Sohn nach Jugendstrafrecht verurteilt wird?

Danke schon für deine Auskunft

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
samira861
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ach mein Sohn ist 18, hatte den Führerschein mit 17 gemacht, deshalb schon ein gutes jahr den führerschein

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Nochmal: Er muss einer Vorladung der Polizei nicht Folge leisten. Es wäre dann aber nett, dies dem Sachbearbeiter telefonisch mitzuteilen. Er kann auch hingehen, oder am Telefon mitteilen, dass er vor der Akteneinsicht seines Anwalts keine Angaben zur Sache machen wird.

Geht er nicht hin um seinen Führerschein abzugeben wird die Polizei ihm noch einen Hausbesuch abstatten um den Führerschein sicherzustellen.


quote:
Ja die polizisten wissen dass er der Fahrer des Fahrzeuges war.
Die waren gestern ja da und ich war beim arbeiten und sonst lebt niemand bei uns.
Das ist doch keine Beweis dafür, dass er gefahren ist. Der Fahrer eines KFZ muss mit dem Halter dieses KFZ nicht in häuslicher Gemeinschaft leben.


quote:
Also wenn wir jetzt heute hingehen, wie könnte sich mein Sohn da am besten "schön"-rausreden?
Gar nicht. Durch eine Aussage würde er sich eher zusätzlich belasten.


quote:
Der Schaden beim gegnerischen Auto meinten die Beamten käme davon dass es ein Neuwagen (Peugeot) ist.
Die Reparatur ist aber nicht teurer nur weil der Wagen neu ist.

Bei einem 18-jährigen ist die Anwendung von Jugendstrafrecht durchaus wahrscheinlich.




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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Nochmal: Er muss einer Vorladung der Polizei nicht Folge leisten. Es wäre dann aber nett, dies dem Sachbearbeiter telefonisch mitzuteilen. Er kann auch hingehen, oder am Telefon mitteilen, dass er vor der Akteneinsicht seines Anwalts keine Angaben zur Sache machen wird.

Geht er nicht hin um seinen Führerschein abzugeben wird die Polizei ihm noch einen Hausbesuch abstatten um den Führerschein sicherzustellen.


quote:
Ja die polizisten wissen dass er der Fahrer des Fahrzeuges war.
Die waren gestern ja da und ich war beim arbeiten und sonst lebt niemand bei uns.
Das ist doch keine Beweis dafür, dass er gefahren ist. Der Fahrer eines KFZ muss mit dem Halter dieses KFZ nicht in häuslicher Gemeinschaft leben.


quote:
Also wenn wir jetzt heute hingehen, wie könnte sich mein Sohn da am besten "schön"-rausreden?
Gar nicht. Durch eine Aussage würde er sich eher zusätzlich belasten.


quote:
Der Schaden beim gegnerischen Auto meinten die Beamten käme davon dass es ein Neuwagen (Peugeot) ist.
Die Reparatur ist aber nicht teurer nur weil der Wagen neu ist.

Bei einem 18-jährigen ist die Anwendung von Jugendstrafrecht durchaus wahrscheinlich.




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