Unfall - Fahrlässige Körperverletzung - 650€....!?

29. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb406870-61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Unfall - Fahrlässige Körperverletzung - 650€....!?

Hallo,
anfang Dezember "übersah" ich eine Fahrradfahrerin auf einer sehr belebten Strasse, nahm ihr also die Vorfahrt, wobei ich nur etwa halben Meter vorgefahren bin, die Fahrradfahrerin nicht ausweichen konnte, bremste und auf der Motorhaube (Höhe Rad) "landete". Sie ist nicht durch die Luft geflogen und nicht auf die Straße gefallen. Die Frau und ich standen beide leicht unter Schock. Sie hatte vor Ort keine Schmerzen, konnte normal gehen. Ich entschuldigte mich selbstverständlich, wir tauschten die Daten und verblieben so, dass sie sich ggf. bei mir meldet wenn doch was sein sollte. Selbstverständlich sollte ich die Reparatur des Fahrrads (sollten dann ca. 130 Euro sein) zahlen. Im Gespräch erwähnte sie noch, dass sie erst gestern wegen Rückenschmerzen beim Arzt war (also VOR dem Unfall).
Schon einen Tag später rief sie an, dass sie zum Arzt musste, weil sie "überall" Schmerzen hätte und krankgeschrieben wurde. Sie fragte mich nach Schmerzensgeld und Zahlung wg. Arbeitsunfähigkeit. Ich war freundlich, meinte nur, dass ich das dann wohl der Versicherung melden muss (war ja vorher nicht geplant). Scheinbar hatte die Frau dann Angst, dass sie kein Geld bekommt, ist nämlich noch am gleichen Tag zur Polizei, die mich einen Tag später zu sich "einlud".
Nach kurzer Recherche entschied ich mich keine Aussage zu machen. Der Polizist meinte, dass das an die Staatsanwaltschaft weiter geht und ich mit etwa 150 € rechnen soll.
Heute erst kam das Schreiben der Saatsanwaltschaft. Öffentliches Interesse an der Strafverfolgung... blabla...Fahrlässige Körperverletzung (Prellungen Schulter/Knie, HWS und LWS-Distorsion...) §§223, 229 u.230.
Es wird von einer öffentlichen Klage abgesehen/das Verfahren wird eingestellt wenn ich das Formblatt unterschreibe und 650 (!!!) Euro bezahle.

Ich bin ziemlich beeindruckt von der Summe :( - Ich arbeite Teilzeit, habe 850 Euro netto (2 Kinder, mein Mann arbeitet Vollzeit).
Wie soll ich mich verhalten? Doch einen Rechtsanwalt einschalten?
Ich nehme an an der Höhe des Betrages kann nicht mehr verhandelt werden?

Danke im Voraus!

Bo

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Wie soll ich mich verhalten? Doch einen Rechtsanwalt einschalten?

Dann sind Ihre Interessen optimal vertreten. Allerdings müssen Sie dann das Honorar für den Anwalt zahlen, das auch wieder recht happig ist. Deswegen würde ich das nicht machen wollen, auch wenn er in der Sache vielleicht noch was erreichen könnte.

Wenn Sie jetzt nicht bezahlen, besteht ganz theoretisch noch immer die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft das einstellt. Praktisch fällt die Wahl aber entweder auf einen Strafbefehl, also ein schriftliches Urteil, oder eine ganz gewöhnliche Hauptverhandlung vor Gericht.

Bei einem netto von 850€ müssen Sie da ja nur zu 30 Tagessätzen (also ein Monatsgehalt) verurteilt werden und sind schon weit über der jetzt angebotenen Geldauflage. Allerdings besteht da natürlich auch die Möglichkeit, dass Sie erfolgreich auf Unschuld plädieren und dann gar nichts zahlen müssen. Beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr, der auch Ihrer eigenen Schilderung nach zutrifft, erscheint mir das aber unwahrscheinlich zu sein.

Vielleicht wäre es klüger gewesen, sich doch zu dem Vorwurf einzulassen und nicht nur zu schweigen. So steht natürlich nur die Aussage der Frau in der Akte, und wer weiß inwiefern die sich mit Ihrem Erlebnis deckt. Dann wäre das Verfahren vielleicht auch ganz ohne oder mit einer leicht geringeren Auflage eingestellt worden. Dafür ist es jetzt aber erstmal zu spät. Sie sind nicht zufällig rechtsschutzversichert?
Ich möchte auch mal darauf hinweisen, dass mit den 650€ nur der Anspruch des Staates erledigt ist. Die Radfahrerin kann weiterhin Schmerzensgeld verlangen.

-- Editiert Hafenlärm am 29.01.2015 17:32

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#2
 Von 
fb406870-61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
danke vielmals!
Doch, ich bin rechtschutzversichert... habe nach dem Besuch bei der Polizei telefonisch mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen. Klar wollte er mich vertreten, dann haben wir uns aber darauf geeinigt, dass ich - sollte es keine Komplikationen geben - keinen Anwalt bräuchte... :( Der Polizist hat das ja so so hingestellt, dass da nicht viel kommt (eben die 150 Euro).
Die Aussage der Frau hat mir der Polizist vorgelesen (darf er das nicht?), es war nichts fehlerhaftes drin.
Schmerzensgeld betrifft mich doch nicht, wird doch von der Versicherung geregelt (?).
Grüße
Bo

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Dann würde ich, vorausgesetzt die Rechtsschutzversicherung deckt auch fahrlässige Verkehrsdelikte ab, doch morgen mal deren Hotline kontaktieren und um eine Einschätzung bitten. Wahrscheinlich würden die Ihnen sogar den Anwalt bezahlen, in der Regel aber mit Selbstbeteiligung in unterschiedlicher Höhe. Aber zumindest den Anruf kann man doch mal wagen.

Die Aussage der Frau durfte der Polizist natürlich verlesen, muss er eigentlich sogar. Wenn Sie der Aussage der Frau aber ohnehin in keinem Punkt widersprechen wollen, können Sie ja nichts anderes machen, als um eine andere rechtliche Beurteilung zu bitten. Ich halte es für unmöglich, dass Sie die Staatsanwaltschaft da noch von irgendwas überzeugen können. Fraglich wäre, wie das ganze vor Gericht beurteilt werden würde, wenn Sie das Angebot mit der Einstellung gegen Auflage nicht annehmen. Große Hoffnungen würde ich mir aber nicht machen.

Kontaktieren Sie die RSV und bitten Sie da um Rat.
Mit Versicherungsschutz sind Sie ja noch vergleichweise gut aufgestellt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 226x hilfreich)

Hallo Bo,

in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft, ist da auch ein Bearbeiter mit Telefon angegeben? In diesem Fall würde ich dort mal anrufen und das Problem mit dem geringen Gehalt und der damit überproportionalen Belastung durch die 650,- € ansprechen. Vielleicht wird dir eine geringerer Betrag angeboten.

Aber bitte nicht handeln oder selber eine Betrag nennen.


Noch eine Anmerkung für die Zukunft.

quote:

Ich war freundlich, meinte nur, dass ich das dann wohl der Versicherung melden muss (war ja vorher nicht geplant ).

Selbst wenn du bei einen geringen Schaden diesen selber bezahlen möchtest, solltest du (bis auf wenige Ausnahmen) immer die Versicherung einschalten. Du kannst im Nachhinein den Schaden zurückkaufen und so ein Hochstufen vermeiden.

Auch dein Unfallgegner fühlt sich sicherer, wenn du sofort die Abwicklung über die Versicherung anbietest. Möglicherweise wäre dann auch in diesem Fall die Frau nicht zur Polizei gegangen.


Gruß

Uwe


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Nach kurzer Recherche entschied ich mich keine Aussage zu machen. Der Polizist meinte, dass das an die Staatsanwaltschaft weiter geht und ich mit etwa 150 € rechnen soll. <hr size=1 noshade>

Der Polizist ist offenbar davon ausgegangen, dass die Körperverletzung wegen Geringfügigkeit eingestellt wird und "nur" ein Bußgeld wegen der Vorfahrtmissachtung kommt. Da sind 150€ auch realistisch.
Meistens ist das auch so - da kann man dem polizisten keinen Vorwurf machen.
Aus irgendeinem Grund möchte die Staatsanwaltschaft aber nicht "einfach so" wegen Geringfügigkeit einstellen.

Wenn man einfach nicht bezahlt, gibt es für die Staatsanwaltschaft 3 Optionen:
- sie stellt dann doch "einfach so" ein
- sie beantragt bei Gericht einen Strafbefehl (= Verurteilung im schriftlichen
Verfahren)
- sie beantragt eine ganz normale Gerichtsverhandlung

Bei der ersten Variante hätte man Glück. bei der zweiten und dritten wird es aber wahrscheinlich noch teurer als 650€.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

quote:
bei der zweiten und dritten wird es aber wahrscheinlich noch teurer als 650€.


Auch bei der zweiten und dritten Variante kann es sein, dass das Verfahren noch eingestellt wird oder die Geldstrafe geringer ausfällt.

Da Du eine Rechtschutzversicherung hast, solltest Du jetzt einen Anwalt einschalten. Dafür ist so eine Versicherung da.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb406870-61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
ich bin mit der Sache doch zum RA vor Ort gegangen, Rechtschutz hab ich ja... da darf man es auch mal gebrauchen... ;-) Der RA fand den Betrag auch unverhältnissmässig hoch.
Noch kein Ergebnis. Akten angefordert, Fristverlängerung beantragt. Ich werde noch mal berichten.
LG
Bo

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
zwitschervogel
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 148x hilfreich)

... hoffentlich hat die Dame nichts dauerhaftes davongetragen.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Lieber TE was verhältnismäßig oder unverhältnismäßig hoch ist sollte in solch einem Fall erst einmal zweitrangig sein.
Fakt ist, Sie haben den Unfall verursacht. Es spielt keine Rolle in welcher sozialen Lage Sie sich befinden, sondern in welcher Lage sich der/die Geschädigte jetzt befindet.
Sie sind doch recht gut bedient wenn das Verfahren gegen Zahlung von 650 € eingestellt wird?
Alles andere kann Ihre Versicherung regeln. Dafür sind solche Versicherungen ja da.


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb406870-61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Gabimaus,
also auch wenn der Rechtsanwalt meint, der Betrag ist ungewöhnlich hoch, möchte ich wissen wie dieser zustande kommt. Warum ging der Polizist davon aus, dass das Strafverfahren eingestellt wird (er wird ja wohl auch damit Erfahrung haben) und meinte, dass ich mit 150 Euro rechnen soll...?
Tagessätze werden ja auch dem Gehalt angepasst.

Leidtragende sind in meinem Fall meine Kids, und so ergibt es keinen Sinn für mich....
Grüße
Bo

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Auf die Meinung vom Polizisten kommt es aber ganz einfach nicht an. Beim Anwalt sollte man im Hinterkopf behalten, dass der für das Betreiben des Verfahrens Geld von des RSV bekommt. Wenn Ihnen jetzt dank voller Deckung durch die Versicherung sowieso keine Kosten entstehen, müssen Sie sich über Sinn und Unsinn ja keine Gedanken machen und können es einfach versuchen. Doof ist aber, wenn man eine Selbstbeteiligung zahlen muss. Haben Sie denn jetut eine Deckungszusage? Tatsächlich keine Selbstbeteiligung?

Wenn die Selbstbeteiligung auch nur bei 150€ liegt, müsste der Anwalt die Geldauflage (oder alternativ die Geldstrafe) aber auf unter 500 drücken, damit sich das ganze überhaupt lohnt. Grund zu der Annahme, dass das passieren wird, muss man meiner Meinung nach eigentlich nicht haben. Vielleicht haben Sie das Glück, vielleicht auch nicht. Und wie drkabo schon sagte, kann das später auch noch mehr als 650€ kosten.

Außerdem:
Eine Auflage von 650€ ist mir lieber als eine Geldstrafe von 650€.

Aber jetzt ist es ja erstmal zu spät. Der Anwalt wird sich das angucken und wissen, was zu tun ist.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Warum ging der Polizist davon aus, dass das Strafverfahren eingestellt wird (er wird ja wohl auch damit Erfahrung haben) und meinte, dass ich mit 150 Euro rechnen soll...? <hr size=1 noshade>

Weil fahrlässige Körperverletzung ein Delikt ist, was auf der Skala der "schweren Delikte" ganz weit unten steht und Staatsanwaltschaften wichtigeres zu tun haben. Der materielle Schaden wird ohnehin von den Versicherungen geregelt, so dass auch die Geschädigten im Regelfall kein gesteigertes Interesse daran haben, dass sich die Staatsanwaltschaft auch noch damit beschäftigt.
Wenn die fahrlässige Körperverletzung vom Tisch ist, bleibt nur noch die Missachtung der Verkehrsregeln (Vorfahrt nicht beachtet) übrig. Dafür gibt es den Bußgeldkatalog.
Müßte BKatV Nr.4 sein "Vorfahrt nicht beachtet und dadurch eine vorfahrtberechtigte Person gefährdet ", Regelbußgeld 100€. Das wird um 20€ erhöht, weil die Gefährdung sogar zu einem Unfall geführt hat. Dazu kommt noch die Verfahrensgebühr und dann sind die 150€ zusammen.
Da spielt die Einkommenshöhe kein Rolle, sondern nur der Bußgeldkatalog.

quote:<hr size=1 noshade>der Betrag ist ungewöhnlich hoch, möchte ich wissen wie dieser zustande kommt. <hr size=1 noshade>

Pi mal Daumen.
Der Staatsanwalt schaut
a) welche Summe wäre zu zahlen, wenn nur der Verkehrsverstoß vorliegen würde. Hier also 150€.
b) welche Summe wäre realistisch, wenn es vor Gericht zu einer Verurteilung käme. Bei fahrlässiger Körperverletzung sind 30 Tagessätze eine realistische Strafe. Das wären bei dir möglicherweise 30 TS zu je 25€ = 750€ (25€ ist etwa dein Tagesverdienst), dazu kämen dann Gerichtskosten von 140€ bei mündlicher Verhandlung. Zusammen also etwa 900€.
Und irgendwo zwischen a) und b) wird dann die Geldauflage angesetzt.
650€ ist jetzt nicht sooo weit von der Mitte zwischen 150€ und 900€ entfernt.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 14.02.2015 12:36

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Die StA Krefeld nimmt für den gleichen Sachverhalt 800,- von daher ist der TE damit noch ganz gut bedient.

Ratenzahlung wird sicher gestattet.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ratenzahlung wird sicher gestattet. Könnte sein - aber nur für max. 6 Monate. Abgesehen davon ist ja die Frage, ob sich der TE die Möglichkeit zur Einstellung nicht ohnehin schon verbaut hat - die Frist ist ja inzwischen um und man muß ihm keine Fristverlängerung gewähren.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb406870-61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo noch mal,

stimmt das mit "an muß keine Fristverlängerung gewähren"?
Hat mir der Anwalt nicht davon gesagt :( - es wurde eine Fristverlängerung beantragt....
Ratenzahlung wurde mir in dem Schreiben keine Angeboten, wurde sogar noch betont dass der gesamte Betrag innerhalb von 2 Wochen drauf sein muss.

Ich hatte noch nie mit der Polizei zu tun, habe mir niemals was zuschulden kommen lassen... Ja, ich fühle mich ungerecht behandelt :(

PS. Da es vorher mal gefragt wurde - ja, ich habe eine Kostenzusage und keine Selbstbeteiligung.


-- Editiert fb406870-61 am 14.02.2015 17:58

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
 es wurde eine Fristverlängerung beantragt.... 

Was aber erstmal nicht heißt, dass diese auch gewährt wurde. Aber wenn Sie nicht gewährt wurde, heißt das auch noch nicht, dass die Staatsanwaltschaft keinesfalls mehr mit sich reden lässt und auf jeden Fall Anklage erhebt, nur weil das Geld einen Tag später kommt.
Wer Ratenzahlung möchte, muss das schon von sich aus vorschlagen und dafür Gründe anbringen. Aber Sie sind ja jetzt kostenfrei durch einen Anwalt vertreten. Besser kann es ja erstmal nicht laufen, der wird schon wissen, was er macht.

Ansonsten verstehe ich aber nicht, warum Sie sich ungerecht behandelt fühlen. Sie haben sich imVerkehr nicht richtig verhalten und eine Frau ist verletzt worden. Das kann man nicht schön reden. Ihnen scheint die Summe nicht zu passen. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass man sich diese nicht selber aussuchen kann und diese durchaus etwas schmerzlich sein soll. Und wie Ihnen jetzt mehrfach vorgerechnet wurde, ist auch nicht auszuschließen, dass dieser Betrag auchhöher hätte liegen können. Ich möchte auch nochmals betonen, dass man mit einer Geldauflage immer glücklicher sein sollte als mit einer Geldstrafe, selbst wenn die Summe gleich hoch ist. Es sollte auch klar sein, dass Sie da ganz ohne Kosten sowieso nicht rauskommen. Zwischen 150 und 650 liegt zwar eine kleine Welt, aber die 150 sind wohl das absolute Minimum.

Aber jetzt kümmert sich der Anwalt. Wird schon schief gehen.
Sie können sich ja irgendwann mal melden, wie es ausgegangen ist.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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