Als Unfallverursacher wurde der Gegner (Motoradfahrer) von den Beamten vor Ort eingetragen. Ich habe unvorschriftsmässig links abgebogen (u-turn, durchgezogene Linie), er hat links überholt (habe geblinkt und stand während des aufpralls weil ich den gegenverkehr abgewarten musste.)
Sachschaden an meinem PKW hoch, am Motorrad gering
Aber der Motorradfahrer hat sich den Fuß gebrochen und nun Strafanzeige wg. Körperverletzung gestellt.
Meine Freundin ist zu der Zeit mit meinem Wagen gefahren, ich war Beifahrer, gegenüber der Polizei hab ich mich als Fahrer ausgegeben, weil ich dachte die Versicherung übernimmt nur den Schaden wenn ich selbst fahre....
Auf Nachfrage des ermittelnden Beamten habe ich die Sache jetzt richtig gestellt...
Mit welchen Konsequenzen ist wegen der falschen Aussage zu rechnen? Und wie sieht es mit der Körperverletzung Strafsache aus? Kann es noch eine Änderung in der Schuldfrage geben?
Unfall PKW / Motorrad - Falschaussage Fahrer
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
quote:
er hat links überholt (habe geblinkt und stand während des aufpralls weil ich den gegenverkehr abgewarten musste.)
Ich verstehe nicht, wie es hier zu einer Kollision kommen konnte, es sei denn Sie haben den Abbiegevorgang bereits eingeleitet, sind also gefahren, mit der Folge, daß der Motorradfahrer in Ihre linke Fahrzeugseite gefahren ist, Sie letztlich gar nicht links überholt hat. Stellen Sie bitte den Sachverhalt klar.
Ich stand schon zum abbiegen quer auf der durchgezogenen Linie. Der M-Fahrer hat der Polizei gegenüber ausgesagt das er mich überholen wollte und ist in meine linke Seite gefahren.
Ein Zeuge bestätigt durch seine Aussage das ich stand als der Aufprall passierte...
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Mit welchen Konsequenzen ist wegen der falschen Aussage zu rechnen?
Deine Falschaussage erfüllt m.E. den Straftatbestand der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB
).
Welche Strafe da auf Dich zukommt, kann ich aber nicht sagen.
Auf Nachfrage des ermittelnden Beamten habe ich die Sache jetzt richtig gestellt...
Wenn der Beamte die Falschaussage nicht an die Staatsanwaltschaft weitergibt, passiert gar nicht.
>Deine Falschaussage erfüllt m.E. den Straftatbestand der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB
).
Und wer soll der zu Unrecht verdächtigte sein?
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