Unfall... Recht oder Unrecht??

29. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
jasper185
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall... Recht oder Unrecht??

hallo,
ich habe einen unfall gemacht in der 30 zone vorfahrtstraße war aber schneller als 30 km/h vielleicht mehr als das doppelte er ist mir von links gegen mein auto gefahren ich hatte aber vorfahrt
Was jetzt wer hat recht?
Können die nachweisen wie schnell ich war?

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Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Prinzipiell hattest Du Vorfahrt. Daran ändert auch Dein Geschwindigkeitsverstoß nichts. Aber wenn Dir nachgewiesen wird, dass Du bei Einhaltung des Tempolimits den Unfall hättest vermeiden können wird Dich eine erhebliche Mitschuld treffen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

Theoretisch kann im Einzelfall durch ein Unfallrekonstruktionsgutachten ggf. anhand der Deformation der Fahrzeuge eine Mindestgeschwindigkeit beim Aufprall errechnet werden. Dies ist jedoch absolut Einzelfallabhängig.

Prinzipiell besteht das "Recht" auf Vorfahrt auch, wenn der Vorfahrtsberechtigte zu schnell war. Dies findet aber seine Grenzen, wenn der die Vorfahrt zu Beachtende den Unfall trotz Beachtung der allgemeinen Sorgfaltspflichten nicht verhindern konnte und ein Grund dafür könnte darin liegen, dass er den Vorfahtsberechtigten eben aufgrund dessen unangepasdter Gerscwindigkeit zu spät wahrgenommen haben könnte.

Viel hätte und könnte also. Ordnungswidrigkeitenrechtlich dürfte der die Vorfahrt habende aus dem Schneider sein, zivilrechtlich könnte dies aber anders ausgehen, wenn die deutlich zu hohe Geschwindigkeit nachweisbar sein sollte Derartige Gutachten werden aber in der Regel sehr selten erstellt.

-- Editiert am 30.03.2010 21:15

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#3
 Von 
G-H-L
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 31x hilfreich)

Ich würde mal sagen, das kommt ganz darauf an, wo der Unfallgegner von links eingeschlagen ist. Je weiter hinten er in das Fahrzeug reingefahren ist, umso schlechter sieht es für ihn aus.

Gruß
Gerhard

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#4
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

... immer in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten.

Bei 50 statt 30 hätte er ihn gar nicht treffen dürfen. Bei 120 statt 30 ist wohl egal, ob er ihn vorne oder hinten getroffen hat.

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#5
 Von 
jasper185
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also er ist mir links am kotflügel reingefahren.. Er wollte gerade aus hat der polizei aber gesagt das er nach rechts wollte stimmt aber nicht weil man das auch an seinem schaden sieht vorne komplett reingedrückt... und ich glaube das er auch mindestens 30km/h drauf hatte..

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#6
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Freudenfeuer hat es doch schon geschrieben. Wenn dir die erheblich überhöhte Geschwindigkeit nachgewiesen wird, dann bist du mit einer erheblichen Mitschuld am Unfall beteiligt. Klären wird das sicherlich ein Sachverständiger, Zeugen bzw. du selbst. Wenn du glaubst das er auch mind. 30 Km/h drauf hatte, dann ist doch alles geklärt. ;)

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#7
 Von 
guest-12315.04.2010 08:39:19
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 48x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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