Also es war folgendes:
Ich wollte die Autobahn wechseln, und fuhr auf einer 2-spurigen Abfahrt. Da ich weiter vorne gesehen hab, dass man dort nicht so schnell voran kommt, hab ich etwas abgebremst, und wurde demnach langsamer. (ca 70-80 km/h).
Hinter mir wollte jmd. überholen, und demnach wechselte ich auf die rechte Spur, dabei übersah ich jmd. der dabei war, mich von rechts zu überhohlen, und rammte ihn.
Die Frage der Schuld ist hier noch ungeklärt.
Ich meine, wenn mich jemand - auch leicht abbremse - rechts überhohlt, hat er zumindest eine Teilschuld zu tragen. Die gegnerische Versicherung meint aber, ich habe die Vollschuld zu tragen, was ich nicht wirklich verstehe.
Lohnt es sich, dort rechtliche Schritte zu erwägen?
Unfall - Schuldfrage
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ab zum Anwalt, kann man da nur raten!
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Haken: Ich bin Student, pleite, und kann mir keinen leisten, kann man für so was iwo Hilfe beantragen? Ist noch nicht anzugehen, dass ich, nur weil ich nicht die finanziellen Mittel habe, mich zu wehren, jedes Unrecht ertragen muss, oder?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache. Ich teile die Auffassung der Versicherung. Wenn es auf dem linken Fahrstreifen zu einer Verkehrsstockung kommt ist das überholen auf dem rechten Fahrstreifen erlaubt. Dies dürfte hier der Fall gewesen sein.
Selbst wenn das Überholen auf dem rechten Fahrstreifen nicht zulässig gewesen wäre würde Dich die Hauptschuld treffen, weil Du vor einem Fahrstreifenwechsel sicherstellen musst das kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.
Solltest Du einen Anwalt mit der Vertretung Deiner Interessen beauftragen muss die gegnerische Versicherung Deinen Anwalt zu dem Anteil des Verschuldens Deines Unfallgegners zahlen. Den Rest zahlst Du. Prozeßkostenhilfe oder ähnliche Almosen gibt es nicht.
Solltest Du Mitglied im ADAC sein hättest Du Anspruch auf ein kostenloses Beratungsgespräch bei einem Vertragsanwalt des ADAC.
Naja, die Verstockung war zwar von weitem sichtbar, aber noch nicht da, und wir fuhren zu schnell, als dass er hätte rechts überholen dürfen
Nö. Du hast abgebremst. Also kam es zu einer (zweiten) Stauung. Ob dieser zweite Stau durch Dein Bremsen verursacht wurde sei mal dahingestellt. Deiner Schilderung nach bist Du 70-80 km/h gefahren. Damit ergibt sich eine Verkehrsstauung auf der linken Spur mit einer maximalen Geschwindigkeit von 80 km/h. In einer solchen Situation ist das Überholen auf der rechten Spur erlaubt.
quote:
Damit ergibt sich eine Verkehrsstauung auf der linken Spur mit einer maximalen Geschwindigkeit von 80 km/h. In einer solchen Situation ist das Überholen auf der rechten Spur erlaubt.
Naja, damit wäre ich vorsichtig:
Abs 2 a erlaubt das Rechtsüberholen einer FzSchlange auf allen mind durch Z 295 getrennten Fahrbahnen für eine Richtung mit mehreren Fahrstreifen; „langsam“ bedeutet deutlich unter 60 km/h , „geringfügig höher“ höchstens 20 km/h mehr (Begr; s auch § 5 Rn 58; KG VersR 04, 254; Seidenstecher DAR 93, 85).
Quelle: Heß, in: Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, § 7 Rn. 6a
(Hervorhebung nicht im Original)
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten