Unfall Vorfahrt genommen, Falschaussage?

28. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kensington
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Unfall Vorfahrt genommen, Falschaussage?

Hallo Leute,

Ich möchte euch gerne um Rat bitten, bei folgender Situation:

Am 07.07.2017 ereignete sich ein Unfall: Ich war auf einer Vorfahrtstraße unterwegs und kurz vor einer Kreuzung (links und rechts Nebenstraße) erschien hinter dem letzten Haus in der linken Straße ein Auto. Als ich sah, dass das Auto ungebremst in die Kreuzung fuhr, bremste ich sofort, aber es war zu spät. Ich bin mit (grob geschätzt) 15 km/h in ihre rechte Seite (kurz vor der hinteren Achse) - die Fahrerin und die Beifahrerin sahen mich erst kurz vor dem Aufprall.

Ich stellte sicher, dass keiner verletzt ist und rief die Polizei. Die Fahrerin beachtete mich nicht und kümmerte sich um ihre drei Hunde, die im Kofferraum waren. Die Beifahrerin stieg aus und sah sich den Schaden an. Als die Polizei ankam, machte ich meine Aussage bei einem Polizisten, der andere Polizist war bei der Fahrerin und der Beifahrerin. Als ich fertig war, gingen wir zum anderen Polizisten, dem die Beifahrerin noch sagte, dass sie nichts gesehen habe, da sie auf ihr Handy guckte und mich erst kurz vor Aufprall sah.
Die Polizei gab mir einen Zettel mit ihren Personalien und der Fahrerin einen mit Meinen. Er sagte, dass wir uns bei unseren Versicherungen melden sollen.

Kurz danach verabschiedete ich mich, die Fahrerin sagte, sie hätte ihren Versicherungsmakler benachrichtigt und fuhr nach Hause. Meine Versicherung verwies mich auf den Zentralruf der Autoversicherer, da ich ja nicht schuldig bin.

Ich rief bei der gegnerischen Versicherung an, dort war der Unfall noch nicht bekannt, sie melde sich in zwei Stunden bei mir, dann würde mein Auto von deren Partnerwerkstatt abgeholt. Nach drei Stunden googlete ich und fand heraus, dass ich mir die Werkstatt aussuchen darf. Ich meldete mich bei der Versuchung und diese stimmten zu, ich dürfe zu meinem Autohaus fahren und auch dort einen Leihwagen nehmen. Wenn die keinen mehr haben, würde sie mir einen bei sixt besorgen oder ich sollte selbst zu sixt.
Ich brachte mein Auto zur Werkstatt, holte einen Leihwagen bei Sixt.

Das war Freitag.

Am Montag (10.7.) wurde ein Gutachten vom Gutachter, der gerade in der Werkstatt war, auf meinen Auftrag hin erstellt.
Dies wurde am Dienstag (11.7.) zur Versicherung geschickt und bis Donnerstag gab es meine Antwort. Ich rief bei der Versicherung an und er sagte, dass sie auf die Schadensanzeige der Verursacherin warten und dann ggf. regulieren würden.
Das wurde mir alles zu wild und ich schaltete eine Anwältin ein.
Diese schrieb der Versuchung und beantragte Akteneinsicht.

Die Werkstatt wies mich dann (nach mehreren Versuchen, eine Reparaturkosten Übernahme zu bekommen) ein paar Tage später (20.7.) darauf hin, dass die Versuchung unterschiedliche Zeugenaussagen habe und auf die Akteneinsicht warte. Meine Anwältin sagte, dass sie ohne Akte auch nichts machen kann. Mir wurde von jemand anderem empfohlen, es über meine Kasko laufen zu lassen, was ich am gleichen Tag meiner Versicherung dann auch meldete (noch keine Antwort am 28.7. - online Versicherung). Gestern (27.7.) sagte meine Anwältin, die gegnerische Versicherung wolle Ansprüche stellen und warte auf die Akte. Wir haben nichtmal ein Aktenzeichen, ich habe bisher keinen Zeugenbefragungsbogen bekommen.

Was soll ich nun machen? Laut Gutachten ist mein Auto (erheblicher Schaden von 5600€) - natürlich - nicht Verkehrssicher und ich fahre seit drei Wochen mit einem teuren Mietwagen herum!
Schon beim Gedanken an den Unfall wird mir schlecht, ich bin am verzweifeln, was ist, wenn ich eine Teilschuld oder gar die Schuld kriege, weil die Verursacherin sich irgendwas mit ihrer Freundin ausgedacht hat?

Ich hatte schon am Unfallort diese Befürchtung, da die Verursacherin und ihre Freundin vor Ort kurz getuschelt hatten, der Polizist, der meine Daten aufnahm sagte aber, dass die Lage eigentlich klar sei, das dürfe kein Problem sein.

Die Akte scheint noch nichtmal fertig zu sein. Ich habe echt Angst um die Kosten für den Mietwagen, selbst wenn die Wahrheit am Ende raus kommt! Ich brauche mein Auto aber täglich und habe keinen Zugang zu einem anderen.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich weiß, der Text ist sehr lang, aber vielleicht könnt ihr so einen besseren Einblick in die Situation bekommen.

Ich habe nicht das Gefühl, dass es gut ist, aber ich könnte z. B. Auch mit der Verursacherin sprechen und fragen, was sie gesagt hätte. Aber wer so falsch ist, der würde mir wohl eher einen Strick draus drehen...


Vielen Dank für eure Hilfe!

Mfg

Kensington

-- Editiert von Moderator am 28.07.2017 16:05

-- Thema wurde verschoben am 28.07.2017 16:05

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Ist die Anwältin denn Fachanwalt für Verkehrsrecht? Was sagt sie zu der langsamen Verfahrensweise? Und noch wichtiger, was sagt sie zum Thema Mietwagen? Denn ich sehe es auch so dass genau dieser Punkt problematisch werden könnte. Warum hast Du das Angebot der gegnerischen Versicherung abgelehnt, Dir einen Mietwagen zu besorgen?

Ansonsten gibt es bei vorhandener Vollkasko keinen Grund die Reparatur aufzuschieben, da die Kosten in jedem Fall übernommen werden, und sich im Zweifelsfall Deine Vollkasko und die gegnerische Haftpflicht streiten dürfen...

-- Editiert von Osmos am 28.07.2017 12:54

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kensington
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, die Anwältin ist Verkehrsrechtlerin.
Zum Mietwagen sagte sie, dass ich eben versuchen sollte, den Schaden zu minimieren, also meine Kasko zu drängen, dass die mein Auto reparieren und ggf mach einem günstigeren Mietwagen zu suchen.

Ich habe das Angebot abgelehnt, dass ihre Partnerwerkstatt die Reparatur macht. Da mein Autohaus dann keinen Leihwagen mehr hatte, habe ich dann einen bei sixt besorgt, wie sie (die Frau bei der Versuchung) es sonst gemacht hätte. Ich hatte ihr am Telefon gesagt, dass wenn sie sixt anruft, kann ich sonst auch selbst dahin gehen, dann geht das schneller (weil ich am gleichen Tag noch den Wagen brauchte und es bei der Versicherung schon vorher so lange gedauert hatte). Sie sagte, dass es okay ist, dass ich selbst hin gehe, das ändert ja nichts.
Der Leihwagen ist ungefähr in gleicher klasse, etwas kleiner und deutlich weniger Leistung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Und seit einer Woche keinerlei Antwort von Versicherung? Hast Du da mal angerufen und nachgehakt? Als Versicherung Kunde kannst Du auch die Schadenaußenstellen der Versicherung in Anspruch nehmen und persönlich vorsprechen, man muss nicht auf eine Rückantwort nach einer Online-Meldung via Internet-Schadensformular warten wenn es eigentlich pressiert.

Alternativ, nachdem Du (oder Dein Rechtsschutz) eh eine Anwältin zahlt dürfte die das auch gerne klären, wozu wird sie sonst bezahlt? Wohl kaum um auf Akten zu warten...

Ich hatte selbst vor einer Weile selbst den Fall wo die Kombination

- Gegner schuld
- Eigene Vollkasko vorhanden
- Eigener Rechtsschutz vorhanden

dazu geführt hat das die Reparatur quasi unverzüglich in Angriff genommen wurde, da es für mich keinen Grund gab auf irgendetwas zu warten, denn entweder zahlt die generische Haftpflicht oder - wenn alle Stricke reißen - zahlt es die eigene Vollkasko. Eine schnelle Reparatur minimiert auch die leidige Diskussion zum Thema Mietfahrzeug.


-- Editiert von Moderator am 28.07.2017 15:58

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kensington
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, ich frage mich auch, warum meine Anwältin so unbeteiligt ist. Hoffe nicht, dass ich mir die falsche ausgesucht habe, scheint aber momentan so.

Als ich anrufen wollte, stand bei meiner Verischerung, dass ich nur anrufen kann, wenn ich einen Schaden MELDEN will. Aber dann werde ich die huk gleich mal anrufen.

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Da es eigentlich ein Haftpflichtfall ist, habe ich eine Anwältin kontaktiert, da diese dann ja die gegnerische Versicherung übernehmen muss und die vhv eben schon so ein Theater gemacht hat, mir nicht klar war, dass die tatsächlich versuchen würden, mir was anzudrehen...

Ich sehe es auch überhaupt nicht ein, nachher in der SF Klasse der Kasko zu steigen, nur weil gegnerische Versicherung und Verursacherin sich wilde Geschichten ausdenken. Klar, steige ich nicht auf, wenn die Haftpflicht zahlt, aber wer so ein Theater mit der Regulierung macht... Da befürchte ich echt, unschuldig Schuld oder Mitschuld zu bekommen.

/edit: Außerdem habe ich bei meiner Kasko auch noch eine Werkstattbindung, was wohl bedeutet, dass der Wagen erstmal zu ner anderen Werkstatt geschleppt werden muss...

-- Editiert von Kensington am 28.07.2017 13:29

-- Editiert von Kensington am 28.07.2017 13:33

-- Editiert von Moderator am 28.07.2017 16:06

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Guckst Du:

Zitat:
Ihnen steht der komplette Schadenservice und das umfangreiche Assistance-Angebot der Verischerung mit seinen Schadenaußenstellen im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung. Hier finden Sie eine Übersicht der Schadenaußenstellen:


Also sprich mit denen und findet eine Regelung. Ich denke es dürfte nichts dagegen sprechen die Reparatur in der Partnerwerkstatt durchführen zu lassen und dennoch eine Regulierung über die gegnerische Haftpflicht zu forcieren. Das ist eben der Nachteil wenn man die Prämie mit dieser Werkstattbindung senkt: Im Zweifelsfall muss man immer bei der Partnerwerkstatt reparieren lassen, einfach um auf Nummer Sicher zu gehen.


-- Editiert von Moderator am 28.07.2017 16:00

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kensington
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Versicherung schreibt überall auf der Seite, dass man alles online machen soll, das wollte ich respektieren. Da sie aber nicht geantwortet haben, habe ich jetzt angerufen und einen super netten, in der Region wohnenden Sachbearbeiter bekommen. Er hatte mir angeboten, auf Kasko Plus zu wechseln und 15% selbst (bzw das Risiko) zu tragen. Er hat mir aber auch versichert, die Partnerwerkstatt zu kennen und sehr gute Erfahrungen mit denen gemacht zu haben (ob es stimmt, weiß ich nicht, hörte sich aber so an und er hat ja nichts von, mich zu belügen).
Nun konnte ich schonmal klären, dass mein Auto Montag oder Dienstag von meiner Werkstatt abgeschleppt wird und die Reparatur beginnt. Damit ist schonmal ein Ende der Mietwagenkosten in Sicht, wobei sie durch den Unfallersatztarif von Sixt schon extrem hoch sind. Aber da müssen wir dann im Zweifel drum streiten.

Leider ändert sich bezüglich der gegnerischen Versicherung Nichts. Ich habe echt die Befürchtung, mich gegen eventuelle falsche Aussagen der Verursacherin, der Beifahrerin und ggf gekaufte Zeugen (die Verursacherin wohnt in dem 3000 Seelen-Dorf, wo es passiert ist und hat vielleicht jemanden gesucht, der auch noch für sie lügt (reine Befürchtung)) nicht wehren zu können...


-- Editiert von Moderator am 28.07.2017 16:03

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Tja, Kommunikation ist alles - freut mich dass es vorwärts geht! :)


Zitat (von Kensington):
durch den Unfallersatztarif von Sixt schon extrem hoch sind

Oha, drei Wochen Unfallersatztarif sind böse. Ich hatte seinerzeit eine Woche einen Mietwagen zum Unfallersatztarif und musste die gegnerische Versicherung verklagen da man lediglich auf Basis des günstigsten Angebots aus dem Internet erstatten wollte. Ein Jahr später gab es dann ein Urteil und sie mussten zahlen, aber sicher ist das heutzutage keineswegs. Das ist bei mir schon einige Jahre her, aber ich glaube mich an den Namen der Versicherung zu erinnern. :(

Daher wäre es praktisch gewesen die gegnerische Versicherung den Mietwagen besorgen zu lassen, sie können sich kaum weigern die Musik zu bezahlen die sie selbst ausgesucht haben.

Ansonsten hast Du ja eine Fachanwältin die wissen sollte was sie tut.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kensington
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Tja, Kommunikation ist alles - freut mich dass es vorwärts geht! :)


Zitat (von Kensington):
durch den Unfallersatztarif von Sixt schon extrem hoch sind

Ansonsten hast Du ja eine Fachanwältin die wissen sollte was sie tut.


Ja, das denke ich auch. Zumindest schien sie das recht locker zu sehen, hoffe dass es nicht nur Desinteresse oder mangelnde Erfahrung ist, aber das kommt erst später. Erstmal muss die Regulierung losgehen.


Weiß jemand, ob man im Nachhinein was machen kann (sofern sich überhaupt alles regelt), weil ja entweder Versicherung oder Verursacherin für viel Ärger und Aufwand verantwortlich sind? Kann man zum Beispiel rechtliche Schritte wegen der falschen Aussage in die Wege leiten? Oder wegen absichtlicher Verzögerung?

Ich bin einfach sauer darüber, dass offensichtlich jemand nicht zu seinen Fehlern stehen kann (sowas kann ja passieren, dafür ist ne Versicherung ja da). Sowas muss doch bestraft werden können?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Was Du einsiehst oder auch nicht, spielt hier keine Rolle.

Wenn es bei der späteren Schadenabwicklung zu Problemen kommt, wird - wenn Du es willst - ein Gericht über Deine Ansprüche befinden.

Wichtig für Dich ist, dass Du im Ablauf keine Fehler machst bzw. gemacht hast, die sich auf die Schadenhöhe auswirken.

Der falsche Ersatzwagen oder ein zu teurer Tarif, aber auch eine zu lange Nutzungsdauer desselben sind Klassiker für berechtigte Kürzungen.

Auch der Geschädigte sollte die Schadenminderungpflicht stets im Auge behalten, einfach übersetzt, er sollte alles zumutbare für eine schnelle Reparatur übernehmen. Sich zurückzulehnen und abzuwarten, was von den beteiligten Versicherungen kommt, erfüllt nur selten die Anforderung an die eigenen Pflichten.

Zitat (von Kensington):
Ich bin einfach sauer darüber, dass offensichtlich jemand nicht zu seinen Fehlern stehen kann (sowas kann ja passieren, dafür ist ne Versicherung ja da). Sowas muss doch bestraft werden können?


Bin ganz bei Dir. Für manches sollte man Strafen einführen. Nur es gibt sie nicht.
Und Schuld sind eh immer nur die anderen.

Wirf mal einen Blick in das Gutachten, ob "Dein" Gutachter irgendwas zur Mietwagendauer oder zur durchschnittlichen Reparaturdauer vermerkt hat.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kensington
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Meine Anwältin stimmte zu: Ich solle es nicht reparieren lassen, so lange ich keine Übernahme habe. Denn wenn die Werkstatt Geld will und ich keins habe, habe ich ein Problem. Dann kriege ich das Auto auch nicht wieder.

Zum Glück habe ich es nicht reparieren lassen, denn sonst hätte meine Kasko auch nicht gezahlt wegen der Werkstattbindung.

Den Tarif habe ich nicht beeinflussen können. Ich habe auf den Wunsch der vhv sixt genommen, die Rabatte im Unfallersatztarif handle die vhv mit sixt selbst aus (so sixt). Die vhv wurde desöfteren auf die Höhe der Mietwagenkosten angeschrieben und hat sich nicht geäußert. Da ich keinen Mietwagen selbst zahlen kann (um es dann einzureichen), bleibt mir nichts anderes übrig. Ich hoffe, das wird die vhv auch so machen, wie es gesagt wurde. Am Ende ist natürlich klar, habe ich sonst das Problem.

Die Reparaturdauer wurde auf 5 Tage + angegeben. Aber was soll ich machen, wenn keine Kostenübernahme kommt? Ich kann die Reparatur (5600€+) nicht zahlen und auch keinen Kredit aufnehmen (ich bin Auszubildener und wer weiß, ob die vhv die Zinsen zahlt?)
Was wäre denn meine Option gewesen, den Schaden geringer zu halten? Sixt bietet die günstigsten Mietwagen in meiner Gegend an, das heißt, ich habe den günstigsten Dienstleister gewählt, auch auf Wunsch der vhv. Der Tarif sei dann nur erstmal auf dem Blatt und nicht der wirklich zu zahlende. Mir fällt sonst Nichts ein, was ich hätte machen können oder noch machen kann. Ich kann natürlich versuchen, bei sixt was zu klären, aber das muss ich ja erstmal mit der vhv ansprechen.

Mfg und vielen Dank für die Antworten :)

-- Editiert von Kensington am 29.07.2017 14:48

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Kensington):
Die Reparaturdauer wurde auf 5 Tage + angegeben. Aber was soll ich machen, wenn keine Kostenübernahme kommt? Ich kann die Reparatur (5600€+) nicht zahlen und auch keinen Kredit aufnehmen (ich bin Auszubildener und wer weiß, ob die vhv die Zinsen zahlt?)
Was wäre denn meine Option gewesen, den Schaden geringer zu halten?



Du hättest zur Not den Schaden über deine Kasko regulieren lassen müssen.
Wenn es zu einer Quotenhaftung kommen sollte (was ich nicht glaube) fährst du damit
sowieso besser.


Zitat (von Kensington):
Meine Anwältin stimmte zu: Ich solle es nicht reparieren lassen, so lange ich keine Übernahme habe.


Zitat (von Osmos):
Ist die Anwältin denn Fachanwalt für Verkehrsrecht?



Das wäre vielleicht nochmal zu hinterfragen!?


gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 30.07.2017 08:34

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.901 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen