Unfall - Vorfahrt genommen.

28. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
selena
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)
Unfall - Vorfahrt genommen.

Hallo, ich hatte heute einen Unfall. Und zwar bin ich von einer Nebenstraße innerorts links auf eine Vorfahrtsstraße eingefahren.
Ich habe nicht wie an einem Stop Schild gestoppt, sondern bin in die Straße eingefahren, da ich von rechts kein Auto gesehen habe.
Dabei ist mir in dem Moment, indem ich meine Fahrspur erreichte ein Auto in die Beifahrerseite, bzw. Tür gefahren.
An dem anderen Auto ist an der Vorderseite die Stoßstange kaputt, bei mir ist die Vorder und Rückseite ganz, aber meine Beifahrertür ist nicht mehr da wo sie mal war.

Wie sieht da die Rechtslage aus?
Es ist deifinitiv meine Schuld, da ich ja die Vorfahrt genommen habe (auch wenn ich da zu der Zeit wo ich in die Straße einfuhr kein Auto gesehen habe) oder hat der andere Fahrer (der mich, wie er sagte, nicht gesehen hat und deshlab nicht bremste) eine Mitschuld?

LG

-- Editiert am 01.03.2009 00:07

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16 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Den Unfallgegner könnte eine Mitschuld treffen wenn man ihm nachweisen könnte das der Unfall für ihn vermeidbar gewesen wäre. Dafür gibt es aber aufgrund der vorliegenden Beschreibung keinen Anhaltspunkt.

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#2
 Von 
selena
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke, das denke ich mir auch.
Nur mir sagen ein paar bekannte das ich einen Anwalt einschalten soll, nur frage ich mich wieso. Es ist ja nun wirklich so das ich ihr die Vorfahrt genommen habe, auch wenn ich kein Auto gesehen habe was Vorfahrt gehabt hätte stand es ja nun plötzlich da.
Der Fahrer meinte auch er hätte mich nicht gesehen.

Da ich noch in der Probezeit bin kommt sicher einiges auf mich zu,.
Die Polizei meinte nur etwas von wegen Bußgeld, aber wie ich hier schon gelesen habe bleibt es meist nicht dabei.
Also kann ich mit einem Aufbauseminar rechnen und verlängerter Probezeit, den Führerschein aber behalten, oder?
Eine Freundin von mir hatte in den 3 Jahren wo sie ihn hat schon den 8 Unfall, hat aber weder ein Seminar noch verlängerte Probezeit bekommen.
Ist zwar unvorstellbar, aber vllt. hab ich ja auch so ein Glück..

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Also kann ich mit einem Aufbauseminar rechnen und verlängerter Probezeit, den Führerschein aber behalten, oder?
Ja leider. Die Kosten für das Aufbauseminar variieren. Es lohnt sich bereits jetzt, also noch vor der Aufforderung, Preisvergleiche zu machen.

quote:
Eine Freundin von mir hatte in den 3 Jahren wo sie ihn hat schon den 8 Unfall, hat aber weder ein Seminar noch verlängerte Probezeit bekommen.
8 Unfälle in 3 Jahren nenne ich mal eine reife Leistung. So viele (unverschuldete) Unfälle hatte ich nach ca. 20 Jahren Führerscheinbesitz. Egal. Es kommt darauf an was vorgefallen ist. Eine Vorfahrtmißachtung wie bei Dir wird bepunktet und bringt Probezeitmaßnahmen mit sich. Ein "normaler" Auffahrunfall dagegen bringt keine Punkte und ist daher für die Probezeit nicht relevant.

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#4
 Von 
selena
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Da hast du Recht, ich hoffe das ich sie nicht einhole was die Unfallanzahl betrifft ;) , doch sie konnte das immer irgendwie ohne Polizei regeln.

Ich habe jetzt einen "Anhörungsbogen" bekommen wo ich eine Skizze des Unfalles aufmalen soll.
Reicht es da die Straße und den Fahrverlauf bis zum Unfall zu zeichen oder muss ich auch die Häuser und die Standorte der Autos nach der Kollision einzeichnen? (Ich wurde quer über die Straße geschleudert und das andere Auto stand mit dem Vorderreifen auf dem Bürgersteig.)
Letztere zwei Sachen wurden mir geraten, erscheinen mir aber eher unwichtig.
Was haben denn die Häuser die da stehen mit meinem Unfall zu tun?

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
doch sie konnte das immer irgendwie ohne Polizei regeln.
Dann gibt es natürlich auch kein Knöllchen, keine Punkte und keine Probezeitmaßnahmen.

quote:
Ich habe jetzt einen "Anhörungsbogen" bekommen wo ich eine Skizze des Unfalles aufmalen soll.
Gegenüber der Polizei mußt Du keinerlei Angaben machen. Du brauchst den Anhörungsbogen also gar nicht auszufüllen und zurück zu schicken. Du wirst damit auch nichts zum positiven bewenden können. Es geht hier schließlich nicht um ein Strafverfahren in dem man auf mildernde Umstände hoffen könnte. Geahndet wird nach dem Bußgeldkatalog.

Gegenüber der Versicherung mußt allerdings Angaben machen. In der Skizze solltest Du einzeichnen was Deiner Meinung nach unfallursächlich gewesen sein könnte. Wen Dir ein geparktes Fahrzeug die Sicht verdeckt haben sollte wäre es durchaus angebracht dieses auch einzuzeichnen. Ansonsten wäre es unerheblich. Wobei es für die Schadensabwicklung auch nicht wirklich wichtig wäre.

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#6
 Von 
selena
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Dieser "Anhörungsbogen" ist nur für die Versicherung, von der Polizei und dem Verkehrsamt habe ich noch nichts gehört.

Das wir uns gegenseitig nicht gesehen haben könnte an den Mast und der Hecke liegen. Das zeichne ich dann ein, vielen Dank.
Also brauch ich keine Häuser mit Hausnummer wie mir gesagt wurde.
Nur die Straße wo ich rausgefahren bin und die Straße wo es gekracht hat und keine anderen?
Und wie die Autos nach dem Zusammenstoß standen brauch ich also auch nicht.

Danke, du hast mir sehr geholfen.

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#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Also brauch ich keine Häuser mit Hausnummer wie mir gesagt wurde.
Nö.

quote:
Nur die Straße wo ich rausgefahren bin und die Straße wo es gekracht hat und keine anderen?
Die auf jeden Fall.

quote:
Und wie die Autos nach dem Zusammenstoß standen brauch ich also auch nicht.
Doch, würde ich machen. Das erspart ggf. Rückfragen und Du hast diese unerfreuliche Sache schneller hinter Dir.

quote:
von der Polizei und dem Verkehrsamt habe ich noch nichts gehört.
Vermutlich wurdest Du von der Polizei bereits vor Ort befragt. Dann kommt möglicherweise auch kein Anhörungsbogen. Bis der Bußgeldbescheid kommt kann es noch etwas dauern. Das hängt von der Auslastung der Behörde ab. Noch ein Tipp am Rande: Es könnte sinnvoll sein gegen den Bußgeldbescheid einen unbegründeten Einspruch einzulegen, und diesen zurückzuziehen sobald Du die Vorladung für die Gerichtsverhandlung bekommst. Dadurch würdest Du Zeit gewinnen. Diese Zeit könntest Du für Preisvergleiche für das Aufbauseminar, und falls erforderlich zum Geld sparen verwenden. Zum anderen wären etwaige weitere Verstösse für die Probezeit nicht relevant. Die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen kannst Du nämlich erst erreichen wenn Du das Aufbauseminar absolviert hast. Die Aufforderung zum Aufbauseminar kommt aber erst nach Rechtskraft der Entscheidung. Wenn Du Glück hast ist auch Deine Fahrerlaubnisbehörde überlastet und läßt sich Zeit mit der Aufforderung.

quote:
Danke, du hast mir sehr geholfen.
Gerne geschehen. Freut mich wenn ich helfen konnte.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Habe noch etwas vergessen und kann meinen Beitrag nicht mehr editieren.

Bevor Du die Skizze und Deine schriftlichen Angaben verschickst solltest Du Dir Fotokopien machen (lassen). Dann kannst Du bei etwaigen Rückfragen darauf zurückgreifen. Gleiches gilt wenn Dein Brief auf dem Postweg verlorengehen sollte.

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#9
 Von 
selena
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Ah, Okay. Danke das werde ich machen!

Ich bin über meine Eltern versichert, fahreb bzw. fuhr also den Zweitwagen.
Steigen da auch die Prozente meiner Eltern oder nur meine?
Und ist ein Sprung von 55 auf 140 % möglich?

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#10
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Steigen da auch die Prozente meiner Eltern oder nur meine?
Und ist ein Sprung von 55 auf 140 % möglich?


Es steigen nur die % der Versicherung des verunfallten Fahrzeugs.

Wie hoch die steigen, sollte eigentlich in den Versicherungsunterlagen stehen.

Meiner Meinung nach um 2 Stufen, bin mir da jetzt aber nicht ganz sicher.

2 Stufen wären dann 70% *mal denk*..auf jeden Fall nicht auf 140% ;)

Manchmal kann es günstiger sein, den Schaden selbst zu bezahlen und dann den Schadensfreiheitsrabatt weiter zu behalten (iss ne Rechenaufgabe, wenn man die Schadenshöhe kennt, teilweise machen auch die Versicherungen von sich aus ein solches Angebot).



-- Editiert am 14.03.2009 20:58

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#11
 Von 
selena
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

hm... mein vater ist aber gestiegen und bei 140% sind wir jetzt auch.
wie kann das denn dann sein?

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#12
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

*schulterzuck*

Wenn es keine weiteren Unfälle gab und auch keinen Halterwechsel kann ich mir das nicht erklären...evtl habt ihr da "besondere" Vertragsbedingungen?

Bei der Versicherung anrufen und nachfragen...normalerweise gibt es da auch irgendeinen Brief von der Versicherung wenn man im Schadensfreiheitsrabatt steigt.


-- Editiert am 14.03.2009 21:14

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
selena
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Mein Vater ist bei der Versicherung als Fahrzeugshalter angegeben, weil das sonst mit den Zweitwagen nicht gegangen wäre.
Könnte es daran liegen?

Ich werde mal bei der Versicherung nachfragen und fragen, warum ich fast 90 % höher gestuft wurde. Das ist ja doch ein ganzer Humpen für einen, ich sage mal kleinen Unfall.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Mein Vater ist bei der Versicherung als Fahrzeugshalter angegeben, weil das sonst mit den Zweitwagen nicht gegangen wäre.
Könnte es daran liegen?


Es könnte daran liegen, wenn lt Versicherungsvertrag auch nur der Halter fahren darf und dann ja Du gefahren bist.

Aber das müßte alles in den Vertragsunterlagen stehen.

Ansonsten habe ich dafür ehrlich getextet keine Erklärung mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
selena
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Es bin doch nur ich mit den Prozenten gestiegen, das hatte mein Vater falsch ausfgedrückt.
Aber auf 140%.

Gestern habe ich Post von der Bußgeldstelle bekommen, sie schrieben u.a. etwas von 3 Punkten.
Von Flensburg bzw. von denen, die mir sagen ob ich ein Aufbauseminar machen muss das kommt extra, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Ja, das stimmt. Die Bußgeldstelle meldet mit Rechtskraft des Bescheides den Vorgang an das KBA in Flensburg. Dort werden die Punkte eingetragen und die Führerscheindaten überprüft. Dabei wird auffallen, dass Du noch in der Probezeit bist, und es ergeht eine Meldung an Deine Fahrerlaubnisbehörde. Die wird den Vorgang nochmals prüfen, die Probezeit verlängern und Dich zur Teilnahme am Aufbauseminar auffordern.

Bezüglich Versicherung:

quote:
Es könnte daran liegen, wenn lt Versicherungsvertrag auch nur der Halter fahren darf und dann ja Du gefahren bist.
Nein. Dann gäbe es eine Vertragsstrafe.

Ich vermute eher, dass es ein spezieller Zweitwagentarif war, bei dem der Zweitwagen in die gleich SFK eingestuft wurde wie der Erstwagen. Aufgrund des Unfalls ist es mit diesem Sonderrabatt nun aber Essig. Letztlich kann das aber nur die Versicherung oder ein Blick in die Vertragsunterlagen klären. Im Forum können wir nur spekulieren. Hochgestuft wird natürlich nur der Vertrag des verunfallten Autos. Ggf. kann man sich überlegen ob man den Schaden zurückkaufen möchte. Das würde bedeuten, dass man der Versicherung den Schaden erstattet und dafür den Verlust des Schadenfreiheitsrabattes rückwirkend vermeidet.

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