Unfall - ich bin nicht der Fahrzeughalter

1. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
siris921
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall - ich bin nicht der Fahrzeughalter

Guten Tag liebes User,

Und zwar habe ich eine frage ich hatte am vergangenen Sonntag einen Verkehrsunfall (ich war daran schuld Auffahrunfall) nun hat die Polizei den ADAC gerufen und hat mein Auto abgeschleppt. Ich bin am nächsten Tag dorthin gegangen wo wo mein Auto abgestellt wurde und habe meine persönlichen Sachen geholt und habe meine Anlage ausgebaut. Dann sagte ich zu ihm er kann mein auto verschrotten, dann sagte er zu mir ja er brauche aber so schnell wie möglich die fahrzeugpapiere von dem auto weil er es sonst nicht verschrotten kann. Dann habe ich mit meinem Mechaniker geredet und er meinte man kann es noch vk als ersatzteilager, nun bin ich an dem nächsten tag mit meinem Mechaniker dorthin gefahren und wir wollte es anschauen aber da wer nicht mehr da (das war am Dienstag. Am Tag darauf habe ich ihn dann Telefonisch erreicht und er meinte ja das auto wurde schon abgeholt, konnte mir aber nicht sagen auf welchen schrottplatz es gekommen ist.
dazu kommt das ich nichteinmal der fahrzeughalter bin, der ist nähmlich mein Vater als muss das was ich unterschrieben habe eigt nichtig sein oder ?

Und zu dem Zeitpunkt als er das Auto schon auf dem schrottplatz zum verschrotten war, war das Fahrzeug noch angemeldet.


frage: wie soll ich da weiter vorgehen

auf dem wisch den er mitgegeben hat standt nur auftrag und rechnung drauf das habe ich unterschrieben aber das müsste ja eigt nichtig sein weil das mein Vater Unterschreiben muss oder?



MfG


Siris921

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Dann sagte ich zu ihm er kann mein auto verschrotten ...
Das dürfte der Auftrag gewesen sein, den er wohl konkludent angenommen hat. Ein Vertrag wird wirksam bei Vertragsschluss, die Papiere können auch später übergeben werden.
Jetzt damit zu kommen, dass das gar nicht dein Auto war, fände ich schon ziemlich unfair - und könnte auch nach hinten losgehen (bis hin zum Betrug).

quote:
aber das müsste ja eigt nichtig sein weil das mein Vater Unterschreiben muss oder?
Eben nicht, du hast ihm das Auto verkauft (bzw. geschenkt? - ändert aber nichts).

Wenn nun dein Vater das Auto gerne wiederhaben möchte, dann hättest du ein Problem (ich gehe aber davon aus, dass es eigentlich dein Auto war, und nur versicherungstechnisch auf deinen Vater zugelassen war - also kein Problem).

MfG Stefan

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Halter und Eigentümer eines Wagens sind nicht zwangsläufig identisch!

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

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#3
 Von 
siris921
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja aber auf dem wisch da wo er mir gegeben hat stand fahrzeughalt mein vater und auf dem fahrzeugschein steht auch mein vater drinnen also darf er doch rechtlich garnichts machen was ich sage, weil es ja eigentum von meinem Vater ist und nicht von mir. Da hätte er doch sagen müssen nein ich kann das mit ihnen nicht machen dafür muss ihr vater kommen oder irre ich mich da ?

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""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

entweder hat er das Auto rechtmäßig von dir bekommen (weil du in Wirklichkeit Eigentümer warst), oder aber du hast ihm ein unterschlagenes Auto gegeben, das nennt man Hehlerei.

Ich sehe nicht, wie du über die Eigentumsschiene die Sache rückgängig machen kannst, ohne dir noch mehr Probleme einzuhandeln.

quote:
also darf er doch rechtlich garnichts machen was ich sage, weil es ja eigentum von meinem Vater ist und nicht von mir.
Doch, du darfst Verträge im Namen deines Vaters schließen, dass ist innerhalb einer Familie und im bestimmten Rahmen zulässig und üblich (ein Schrottauto im Wert von fast nichts abzugeben zählt imho dazu).
Ansonsten hast du halt einen Vertrag geschlossen, den du gar nicht einhalten kannst, das nennt sich Betrug.

MfG Stefan

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#5
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
ja aber auf dem wisch da wo er mir gegeben hat stand fahrzeughalt mein vater und auf dem fahrzeugschein steht auch mein vater drinnen also darf er doch rechtlich garnichts machen was ich sage, weil es ja eigentum von meinem Vater ist und nicht von mir.


Und du hast sicher gesagt, dass es sich dabei nicht um dich handelt, oder?

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von epoeri am 03.12.2012 13:37

Und du hast sicher gesagt, dass es sich dabei nicht um dich handelt, oder?

Die Eigentümerfrage ist doch geklärt...

quote:
von siris921 am 01.12.2012 15:50

[color=red]mein[/color] Auto abgeschleppt (..) [color=red]mein [/color]Auto abgestellt (..) [color=red]meine[/color] persönlichen Sachen (..) meine Anlage (..) er kann [color=red]mein[/color] auto verschrotten (..) [color=blue]fahrzeughalter [/color]
(..) [color=blue]Vater[/color]


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