Hallo!
Die Sachlage ist an sich recht einfach. ich bin von rechts gekommen und mir ist jemand ins Auto gefahren. Jetzt hat die gegnerische Versicherung rausbekommen dass mir an dieser Kreuzung schon 2x ein ähnlicher Unfall passiert ist und will deshalb nicht zahlen.
Was kann ich da unternehmen?
Unfall - gegnerische Versicherung
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ich denke die Versicherung geht davon aus, dass es sich um fingierte Unfälle handeln könnte. Sinnvoll, Sie nehmen sich einen Anwalt.
--- editiert vom Admin
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So was waere mir aber neu. Ich denke, selbst wenn Sie an einer Stelle 50x den gleichen Unfall haetten, kann dies hochstens Anlass fuer naehere Untersuchungen sein - aber nicht fuer eine Zahlungsverweigerung.
Sie haben also nichts zu befuerchten. Ein Gerichtsverfahren macht's fuer die gegnerische Versicherung auch nicht billiger.
Agenor
@agenor:
lol
ernst gemeinter beitrag??
@all:
na dann wünschen wir doch alle mal dem *hust* geschädigten *hust* beim prozess gegen die versicherung viel glück ähm erfolg...
immerhin hatte ja jeder von uns an irgeneiner kreuzung schon zigfach nen fast gleichen unfall... zufälle gibts...
Solange die Versicherung keinen Beweis für einen fingierten Unfall erbringen kann, ist sie natürlich zur Zahlung verpflichtet. Zufall hin oder her.
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"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"
Die Versicherung ist skeptisch, da durch sogenannte Autobumser Mio an Schäden jedes Jahr entstehen.
Und dann sollte evtl. mal mit der Straßenbaubehörde gesprochen werden, evtl. ist es ein Unfallschwerpunkt und dieser wäre vielleicht durch bauliche Veränderungen zu entschärfen.
@kdr:
>Solange die Versicherung keinen Beweis für einen fingierten Unfall erbringen kann, ist sie natürlich zur Zahlung verpflichtet. Zufall hin oder her...
Ok, und was macht der *hust* geschädigte, wenn die Versicherung nicht zahlt???
Er muss klagen! Gegen die Versicherung... Hat das Prozessrisiko, kämpft gegen absolute Profis auf dem Gebiet!!
Was passiert, wenn der Richter zu der Ansicht gelangt, der Unfall war fingiert??
hehe, an den dann entstandenen Kosten zahlt der Kläger laaaaaaaaange...
Das ist natürlich vollkommen richtig. Wenn der Unfall tatsächlich fingiert war, sollte der Betroffene sich natürlich genau überlegen, ob er klagt.
Wenn nicht (fingiert), wird es aber kaum möglich sein, diese Unterstellung der Versicherung gerichtlich durchzusetzen. Ein Richterurteil entspringt ja schließlich nicht dem Zufallsgenerator.
Die entstandenen Auslagen müßte dann ebenfalls die Versicherung zahlen.
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"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"
Ich würde schriftlich (Einschreiben/Rückschein) Zahlungsfrist setzen, wenn Schuldfrage eindeutig geklärt. Danach Anwalt und Klage!
Gruß
mister xyz
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