Unfall - gegnerische Versicherung

10. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Lambion
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 35x hilfreich)
Unfall - gegnerische Versicherung

Hallo!

Die Sachlage ist an sich recht einfach. ich bin von rechts gekommen und mir ist jemand ins Auto gefahren. Jetzt hat die gegnerische Versicherung rausbekommen dass mir an dieser Kreuzung schon 2x ein ähnlicher Unfall passiert ist und will deshalb nicht zahlen.

Was kann ich da unternehmen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ich denke die Versicherung geht davon aus, dass es sich um fingierte Unfälle handeln könnte. Sinnvoll, Sie nehmen sich einen Anwalt.

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#2
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

So was waere mir aber neu. Ich denke, selbst wenn Sie an einer Stelle 50x den gleichen Unfall haetten, kann dies hochstens Anlass fuer naehere Untersuchungen sein - aber nicht fuer eine Zahlungsverweigerung.
Sie haben also nichts zu befuerchten. Ein Gerichtsverfahren macht's fuer die gegnerische Versicherung auch nicht billiger.

Agenor

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#4
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

@agenor:

lol

ernst gemeinter beitrag??

@all:

na dann wünschen wir doch alle mal dem *hust* geschädigten *hust* beim prozess gegen die versicherung viel glück ähm erfolg...

immerhin hatte ja jeder von uns an irgeneiner kreuzung schon zigfach nen fast gleichen unfall... zufälle gibts...

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#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Solange die Versicherung keinen Beweis für einen fingierten Unfall erbringen kann, ist sie natürlich zur Zahlung verpflichtet. Zufall hin oder her.

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

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#6
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

Die Versicherung ist skeptisch, da durch sogenannte Autobumser Mio an Schäden jedes Jahr entstehen.

Und dann sollte evtl. mal mit der Straßenbaubehörde gesprochen werden, evtl. ist es ein Unfallschwerpunkt und dieser wäre vielleicht durch bauliche Veränderungen zu entschärfen.

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#7
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

@kdr:

>Solange die Versicherung keinen Beweis für einen fingierten Unfall erbringen kann, ist sie natürlich zur Zahlung verpflichtet. Zufall hin oder her...

Ok, und was macht der *hust* geschädigte, wenn die Versicherung nicht zahlt???

Er muss klagen! Gegen die Versicherung... Hat das Prozessrisiko, kämpft gegen absolute Profis auf dem Gebiet!!

Was passiert, wenn der Richter zu der Ansicht gelangt, der Unfall war fingiert??

hehe, an den dann entstandenen Kosten zahlt der Kläger laaaaaaaaange...

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#8
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Das ist natürlich vollkommen richtig. Wenn der Unfall tatsächlich fingiert war, sollte der Betroffene sich natürlich genau überlegen, ob er klagt.
Wenn nicht (fingiert), wird es aber kaum möglich sein, diese Unterstellung der Versicherung gerichtlich durchzusetzen. Ein Richterurteil entspringt ja schließlich nicht dem Zufallsgenerator.
Die entstandenen Auslagen müßte dann ebenfalls die Versicherung zahlen.

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

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#9
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)

Ich würde schriftlich (Einschreiben/Rückschein) Zahlungsfrist setzen, wenn Schuldfrage eindeutig geklärt. Danach Anwalt und Klage!
Gruß
mister xyz

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