Unfall auf Benzos

29. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
lukas12345123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall auf Benzos

Hallo, ich habe ein Problem:

War letztens bei einem Kollege und wir wollten etwas trinken. Hatte leider noch alprazolam dabei (ohne Rezept) welche ich wohl im Alkoholrausch konsumiert habe.
Jedenfalls bin ich am nächsten Tag noch im Vollrausch nach Hause gefahren. ( habe leider kompletten filmriss )
Heute war die Polizei da und meinte ich wurde beobachtet wie ich gegen einen Metallmast gefahren bin und dann Fahrerflucht begangen habe ( wurde von einer Zeugin angezeigt) .
An meinem Auto sind auch Spuren eines Unfalls, aber größtenteils ist nur der Unterboden an der Front gerissen, ich könnte also auch nur irgendwo aufgesessen sein , bzw könnte ich das ja sagen.

Wie hoch wäre meine Strafe wenn ich zugebe das ich dagegen gefahren bin und auch die Fahrerflucht zugebe ? ( zuzugeben das ich auf Alkohol/Drogen gefahren bin fällt selbstverständlich aus)

Gäbe es auch eine Möglichkeit komplett aus der Sache rauszukommen ? Laut Polizei war es nur eine Zeugin und somit steht ja Aussage gegen Aussage, bis auf die Spuren am Auto aber wie gesagt ich könnte ja auch aufgesessen sein.

Bin über jede hilfreiche Antwort dankbar !

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33 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

und somit steht ja Aussage gegen Aussage Ja und? Wie wahrscheinlich ist es, dass die Zeugin einen Wildfremden falsch beschuldigt? Das dürfte so gegen null gehen...
Gäbe es auch eine Möglichkeit komplett aus der Sache rauszukommen ? Nein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
lukas12345123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
und somit steht ja Aussage gegen Aussage Ja und? Wie wahrscheinlich ist es, dass die Zeugin einen Wildfremden falsch beschuldigt? Das dürfte so gegen null gehen...
Gäbe es auch eine Möglichkeit komplett aus der Sache rauszukommen ? Nein.



Ja gut das stimmt wohl. Wie hoch wäre denn ungefähr die Strafe wenn ich es zugebe ? (Auch wenn ich nix mehr davon weiß)
Der metallpfosten war vielleicht 2-3m hoch, aber einfach nur ein simpler Pfosten aus metall. Und wie hoch ist die Strafe bei Fahrerflucht in diesem Fall ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Wie hoch wäre meine Strafe wenn ich zugebe das ich dagegen gefahren bin und auch die Fahrerflucht zugebe ? Alter? Vorstrafen? Wurde der FS beschlagnahmt?

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#4
 Von 
lukas12345123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin 19. Wurde vor 2 Jahren mal mit 30g Gras erwischt, sonst keine Vorstrafen. Führerschein wurde nicht beschlagnahmt, es war bloß die Polizei da und hat Fotos vom Auto gemacht und hat mir ein paar Fragen gestellt wovon ich aber keine beantwortet habe.
Die Beamten meinten aber auch das sie von der Zeugin keine Personenbeschreibung haben bzw. wie viele Personen im Fahrzeug waren. Jedoch kann ja die Zeugin trotzdem was gesehen haben und noch was aussagen und hat es bloß nicht in der Anzeige gesagt.
Ich denke mal eine Geschichte zu erfinden das ich nicht gefahren bin oder so würde wohl noch mehr nach hinten losgehen ?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ich denke mal eine Geschichte zu erfinden das ich nicht gefahren bin oder so würde wohl noch mehr nach hinten losgehen ? Vermutlich. By the way gibt es hier auch keine Tipps zur Strafvereitelung.
Bin 19. Wurde vor 2 Jahren mal mit 30g Gras erwischt, sonst keine Vorstrafen. Führerschein wurde nicht beschlagnahmt Also Heranwachsender. Da gibt es eine Geldstrafe oder Sozialstunden - je nachdem, ob Jugendstrafrecht angewandt wird oder nicht. Dazu kommen 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte. Und zivilrechtlich wird man natürlich Schadensersatz von Ihnen fordern.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Was ich noch vergessen hatte: Da Sie wohl noch in der Probezeit sind, muß ein Aufbauseminar absolviert werden und die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.

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#7
 Von 
lukas12345123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
[i]I. Dazu kommen 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte.


Ein Fahrverbot weil ich wo gegen gefahren bin? Oder wegen der Fahrerflucht?
Ich nehme derzeit an einem Aufbauseminar teil weil ich geblitzt wurde. Könnte es sein das ich jetzt nochmal ein Seminar machen muss oder sowas in der Art?

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#8
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
By the way gibt es hier auch keine Tipps zur Strafvereitelung.
Wieso Strafvereitelung? Ein Täter unterliegt meines Wissens nach nicht der Wahrheitspflicht bei seinen Aussagen, so lange er niemand anderen belastet kann er erzählen, was er will.
Die Glaubwürdigkeit der Geschichte ist natürlich eine andere Sache. Ich sag mal so: Wer nichts sagt und nichts weiß, kann auch nichts falsches sagen.

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#9
 Von 
lukas12345123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Was ich noch vergessen hatte: Da Sie wohl noch in der Probezeit sind, muß ein Aufbauseminar absolviert werden und die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.


Ah okay. Vielen Dank für die schnellen Antworten !

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Oder wegen der Fahrerflucht? Wegen der Fahrerflucht - das ist eine durchaus ernstzunehmenden Straftat...
Ich nehme derzeit an einem Aufbauseminar teil weil ich geblitzt wurde. Könnte es sein das ich jetzt nochmal ein Seminar machen muss oder sowas in der Art? Nein, wenn schon ein Aufbauseminar absolviert wurde, muß kein zweites mehr absolviert werden.
Wieso Strafvereitelung? Ein Täter unterliegt meines Wissens nach nicht der Wahrheitspflicht bei seinen Aussagen, so lange er niemand anderen belastet kann er erzählen, was er will. Nun ja - wenn er nicht gefahren ist, muß ja jemand anders gefahren sein... Aber in der Tat ist "Strafvereitelung zugunsten von sich selbst" nicht strafbar.

Signatur:

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#11
 Von 
lukas12345123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
[i]Nun ja - wenn er nicht gefahren ist, muß ja jemand anders gefahren sein... Aber in der Tat ist "Strafvereitelung zugunsten von sich selbst" nicht strafbar.


Wäre man in dem Fall verpflichtet den Fahrer zu verraten wenn man nicht selbst gefahren ist ?

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#12
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

Zitat (von lukas12345123):
Wäre man in dem Fall verpflichtet den Fahrer zu verraten wenn man nicht selbst gefahren ist ?
Das wäre dann eine falsche Verdächtigungen, wenn herausgefunden wird, dass die andere Person nicht der Fahrer war.
Vorallem wird man dann noch weiter bohren, warum du jemand anderen benennst und der nichts dagegen hatte,sollte das auffliegen.

Je nach Umständen ist es gut möglich, dass du zur Urin/Blut oder Haaranalyse auftauchen musst, da wirst du ggf. Post bekommen (vielleicht auch nicht). Stellt sich da heraus, dass bestimmte Medikamente eingenommen wurden (oder andere Substanzen) , ist das natürlich sehr kontraproduktiv. Kommt drauf an, was die Behörden etc. vermuten.

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#13
 Von 
lukas12345123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wenn ich den Fahrer nicht nennen will ? Aus welchen Gründen auch immer ?

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#14
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von lukas12345123):
Und wenn ich den Fahrer nicht nennen will ? Aus welchen Gründen auch immer ?

Als Zeuge, beispielsweise vor Gericht, muss man natürlich die Wahrheit sagen. Insofern man kein Zeugnisverweigerungsrecht hat, müsste man dann auch den Fahrer nennen, sobald dieser nicht ein naher Angehöriger ist, oder man sich selbst belastet. Auf "Zuruf", um bei den Ermittlungen zu helfen, muss man natürlich keine Aussage treffen. Aber was interessiert das? Es steht doch nicht zur Frage wer gefahren ist:
Zitat (von lukas12345123):
Jedenfalls bin ich am nächsten Tag noch im Vollrausch nach Hause gefahren


Edit: die Aussagepflicht gilt natürlich auch, wenn man nur zur Zeugenvernehmung im Auftrag der Staatsanwaltschaft geladen wird.

-- Editiert von NaibaF123 am 30.01.2020 11:42

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Mal eine ganz einfache Frage:

Ist nicht eher auszuschließen, dass Du den Mast gerammt hast?

2-3 Meter hoher Metallmast und Schäden nur am Unterboden passen meiner bescheidenen Meinung nach nicht wirklich zusammen, sofern das Auto nicht geflogen ist. :???:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
lukas12345123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Mal eine ganz einfache Frage:

Ist nicht eher auszuschließen, dass Du den Mast gerammt hast?

2-3 Meter hoher Metallmast und Schäden nur am Unterboden passen meiner bescheidenen Meinung nach nicht wirklich zusammen, sofern das Auto nicht geflogen ist. :???:


Ja na eben, haben die Beamten auch gesagt aber ich muss es gewesen sein, kann mich ja an nix erinnern aber ich glaube auch nicht das ich jemand anderen hab fahren lassen weil ich zu dem Zeitpunkt allein unterwegs war, das weiß ich. Naja mal schauen was die Zeugin noch so zur Personenbeschreibung erzählt. Aber ich denke einfach zuzugeben das ich das war ist denke das leichteste

Achja es waren ein paar kleine Kratzer noch vorne am stoßfänger, aber wie es genau passiert ist werde ich wohl nie richtig erfahren. Ich dachte ja bis gestern noch mir ist jemand ans Auto gefahren bis halt die Polizei da war .

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#17
 Von 
lukas12345123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lukas12345123):
Zitat (von spatenklopper):
Mal eine ganz einfache Frage:

Ist nicht eher auszuschließen, dass Du den Mast gerammt hast?

Achja und die Zeugin hat ja auch mein Auto passend beschrieben und mein Kennzeichen hat sie auch gewusst.

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#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

(Editiert - Sie unterlassen bitte derartige Tipps in Zukunft!)

-- Editiert von Moderator am 30.01.2020 14:27

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#19
 Von 
lukas12345123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja na ist halt alles ziemlich mysteriös :???:
Ich möchte halt am liebsten verschweigen das ich im Rausch war, das könnte mich ja noch mehr belasten. Kommt halt darauf an ob die Zeugin weiß wer bzw. wie viele im Auto waren, was ich ja wahrscheinlich bald erfahren werde.
Angenommen sie weiß nicht wer drin saß, kann ich da einfach sagen das ich berauscht war und jemand anders gefahren ist, ich aber nicht mehr weiß wer ? ( entspricht ja sogar irgendwo der Wahrheit)

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#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 30.01.2020 14:28

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
lukas12345123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):


Jetzt hast Du den Zaunpfahl verstanden....


Joar naja mal schauen was die Zeugin so erzählt.. Weiß halt aber auch nicht ob sich dann der Richter oder wer auch immer damit so einfach zufrieden geben wird.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

Ob sich die Staatsanwaltschaft so leicht abwimmeln lässt, weiß keiner, denn unter dem Strich stehen mehrere Straftaten im Raum:

- Fahren unter dem Einfluss von Alkohol
- Sachbeschädigung
- Unfallflucht
- Fahren unter dem Einfluss von BtM
ggf. - Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz


Ganz so harmlos wird das m.E. nicht verlaufen, denn selbst wenn er o.g. Argumentation nutzt, um seinen Kopf etwas aus der Schlinge zu ziehen, so führt das im Ende dazu, dass er nicht ganz ungeschoren davon kommt, da er der Fahrzeughalter ist und dementsprechend verschiedenen Pflichten hat.
Auch wird ein Gutachter so oder so feststellen können, wie es zum Unfall gekommen ist und dass Lackspuren usw. halt zum Fahrzeug des TS gehören.

Ich muss zudem nicht sagen, dass die Einnahme von Benzos ohne ärztliche Aufsicht ein extremes Gesundheitsrisiko darstellt (damit meine ich jetzt nicht, Unfälle als Folgeschäden).
Selbst wenn man angibt, man habe Depressionen oder was auch immer, sollte man dies von einem Facharzt überprüfen lassen. Nur weil es einem dann wann schlecht geht, muss das noch keine Krankheit sein, die man mit der chemischen Keule behandelt - das nennt sich Leben. Ein derartiges Medikament mag in dieser Situation vielleicht die Symptome überschminken, aber nicht die Ursache. - Wirf deine Gesundheit und Zukunft nicht weg.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
lukas12345123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Ob sich die Staatsanwaltschaft so leicht abwimmeln lässt, weiß keiner, denn unter dem Strich stehen mehrere Straftaten im Raum:

- Fahren unter dem Einfluss von Alkohol
- Sachbeschädigung
- Unfallflucht
- Fahren unter dem Einfluss von BtM
ggf. - Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz


Ganz so harmlos wird das m.E. nicht verlaufen, denn selbst wenn er o.g. Argumentation nutzt, um seinen Kopf etwas aus der Schlinge zu ziehen, so führt das im Ende dazu, dass er nicht ganz ungeschoren davon kommt, da er der Fahrzeughalter ist und dementsprechend verschiedenen Pflichten hat.
Auch wird ein Gutachter so oder so feststellen können, wie es zum Unfall gekommen ist und dass Lackspuren usw. halt zum Fahrzeug des TS gehören.

Ich muss zudem nicht sagen, dass die Einnahme von Benzos ohne ärztliche Aufsicht ein extremes Gesundheitsrisiko darstellt (damit meine ich jetzt nicht, Unfälle als Folgeschäden).
Selbst wenn man angibt, man habe Depressionen oder was auch immer, sollte man dies von einem Facharzt überprüfen lassen. Nur weil es einem dann wann schlecht geht, muss das noch keine Krankheit sein, die man mit der chemischen Keule behandelt - das nennt sich Leben. Ein derartiges Medikament mag in dieser Situation vielleicht die Symptome überschminken, aber nicht die Ursache. - Wirf deine Gesundheit und Zukunft nicht weg.



Richtig, deswegen auch meine Überlegung einfach zu sagen das ich es war, ohne das mit Alkohol und Benzos zu sagen.

Und ja da hast du recht, hab es aber nicht genommen um irgendwelche Gefühle
Oder so zu verdrängen. Hatte zufällig welche bekommen ( waren auch keine vom Arzt sondern schwarz gepresste) und hab das noch nicht oft gemacht bzw. Habe das auch nicht vor. Zumal ich nach der ganzen Sache jetzt von den Dingern eh Abstand halte.

Trotzdem danke für die Antwort und nein meine Zukunft und mein Leben sind mir wichtig :)

LG

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
lukas12345123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Albarion):

Ganz so harmlos wird das m.E. nicht verlaufen, denn selbst wenn er o.g. Argumentation nutzt, um seinen Kopf etwas aus der Schlinge zu ziehen, so führt das im Ende dazu, dass er nicht ganz ungeschoren davon kommt, da er der Fahrzeughalter ist und dementsprechend verschiedenen Pflichten hat.


Eine Frage hätte ich noch :
Wenn man (ungewollt, wollte ja erst nur trinken und am nächsten Tag waren eben die ganzen Benzos leer ) im Rausch nicht mehr wirklich Entscheidungs und Handlungsfähig ist, kann einem die Verletzung der Pflichten als Fahrzeughalter auch angerechnet werden ?

Wiederum wird die Staatsanwaltschaft dann ja diverse Drogentests machen wollen, wie oben schon erwähnt.
Und auf eine MPU o.ä. kann ich gern verzichten ^^

Vielleicht werde ich mich an einen Anwalt wenden wenn mehr Informationen zur Zeugenaussage vorhanden sind..

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Auch wird ein Gutachter so oder so feststellen können, wie es zum Unfall gekommen ist und dass Lackspuren usw. halt zum Fahrzeug des TS gehören.


Oder eben das Gegenteil....

Gegen den TE spricht die Zeugenaussage mit Angaben zum Fahrzeug und Kennzeichen
Für den TE sprechen die Schäden, die dem ersten Anschein nach, nicht zum Unfall passen.

Man sollte sich nun recht kurzfristig entscheiden, auf welchem Gleis man fahren möchte.

Entweder man bestreitet jetzt, dann muss man es aber auch durchziehen, Ausgang ungewiss.
Oder man gibt die Unfallflucht zu und nimmt die Konsequenzen in Kauf.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
lukas12345123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Albarion):
Auch wird ein Gutachter so oder so feststellen können, wie es zum Unfall gekommen ist und dass Lackspuren usw. halt zum Fahrzeug des TS gehören.


Oder eben das Gegenteil....

Gegen den TE spricht die Zeugenaussage mit Angaben zum Fahrzeug und Kennzeichen
Für den TE sprechen die Schäden, die dem ersten Anschein nach, nicht zum Unfall passen.

Man sollte sich nun recht kurzfristig entscheiden, auf welchem Gleis man fahren möchte.

Entweder man bestreitet jetzt, dann muss man es aber auch durchziehen, Ausgang ungewiss.
Oder man gibt die Unfallflucht zu und nimmt die Konsequenzen in Kauf.


Das stimmt wohl. Ich warte jetzt erstmal noch auf die genauere Zeugenaussage und dann werde ich mich entscheiden müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich würde dem TE raten, keinerlei Angaben zur Sache zu machen und, falls z.B. ein Strafbefehl kommt, unbedingt einen Anwalt mit der Akteneinsicht zu beauftragen. Auf dieser Grundlage kann dann eine Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Aktuell ist das alles noch sehr nebulös, da man weder den genauen Hergang und insbesondere den Umfang und die Details der Zeugenaussage kennt. Darüber hinaus kann es sein, dass die Polizei noch weitere Ermittlungen vornimmt und es nicht nur bei dieser Aussage bleibt.

-- Editiert von fm89 am 30.01.2020 15:21

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

falls z.B. ein Strafbefehl kommt Das Jugendstrafrecht kennt keine Strafbefehle. By the way würde man bei einem Strafbefehl erstmal Einspruch einlegen müssen, damit er nicht rechtskräftig wird - sonst hilft auch die schönste Akteneinsicht nichts mehr. Realistischerweise ist hier mit einer Anklageschrift zu rechnen - an der Stelle empfiehlt sich dann tatsächlich die Akteneinsicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

@TS "Schwarz gepresste" , bei dem Ausdruck klingeln sämtliche Alarmglocken.
Du weißt nicht, was da wirklich drinnen ist und wie stark die wirklich sind.
Wenn du selbst sagst, dass du einen "Filmriß" hattest, war die Dosierung plus Alkohol schon zu viel.
Wenn du zugibst, es gewesen zu sein, Wird man dich nach dem ungefähren Ablauf fragen, spätestens da könnten erste Zweifel auftauchen. Leugnest du es, wird es da hingehend problematisch, dass du halt als Fahrzeughalter zur Verantwortung gezogen werden kannst (erstmal Zivilrechtlich) und das dicke Ende später dann kommen kann. Es ist also eine Zwickmühle.

Muemmel hat es schon richtig gesagt, Akteneinsicht wäre hier der Schlüssel.
Es gibt Anwälte, die das für eine gewisse Erstberatungsgebühr machen plus Einschätzung. Du solltest diese Option überdenken.

Ich male ungern den Teufel an die Wand, aber, wenn du behauptest jemand anderer sei gefahren und es einen Unfall gab, kann es auch sein, dass dieser jemand ggf. auch dafür verantwortlich gemacht wird, beispielsweise die Gesundheit etc. der Mitfahrer/Fahrgäste in Gefahr gebracht zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Je nach Umständen ist es gut möglich, dass du zur Urin/Blut oder Haaranalyse auftauchen musst, da wirst du ggf. Post bekommen
Ich bewundere (mal wieder) Deine blühende Fantasie.

Zitat (von Albarion):
Stellt sich da heraus, dass bestimmte Medikamente eingenommen wurden (oder andere Substanzen) , ist das natürlich sehr kontraproduktiv.
Das lässt sich doch gar nicht mehr feststellen.

Zitat (von Albarion):
denn unter dem Strich stehen mehrere Straftaten im Raum:
Zitat (von Albarion):
- Fahren unter dem Einfluss von Alkohol
Wie kommst Du darauf?
Zitat (von Albarion):
- Sachbeschädigung
Das ist kompletter Quatsch.
Zitat (von Albarion):
- Unfallflucht
Das ist der einzige derzeitige Tatvorwurf.
Zitat (von Albarion):
- Fahren unter dem Einfluss von BtM
Du solltest Romane schreiben. Da könntest Du Deiner Kreativität freien Lauf lassen.
Zitat (von Albarion):
ggf. - Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
Gähn.

Zitat (von Albarion):
Ganz so harmlos wird das m.E. nicht verlaufen, denn selbst wenn er o.g. Argumentation nutzt, um seinen Kopf etwas aus der Schlinge zu ziehen, so führt das im Ende dazu, dass er nicht ganz ungeschoren davon kommt, da er der Fahrzeughalter ist und dementsprechend verschiedenen Pflichten hat.
Welche Verpflichtungen sollten das denn sein?

Zitat (von lukas12345123):
Richtig, deswegen auch meine Überlegung einfach zu sagen das ich es war, ohne das mit Alkohol und Benzos zu sagen.
Warum ohne Not ein Geständnis ablegen?

Zitat (von lukas12345123):
kann einem die Verletzung der Pflichten als Fahrzeughalter auch angerechnet werden ?
Welche Verpflichtung als Fahrzeughalter sollte das denn sein?

Zitat (von lukas12345123):
Wiederum wird die Staatsanwaltschaft dann ja diverse Drogentests machen wollen, wie oben schon erwähnt.
Man sollte nicht alles glauben, was man im Internet lesen kann. Weder die Staatsanwaltschaft, noch die Polizei werden irgendwelche Drogentests machen. So lange Du nicht sagst, dass Du die Benzos konsumiert hat, wird auch von der Führerscheinstelle nichts derartiges passieren.

Zitat (von lukas12345123):
Vielleicht werde ich mich an einen Anwalt wenden wenn mehr Informationen zur Zeugenaussage vorhanden sind..
Wenn dann müsste es umgekehrt gehen. Du müssest einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen, um in Erfahrung zu bringen, was die Zeugin ausgesagt hat.

Zitat (von fm89):
Ich würde dem TE raten, keinerlei Angaben zur Sache zu machen und, falls z.B. ein Strafbefehl kommt, unbedingt einen Anwalt mit der Akteneinsicht zu beauftragen.
Guter Vorschlag. Zur Fristwahrung sollte man aber unbegründeten Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Sonst ist der Strafbefehl rechtskräftig geworden, bevor der Anwalt die Akten vorliegen hat. Allerdings ist hier, sofern das Verfahren nicht eingestellt werden sollte, eher mit einer Anklage, als mit einem Strafbefehl zu rechnen.

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