Unfall auf Lidlparkplatz

17. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sylle111
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall auf Lidlparkplatz

Hallo,
Leider ist mir am Samstag was doofes passiert : ich fuhr auf einem Supermarktgelände in der Mitte einer Straße ohne Makierung. In der Mitte war ich unterwegs weil ich mehr Platz zum rechtsabbiegen haben wollte. Dummerweise weiß ich nicht mehr ob ich nach rechts geblickt habe. Als ich bremste und leicht rechts abgebogen bin sah ich nur noch an der rechten Scheibe ein anderes Auto. Da ich sehr langsam unterwegs war konnte ich noch rechtzeitig bremsen. Aber es nützte nichts weil eine Sekunde später hat es gekracht. Meine Frage wer ist schuld ? 50/50 ? Danke für Antworten .

-- Editiert von fb531144-68 am 17.11.2019 19:09

-- Editiert von fb531144-68 am 17.11.2019 19:10

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Sylle111):
Meine Frage wer ist schuld ?

Da alle relevanten Angaben fehlen um das einigermaßen einzuschätzen ...



Zitat (von Sylle111):
sah ich nur noch an der rechten Scheibe ein anderes Auto.

Das fuhr links, rechts, mittig? Stand oder fuhr es? Rückwärts oder Vorwärts? ....



Zitat (von Sylle111):
50/50 ?

Im Zweifel ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sylle111
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja sorry also :
Der andere Verkehrsteilnehmer hat rechts überholen wollen und ist mir deswegen beim Abbiegen rechts reingefahren

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Sylle111):
Ja sorry also :
Der andere Verkehrsteilnehmer hat rechts überholen wollen und ist mir deswegen beim Abbiegen rechts reingefahren

Fährt man selbst einen Sattelschlepper mi Auflieger bzw. Gliederzug, oder wieso musste man rechts soviel Platz lassen, dass ein weiterer PKW offensichtlich hätte rechts vorbei gepasst?

Ich sehe bei Ihnen auf jeden Fall eine Teilhaftung. Der Gegner hat sich mit seinem Verhalten natürlich auch nicht rühmlich verhalten:
Frage: Lohnt es sich für sie um gewisse %punkte der Haftung zu streiten?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Sylle111):
Ja sorry also :
Der andere Verkehrsteilnehmer hat rechts überholen wollen und ist mir deswegen beim Abbiegen rechts reingefahren

Fährt man selbst einen Sattelschlepper mi Auflieger bzw. Gliederzug, oder wieso musste man rechts soviel Platz lassen, dass ein weiterer PKW offensichtlich hätte rechts vorbei gepasst?

Ich sehe bei Ihnen auf jeden Fall eine Teilhaftung. Der Gegner hat sich mit seinem Verhalten natürlich auch nicht rühmlich verhalten:
Frage: Lohnt es sich für sie um gewisse %punkte der Haftung zu streiten?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Das sieht nach 50/50 aus ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Der Gegner hat sich mit seinem Verhalten natürlich auch nicht rühmlich verhalten:


Was hat der denn deiner Meinung nach falsch gemacht? Ich vermute mal ganz stark, dass es für denjenigen nicht zu erkennen war, dass der TE plötzlich abbiegen wird. Möglicherweise war der Unfall für ihn sogar gänzlich unvermeidbar

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