Hallo, habe im Dezember 09 auf der Eisglatten Autobahn einen Unfall verursacht und kürzlich ein Schreiben bezüglich der Anhörung zur Ordnungswidrigkeitenanzeige erhalten.
Darin wird mir vorgeworfen, dass ich in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen -oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren bin und dadurch den Unfall verursacht hätte.
Kurze Schilderung zum Unfall:
Ich fuhr mit gemäßigtem Tempo (ca 85 km/h) auf der linken Fahrspur und verlor aufgrund einer Schneeverwehung unerwartet die Kontrolle über das Fahrzeug. Dabei schrammte ich einen Wagen, der auf der rechten Fahrspur in etwa auf selber Höhe fuhr, bremmste ab und landete schließlich in der rechten Leitplanke. Niemand wurde verletzt, die Schäden an den Autos sind bereits behoben.
Zu meiner Person: 20 Jahre alt, noch in der Probezeit und das erste mal bei solchen Wetterbedingungen am Steuer. Dies wäre der erste Verstoß.
Da ich der Überzeugung bin, dass ich so vorsichtig, wie nur möglich gefahren bin und somit den Vorwurf nicht gerechtfertigt sehe, habe ich nicht die Absicht den Verstoß zuzugeben.
Meine Frage an euch ist nun, inwiefern es überhaupt möglich ist, die Zuständigen von meiner Sicht des Unfallhergangs zu überzeugen und wie die Begründung diesbezüglich überhaupt auszusehen hat. Vielen Dank im Voraus.
Unfall auf der Autobahn
12. Januar 2010
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Frage vom 12. Januar 2010 | 17:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall auf der Autobahn
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 12. Januar 2010 | 17:48
Von
Status: Master (4821 Beiträge, 1821x hilfreich)
Wie will man eine Behörde davon überzeugen, dass man auf eisglatter Fahrbahn mit 85 Km/h gefahren vorsichtig gefahren ist? Ich wüsste es nicht.
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