Unfall auf öffentlichem Parkplatz, offene Tür

31. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
CKKiel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Unfall auf öffentlichem Parkplatz, offene Tür

Hallo zusammen,

wir (mein Mann und ich) hatten Ende November 2014 einen Unfall auf einem öffentlichen Parkplatz. Mein Mann hat unser Fahrzeug rückwärts in einer Parkbucht eingeparkt. Das Fahrzeug stand und der Schlüssel war abgezogen.
Mein Mann öffnete die Fahrertür und wollte gerade aussteigen, als der Unfallgegner mit seinem Fahrzeug gegen die offene Tür fuhr. Dieser stand in einer Parkbucht schräg hinter uns und wollte nach vorne über die freie Parkbucht neben uns herausfahren. Nach dem Knall sagte der Verursacher noch, er hat unseren Wagen übersehen.

Der Schaden beträgt laut Gutachten rund 4.000,00 €, dazu noch ca. 600,00 € für das Gutachen selbst und rund 300,00 € für den Leihwagen, da unser Wagen mindestens eine Woche in der Werkstatt ist.

Die gegnerische Versicherung hat zuerst auch gesagt, dass der Schaden voll übernommen wird, es gibt ja auch ein Schuldeingeständnis des Verursachers.

Heute bekam mein Mann als Halter ein Schreiben von der gegnerischen Versicherung, das wir 25 % des Schadens selbst zu tragen hätten, da die Tür offen war und er gerade aussteigen wollte.

Jetzt stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, dagegen rechtlich vorzugehen. Für jeden hilfreichen Tipp wäre ich dankbar. (Sorry wegen der Länge)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Wie lange war die Tür schon (komplett) offen bevor der andere reinfuhr?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CKKiel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Tür war schon komplett offen, mein Mann wollte gerade sein Bein herausstellen, als es knallte. Gott sei Dank gab es keinen Personenschaden. Sie war offen, als der andere seinen Wagen gestartet hatte (Unfallgegner hatte einen älteren VW Transporter, der ziemlich laut war)

-- Editiert CKKiel am 31.12.2014 12:04

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

quote:
Sie war offen, als der andere seinen Wagen gestartet hatte (Unfallgegner hatte einen älteren VW Transporter, der ziemlich laut war)

Dann sollten es meines Erachtens 100 % sein.

quote:
das wir 25 % des Schadens selbst zu tragen hätten, da die Tür offen war und er gerade aussteigen wollte.

Was hat die Versicherung genau geschrieben? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das die exkte Begründung ist?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CKKiel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

25% Haftung meines Mannes aus der Betriebsgefahr des Wagens. Man hat ja auf die besonderen Sorgfaltspflichten des Türöffners verwiesen, jedoch war die Türe bereits geöffnet. Der Fahrer gab gegenüber uns ja direkt zu, dass er nicht auf unserer Fahrzeug geachtet hat, als er anfuhr.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

quote:
Man hat ja auf die besonderen Sorgfaltspflichten des Türöffners verwiesen, jedoch war die Türe bereits geöffnet.

Und der Versicherung ist das so bekannt mit dem zeitlichen Ablauf? Die Tür müsste ja mindestens 2 sek lang offen gewesen sein.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
CKKiel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Der zeitliche Ablauf und der Hergang wurden der Versicherung mitgeteilt. Gutachten haben die auch bekommen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120290 Beiträge, 39865x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>25% Haftung meines Mannes aus der Betriebsgefahr des Wagens. <hr size=1 noshade>

Versicherungen sparen wo sie nur können. Und die allgemeine Betriebsgefahr des Wagens ist so ein "Standard"-Punkt.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/BetriebsGefahr.php





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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