Unfall bei Spurwechsel

11. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Gibson
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall bei Spurwechsel

Hi, ich würde gerne wissen wie ihr die Schuldfrage zu folgendem Unfall einschätzen würdet. Beteiligt sind die beiden Parteien:

Person A: Älterer Herr um die 80 der auf der Autobahn auf der linken Spur unterwegs war.
Person B: Fuhr über mehrere Minuten hinter Person A auf der linken Spur her.

Nun hat sich Person B auf der mittleren Spur eingeorndet um die Abfahrt mehrere hundert Meter vorraus zu nehmen. Just in diesem Augenblick als Person B sich auf der mittleren Spur eingeordnet hatte bremst die weiterhin auf der linken Spur vor ihm fahrende Person A sein Fahrzeug merklich ab und verringert seine Geschwindigkeit weiter, sodass sich das Fahrzeug von Person B mit der Front in etwa auf der Höhe des Hecks von Person A befand. In diesem Augeblick zieht Person A sein Fahrzeug rüber um auf die mittlere Spur zu wechseln. Dabei blinkt Person A erst, als er den Spurwechsel schon eingeleitet hat. Person B hupt sofort als er erkennt, dass Person A die Spur wechseln möchte. Person A reagiert jedoch nicht auf das Hupen so dass es zum Unfall kommt. Person B hatte keine Chance den Unfall zu verhindern und konnte auch nicht ausweichen, da sich zwei weitere Fahrzeug rechts neben ihm befanden sowie auch weitere Fahrzeuge hinter ihm. Es wurde keine Polizei verständigt, da Person A die Schuld von sich aus einräumte und auf dem Weg ins Krankenhaus zum Augenarzt war (ja im nachhinein total naiv). Am nächsten Tag ruft Person A Person B an und droht ihm mit seiner Rechtsschutzversicherung wenn er nicht 50% Teilschuld einräumen würde was Person B ablehnte. Zudem behauptet Person A Lügen über den Unfallhergang. Leider gibt es keine Zeugen, jedoch jeweils ein Video von der Front- und Rückkamera des Wagens von Person B die das Unfallgeschehen zweifelsfrei belegen.

Ist das vorbeifahren von Person B (auf der mittleren Spur) an Person A (auf der linken Spur) als "Überholen von rechts" zu werten? Und mal angenommen Person B (als auch Person A) wären kurz vor dem Unfall ca. 8-12 km/h zu schnell gewesen. Die Geschwindigkeitz war auf 120 km/h beschränkt. Hat Person B deswegen mit einer Teilschuld zu rechnen?

Person A ist über dies durch unsichere Fahrweise aufgefallen und ist in den Minuten vor dem Unfall öfters auf die mittlere Spur abgekommen was ebenfalls durch Videoaufnahmen dokumentiert ist.

Kann Person B etwas tun um Person A den Führerschein entziehen zu lassen, denn nach der Auswertung des Videos muss Person B annehmen dass Person A entweder aufgrund des fortgeschrittenen Alters oder weil er unter Medikamentation stand nicht verkehrstüchtig ist/gewesen war?

-- Editier von Gibson am 11.03.2017 18:04

-- Editier von Gibson am 11.03.2017 18:04

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Gibson):
Ist das vorbeifahren von Person B

Das widerspricht aber der Schilderung vorher:
Zitat (von Gibson):
bremst die weiterhin auf der linken Spur vor ihm fahrende Person A sein Fahrzeug merklich ab und verringert seine Geschwindigkeit weiter,




Zitat (von Gibson):
jedoch jeweils ein Video von der Front- und Rückkamera des Wagens von Person B die das Unfallgeschehen zweifelsfrei belegen.

Beweise die aus strafbaren Handlungen stammen, werden von Gerichten oft abgelehnt und führen dann oft auch zu entsprechender Verfolgung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Gibson
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, das widerspricht sich nicht. Ist nur ansichtssache ;) . Person B hat seine Geschwindigkeit bis auf 1-2 km/h konstant gehalten. Deshalb ja die Frage, ob dies überhaupt als "Überholen von rechts" gewertet werden kann wenn Person A seine Geschwindigkeit auf der linken Spur verringert. Das mit der Dashcam ist in der Tat wohl vom Gericht abhängig. Wir leben diesbezüglich leider noch im Mittelalter. Aber ich muss mich auf schritt und tritt überwachen lassen, sogar die Polizei darf jetzt Bodycams tragen. Aber wehe ein Opfer möchte eine Straftat beweisen. So ist das halt in einem Täterstaat/Tätergesellschaft. Als Opfer hat man in dieser Bananrepublik keinerlei Rechte. Person B könnte Person A nicht einmal wegen Falschaussaage vor Gericht belangen. Denn Lügen so habe ich mich bei der Polizei erkundigt ist nicht einmal eine Straftat. Unglaublich... Aber darum geht es nicht. Mich würde die Schuldfrage eher interessieren. Das Video muss man ja nicht zeigen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Gibson):
Nein, das widerspricht sich nicht. Ist nur ansichtssache ;) .

Nö, denn vorbeifahren / überholen erfordert ja eine aktive Handlung des Überholenden.
Nur weil der Nebenmann bremst, erzeugt das noch kein bußgeldrelevantes "überholen".



Und natürlich ist A schuld, den die Spur war ja nicht frei. Offensichtlich hat er jedwede Vergewisserung darüber außer Acht gelassen.



Zitat (von Gibson):
Wir leben diesbezüglich leider noch im Mittelalter.

Nö, man muss nur ein Modell verwenden, das sich gesetzeskonform verhält.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Nö, man muss nur ein Modell verwenden, das sich gesetzeskonform verhält.

Dann interessiert mich, welche Voraussetzungen muss eine Videokamera erfüllen, damit sie gesetzeskonform ist.

Es wäre nett, wenn du ein paar Sätze dazu schreiben würdest.


Gruß

Uwe

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#5
 Von 
Gibson
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal für die Antworten. Ich hatte das so gelesen, dass man nur bis ca. 80 km/h bei stockendem Verkehr rechts an einem Fahrzeug vorbeifahren darf. Aber es kann sicher niemand von Person B verlangen ebenfalls auf der mittleren Spur in die Eisen zu treten obwohl vor ihm alles frei ist, nur weil ein Fahrer auf der linken Spur bremst. D. h. selbst wenn Person B ca. 10-12 km/h zu schnell war hat Person A 100% Schuld am Unfall?

-- Editiert von Gibson am 12.03.2017 11:16

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#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ja, ich sehe hier 100% Schuld beim Spurwechsler. Erstens hat man beim Spurwechsel darauf zu achten keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden, und zweitens war es Person B auch nicht verboten neben Person A zu fahren. Ein verbotenes Rechtsüberholen hätte dazu geführt, dass er sich vor Person A befunden hätte und es nicht zur Kollision gekommen wäre

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