Ich habe mich beim Linksabbiegen in die rechte Linksabbiegerspur eingeordnet, um nach dem Abbiegen sofort wieder rechts abzubiegen. In dieser Spur war neben dem Abbiegen auch das Geradeausfahren gestattet. Mein Unfallgegner war auf der linken Linksabbiegerspur unterwegs. Ich habe ordnungsgemäß geblickt und meine Spur nicht verlassen. Die jeweiligen Abbiegespuren sind in der Kurve jedoch nicht eindeutig eingezeichnet. Während meines Abbiegevorgangs schoss mein Unfallgegner von hinten heran und rammte mein Auto am hinteren Kotflügel (Fahrerseite).
Anschließend behauptete er, ich hätte keinen Blinker gesetzt und meine Spur verlassen, ihn also geschnitten. Ich bin anderer Meinung (Schutzbehauptung des Unfallgegners) und habe deshalb die Polizei gerufen, die aber in "Bagatellunfällen" innerorts nicht wirklich "tätig" wird. So wurden nur die Personalien aufgenommen und ein Aktenzeichen vergeben.
Da es keine Zeugen gibt, steht Aussage gegen Aussage. Trotzdem bin ich der Meinung 100%ig im Recht zu sein.
Nun meine Frage(n): werde ich von der Versicherung Recht (also eindeutiger Schuldnachweis bei meinen Unfallgegner) bekommen?
Ist es aufgrund der widersprüchlichen Aussagen sinnvoll einen Anwalt einzuschalten?
Vielen Dank!
Unfall beim Linksabbiegen - Widersprüchliche Aussagen
7. Oktober 2002
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Frage vom 7. Oktober 2002 | 13:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall beim Linksabbiegen - Widersprüchliche Aussagen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 7. Oktober 2002 | 20:02
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Wenn keine Zeugen (auch Mitfahrer) vorhanden sind und auch die Unfallspuren verschiedene Schadensverläufe zulassen, so hört sich das Ganze nach einer 50./.50 Quotelung aufgrund sich widersprechender und nicht aufzukärender Sachverhalte an.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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