Unfall beim Linksabbiegen - Widersprüchliche Aussagen

7. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
Karin K
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall beim Linksabbiegen - Widersprüchliche Aussagen

Ich habe mich beim Linksabbiegen in die rechte Linksabbiegerspur eingeordnet, um nach dem Abbiegen sofort wieder rechts abzubiegen. In dieser Spur war neben dem Abbiegen auch das Geradeausfahren gestattet. Mein Unfallgegner war auf der linken Linksabbiegerspur unterwegs. Ich habe ordnungsgemäß geblickt und meine Spur nicht verlassen. Die jeweiligen Abbiegespuren sind in der Kurve jedoch nicht eindeutig eingezeichnet. Während meines Abbiegevorgangs schoss mein Unfallgegner von hinten heran und rammte mein Auto am hinteren Kotflügel (Fahrerseite).

Anschließend behauptete er, ich hätte keinen Blinker gesetzt und meine Spur verlassen, ihn also geschnitten. Ich bin anderer Meinung (Schutzbehauptung des Unfallgegners) und habe deshalb die Polizei gerufen, die aber in "Bagatellunfällen" innerorts nicht wirklich "tätig" wird. So wurden nur die Personalien aufgenommen und ein Aktenzeichen vergeben.

Da es keine Zeugen gibt, steht Aussage gegen Aussage. Trotzdem bin ich der Meinung 100%ig im Recht zu sein.

Nun meine Frage(n): werde ich von der Versicherung Recht (also eindeutiger Schuldnachweis bei meinen Unfallgegner) bekommen?

Ist es aufgrund der widersprüchlichen Aussagen sinnvoll einen Anwalt einzuschalten?

Vielen Dank!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Wenn keine Zeugen (auch Mitfahrer) vorhanden sind und auch die Unfallspuren verschiedene Schadensverläufe zulassen, so hört sich das Ganze nach einer 50./.50 Quotelung aufgrund sich widersprechender und nicht aufzukärender Sachverhalte an.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.033 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen