Unfall beim Linksabbiegen

18. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
GDanielXP
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Unfall beim Linksabbiegen

Hallo zusammen,

ich hatte gestern abend einen Unfall. Ich wollte auf einer Kreuzung nach links abbiegen. Was ich auch tat, beim abbiegen kam es zu einem Unfall, es kam jemand aus gegengesetzter Fahrtrichtung und das andere Fahrzeug hatte mich von der Seite erwischt. Soweit wurde niemand verletzt, und aber beide Autos waren nicht mehr fahrbereit. Kurz darauf kam die Polizei an und nahm alles auf. Ich hatte geglaubt ich könne an dieser Kreuzung links fahren, weil mein Navi meinte ich könne links fahren, ich sah nach links, und so wie die Baustelle platziert war, erweckte es für mich den Eindruck, das es in Ordnung war, was mein Navi behauptete.

Wichtig zu erwähnen ist villt. die vorgeschriebene Fahrtrichtung war geradeaus, das wusste ich aber nicht, weil ich nicht aus düsseldorf komme. Da stand wie ich später sah das schild, blaues schild mit geradeauspfeil, aber ich war villt. gerade abgelenkt. Alkohol und Drogen spielten keine Rolle bei diesem Unfall.

Jedoch war diese eine Sache merkwürdig, derjenige, der mit mir kollidiert ist, musste mich schon viel früher gesehen haben, und er schien garnicht gebremst zu haben oder auszuweichen. Und später war der Typ nach dem Unfall auch relativ fröhlich drauf, oder er schien zumindest so zu sein. Meiner Meinung nach hätte er aber ausweichen können, weil die rechte spur auf der entgegenkommenden richtung frei war.

Was kommt jetzt auf mich zu? Und die Polizeibeamten meinten ich wäre schuld an diesem Unfall, hatten die damit Recht, oder lässt sich aufgrund meiner Vermutung das er möglicherweise keinen Versuch unternommen hat um den Unfall abzuwenden irgendwas tun? Selbst meine beiden Freunde die beim Unfall dabei waren meinen das "sie es nicht glauben, das er den unfall nicht abwenden konnte.". Und, was sollte ich jetzt am besten für mich tun? Für mich war dieses Erlebnis ja auch ein Schock. Ich meine wie verarbeite ich das am besten oder so?

Danke schonmal im Voraus.
MfG
Daniel G.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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11 Antworten
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#1
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
hatten die damit Recht


Vermutlich, wenn nicht Besonderheiten der Verkehrssituation etwas anderes ergeben. Wer beim Abbiegen mit dem Gegenverkehr kollidiert, wird sich fast immer vorwerfen lassen müssen, falsch bzw. unvorsichtig abgebogen zu sein - selbst dann, wenn du dort hättest abbiegen dürfen.
Ob der Gegenverkehr evtl. wegen überhöhter Geschwindigkeit eine Teilschuld bekommt, hängt davon ab, ob das so war und bei korrekter Geschwindigkeit der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Das kann von hier aus niemand einschätzen.

quote:
das er möglicherweise keinen Versuch unternommen hat um den Unfall abzuwenden irgendwas tun


Wieso denn? Wenn du den Unfall verschuldet hast, ist das nun mal so. Du wirst ja wohl kaum sinnvoll behaupten können, die Gegenseite sei vorsätzlich in dein Auto gefahren.

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#2
 Von 
GDanielXP
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Weiss nicht, es sah für mich so aus, als hätte der andere sich nicht korrekt verhalten aus welchen Gründen, weiss ich nicht, jedoch meine Freunde und ich waren der Ansicht das er mich aus seiner Sicht mich hätte früher sehen müssen und das er mehr Zeit hatte zu reagieren.. Was kommt jetzt auf mich zu, Strafen, Versicherung, sonstiges?

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#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Als Bußgeld wird wohl dies hier auf dich zukommen:

quote:<hr size=1 noshade>Sie bogen ab, ohne ein entgegenkommendes in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall.

§ 9 Abs. 3 , § 1 Abs. 2 , § 49 StVO ; § 24 StVG ; 40 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
2 Pkt. 85 €
<hr size=1 noshade>


Wenn du noch in der Probezeit bist, werden noch Probezeitmaßnahmen angeordnet.
Du meldest den Schaden deiner Versicherung und diese prüft für sich wer Schuld am Unfall ist und Reguliert dementsprechend.

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#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
jedoch meine Freunde und ich waren der Ansicht das er mich aus seiner Sicht mich hätte früher sehen müssen und das er mehr Zeit hatte zu reagieren.


Das gilt doch auch für dich... und beim Linksabbiegen hat der Gegenverkehr grundsätzlich Vorrang!

Auch wenn der Unfallgegner eine Teilschuld erhalten sollte - was man durchaus bezweifeln kann - ändert das nichts an deiner Situation als Fahranfänger und Versicherungsnehmer.

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" "

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Das Bußgeld könnte auch etwas höher ausfallen als von Andreas prognostiziert. das wäre dann der Fall wenn auch die in Tateinheit verwirklichte Ordnungswidrigkeit des Verstoßes gegen die vorgeschrieben Fahrtrichtung gefahren zu sein geahndet werden sollte. Mit Unfallfolge kostet diese Owi gem. Bkat 25€. Aufgrund der Tateinheit wäre eine Erhöhung des von Andreas genannten Bußgelds von 85€ um 10-15€ denkbar. An den sonstigen Folgen (Punkte, Probezeitmaßnahmen) ändert das nichts. In jedem Fall kommen aber noch 23,50€ Gebühren und Auslagen hinzu.

Bezüglich Mitschuld des Unfallgegners müsste man ihm schon nachweisen das der Unfall für ihn vermeidbar gewesen wäre. Dies wäre nur mittels unfallanalytischen Gutachtens möglich. Insbesondere bewegt man sich auf dünnem Eis dies damit zu begründen das der Unfallgegner zu schnell oder noch weit weg gewesen ist. Wenn man als Linksabbieger den Gegenverkehr übersieht und es dadurch zum Unfall kommt stellt das eine Ordnungswidrigkeit mit den oben genannten Folgen dar. Gibt man an, dass man den Gegenverkehr gesehen hat und dennoch abgebogen ist weil der Entgegenkommende ja hätte bremsen können ergibt sich der Verdacht der Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB . Die wäre keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine handfeste Straftat. Die Folgen wären eine saftige Geldstrafe nicht unter einem Monatsnetto und der Entzug der Fahrerlaubnis. Man sollte daher ganz vorsichtig sein wenn man in einer solchen Situation eine Mitschuld beim Unfallgegner sucht oder begründen möchte.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#6
 Von 
GDanielXP
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie würden die Strafen ausfallen, wenn Leute verletzt waren? ich sehe gerade das auf der unfallmeldung der Polizei irgendwas mit Personenschaden draufstand, mein Kollege klagte über Kopfschmerzen und der andere hatte schmerzen an der Hand, weil der "Airbag gegen die Hand schoss" oder so ähnlich sagte er das. Könnte es sein, das ich eine Strafanzeige erhalte deswegen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

In der Tat wird die Polizei hier eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstatten. Dazu ist der sachbearbeitende Polizist verpflichtet. Würde er das nicht tun würde er sich selbst wegen Strafvereitelung im Amt strafbar machen. Bei derart geringen Verletzungen wird die Staatsanwaltschaft aber das Verfahren aller Voraussicht nach einstellen und zur Ahndung der Ordnungswidrigkeit(en) an die Bußgeldstelle abgeben.

Somit bleibt es bei den oben genannten Folgen. Durch die Strafanzeige wird es lediglich etwas länger dauern bis der Bußgeldbescheid ins Haus flattert.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#8
 Von 
GDanielXP
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo,
ein anhörungsbogen ist jetzt bei mir per post angekommen. hier steht, sie werden beschuldigt, 1) Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall Par229 stgb und 2) Straßenverkehrsordnung (Par 49 stvo) begangen zu haben. Was schreibe ich da am besten rein? Hier gibts einiges Anzukreuzen, Straftat zugeben oder nicht, ich möchte bei der Polizei vernommen werden, ich möchte mich nicht äußern, ich werde einen Verteidiger beauftragen und da steht mit der einstellung des verfahrens gegen eine geldbuße wäre ich einverstanden. Ich denke mal, straftat zugeben oder? gibt es etwas was ich beachten sollte, was ich ankreuzen soll und was nicht?
MfG
Daniel.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Wie Du mit dem Anhörungsbogen umgehst ist ziemlich egal. Das Verfahren wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt werden.

Möglich wäre die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße. Damit erklärst Du Dich einverstanden wenn Du das entsprechend Kästchen ankreuzt. Die Geldbuße wäre dann im unteren bis mittleren 3-stelligen Eurobereich zu erwarten. Vorteil dieser Variante wäre, dass es keine Punkte und somit auch keine Probezeitmaßnahmen (sofern Du noch in der Probezeit sein solltest) gäbe. Allerdings halte ich auch diese Variante für unwahrscheinlich.

Für Wahrscheinlich halte ich vielmehr die oben genannte Variante, wonach die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Auflagen einstellen und zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit an die zuständige Bußgeldstelle abgeben wird.


Angaben zur Sache würde ich nicht machen und lediglich mein Bedauern über das Geschehene zum Ausdruck bringen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#10
 Von 
GDanielXP
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe Freudenfeuer, .. hätte noch eine Frage :

ich war bei der Versicherung, und die meinten, der andere hat den Schaden auch gemeldet, oder sich bei meiner Versicherung gemeldet, und er hat sich seinen Arm gebrochen. Könnte es jetzt möglicherweise doch zu einer Gerichtsverhandlung kommen?

mfg
daniel.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Ein gebrochener Arm ist natürlich was anderes nur Schmerzen an der Hand. Wenn der Geschädigte keinen Strafantrag stellt wird der Staatsanwalt das Verfahren sicherlich einstellen. Stellt er Strafantrag sieht die Sache für den Staatsanwalt etwas anders aus. Aber auch dann würde ich mit einer Einstellung des Verfahrens mit dem Verweis auf den Privatklageweg rechnen.

Sollte das Verfahren wider Erwarten nicht eingestellt werden käme es nur dann zu einer Gerichtsverhandlung wenn Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen könnte oder wenn Du gegen einen etwaigen Strafbefehl Einspruch einlegen solltest.

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