Unfall beim Linksabbiegen auf zweispurige Straße mit durchgezogener Linie

11. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb424507-52
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall beim Linksabbiegen auf zweispurige Straße mit durchgezogener Linie

Hallo zusammen,

ich hatte einen Unfall. Und zwar genau hier an dieser Kreuzung:
https://goo.gl/maps/wox76kQu3m12
bzw. hier mit etwas mehr Zoom auf die Kreuzung ohne den störenden Marker:
https://goo.gl/maps/ZPn3EQ9nhar

Ich bin vom Bahnhofspl. (Osten) gekommen und wollte nach Süden auf die doppelspurige Theodor-Heuss-Allee abbiegen - also links abbiegen.
Gleichzeitig kam von der Klosterstraße (Westen) jemand und wollte ebenfalls nach Süden auf die Theodor-Heuss-Allee - für ihn also rechts – abbiegen.
Besagte Theodor-Heuss-Allee ist zweispurig, man könnte schön nebeneinander abbiegen (Linksabbieger linke Spur, Rechtsabbieger rechte Spur)
Mein Unfalgegner hat leider beim Abbiegen direkt auf "meine" (linke) Spur gewechselt und mich dann seitlich touchiert.

Mir ist klar, dass es normalerweise freie Fahrstreifenwahl beim Abbiegen gibt und der rechts Abbiegende dann immer Vorrang hat - von daher wäre es an einer regulären Kreuzung mein Fehler gewesen. Da hätte ich aber auch aufgepasst.

Hier kenne ich aber die Kreuzung seit Jahren und es ist so, dass die Fahrstreifen der Theodor-Heuss-Alle an der Stelle der Kreuzungseinmündung mit einer weißen durchgezogenen Linie von einanderer separiert (das sieht man bei der Satellitenansicht von Google-Maps), weshalb aus meiner Sicht hier eben keine freie Fahrstreifenwahl gilt und somit jeder auf seiner Spur bleiben muss und der Linksabbieger keinen speziellen Vorrang gewähren muss. Zumindest habe ich das immer so interpretiert.
Bislang hatte ich hier auch noch nie Probleme beim Linksabbiegen, weil eben jeder auf seiner Seite der Linie bleibt. Bis auf heute... :(

Die Polizei vor Ort konnte die Schuldfrage auch nicht unmittelbar klären und hat den Fall zur internen Prüfung mitgenommen - vermutlich weil beide Argumentationen zusammenfließen (durchgezogene Linie und damit freie Fahrstreifenwahl in Kombination mit dem generellen Vorrang des Rechtsabbiegers)

Was wiegt eurer Meinung nach stärker bzw. wie seht ihr das?
Um mein Auto ist es mir nicht schade, aber der Unfallgegner war halt wie immer eine dicke Luxuskarosse mit einem langen Kratzer senkrecht zur B-Säule über beide linken Türen und ich war gerade endlich bei SF7 angekommen und fürchte, dass das nun gleich wieder Flöten geht. :)

Danke euch!
D. B. G.

-- Editiert von fb424507-52 am 11.10.2018 18:18

-- Editiert von fb424507-52 am 11.10.2018 18:19

-- Editiert von fb424507-52 am 11.10.2018 18:21

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11 Antworten
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#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Aus meiner Sicht liegt die Hauptschuld bei dir, der Unfallgegner haftet aber durchaus auch mit aufgrund der Betriebsgefahr. Es wäre noch zu klären, ob der Gegner die durchgezogene Linie überfahren hat, dann wäre eine andere Verteilung möglich.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Wo ist denn da eine durchgezogene Linie?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Habe jetzt erst bemerkt, dass der 2. Link auf die falsche Kreuzung verweist.

Wo genau haben sich denn beide Fahrzeuge getroffen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb424507-52
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Habe jetzt erst bemerkt, dass der 2. Link auf die falsche Kreuzung verweist.


Komisch, bei mir ist der erste Link die Kreuzung von weiter weg und der zweite Link die Kreuzung näher herangezoomt. Tut mir leid, dass das bei dir nicht ging.

Zitat (von hh):
Wo genau haben sich denn beide Fahrzeuge getroffen?

Direkt nach dem Fußgängerüberweg (also direkt südlich davon).

Die durchgezogene Linie ist für den Fußgängerweg unterbrochen, aber nach meiner Auffassung ist es weiterhin eine durchgezogene Linie.
Auch ist die Kreuzung keine echte Kreuzung, weil die kreuzenden Straßen nicht gegenüberliegend sind.
Ich war nach dem Abbiegen schon wieder komplett parallel zur Fahrbahn und dann ist mir der andere Fahrer in die Seite gefahren.
Mein Schaden ist am Radkasten rechts, der Schaden des Unfallgegners eben wie gesagt an den beiden Türen links.
Ich verstehe irgendwie nicht, warum ich Schuld haben sollte, wenn jemand eine durchgezogene Linie überquert und mir in das Auto fährt.
Wird irgendwo festgelegt, welche Verkehrsregel mit höherer Priorität greift?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Kannst du vielleicht mal einen Screenshot machen und die Fahrtwege und den Treffpunkt einzeichnen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb424507-52
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Kannst du vielleicht mal einen Screenshot machen und die Fahrtwege und den Treffpunkt einzeichnen?


Habe ich mal versucht - ich hoffe das mit dem LInk geht (habe keine "Anhang"-Funktion in dem Forum hier gefunden):
https://picload.org/view/dcdraaow/fahrewege.jpg.html

-- Editiert von fb424507-52 am 12.10.2018 10:25

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Direkt nach dem Fußgängerüberweg (also direkt südlich davon).


Da stellt sich dann auch noch die Frage, ob das noch zum Kreuzungsbereich gehört oder ob das Verhalten des Unfallgegners bereits als Spurwechsel zu werten ist.

Beachten muss man nämlich, dass das Vorfahrtsrecht ein sehr starkes Recht es, das auch nicht dadurch verloren geht, dass der Vorfahrtsberechtigte sich falsch verhalten hat.

Nach meiner Auffassung wird es hier zu einer Quotelung der Schuld kommen, d.h. keinem der Beteiligten wird die Alleinschuld zugewiesen. Das hilft Dir aber nicht wirklich, da es für die Rückstufung des SFR nicht darauf ankommt, ob Deine Versicherung 30%, 50% oder 70% des Schadens übernehmen muss.

Bei einer Luxuskarosse ist man auch bei scheinbar geringen Schäden schnell im deutlich 4-stelligen Bereich bezüglich der Schadenshöhe, so dass sich auch bei einem nur geringen Mitverschulden von Deiner Seite der Rückkauf des Schaden wahrscheinlich nicht lohnt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb424507-52
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Da stellt sich dann auch noch die Frage, ob das noch zum Kreuzungsbereich gehört oder ob das Verhalten des Unfallgegners bereits als Spurwechsel zu werten ist.


Aber wenn es ein Spurwechsel war, wonach es eben auch aussieht, dann kann ich doch keine Teilschuld bekommen, oder?
Wer bewertet so etwas?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Wer bewertet so etwas?


Zunächst Deine Versicherung und wenn dem Unfallgegner das Ergebnis nicht gefällt ein Gericht.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb424507-52
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Zunächst Deine Versicherung und wenn dem Unfallgegner das Ergebnis nicht gefällt ein Gericht.

Okay, das bedeutet dann aber auch, dass ich eh nichts weiter machen kann bzw. eine potentielle Klärung durch ein Gericht auch nicht durch mich angestoßen bzw. durchgeführt oder bezahlt werden muss?

Naja mal sehen was dabei rauskommt.

Habe mir die Schadensbilder nochmal angeschaut: Daran erkennt man zumindest, dass ich dem Unfallgegner nicht in die Seite gefahren bin (sonst wäre mein Schaden vorne rechts am Licht) sondern, dass ich von ihm abgedrängt wurde, weil die Autos schon parallel oder nahezu parallel waren. Vermutlich kann das ein Fachmann
noch besser einschätzen und ggfs. daraus ableiten, dass es doch ein Spurwechsel/Abdrängen war.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
bzw. eine potentielle Klärung durch ein Gericht auch nicht durch mich angestoßen bzw. durchgeführt oder bezahlt werden muss?


Deine Ansprüche gegen den Unfallgegner kannst Du gerichtlich klären lassen. Die solltest Du auch im ersten Schritt an die gegnerische Haftpflichtversicherung stellen. Die beiden Versicherungen reden durchaus miteinander und wenn Du nichts forderst, dann sieht das ggf. so aus als würdest Du selbst glauben, Schuld an dem Unfall zu sein.

Ob Deine Versicherung an den Unfallgegner leistet entscheidet aber Deine Versicherung alleine. Wenn der Unfallgegner mit der Entscheidung Deiner Versicherung nicht einverstanden ist, dann müsste er klagen. Darauf hast Du keinen direkten Einfluss.

Eine Rückstufung des SFR erfolgt schon durch die Meldung des Unfalls. Wenn sich dann später herausstellt, dass die Versicherung nicht leisten musste oder Du den Schaden zurückgekauft hast, dann wird die Rückstufung des SFR rückwirkend zurückgenommen und zu viel bezahlte Beiträge erstattet.

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