Unfall beim Linksabbiegen...merkwürdiger schaden...

21. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Andreasen88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall beim Linksabbiegen...merkwürdiger schaden...

Hallo

Ich hatte gestern einen Unfall(mein erster). Und zwar habe ich mich auf die Linksabbiegerspur eingeordnet und wollte dann links abbiegen. Als es dann Grün wurde(normale Ampel ohne grüne pfeile!) fuhr ich dann ein stück vor. Ich hatte nur das problem das vor mir einige entgegenkommende linksabbieger auf derem linksabbiegestreifen die sicht versperten, es war zudem noch eine leichte kurve sodass es noch schwieriger für mich war ein entgegenkommendes fahrzeug zu sehen. ich tastete mich also ran und als ich soweit kein fahrzeug sehen konnte bog ich zügig links ab. auf einmal sah ich dann doch ein fahrzeug das angefahren kamm, ich hab das gas durchgedrückt um schnell weg zu kommen doch es hat nicht ganz gereicht das entgegenkommende fahrzeug hat mich am reifen(hinten rechts) getroffen. Mein schaden war sehr gering(kaum vorhanden) das andere fahrzeug hatte etwas mehr(kratzer an frontstoßstange). doch das merkwürdige an der Sache ist das die schäden beim anderen fahrzeug nicht vorne rechts sondern vorne links waren. im polizeibericht stand jedoch das der schaden vorne rechts ist...merkwürdige sache wie ich finde...ist es möglich das das andere fahrzeug mit absicht in meins reingefahren ist oder in meine fahrtrichtund ausgewichen ist?

ich habe bilder vom unfall auf dennen der schaden vorne links ist.

ich freue mich auf euere antwort...und vielen dank im voraus

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

„Glückwunsch“ (ausdrücklich in Anführungszeichen) zur traurigen Premiere.

Wenn’s so gelaufen ist, wie im Unfallbericht festgehalten, haben Sie (leider) Schuld am Unfall, denn Sie hätten nicht losfahren dürfen (sonst wären Sie nicht zusammengestoßen). Das von Ihnen geschilderte Schadensbild an dem anderen Fahrzeug ist zwar merkwürdig, aber dafür könnte es die unterschiedlichsten Erklärungen geben (Ausweichmanöver, Rutschen beim Bremsen, etc.). Sollten Sie „abgeschossen“ worden sein, wäre natürlich die Gegenseite schuld, aber die Unfallsituation, die Sie beschrieben haben, ist nicht gerade die typische Situation, die sich Betrüger zu Nutze machen (typisch wären: provozierter Auffahrunfall; Rechts-Vor-Links an unübersichtlicher Stelle). Wenn der Gegenseite eine Mitschuld zukommen sollte, dann wäre deren möglicherweise überhöhte Geschwindigkeit ein typisches Argument.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Merkwürdig ist auch, dass er Dich nur am Reifen getroffen hat. Wie der Schaden nun genau entstanden ist, kann man nur spekulieren.

Die Unfallsituation spricht aber auch aus meiner Sicht nicht für einen absichtlichen Unfall.

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#3
 Von 
Andreasen88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank das sie sich auf meine frage außern.

ich finds dennoch merkwürdig da das fahrzeug mich hinten am reifen getroffen hat und dahinter is ja bei meinem twingo nicht mehr viel da das andere fahrzeug ein neuerer volvo c 70 war hat der auch abs und esp und rutscht beim bremsen nicht wirklich ... meine vermutung wäre das der volvo 1. etwas zu schnell war 2. mit absicht in mich ausgewichen ist da an der frontstoßstange des volvos schon ein vorheriger schaden(gering aber deutlich) vorhanden war.
ich denke er wollte sich das dann zum nutzen machen...

glauben sie ich habe eine chance auf schuldaufteilung? da der ganz deutlich in meine fahrtrichtung, also in mich ausgewichen ist

bitte um ihre antwort...

vielen dank im voraus

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#4
 Von 
Andreasen88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

und nochwas ... die ampel war ja bereits grün... ich vermute der volvofahrer versuchte noch die ampel im grünstatus zu erreichen und drückte aufs gas...

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#5
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

> glauben sie ich habe eine chance auf schuldaufteilung?

Das ist schwer zu sagen. Eine Mitschuld der Gegenseite scheidet nur aus, wenn für diese der Unfall ein unabwendbares Ereignis war. Das ist oft nicht der Fall. In Ihrer Situation wäre die Geschwindigkeit des Unfallgegners ein Argument, dass für Sie streitet, doch – vermute ich – wird Sie auch so der überwiegende Teil der Schuld treffen. Wenn Ihr Schuld aber nur gemindert werden kann und nicht völlig entfällt, wäre die Frage, was sie mit einem Prozess überhaupt ereichen könnten (Ihr Schadenfreiheitsrabatt sink wohl so oder so. Den Schaden ersetz ihre Haftpflicht).

Die Sache mit dem provozierten Unfall halte ich für nicht aussichtsreich. Es ist keine typische Situation, welche sich Betrüger zu nutze machen, und das jemand eine solche Situation spontan ausnutzt und draufhält, ist doch ganz schön unwahrscheinlich.

Die Situation mit dem Grünlich verstehe ich nicht. Sie haben doch geschildert, es gab KEINE gesonderte Ampel für Linksabbieger. Wenn Sie grün hatten, dann wird die Gegenrichtung wohl auch Grün gehabt haben. Sie hätten schlicht und einfach mehr aufpassen müssen bzw. nicht anfahren dürfen.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Was wilst Du überhaupt erreichen?

Es handelt sich um eine geringe Sachschaden. Wenn dem Unfallgegner eine geringe Teilschuld anzulasten wäre, was ich bezweifle, dann geht es doch nur um einen geringen Prozentsatz, also um etwa 100-200€.

Natürlich kannst Du den Unfallgegner verklagen. Die von Dir vermuteten Dinge müsstest Du dann beweisen, was Dir wohl kaum gelingen dürfte. Dabei gehst Du ein Kostenrisiko ein, welches den potentiellen Erfolg bei weitem übersteigt.

Mit nur ein wenig Pech werden die Prozesskosten dann zu Deinem eigentlichen Schaden in diesem Zusammenhang.

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