Unfall beim Rückwärts ausparken

19. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jan90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)
Unfall beim Rückwärts ausparken

Hallo zusammen,

ich wollte heute im Parkhaus rückwärts aus meiner Parklücke zurück setzen. Ich habe mich natürlich vergewissert ob auch alles frei ist und dann denn auspark vorgang begonnen. rechts von mir standen zwei Autos, danach konnte man links abbiegen wo es zu weiteren Parkplätzen ging. Ich sah, dass ein Kombi auf dem Weg in meine Richtung war, allerdings hatte ich noch massig Zeit auszuparken und das auch mit Vorsicht. Dann habe ich hallt nochmal geguckt beim ausparken und plötzlich hat es schon gerumpst. Hinter mir stand plötzlich ein roter Seat, mit Kratzern einmal von der vorderen Tür bis Mitte Heck. Er war von rechts gekommen und ich bin ihm in die seite gefahren. Entweder weil ich ihn nicht gesehen hab oder weil die Fahrerin zu schnell um die Ecke gefahren ist und mich nicht gesehen hat. Mein Auto stand da schon fast zur Hälfte aus der Parklücke raus. Jedenfalls stiegen wir beide aus und haben Adressen ausgetauscht. Die Frau war gleich voll dabei und hat mir das Gefühl gegeben, dass ich Schuld sei und ich hab mich die ganze Zeit gefragt, warum sie nicht vorsichtiger gefahren ist und einfach angehalten hat während ich ausparke. Dann kam ein älteres Ehepaar, die den Unfall wohl gesehen haben und meinten, dass nicht nur ich Schuld sei, sondern auch die Fahrerin des Seats, da sie die Vorfahrt erzwang. Jetzt frage ich mich, ob ich tatsächlich alle Kosten tragen muss oder ob sie eine Teilschuld trägt. Kann mir da jemand helfen? Hab schon andere Beiträge darüber gelesen, aber ich weiß nicht, wie da so die Rechtslage in einem Parkhaus ist. Polizei war keine da.

Vielen Dank schonmal!

-- Editiert von Jan90 am 19.12.2008 16:09

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Auf Parkplätzen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Beim Rückwärtsfahren hat man aber eine besondere Sorgfaltspflicht und muss die Gefährdung anderer ausschliessen. Hier dürfte es in der Tat zu einer Teilung der Schuld kommen. Es wird wohl so ca. 30:70 ausgehen. Das würde bedeuten Du bzw. Deine Versicherung musst 70% des Schadens am Seat ersetzen und bekommst 30% Deines Schadens von der Gegenseite.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jan90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Hey, danke für deine Antwort. Die Fahrerin war heute mit ihrem Mann bei uns zu Hause. Jetzt hab ich das alles nochmal aus ihrer Sicht gehört. Sie hat gesagt, dass sie garnicht um die Kurve da gekommen ist, sondern selbst grade ausgeparkt und dann vorwärts gefahren ist. Sie muss also so in der Parkplatzreihe hinter mir ungefähr drei Parkplätze weiter rechts gestanden haben. Ich frage mich nun, wie schnell sie dann gefahren sein muss, damit ein Kratzer vom vorderen Kotflügel bis ans Heck des Wagens entstehen kann und warum sie statt auf der rechten Seite auf der Mitte der Straße gefahren ist. Naja so oder so kann ich mich glücklich schätzen, dass ich keine Anzeige bekommen habe, sonst wärs das gewesen mit meiner Probezeit. Da der Wagen Kaskoversichert ist, wird nur der Versicherungsbeitrag steigen und wir müssen ein paar Schrammen an unserem Clio reparieren lassen. Mit Anzeige hätte ich dazu noch drei Punkte und ein Bußgeld zahlen müssen. Schade nur, dass das alles am Tag der Zeugnisvergabe und kurz vor Weihnachten passieren musste ...

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Yep. Wären 60€ Bußgeld + 23,50€ Gebühren und Auslagen sowie 2 Flenspunkte gewesen. Da es sich um einen A-Verstoß handelt wären auch Probezeitmassnahmen die Folge gewesen.

Den Unfall solltest Du Deiner Versicherung melden. Dabei auch angeben was die Frau zu Dir gesagt hat. Bei der Quote der Haftung könnte sich da noch etwas zu Deinen Gunsten verschieben. Evtl. wäre dann auch ein Rückkauf des Schadens interessant. Das hieße Du erstattest Deiner Versicherung den verauslagten Schaden und behältst dafür Deinen Schadenfreiheitsrabatt. Evtl. könnte es auch lukrativ sein mit der Dame zu vereinbaren, dass jeder seinen eigenen Schaden trägt. Das wäre dann aber eine Vereinbarung unter der Hand. Offiziell gibt es sowas nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jan90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja das mit dem Schadensrückkauf werden wir wohl machen. Das mit der VEreinbarung mit der Frau wird aber wohl nicht stattfinden, da bei meinem Auto "nur" Schäden in Höhe von ca. 1200€, bei ihrem mehr als das doppelte entstanden ist.
Danke nochmal für deine schnelle Antwort :) Komm gut ins neue Jahr!

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.917 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen