Unfall da Vorfahrt missachtet

26. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ford123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall da Vorfahrt missachtet

Hallo liebe Forengemeinde....
Ich bin innerlich noch ganz aufgeregt und möchte daher hier einmal meinen Frust schreiben. Ich hatte vor 2 std einen Unfall. Der Unfallgegner hat mir die Vorfahrt genommen.

Zum Hergang: Ich kam gerade vom Einkauf und befuhr gegen 14 Uhr eine Bundestrasse Innerorts um nach hause zu fahren.
Ein PKW der gerade von der Tankstelle kam und an der Haltelinie stand fur plötzlich los und nahm mir die Vorfahrt. Ich hatte keine Chance ausuweichen, da Gegenverkehr.

Schaden, beide Türen und hinten der Kotflügel.

Der Fahrer um die 70 Jahre meinte, ich sei doch noch so weit weggewesen. Polizei kam und nahm den Unfall auf. Er sollte 35 Euro Bußgeld zahlen, was er nicht wollte Die Polizei meinte, dass er dann bescheid vom Strassenverkehrsamt bekäme.

So weit so gut.

Nun meinte er plötzich, ich sei zu schnell gefahren, was natürlich nicht stimmt, hatte mich prav an die 50-52 km gehalten.

Er sagte das er seinen Rechtsanwalt über Rechtschutz einschalten werde. Ich glaube ich steh im Walde, ja ich weiß dass ist sein gutes Recht.

Ich habe leider keine V. rechtschutz.

Ich möchte natürlich mein Fahrzeug so schnell wie möglich repariert haben. Wenn jetzt sein Rechtsanwalt auf Teilschuld hinweist, was habe ich da für Möglichkeiten ?

Es kann ja wohl nicht sein, dass ich hier eine Mitschuld bekomme, wo ich doch nichts dafür kann! Ich weiß,ich soll mich jetzt nicht verückt machen und abwarten.
Ich habe nur schon einiges darüber gehört und das man auch eine teilschuld bekommen kann.
Zeugen gibt es keine, ja seine Frau saß mit im Auto, die hat mich aber garnicht gesehen. Autofahrer haben nicht angehalten.

Was kann passieren, wie soll ich jetzt vorgehen ?

MfG

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Ford123):
Ich habe leider keine V. rechtschutz.

Macht nichts, gleich am Montag zum RA, die gegnerische Versicherung muss bei Unschuld den RA bezahlen.
Das Schadensbild dürfte Eindeutig gegen den Unfallgegner sprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

0815Frager, hat den Hauptpunkt schon genannt.
Wollte das gerade auch schreiben.

Einen Tipp noch auf den weg. Wenn sich die gegnerische Versicherung bei Dir meldet. Und ein Gutachten über deine Schäden am Fahrzeug machen möchte, das sofort ablehnen.
Du darfst dir den Gutachter selber auswählen, und keinen anderen an dein Fahrzeug lassen müssen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ford123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antworten. Ich werde Motag einen Termin beim Anwalt machen und euch bis zum Abschluss der ganzen Angelegenheit auf den laufenden halten.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Es kann wichtig werden, dass der Anwalt beauftragt wird, bevor die gegnerische Versicherung eine Schadensregulierung anbietet. Sonst bleibt man evtl. auf einem Teil der Anwaltskosten sitzen.
Einige Versicherungen bieten nämlich ziemlich zügig eine Regulierung von (beispielsweise) 50% des Schadens an. Wenn der Geschädigte danach einen Anwalt beauftragt, weil er natürlich 100% ersetzt haben will, weigert sich die gegnerische Versicherung die vollen Anwaltskosten zu übernehmen, weil sie ja die Hälfte des Schadens schon angeboten hatte, bevor der Anwalt beauftragt wurde.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ford123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort,
ich war heute beim Anwalt und habe mich beraten lassen und eine Abtretung unterschrieben. ich habe mich nach den Abläufen erkundigt.
Morgen habe ich einen Termin beim Gutachter.
Kurzere Ausschnitt aus dem Gespräch, was für mich wichtig war. Der Gutachter wird das Schadensbild aufnehmen und nach Rep-kosten Ford Werkstatt aufschlüsseln. Mein Fahrzeug, Ford Fiesta MK6 Bauj. 2008 mit 75000 km 5 Türen 80 PS sehr gepflegt.

Bezahlt letztes Jahr 5150 Euro was aber leider egal ist.....

Wenn der Gutachter zb einen Wiederbeschaffungswert von 4500 Euro anlegt und der Restwert bei 1000 liegt würde die Versicherung 3500 bezahlen. Würde......

Die Versicherung kann aber sagen das der Wiederbeschaffungswert ihrer Meinung nach nur bei 3200 liegt. dann geht das Spiel los. Die Versicherung nimmt den Marktwert des Autos Europaweit, heul.....

Im Netz ist mein Auto mit dem Baujahr und Ausstattung km Leistung in Deutschland für ca 3800- 5500 zu haben. Bin mal gespannt wo die Reise hingeht, ich denke ich bin schon jetzt der Verlierer.

Viel mehr streiten kann ich mich nicht, also einen Sachverständiger einschalten der bestätigt das der WBW bei zb 4800 liegt und es dann zu Gericht geht und der Richter einen Mittelwert 50/50 nimmt, so müsste ich dann 50% von den Gerichtskosten und Sachverständiger Kosten selbst tragen da keine Rechtsschutz vorhanden. Aber vielleicht male ich ja nur Schwarz...

Die Schadensstelle der Versicherung hat heute Abend bei mir angerufen und wollte Fragen stellen. Ich habe nur gesagt, dass ich keine Auskunft gebe und mein Anwalt sich melden würde.

Update folgt

Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Ford123):
Wenn der Gutachter zb einen Wiederbeschaffungswert von 4500 Euro anlegt und der Restwert bei 1000 liegt würde die Versicherung 3500 bezahlen
In dem Fall ja.

Ich denke, Du machst Dir derzeit zu viele Gedanken. Gutachter und Versicherungen greifen auf die gleichen Datenbanken zu. Wenn es kein Gefälligkeitsgutachten ist, werden die Wiederbeschaffungswerte nicht groß voneinander abweichen. Der Restwert wird über einen Händler, der den Wagen dann auch zu dem Preis aufkauft ermittelt. Auch da wird die Versicherung nicht mit Phantomsummen spielen.

Zitat (von Ford123):
Bezahlt letztes Jahr 5150 Euro was aber leider egal ist.
Stimmt, denn zu ersetzen ist nur der aktuelle Wert.

Zitat (von drkabo):
Es kann wichtig werden, dass der Anwalt beauftragt wird, bevor die gegnerische Versicherung eine Schadensregulierung anbietet. Sonst bleibt man evtl. auf einem Teil der Anwaltskosten sitzen.
Einige Versicherungen bieten nämlich ziemlich zügig eine Regulierung von (beispielsweise) 50% des Schadens an. Wenn der Geschädigte danach einen Anwalt beauftragt, weil er natürlich 100% ersetzt haben will, weigert sich die gegnerische Versicherung die vollen Anwaltskosten zu übernehmen, weil sie ja die Hälfte des Schadens schon angeboten hatte, bevor der Anwalt beauftragt wurde.


Das wäre von der Versicherung ausgesprochen dumm, da sich der Streitwert in diesem Fall aus den abgelehnten 50% errechnet und für den sind, wenn das Gericht auch von 100 % Übernahme ausgeht, die Kosten zu zahlen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Ende 2014 steht jedem ein neutraler Sachverständiger zu.
Kein Geschädigter muss sich allein auf die Berechnung eines Schadensachbearbeiters der Versicherung verweisen lassen. Deshalb vergeben fast alle mir bekannten KFZ Versicherungen auch die Gutachteraufträge mittlerweile an unabhängige Sachverständige, die über eine ausreichende fachliche Qualifikation verfügen. Mein Arbeitgeber z.B. an die Dekra.

Zitat (von 0815Frager):
Macht nichts, gleich am Montag zum RA, die gegnerische Versicherung muss bei Unschuld den RA bezahlen.
Fast richtig. Bei sogenannten Bagatellschäden, der letzte mir bekannte Wert waren 900 €, gilt die Aussage so absolut nicht.

Mach Dir mal keinen Kopf. Dass wird schon richtig laufen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Das wäre von der Versicherung ausgesprochen dumm, da sich der Streitwert in diesem Fall aus den abgelehnten 50% errechnet und für den sind, wenn das Gericht auch von 100 % Übernahme ausgeht, die Kosten zu zahlen.

Ja, das stimmt schon. Aber eben nur 100% vom halben Unfallwert.
Und welcher Mandant geht schon zu seinem Anwalt und sagt "Bitte holen Sie so viel wie möglich für mich heraus, aber Sie dürfen nur einen halben Unfall abrechnen ..."? Alternativ wird der Anwalt das Mandat dankend ablehnen, wenn er sieht, dass er nur den halben Unfall als Streitwert abrechnen kann, dafür aber vollen Einsatz zeigen soll.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ford123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

neues Update,
heute war ich beim Gutachter, er hat den Schaden auf ca 4500 Euro beziffert. genaueres natürlich nach Aufschlüsselung der einzelnen Positionen. Er beschrieb das Auto als besonders gepflegt ohne jeglicher Kratzer ( na klar, außer den Unfallschaden...lach)

Man kann auch die 130 % Regelung anwenden, anbei ein Link für den der es nicht kennt.

http://ihr-gutachten.com/ratgeber-die-130-prozent-regelung-leicht-und-verstaendlich-erklaert/

Mal schauen wie das Gutachten nun wirklich ausfällt und was die Versicherung sagt.

Update folgt

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Es kann wichtig werden, dass der Anwalt beauftragt wird, bevor die gegnerische Versicherung eine Schadensregulierung anbietet. Sonst bleibt man evtl. auf einem Teil der Anwaltskosten sitzen.
Einige Versicherungen bieten nämlich ziemlich zügig eine Regulierung von (beispielsweise) 50% des Schadens an. Wenn der Geschädigte danach einen Anwalt beauftragt, weil er natürlich 100% ersetzt haben will, weigert sich die gegnerische Versicherung die vollen Anwaltskosten zu übernehmen, weil sie ja die Hälfte des Schadens schon angeboten hatte, bevor der Anwalt beauftragt wurde.



Hallo drkabo,


sorry, wir zwei schon wieder.
Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage oder entsprechende Urteile?

Versicherungen erzählen viel, vor allem viel Schwachsinn. ;)


Ein Angebot der Versicherung, "einen Teil des Schaden" ( der zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt ist ) zu regulieren, kann das Recht des Geschädigten auf einen Anwalt nicht beschneiden.




gruß charly


Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Ford123):
ich war heute beim Anwalt



Zitat (von Ford123):
Der Gutachter wird das Schadensbild aufnehmen und nach Rep-kosten Ford Werkstatt aufschlüsseln.



Wenn das 8-9 Jahre alte Fahrzeug nicht nachweisbar und regelmässig in der Ford Vertragswerkstatt gewartet und reapariert wurde, wird die Versicherung die Stundenverechnungssätze berechtigterweise nicht anerkennen.



Zitat (von Ford123):
Die Versicherung nimmt den Marktwert des Autos Europaweit, heul.....



Sorry, wer erzählt so einen Schwachsinn?


Zitat (von Ford123):
Mal schauen wie das Gutachten nun wirklich ausfällt und was die Versicherung sagt.



Du solltest deinen Anwalt und vor allem den Gutachter darauf hinweisen, dass der Restwert nicht über eine
Restwertbörse, sondern durch Angebote vom regionalen Markt zu ermitteln ist.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Ein Angebot der Versicherung, "einen Teil des Schaden" ( der zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt ist ) zu regulieren, kann das Recht des Geschädigten auf einen Anwalt nicht beschneiden.

Richtig. Aber Versicherungen bieten ja nicht pauschal "einen Teil des Schadens" sondern einen Geldbetrag. Und dadurch vermindert sich der Streitwert, weil der Streitwert nur noch der Betrag ist, der über das Angebot der Versicherung hinausgeht.
Damit senkt die Versicherung geschickt die eigenen Kosten (weil sie dann ja nur noch Anwaltskosten aus dem strittigen Rest erstatten muss) und macht den Fall für Anwälte unattraktiver.
Genau das gleiche empfehlen wir in diversen Unterforen auch immer (z.B. bei Inkasso oder Abmahnungen): Den Teil, der voraussichtlich unstreitig berechtigt ist, sofort zahlen um dem Gegner den Wind aus den Segeln zu nehmen, den Streitwert zu reduzieren und einen Rechtsstreit für Anwälte weniger lukrativ zu machen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ford123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo liebe Forengemeinde,
heute habe ich Post vom Gutachter bekommen. Folgende Angaben sind gemacht worden.

Reparaturkosten inkl MwSt 5207,69 Euro

Wiederbeschaffungswert 4800 Euro

Reparaturdauer 5-6 Tage

Wiederbeschaffungsdauer 10-14 Tage

Nutzungsausfallgruppe B= 29 Euro

Der Restwert wurde ermittelt mit 900 Euro.
Der im Gutachten ausgewiesende Restwert wurde auf der Grundlage des Bundesgerichtshoes auf dem regionalen allgemeinen Markt berücksichtigt.
Für das fahrzeug wurden 4 Angebote abgegeben. Die höchsen Gebote wurden abgegeben durch ........ 900 Euro


Da ich das Fahrzeug gerne weiter nutzen möchte würde ich gerne nach der 130% Regel mein Fahrzeug Reparieren lassen.

Bin ja mal gespannt was die Versicherung schreibt, wenn mein Anwalt die Unterlagen des Gutachters einreicht.


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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