Unfall durch erzwungenes ausweichen

8. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.10.2018 20:34:08
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Unfall durch erzwungenes ausweichen

Hallo zusammen,
unser Sohn kam heute leider verletzt nachhause. Er war mit seinem Roller beim Fussballtraining, auf dem Heimweg fuhr er auf einer schmalen Landstrasse auf eine T-Kreuzung zu. Vor ihm stand quer ein Auto, das scheinbar von der Strasse auf die er rechts abbiegen wollte angehalten hatte, sozusagen die Strasse die rechts abgeht als Parkbucht genutzt hat.
Er musste diesem Auto so weit ausweichen das er den Rollsplit überfahren musste um nicht komplett auf die Gegenseite zu geraten, und dabei ist er gestürtzt.
Helm kaputt, Roller stark beschädigt, und er selbst mit Platzwunden und Schürfungen.
Unser Opa hat nun gesagt er sei gar nicht Schuld, da das Ausweichen erzwungen war und das Auto nicht quer in der Kreuzung stehen darf?
Kann mir da jemand helfen?
LG

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Wenn ein Fahrzeugführer in für den Untergrund ungeeigneter Art und Weise fährt und dabei zu Schanden kommt, wer sonst soll für die nicht angepasste Fahrweise verantwortlich sein als der Lenker des Fahrzeuges?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

wenn ich es recht verstanden habe, dann hat das Auto geparkt, richtig? (weil du einmal "angehalten" und einmal "als Parkbucht genutzt" geschrieben hast)

Wenn ja, dann trägt dein Sohn die Hauptschuld (ich sag' jetzt ausdrücklich nicht "die volle Schuld", denn bei Teilschuldzuweisungen sind die Gerichte manchmal ziemlich kreativ).

Stefan

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#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Vor ihm stand quer ein Auto, das scheinbar von der Strasse auf die er rechts abbiegen wollte angehalten hatte, sozusagen die Strasse die rechts abgeht als Parkbucht genutzt hat.


...höchst ungewöhnlich, dass man neuerdings quer auf der Straße parkt....und wieso musste der Sohn ausweichen? Was er musste:
Anhalten und die Verkehrssituation erfassen.

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von wanderfreund am 08.09.2014 22:30

Er musste diesem Auto so weit ausweichen das er den Rollsplit überfahren musste um nicht komplett auf die Gegenseite zu geraten, und dabei ist er gestürtzt.

Der Anhalteweg bei einem 50km/h fahrenden Roller dürfte bei ca. 30m liegen. Das heißt das stehende Fahrzeug muss unter 30m urplötzlich aufgetaucht sein und der Rollerfahrer konnte nicht mehr anhalten und musste ausweichen. Hier liegt unangepasste Geschwindigkeit vor, wenn der Sohn so schnell fährt, dass sein Anhalteweg über seinem Sichtbereich liegt.
Sollte er das Hindernis nur umfahren haben, so hat er sich zu vergewissern ob sich der Untergrund zum überfahren eignet.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#7
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Eigentlich hört sich die Sache mit dem quer stehenden Auto auf einer schmalen Landstraße etwas unglaubwürdig an. Denn wer stellt schon sein Auto durch mehrfaches vor und rückwärts fahren quer auf eine schmale Landstraße und dann noch evtl. in ein Kreuzungsbereich ab. :???:

Zeugen dieses Vorfalles gibt es sicherlich nicht und das Nummernschild des Autos hat Sohnematz sich sicherlich auch nicht notiert. ;)

Wenn man mit Schrittgeschwindigkeit ein Hindernis umfährt fällt man dann unweigerlich so hin das diese beschriebenen Schäden und Verletzungen enstehen könnten?

Warum meine ich Schrittgeschwindigkeit:
Man fährt auf einer schmalen Landstraße auf eine Kreuzung zu welche noch mit Rollsplitt überdeckt ist und muß evtl. die Regel recht vor links beachten.
Nun steht aber beim rechts abbiegen ein Auto "im Wege".
Was macht man denn da?


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-- Editiert gabimaus am 09.09.2014 09:33

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#8
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Spekulationen mal beiseite gelegt.

quote:
Unser Opa hat nun gesagt er sei gar nicht Schuld, da das Ausweichen erzwungen war und das Auto nicht quer in der Kreuzung stehen darf?


Der Sohn muß glaubhaft nachweisen, dass das Ausweichen notwendig oder erforderlich war ( Kollisionsgefahr, Gegenverkehr,...).
Die Verkehrsbeeinflußung des Autos muß zur Entstehung des Sturzes beigetragen haben. Sprich, der Sohn mußte dem Auto in dieser beschriebenen Art unbedingt ausweichen um ein Unfall/Sturz zu vermeiden.
OPA hat Recht

Und nun das ABER.
Das Auto Stand für den Sohn sichtbar auf der Straße und er konnte sich somit rechtzeitig auf diese Hindernis einstellen und seine Fahrweise anpassen, zur Not einfach stehen bleiben?
Es Spielt keine Rolle ob das Auto evtl. rechtswidrig abgestellt war!
OPA hat nicht recht

Zum Schluß...
von jedem Fahrzeug geht eine Betriebsgefahr aus, welche jeder Fahrer/Lenker/Halter zu verantworten hat.











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#9
 Von 
guest-12306.10.2018 20:34:08
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Zeugen gäbe es einen, den Landwirt nebenan. Das Auto stand nicht quer auf der Strasse, sondern kam von der Strasse auf die mein Sohn rechts auffahren wollte, quasi vom T oben links zund nutzte die von ihm aus rechts abgehende Strasse als Parkbucht, stand also quer zum Verkehr der vom unteren Teil des T kommt. Ich hoffe man kann dem folgen :-)
Sichtbar war das Auto ca. 20m lang, davor steht leider zur Zeit der Mais im Sichtbereich.
Wäre das Auto in der Position des Rechtsabbiegers vor meinem Sohn gestanden, also in Längsrichtung und nicht quer zur Fahrtrichtung, wäre das nicht passiert, er hätte seine saubere Spur nicht verlassen müssen.Daher mein Zweifel.

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#10
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

google-Suche nach: Haftung Falschparker

Treffer z.B.:
http://rainer-merkel.adac-vertragsanwalt.de/suche/meldung/article/rechtstipp-mithaftung-durch-falschparken.html

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich hoffe man kann dem folgen :-)
Nee, leider immer noch nicht.
Du schwankst zwischen "kam von" und "stand", also nochmal: Parkte der andere, oder fuhr er (war beim Einparken)?
Das ist nämlich ein entscheidender Punkt, für den ruhenden Verkehr gibt es geringere Anforderungen.

Wenn er einfach dort geparkt hat, dann trägt dein Sohn mindestens die Hauptschuld (zu hohe Geschwindigkeit, Fehleinschätzung der Situation/des Straßenbelags, Verstoß gegen das Sichtfahrgebot, mangelnde Aufmerksamkeit).
Wenn das Auto aber ganz plötzlich vor ihm auftauchte, dann könnte es auch ein Vorfahrtsverstoß des Autofahrers sein.
Wie ist eigentlich die Vorfahrt geregelt?

Außerdem ist mir noch nicht klar, wer von wo kam. Definieren wir mal T wie folgt:
L ist die linke Seite der oberen Querlinie
R ebenso die rechte Seite
X die Senkrechte Linie (die Einmündung, auf der man nicht geradeaus fahren kann)

Woher kam dein Sohn, wo wollte er hin, und wo stand das Auto (auch: an welcher Straßenseite)?

Alternativ kannst du auch eine Zeichnung erstellen, oder den genauen Ort nennen (könnte ich mir dann direkt anschauen).

Stefan

-- Editiert reckoner am 09.09.2014 12:26

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#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
. Das Auto stand nicht quer auf der Strasse, sondern kam von der Strasse auf die mein Sohn rechts auffahren wollte, quasi vom T oben links zund nutzte die von ihm aus rechts abgehende Strasse als Parkbucht, stand also quer zum Verkehr der vom unteren Teil des T kommt. :-)


Nach der vorstehenden Schilderung sah der Sohn das Auto also 'kommen' und 'parken', trotzdem kam es zu dem Vorfall?

Einmal stand das Auto, dann 'kam' das Auto. '

quote:
Ich hoffe man kann dem folgen


Nein, leider nicht.

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#14
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

quote:
Das Auto stand nicht quer auf der Strasse, sondern kam von der Strasse auf die mein Sohn rechts auffahren wollte, quasi vom T oben links zund nutzte die von ihm aus rechts abgehende Strasse als Parkbucht, stand also quer zum Verkehr der vom unteren Teil des T kommt. Ich hoffe man kann dem folgen :-)

Ach so, ich glaub zu verstehen.
Der Autofahrer fuhr von links kommend auf der gerade führende Straße und hat sein Auto in den Weg/Straße gestellt von wo der Sohn mit Roller kam.
Ihr Sohn fuhr aber nicht auf einem, sagen wir mal, Feldweg?

Wenn das Auto da schon stand, dann hat ihr Sohn natürlich "Bockmiest" gebaut.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Vorstellen kann ich es mir immer noch nicht...

So in etwa?




Oder eher so?



-- Editiert spatenklopper am 09.09.2014 14:23

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Fahrtrichtung Sohn aus Bild 2
Position haltender PKW aus Bild 2 - steht aber wie in Bild 1


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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wenn es so ist, wie von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Carsten Meinecke
dargestellt, dann stellt sich tatsächlich die von muran Frage:

Ihr Sohn fuhr aber nicht auf einem, sagen wir mal, Feldweg?

Auf einer öffentlichen Straße wird kein Vernünftiger so sein Auto hinstellen, wenn es denn nicht gerade eine Panne erforderlich machte.

Da ein Maisfeld aufgeführt wird, kann es sich bei der Straße auch um eine solche handeln, welchen nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

quote:
von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Carsten Meinecke am 09.09.2014 14:34
Fahrtrichtung Sohn aus Bild 2
Position haltender PKW aus Bild 2 - steht aber wie in Bild 1



Würde durchaus Sinn machen, dagegen spricht aber irgendwie dieses hier.

quote:
...und das Auto nicht quer in der Kreuzung stehen darf?


Ich versteh es noch immer nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12306.10.2018 20:34:08
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Bild 1 stimmt Mein Sohn musste rechts weg. Das Auto stand so wie dort im Bild.
Es ist eine ganz normale asphaltierte Strasse, mit einer Breite von gut 3 Metern.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

quote:
Das Auto stand so wie dort im Bild.
Langsam gebe ich es auf, ist es so schwer eine ordentliche Beschreibung hinzubekommen? Eine Skizze zeichne ich in 5 Minuten, dann Foto davon machen, bei einem Bilderdienst hochladen und Link hier reinstellen. Das sollte jeder, der es schafft sich hier bei 123recht anzumelden und einen Thread zu eröffnen, auch hinbekommen.

Wenn Bild 1 aber stimmen soll, dann hat der PKW die gesamte Fahrbahn des Sohnes blockiert, oder wie soll ich mir das vorstellen?
Wie ist er denn dann da vorbei gekommen? Durch den Straßengraben?
Und Parken darf man so zwar nicht (5m Abstand von der Einmündung, also auf der Kreuzung erst recht nicht), aber diese Regel dient einem anderen Zweck. Bei einem Unfall bedeutet das maximal eine Teilschuld.

Außerdem bleiben immer noch Fragen:
- hat der PKW nun geparkt oder nicht?
- wie ist die Vorfahrtsregelung?
- ist das, woher der Sohn kam, überhaupt eine richtige Straße, oder doch nur ein Wald- oder Feldweg?
- fahren da beispielsweise auch Autos?
- war es eigentlich dunkel? (das ist wichtig, weil Autos seitlichen keine Rückstrahler haben, das würde die Haftung des Autofahrers erhöhen)
- wo sind die Fotos? (heutzutage macht eigentlich jeder andauernd Fotos, also darf man das auch hier erwarten)

Stefan

PS: So wichtig scheint dem Vater die ganze Sache wohl nicht zu sein, oder warum wird nur 1 oder 2 mal am Tag gepostet und fast keine Fragen beantwortet? Leider schießen dann die Spekulationen ins Kraut und es wird alles sehr verwirrend.

-- Editiert reckoner am 09.09.2014 22:05

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

quote:
Bei einem Unfall bedeutet das maximal eine Teilschuld.

Aber nur eine ganz kleine, weil das Auto stand ja schon da als Roller-Sohn angebraust kam.
Oder gar keine Teilschuld weil Autofahrer einfach platz machen "mußte" für ein entgegenkommendes Erntefahrzeug.
Dafür nutzte er halt dies winzige Ausweichmöglichkeit bei vorheriger Vergewisserung dass er keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Ich mach, nein muss das auch des öfftern in der jetzigen Jahreszeit durchführen. ;)




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