Unfall durchgezogene Linie

1. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Murat1234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall durchgezogene Linie

Hallo,

Ich hatte leider ein Verkehrsunfall
Ich wollte über die durchgezogene Linie wenden da kam kein Auto, als ich genau wenden wollte kam einer aus der Parklücke raus und hat mein Auto getroffen. So die Polizei kam und meinte das ich der Unfallversucher bin. Meine Frage ist was erwartet mich. Welche strafe würde ich bekommen.

Danke schonmal für eure Antworten

LG

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
So die Polizei kam und meinte das ich der Unfallversucher bin.


Die Schuldfrage ist nicht ganz eindeutig.

Du hast gegen § 9 Abs. 5 StVO verstoßen und bist zudem über die durchgezogene Linie gefahren.
Dein Unfallgegner hat gegen § 10 StVO verstoßen.

Daher würde ich eine Schuldverteilung von 2/3 zu 1/3 zu Deinen Ungunsten sehen.

Bei Dir wird der Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO mit einem Bußgeld in Höhe von 100€ zzgl. 28,50€ Gebühren und einem Punkt bestraft.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Murat1234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal auf die schnelle Antwort. Ich habe selber gerade nachgeschaut und habe gelesen das beim wenden am durchgezogene Linie mit Gefährdung oder Unfall 40€ bestraft.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Murat1234):
Danke erstmal auf die schnelle Antwort. Ich habe selber gerade nachgeschaut und habe gelesen das beim wenden am durchgezogene Linie mit Gefährdung oder Unfall 40€ bestraft.
Das ist die verkehrsrechtliche Folge. Dazu kommt dann noch die Quote an den Unfallfolgen. Gab es auch noch Personenschäden?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Murat1234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für dein Antwort. Nein das war nur ein kleiner Sachschaden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
und habe gelesen das beim wenden am durchgezogene Linie mit Gefährdung oder Unfall 40€ bestraft.


Nach meiner Auffassung ist BKat Nr. 44 zutreffend, also 80€. Weil es zu einem Unfall kam, wird das Bußgeld auf 100€ erhöht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Murat1234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
und habe gelesen das beim wenden am durchgezogene Linie mit Gefährdung oder Unfall 40€ bestraft.


Nach meiner Auffassung ist BKat Nr. 44 zutreffend, also 80€. Weil es zu einem Unfall kam, wird das Bußgeld auf 100€ erhöht.


Es steht viel im Internet also ich gebe google ein: wenden am durchgezogene linie mit Unfall und es kommt raus 40€. Bin durcheinander

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Ich bin da bei hh und tippe auch auf BkatV 44:

Zitat:
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet
Das macht 80€. Da es hier aber nicht bei der Gefährdung blieb, sondern zum Unfall kam, erhöht sich der Betrag gem. Tabelle 4 BkatV auf 100€. Für Service und Porto kommen dann noch 28,50€ hinzu.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.707 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen