Unfall mit 2,5 Promille Fahrerflucht

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Dedidado
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Unfall mit 2,5 Promille Fahrerflucht

Hallo, mein Kumpel hatte vor 10 Tagen einen Unfall unter Alkoholeinfluss.Er hatte 2,5 Promille und ist gegen ein stehendes Auto gefahren, danach ist er weitergefahren, bis er schliesslich einen stehenden Transporter rammte und dadurch zum Stillstand kam.Er selbst war nicht angeschnallt und erlitt schwere Kopfverletzungen, der Beifahrer konnte nach einem Tag das Krankenhaus verlassen.
Nun hat er mich gebeten mich etwas schlau zu machen.Er ist 23 Jahre und noch in der Lehre.
Nun wollte er wissen:

1.Ob er sich einen Anwalt
nehmen soll.
2.Mit welchen juristischen
Konsequenzen er zu rechnen
hat(evtl.Freiheitstrafe ?)
3.Mit welchen Folgen er in
Bezug auf seinen
Führerschein zu rechnen hat.

Vielen Dank für eure Antworten, ihr habt mir schon oft geholfen...Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

zu 1.: Auf jeden Fall, den muss er allerdings aus eigener Tasche zahlen.

zu 2.: Wahrscheinlich hohe Geldstrafe + 7 Punkte in Flensburg

zu 3.: Führerscheinentzug > 1 Jahr
Neuer Führerschein nur nach MPU

Sonstiges:
Vollkaskoversicherung, falls vorhanden, zahlt nicht.
Haftpflichtversicherung kann ihn bis zu 5000€ in Regress nehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Welcher Beifahrer setzt bei jmd. ins Auto der 2,5 Promille hat? ... wohl selbst soviel gehabt?

Gibts sowas wie Beihilfe zur Tat für diesen? Bzw. Unterlassung?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schneppkappejaab
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn man dem Beifahrer nachweisen kann, daß er beim Saufgelage dabei war ist bei ihm der Lappen auch weg. Wie das mit der weiteren Haftung aussieht, weiß ich nicht.
Jedenfalls wars das bestimmt nicht wert.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dedidado
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe mich jetzt nochmals etwas schlau gemacht, und ab 2,5 Promille gilt man als "eingeschränkt Schuldfähig..." da ich kein Jurist bin, würde mich interessieren, in wiefern sich das auf ein Urteil auswirken kann.

Zudem ist rausgekommen, das sie vorher ein anderes Auto rammten und abgedüst sind, woran sie sich nicht mehr erinnern...Tritt dann hier Fahrerflucht, oder Fehltatbestandsannahme(falls sie es nicht merkten9 oder wie das heisst ?


@Jogibear

Denke schon das der auch so voll war :-) Beide können sich an NICHTS mehr erinnern, angeblich.
Wobei ich das ihnen schon glaube.


@Galantse1981

Nein Wert wars das bestimmt nicht, aber im eine reinzuboxen, die Schlange ist schon sehr lange

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
deli oglan
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 12x hilfreich)

er kann froh sein wenn er keine freiheitsstrafe bekommt!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lothar_Berlin
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 3x hilfreich)

@Dedidado

Hallo,
also Dein Kumpel kann wohl schon einiges vertragen und ist Alkohol gewohnt! 2,5 Promille und dann noch Autofahren! Da liegt im hohen Masse Gewohnheit drin. Ein Normal-Bürger liegt bei der Promille-Zahl bekotzt am Boden und ist froh, dass er noch lebt. Aber dies zur Alkohol-Gewohnheit Deines Kumpels.
Mein Rat: Da auf ihn allerlei Schwierigkeiten zukommen, wie Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Strassenverkehr, mindestens fahrlässige Körperverletzung (verletzter Beifahrer), MPU-Test, sollte er sich einen "guten" Anwalt nehmen.
Dies wird er ja wohl zwischenzeitlich getan haben.
Eins ist sicher! Vorläufig darf er die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen oder als Beifahrer mitfahren.

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