Unfall mit Alkohol Kosten

16. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Muggle6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Unfall mit Alkohol Kosten

Hallo Zusammen,

hier die Fakten:
- mit 1,52 pro/Mill einen Verkehrsunfall verursacht
- in eine sich öffnende Tür gefahren
- polizeilich aufgenommen
- Unfall ist jetzt zwei Wochen her

Was ich bisher unternommen habe:

Kontaktaufnahme mit dem Unfallgegner, mit dem Ziel es ohne Versicherung zu machen. Er hat ein Gutachten erstellen lassen und möchte 3000 € haben, damit der Vorgang erledigt ist.
Das Gutachten besagt aber, 2500,-€ Wert des Autos vor dem Unfall mit einem jetzigen Restwert von 860,-€.
Das Gutachten kostet 550,- €.
Meine Versicherung nimmt sich nichts an, da Alkohol im Spiel ist.Sie hat aber Gutachten, und sagt das ich es aus rechtlichen Gründen nicht bekommen darf.
Ich würde dem Gegner 2000,- anbieten.

Nun die Fragen:
1. Wie kann ich den Schaden am besten regulieren?
2. Wie ist das rechtlich zu sehen mit der Vers. und dem Gegener?
3. Wenn er das Geld nicht nimmt, was hat er für Möglichkeiten?
4. Was passiert, wenn ich meine Vers. sage das ich den Schaden selber reguliere?

Vielen Dank
und Gruß Euer Muggle




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

1. Siehe 2.
2. Ihre Versicherung (Haftpflicht) MUSS den Schaden regulieren, wird sich das Geld aber von Ihnen wiederholen.
3. Wenn er das Geld nicht nimmt, wird ganz normal nach Schadensgutachten abgerechnet.
4. Ohne Versicherung geht es nicht. Wie gesagt die Versicherung MUSS regulieren.
Im "Normalfall" können Sie ihrer Versicherung den Schaden abkaufen, dass Angebot dazu können sie sich aber eigentlich sparen, die Versicherung wird Sie eh in Regress nehmen.

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-- Editiert spatenklopper am 16.01.2014 16:07

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Muggle6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo von spatenklopper,

vielen lieben Dank für die Info.
Wenn ich es über die Vers. laufen lasse, bekommt der Gegner 1640,-€ und die Kosten des Gutachten von 550,-€, die die Vers. uns in Regress (2190,- €)stellt.
Mehr kann sich die Vers. nicht holen?
Wird man dann auch hochgestuft, obwohl die Versicherung alles wiederholt? Und wird die Vers. mir danach kündigen?
Ist es dann nicht doch besser Ihm 2000,-€ zu geben?

Dann ist da noch eine Frage:
Mein Auto ist Vollkasko Vers. und der Schaden beläuft sich auf 1500,-€. Wie sieht da die Schadensregulierung aus?

Also nochmals Vielen Dank!!!!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Dann ist da noch eine Frage:
Mein Auto ist Vollkasko Vers. und der Schaden beläuft sich auf 1500,-€. Wie sieht da die Schadensregulierung aus?


Ihre eigene Vollkaskovers. wird Ihre eigenen Schäden nicht regulieren.


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-- Editiert hamburger-1910 am 16.01.2014 16:58

-- Editiert hamburger-1910 am 16.01.2014 16:58

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
in eine sich öffnende Tür gefahren


Da könnte sich evtl. lohnen, mal zu prüfen, wer hier eigentlich Schuld hat.

Wenn der Geschädigte die Tür zur Straße hin aufgemacht hat, ohne sich zu versichern, daß er damit den Verkehr nicht gefährdet, dürfte er bis zu 100% der Schuld tragen.

(Evtl. hätten wir eine Mitschuld wegen zu geringem Sicherheitsabstand seitens des Fahrers, aber mehr als 50% dürften da nicht rauskommen.)

Der Alkoholpegel des Fahrers ist dann irrelevant, wenn er nicht kausal für den Unfall war (der Unfall also genau so passiert wäre, wenn der Fahrer nüchtern gewesen wäre).

Ergo: mal genau den Unfallhergang prüfen (lassen).

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1x Hilfreiche Antwort

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