Hallo,
einige Infos vorweg. Vor einigen Tagen sind 4 meiner Freunde und ich feiern gefahren. Da ich im Klausurstress war, habe ich mich spontan als Fahrer angeboten. Meine Kollegen haben dann vorgetrunken. Wir haben dann an einem McDonalds halt gemacht. Beim ausparken ist es dann passiert. Im Auto lief die Musik sehr laut und mit vier angetrunkenen Leuten war es dementsprechend noch lauter und ich stand ziemlich unter Stress. Bin dann rückwärts ausgeparkt, habe kein Auto im Rückspiegel gesehen und bin weiter zurrück. Plötzlich tat es einen Knall und wir wussten nicht was wir tun sollten. Gegenüber saß ein Mann im Auto, doch wir meinten er hätte es nicht gesehen. Alle schrien hektisch umher "fahr fahr doch!", ich weiß, ich hätte es nicht tun sollen doch ich war so geschockt, dass ich gefahren bin. Wir sind dann später angehalten um den Schaden anzuschauen. Am Nummernschild war eine kleine Delle, sonst war nichts passiert ( kein Lackschaden am Auto). Das Problem ist nun, dass ich nicht der Halter des Autos bin. Dieser saß auch im Auto, aber ich habe somit keinen Versicherungsschutz (was auch zu meiner überhasteten "FLucht" beigetragen hat). Nun hat mein Freund, der Halter eine Einladung von der Polizei bekommen. Er soll eine Zeugenaussage machen und das Fahrzeug mitbringen ( kein Schaden mehr erkennbar). Ich selbst bin 18 und auf Probezeit und bin am Boden zerstört. Wir wissen alle nicht mit der Situation umzugehen. Was kann man jetzt tun?
Danke im Vorraus
Unfall mit Fahrerflucht (Probezeit)
16. Februar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 16. Februar 2016 | 20:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall mit Fahrerflucht (Probezeit)
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Februar 2016 | 23:47
Von
Status: Philosoph (13701 Beiträge, 4354x hilfreich)
Hallo,
Aber vielleicht an dem anderen.Zitat:kein Lackschaden am Auto
Das wäre kein Problem, natürlich hattest du Versicherungsschutz. Und je nach Versicherung reicht es sogar, dass der Halter oder ein berechtigter Fahrer dabei war. Aber selbst wenn nicht würde das maximal zu einer Nachforderung der Beiträge führen (plus Strafzuschlag). Außerdem ist das nicht dein Problem, du durftest ganz legal fahren, nur der Halter durfte das nicht zulassen.Zitat:Das Problem ist nun, dass ich nicht der Halter des Autos bin. Dieser saß auch im Auto, aber ich habe somit keinen Versicherungsschutz (was auch zu meiner überhasteten "FLucht" beigetragen hat).
ABER: Aufgrund der Unfallflucht kann die Versicherung Regress nehmen, also war das das Dumme (war es sowieso, aber hier meine ich im versicherungstechnischen Sinne).
Der Einladung muss er nicht Folge leisten (und sollte er eigentlich auch nicht). Wahrscheinlich wird dann die Polizei aber zu ihm kommen und dort das Fahrzeug in Augenschein nehmen, ergo könnte es in diesem Fall sinnvoll sein, der Aufforderung doch nachzukommen.Zitat:Nun hat mein Freund, der Halter eine Einladung von der Polizei bekommen.
Dabei aber keine Aussage machen, auch nicht beispielsweise "An dem Abend habe ich habe keinen Unfall bemerkt" (denn damit würde er schon einräumen, dass er dabei war).
Daraus könnte man schließen, dass die Polizei nicht sicher weiß wer der Fahrer war*. Dabei solltet ihr es unbedingt belassen.Zitat:Er soll eine Zeugenaussage machen
*aber verlass dich darauf, das kann auch eine art Falle sein
Was heißt "kein Schaden erkennbar"? Ich dachte es wäre eine Delle am Nummernschild, wo ist die hin? (gerade dieses Teil kann man ja nicht wie fast jedes andere einfach schnell austauschen )Zitat:und das Fahrzeug mitbringen ( kein Schaden mehr erkennbar).
Erstmal NICHTS aussagen, keine Alibis erfinden, keine Namen preisgeben (je mehr Personen bekannt sind, um so mehr Umfaller gibt es) etc.Zitat:Was kann man jetzt tun?
Imho habt ihr sogar etwas Glück, denn ihr dürftet alle die Aussage verweigern (du, weil du es warst, und die anderen weil sie dich zu der Tat angestiftet haben).
Alles weitere hängt von der Zeugenaussage ab (insbesondere: Kann er den Fahrer identifizieren?).
Sobald ein konkreter Verdacht kommt, würde ich zu einem Anwalt raten, und wichtig (nochmal): Vorher nichts aussagen (sonst kann der Anwalt womöglich auch nichts mehr machen).
Stefan
#2
Antwort vom 17. Februar 2016 | 15:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Daraus könnte man schließen, dass die Polizei nicht sicher weiß wer der Fahrer war*. Dabei solltet ihr es unbedingt belassen.
*aber verlass dich darauf, das kann auch eine art Falle sein
Daran, dass es eine Falle sein könnte hatte ich auch gedacht, vor allen Dingen da auf der Einladung eine Uhrzeit steht und genau zu dieser Zeit waren wir dort anwesend.
Zitat:Was heißt "kein Schaden erkennbar"?
Die Aufhängung des Nummernschilds war leicht von der Schraube gerutscht, weshalb wir dieselbe nochmal lösen und anziehen mussten. Nach dem erneuten Einsetzen des Schildes war es wieder in die ursprüngliche Stellung zurrückgesprungen (da man das Nummernschild ja leicht durchdrücken muss zum Einsetzen).
Zitat:Erstmal NICHTS aussagen, keine Alibis erfinden, keine Namen preisgeben (je mehr Personen bekannt sind, um so mehr Umfaller gibt es) etc.
Ich bin jedoch gerade im Abiturstress und mache mich wirklich verrückt. Ich weiß nicht, ob ich es mir leisten kann das Ganze hinauszuzögern.
Wie sinnvoll ist eine Selbstanzeige?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 17. Februar 2016 | 16:04
Von
Status: Philosoph (13701 Beiträge, 4354x hilfreich)
Hallo,
Da hast du mich etwas missverstanden. Das ihr dort wart ist sicher (durch das Kennzeichen), die Frage ist nur wer gefahren ist. Und da wird manchmal einfach der Halter als Zeuge gefragt, vielleicht verplappert er sich ja und gibt indirekt zu, dass er selbst gefahren ist. Es ist nämlich schon ein Unterschied, ob in der Vorladung "Zeuge" oder "Beschuldigter" steht.Zitat:Daran, dass es eine Falle sein könnte hatte ich auch gedacht, vor allen Dingen da auf der Einladung eine Uhrzeit steht und genau zu dieser Zeit waren wir dort anwesend.
OK, das könnte reichen. Es kann zwar ermittelt werden, dass da jemand dran rumgeschraubt hat (so erkennt man beispielsweise, dass Teile ausgetauscht wurden - was der Halter dann möglicherweise erklären müsste), aber das ist ja bei einer solchen Halterung normal.Zitat:Die Aufhängung des Nummernschilds war leicht von der Schraube gerutscht, weshalb wir dieselbe nochmal lösen und anziehen mussten. Nach dem erneuten Einsetzen des Schildes war es wieder in die ursprüngliche Stellung zurrückgesprungen (da man das Nummernschild ja leicht durchdrücken muss zum Einsetzen).
Mir ging es auch darum, dass etwa die Delle nicht wieder herausgedrückt wurde, das erkennt man nämlich sehr leicht.
Da es schon einige Tage her ist bringt eine Selbstanzeige fast gar nichts mehr (klar, etwas strafmildernd ist das immer, aber da reicht es imho, wenn die Polizei auf dich zukommt und du dann gestehst - noch bist du persönlich ja gar nicht involviert). Wie ich schon sagte kannst du mit einer Aussage - und erst recht mit einer Selbstanzeige - eigentlich nur was falsch machen.Zitat:Wie sinnvoll ist eine Selbstanzeige?
Wenn du beruhigter sein möchtest, dann geh' zu einer anwaltlichen Erstberatung.
Stefan
#4
Antwort vom 17. Februar 2016 | 18:09
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
Zitat:Wie ich schon sagte kannst du mit einer Aussage - und erst recht mit einer Selbstanzeige - eigentlich nur was falsch machen.
Was könnte ich denn herausholen, wenn ich erstmal die Füße still halte?
Gruß
#5
Antwort vom 17. Februar 2016 | 23:04
Von
Status: Philosoph (13701 Beiträge, 4354x hilfreich)
Hallo,
Natürlich das das Verfahren eingestellt wird, und zwar weil der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.Zitat:Was könnte ich denn herausholen, wenn ich erstmal die Füße still halte?
Große Chancen sehe ich bei so vielen Beteiligten aber nicht, irgendeiner wird bestimmt umfallen (ich hatte ja schon gesagt, dass es auch aus diesem Grund besser ist, wenn gar keine Namen bekannt werden).
Das Strafverfahren ist aber unabhängig von der zivilrechtlichen Forderung des Unfallgegners. Und die Versicherung wird den Halter auch in Regress nehmen (Unfallflucht, das ist ein Regressgrund). Wenn es bei euch aber nur eine Kleinigkeit am Kennzeichen war, dann kann es bei dem anderen eigentlich kein Totalschaden sein, also lohnt sich der Rückkauf des Schadens vielleicht so oder so.
Stefan
#6
Antwort vom 18. Februar 2016 | 11:07
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 24x hilfreich)
-- editiert von Admin
#7
Antwort vom 18. Februar 2016 | 11:24
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
Ich hoffe, es ist allen Beteiligten klar, dass ihr hier zu einer Falschaussage anstiftet? § 159 StGB lässt grüßen.
#8
Antwort vom 18. Februar 2016 | 11:36
Von
Status: Philosoph (13701 Beiträge, 4354x hilfreich)
Hallo,
Möglich ist das natürlich, wäre aber eine (neue) Straftat. Und zwar einerseits "Falsche Verdächtigung" und andererseits womöglich sogar Strafvereitelung.Zitat:ch bin der Meinung das es mgl. ist zu saegn das der Halter des Fahrzeuges zu Zeit des unfalss auch wirklch gefahren ist,
Genau, irgendeiner wird sich verplappern, besonders wenn es so viele sind (2 Personen können sich vielleicht noch absprechen, aber 3 oder 4 oder gar 5? Nee, das klappt nicht). Außerdem gibt es ja einen Zeugen, vielleicht kann der sicher sagen wer der Fahrer war?Zitat:es sollte schwer nachweisbar sein für die Polizei ober wirklch gefahren ist, jedoch müsst alle dann ihre Aussagen genau abstimmen, aber ich glaube nicht das ihr es schafft eure Aussagen zu koordinieren
Mein Fazit bleibt: Nichts aussagen (gar nichts, auch keinen Grund für die Verweigerung), und dann hoffen, dass es eingestellt wird (angesichts der vermutlich geringen Schadenshöhe halte ich das durchaus für möglich).
Übrigens: Der Zeuge aus dem anderen Auto wird sicher gesehen haben, dass das Auto vollbesetzt war. Ein Ermittlungsansatz für die Polizei wäre jetzt, mal den Freundeskreis des Halters zu checken. Dann könnten dem Zeugen Fotos gezeigt werden, und vielleicht erkennt er ja den ein oder anderen wieder.
Daher nochmal: Aussage verweigern, imho haben in diesem Fall alle 5 das Recht dazu.
EDIT:
Nein, habe ich ganz sicher nicht (weil du "alle Beteilgte" geschrieben hast).Zitat:Ich hoffe, es ist allen Beteiligten klar, dass ihr hier zu einer Falschaussage anstiftet? § 159 StGB lässt grüßen.
EDIT2: OK, habs' nochmal gelesen, du meintest ja nur, dass es allen klar sein muss.
Stefan
-- Editiert von reckoner am 18.02.2016 11:42
#9
Antwort vom 18. Februar 2016 | 12:20
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mir ist bewusst, dass bei 5 Personen eine Abstimmung nicht möglich ist, daher kann mich hier auch niemand zu einer Falschaussage anstiften. Ich habe kurzfristig einen Anwalt konsultiert, der mir geraten hat mit dem Halter zur Polizei zu gehen und auszusagen. Da ich erst seit kurzem 18 bin werde ich höchstwahrscheinlich nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, was durchaus Vorteile mit sich bringt.
Und jetzt?
Schon
266.801
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
Top Verkehrsrecht Themen
-
26 Antworten