Unfall mit Fahrrad und Fußgänger

24. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jakob777
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall mit Fahrrad und Fußgänger

Schönen Guten Tag,

ich habe folgenden Sachverhalt.

Vor 2 Jahren fuhr ich mit meinem Fahrrad ordnungsgemäß auf der Straße früh morgens gegen 07:00 Uhr.
Plötzlich tauche hinter einem voll verschlossenen Kastenwagen ein Mann auf die Straße. Mit diesem hatte ich folglich einen Zusammenstoß, und flog vom Fahrrad.
Ich lag vorerst auf der Straße, bis Passanten mir aufhalfen.
Ich blutete stark am Kopf und wurde vom Rettungswagen abgeholt. Platzwunde über meinem Auge, direkt durch die Augenbraue. Länger als 2 cm.
Dazu habe ich seit diesem Unfall starke Schulter und Nackenschmerzen und kann mein Knie keine längere Zeit belasten. Gehen von länger als 30 Minuten ist nur noch mit Schmerzen im Knie möglich.
Der Zeitungsausträger hatte nur 1 Beule an der Stirn. Der Passant war ein Zeitungsausträger und hat kein richtiges Einkommen.

Diese Angelegenheit hatte ich an meinen Anwalt weitergeleitet wegen Schadensersatz etc.. Leider konnte sich dieser aus persönlichen Gründen nicht darum kümmern.

Diese Sache betraf mich psychisch sehr stark, da ich Hochleistungssportler war und es nie kannte, nicht viel zu gehen oder Schmerzen bei Bewegungen zu haben. Desweiteren stört mich diese Narbe in meinem Job sehr stark, da diese unschön aussieht und bei Kälte oder starker Sonne schmerzt.

Ich habe fast 2 Jahre psychisch mit diesem Unfall gekämpft und konnte es gerade mal so verarbeiten und habe die Sache vorerst auf sich beruhen lassen.

Nun kriege ich ein Schreiben von seiner Berufsgenossenschaft, welche laut § 823 BGB i.V.m § 116 SGB X Ersatzansprüche in Höhe von 11.000,00 € fordert.

Ich war zu der Zeit Student und bin bis heute noch Student. Eine Haftpflichtversicherung hatte ich damals nicht.

Die Berufsgenossenschaft wirft mir fahrlässiges bzw. vorsätzliches Fahren mit dem Fahrrad vor, da die Polizei, nach dem Unfall auf das Fahrrad geschaut hat, und meinte, ach Sie sind ja ohne Licht gefahren.

Ich weiß nicht was ich im Krankenhaus oder im Krankenwagen ausgesagt habe, da ich unter Schock stand, ich war blutüberströmt, aber richtig überströmt.

Da ich die Sache von meiner Seite aus verarbeiten konnte, wollte ich den alten Herren nicht weiter belasten mit der Sache und keine Klage heranführen.

Doch wie es jetzt aussieht muss ich es nun doch.

Der Herr trat plötzlich hinter einem verschlossen Kastenwagen auf die Straße.

Wer kann mir dabei weiterhelfen? Was würdet Ihr empfehlen?
Welche Schritte soll ich gehen? Welche Informationen benötigt Ihr noch ?

Meine Idee ist: Sollte ich von diesen Kosten wegkommen, würde ich nichts weiter verfolgen.
Aber sollte ich dem Kostenpunkt jetzt zustimmen, kommen die nächsten Jahre immer mehr Rechnungen auf mich zu, weil ich der Haftungsübernahme ja zugestimmt habe, dann kann ich gleich direkt vor Gericht gehen und mein Schadensersatz zurückfordern. Das wird aber die Kosten dann sprengen - ich gehe seit dem Unfall wöchentlich 2 x zur Physiotherapie für die ich 50 € pro Sitzung zahle. Belege alle vorhanden.

Es kann doch nicht sein, dass einfach jemand auf die Straße hinter einem Kastenwagen auftaucht, ich in Ihn reinfahre, und jetzt volle Kanne dafür bezahlen muss.

Ich kann gerne Augen und Reaktionstests vorlegen und mich nochmals testen lassen. Diese werde ich alle mit Bravur bestehen, als Beweis, dass ich keine Chance hatte zu reagieren.


Beste Grüße


-- Editiert von Jakob777 am 24.03.2020 17:11

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39 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Mir scheint da etwas Sachverhaltsaufklärung nötig:
- Wenn die BG nun 11k€ Ersatz fordert, kann das hier Der Zeitungsausträger hatte nur 1 Beule an der Stirn nicht stimmen.
- Wurde der Unfall von der Polizei aufgenommen? Wenn ja, was ist dabei herausgekommen? (Bei Unfall mit Verletzten gibt es ja im Regelfall ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.)
- Woher weiß die BG, dass Sie ohne Licht gefahren sein sollen? (Eveltuell aus den Akten des damaligen Verfahrens?)
- Was hat Ihr Anwalt damals gemacht? Wenn er sich nicht um Schadensersatz gekümmert hat, worum denn dann? Für irgendwas werden Sie den ja beauftragt und bezahlt haben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jakob777
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die zügige Antwort.
Doch es stimmt, wir waren beide im selben Krankenhaus und wurden geröntgt und untersucht. Er hatte nur eine Beule an der Stirn, die nach dem Aufenthalt im Krankenhaus schon wieder weg war -.-
Natürlich ist bekannt, dass die Patienten dann gerne dafür länger frei nehmen. Selbst 1 Jahr nach dem Unfall, war der Herr wieder im Krankenhaus, mehrere Tage, knapp 5000€ Kosten, die anscheinend aufgrund des Unfalls waren.

Ja der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen, selbstverständlich, bei dem Blut der von mir tropfte und die ganze Straße bedeckte. Nein es gab kein Strafverfahren gegen mich oder gegen ihn. Ich habe nicht mal ein Bußgeld wegen Fahren ohne Lichts bekommen. Wobei das auch wieder so eine Sache ist, mein Fahrrad war verbeult, der Korb hinten und das Rad vorne waren verbogen, weil ich ja frontal seitlich mit ihm zusammengeprallt war. Nach dem Unfall hat der Polizist anscheinend kurz drauf geschaut und meinte, oh Fahren ohne Licht, dass kann eine Mitschuld geben.

Mein Anwalt hat damals ein Schreiben aufgesetzt, aber musste aufgrund von persönlicher familiärer Umstände den Fall leider abgeben. Gezahlt habe ich nur die Erstberatung sowie auch die ersten Schriften.

Ich habe mich heute etwas reingelesen. Meine Idee als Verteidigung. § 25 Fußgänger StvO.
Fußgänger muss beim Überqueren von Fahrbahnen besondere Vorsicht walten lassen.

Wenn er aber vor einem verschlossenen Kastenwagen plötzlich auf die Straße tritt, und den Verkehr missachtet bzw. nicht beachtet, kann kein Schadensersatzanspruch gegen mich gestellt werden, oder ist der Ansatz falsch.

Sein Verhalten, wäre ja laut der Gesetzeslage als grob fahrlässig zu werten, egal ob ich nun Licht hatte oder nicht. Fahren ohne Licht und Verursachen eines Unfalles wäre für mich höchstens eine Mithaftung bzw. Teilschuld bzw. eine Gebühr wegen Fahren ohne Lichtes.

Nicht mal diese Gebühr habe ich erhalten.

Für mich scheinen die Schreiben von der BG so, als ob die nun einfach probieren von mir abzukassieren, und mir nun vorsätzliches bzw. fahrlässiges Verhalten zuschreiben. Würde ich diesem jetzt zustimmen bzw. den Betrag bezahlen, heißt dies ja im Umkehrschluss, dass ich die Haftung anerkenne, und ich für die kommenden Jahre immer wieder wegen der Sache zahlen muss.

Interessant ist das Urteil _ Oberlandesgericht Dresden vom 09.05.2017 Az.: 4 O 1596/16


Sollte es zu Schwierigkeiten kommen, bin ich gerne bereit, vor Gericht zu gehen. Für mich scheint es so, als ob pauschal gedacht wird, ach das ist ein junger Mann, und der Zeitungsausträger ist ein älterer Mann. Der Junge Mann hat einfach nicht auf den Verkehr geachtet.

Und genau darum geht es mir: Ich bin eine Person, die ALLES sieht, bemerkt, selbst die Details. Beim Radfahren, merke ich mir unbewusst sämtliche Details, Kennzeichen, Personen, Zahlen, weitere Auffäligkeiten etc.

Sprich: Einem wie mir könnte so etwas wie "übersehen" sehr unwahrscheinlich passieren. Bin auch gerne bereit, im Vergleich zu dem Herren Tests durchzuführen - damit endlich die Gerechtigkeit siegt.

Ganz ehrlich - wäre ich wirklich selbst daran schuld, hätte ich einfach gesagt, ach .... selbst schuld, pech gehabt, beim Nächsten Mal passt Du einfach besser auf. Aber nein ganz im Gegenteil.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jakob777):
aber musste aufgrund von persönlicher familiärer Umstände den Fall leider abgeben.

An wen?

Gibt es noch die Akten von damals?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Viel geschreibe, wenig Fakten.

Das Unfallgeschehen von vor zwei Jahren wird sich heute wohl nicht mehr so rekonstruieren lassen, dass die Ergebnisse für Sie positiv verwertbar sind.
Somit bleibt als einziger belastbarer Fakt das Polizeiprotokoll.

Ohne dies genau zu kennen bleibt alles Spekualtion.

Und bei einer Forderung von 11.000 € sollte man nicht spekulieren.

Vor zwei Jahren: war es exact im März, und waren die Lichtverhältnisse so, dass Fahren mit Licht geboten war, und hatten sie wie dargestellt die Beleuchtungseinrichtung nicht eingeschaltet?
Falls alle Fragen ab "und waren" mit ja beantwortet werden, dann braucht man sich über die Schuldfrage nicht mehr allzu große Gedanken machen, allenfalls nur noch um die Haftungsquote, sprich das Mitverschulden des Zeitungsausträgers.

Aber erstmal Fakten sammeln.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich bin eine Person, die ALLES sieht, bemerkt, selbst die Details.
Sorry, aber der Unfall belegt ja gerade das Gegenteil.
Entweder hast du nicht richtig aufgepasst, oder du hast den Sicherheitsabstand nicht ausreichend eingehalten.

Bisher lese ich auch nichts davon, wie groß der Abstand zu dem Transporter war.
Und wie hell es war schreibst du auch nicht.

Das wären imho die wichtigen Fakten.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jakob777
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Kommentare - ich stelle heute im Laufe des Tages weitere Informationen bereit. Die Akte habe ich natürlich da.

Und wenn jemand unvermittelt und plötzlich auf die Straße tritt, ist es ja nicht relevant wie gut man aufgepasst hat.
Ihr wisst wie Zeitungsverteiler arbeiten, die kreuzen die Straße jedes Mal von Tür zu Tür.
Und laut dem Oberlandesgericht Dresden Az.: 4 O 1596/16, heißt es, dass ein Fußgänger sich bevor betreten der Fahrbahn vergewissert hat, dass er keinem Fahrzeug bzw. Radfahrer in den Weg tritt, und wenn dieser hinter einem Kastenwagen hervortritt, kann er sich ja nicht vergewissern können, da man nicht durchsehen konnte. Sprich kurz: Grobe Fahrlässigkeit des Fußgängers - da ist es ja nicht mehr relevant, ob Licht eingeschaltet war oder nicht - da ein Sehen von anderen Fahrzeugteilnehmern nicht möglich gewesen wäre.

-- Editiert von Jakob777 am 25.03.2020 11:05

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Ich sehe es ähnlich wie Sir Berry.

Sie müssen an die Unterlagen von damals kommen - sowohl an die Unterlagen der Polizei als auch an die Unterlagen ihres damaligen Anwalts.

(a) Wenn die Berufgenossenschaft Zugriff auf die damaligen Unterlagen hat, Sie aber nicht, dann haben Sie praktisch keine Chance, sich zielgerichtet(!) zu wehren. Die Berufsgenossenschaft hat dann einfach einen Informationsvorsprung - und wie wollen Sie sich wehren, wenn Sie gar nicht wissen, welche Informationen der Berufsgenossenschaft vorliegen? Das wäre doch Stochern im Nebel. Also müssen Sie erstmal für Waffengleichheit sorgen und sich die Unterlagen beschaffen.

(b) Alles was in den damaligen Unterlagen steht, wird die Berufsgenossenschaft als "wahr" voraussetzen. Sich jetzt (2 Jahre später) irgendwelchen neuen Argumente einfallen zu lassen, wird schwierig - denn außer Ihrer Erinnerung haben Sie ja nichts in der Hand. Wenn also ihre (jetzige) Erinnerung und das was (damals) in Polizeiprotokoll geschrieben wurde, voneinander abweichen, haben Sie ein Glaubwürdigkeitsproblem. Und wenn Sie einmal als unglaubwürdig dastehen, sähe es auch vor Gericht nicht so gut aus.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jakob777
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Part 1.

Schreiben meines Anwaltes.

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

Mein Mandant fuhr am Unfalltag, den 14.10.2017 um 07:00 Uhr morgens, mit seinem Fahrrad vom .... kommen in Richtung ... als er mit dem Beschuldigten kollidierte. Da dieser durch zwei parkende PKW, insbesondere einem verschlossenen Kastenwagen hindurch plötzlich auf die Straße trat, konnte mein Mandant nicht rechtzeitig abbremsen und kollidierte mit dem Beschuldigten. Der Anzeigeerstatter zog sich bei dem Sturz vom Fahrrad erhebliche Verletzungen zu, wie eine Platzwunde am Kopf sowie diverse Prellungen an Schulter und Ellenbogen, Verletzungen an den Knien sowie am Fuß.

Der Anzeigeerstatter befuhr einen deutlich gekennzeichnete Radweg und hatte aufgrund eines parkenden Kleintransporters zu keinem Zeitpunkt freie Sicht auf den Beschuldigten, als dieser die Straße, ohne auf den Verkehr zu beachten, betrat.

Mein Mandant, konnte nicht damit rechnen, dass Herr ... ihn auf seinem Fahrrad übersehen und den Verkehr somit grob fahrlässig missachten würden. Der Unfall war für meinen Mandanten somit unvermeidbar und wurde ausschließlich von dem Unfallverursacher verschuldet.

Es wird um Aufnahme der Ermittlungen sowie um weitere Veranlassungen Ihrerseits gebeten.

Dies ging an die Staatsanwaltschaft
___________________________________

In weiteren Schreiben folgt, weil diese ja in beide Seiten ermitteln:

Zu den Vorwürfen, Herr ... sei ohne Licht gefahren, soll hier noch einmal darauf hingewiesen werden, dass es zur Tatzeit bereits hell dämmerte und Herr ... einem gekennzeichneten Radweg folgte, weshalb die Fußgänger hier besonders sorgfältig auf mögliche Radfahrer achten müssen.

Ferner befand sich unmittelbar vor dem Unfallort eine hängende Straßenbeleuchtung, welche die Straße ausreichend beleuchtete.

Vollständige Akte der Polizei liegt auch vor:

Vu Art: Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und Fußgänger
Verkehrsstufe: Störungsfrei, schwach
Charakteristik: Kurve
Gesch Begrenzung 30 kmh
Lichtverhältnisse Dunkelheit
Straßenzustand trocken

01 quert die Fahrbahn zwischen geparketen PKW hervortretend, ohne auf den Fahrze***erkehr zu achten. Es kommt zum Zusammenstoß mit dem unbehelmten Radfahrer. 02 Beide verletzten sich.


Blatt 2
Beteiligter 01
Tatbestand Nr. 125113
Ohne Beachtung des Fahrze***erkehrs hinter einer Sichtbehinderung
Tatbestand Fahrlässige Körperverletzung - ivm Verkehrsunfall § 229 StGB


Beteiligter 02

Tatbestand Fahrlässige Körperverletzung - ivm Verkehrsunfall § 229 StGB
Tatbestand Nr 123150
Nicht funktionstüchtig.

________________________________________________

Unfallhergang :
Herr..... wurde mitgeteilt, dass gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet wird, daraufhin schilderte der ältere Herr, er habe den Radfahrer vor dem Zusammenstoß nicht gesehen und äußerte daher den Zweifel, ob dessen Licht eingeschaltet gewesen sei.

Bei der Überprüfung des Fahrrads wurde festgestellt, dass trotz angelegtem Dynamo dass, das vordere Licht funktionslos blieb.

______________________________

Der Passant schrieb,

Ich war auf der ... unterwegs, und wollte sie überqueren.
Ich wollte zwischen ein Lieferwagen und ein PKW durchgehen.
Da wurde ich von einem Radfahrer angefahren. Der Radfahrer und ich sind gestürzt.
___________________________________

Ich hab sogar seinen Ambulanzbericht - Schulterprellung rechts - Ellenbogenprellung rechts
Schädelprellung
__________
Röntgen - keine Frakturen vorhanden

Kein Erbrechen - keine Übelkeit keine Bewusstlosigkeit, keinerlei neurologische Defizite, HWS frei beweglich, dezentes Hämatom an der Stirn links frontal

________________

Strafantrag wurde damals von meiner Seite aus gestellt.

_______

Klingt an sich ganz gut oder ?

Wie kann ich hier Fotos hochladen ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jakob777
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier die benötigten Bilder dazu.

https://ibb.co/KVLjk2H
https://ibb.co/6ns791C
https://ibb.co/NS3HwRp
https://ibb.co/XtFqNgN
https://ibb.co/qBwfSYL

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
da ist es ja nicht mehr relevant, ob Licht eingeschaltet war oder nicht
Doch, das ist relevant. Du kannst gar nicht wissen, ob er nicht doch geschaut hat (auch im Augenwinkel kann da reichen), und dich dann nur nicht wahrgenommen hat weil du ohne Licht unterwegs warst. Wenn das Rechteck in Bild 5 der Unfallort war ist das durchaus plausibel (sprich: dein Abstand war OK, die Aktion des Fußgängers aber auch, Ursache war das fehlende Licht).
Da wir jetzt aber wissen, dass es dämmerte und es dort zudem eine Straßenbeleuchtung gab relativiert sich das natürlich etwas. Faktisch kann man das aber eigentlich nur vor Ort richtig einschätzen, weil eben alles zusammen betrachtet werden muss (natürlich Helligkeit, Schatten durch die Häuser, Straßenlaterne).

War das Licht denn wirklich defekt? Oder war das vielleicht die Folge des Unfalls? ;)

Und eine Frage die auch noch nicht gestellt wurde: Hast du eine Privathaftpflichtversicherung? (wobei, dann würdest du wohl kaum hier fragen)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jakob777
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank - guter Beitrag.

Also ich sag ganz ehrlich - das habe ich auch der Polizei angegeben - Das Licht hat tadellos funktioniert. Hinten hat es ja auch funktioniert. Den Polizisten habe ich gleich gesagt, es könnte sein, dass es nicht funktioniert habe, da in der Nacht Personen vor der Haustür randaliert haben. Das Dynamo angelegt habe ich vor der Fahrt. Das es aber nach so einem Sturz nicht mehr funktioniert, ist eigentlich auch klar, der Lenker war verbogen der Korb war verbogen und durch den Unfall war auch die vordere Lichtanlage verbogen, sprich, es könnte sich dabei ein Kabel getrennt haben.

Damit Ihr mich auch ein wenig besser einschätzen könnt.

Ich bin ein sehr gewissenhafter Fahrer, der sehr viel Wert auf Details legt und technisch sehr versiert ist.
Ich bin seit dem Unfall kein Fahrrad Fahrer mehr - psychisch Angst bedingt - dies half mir auch den Unfall zu verarbeiten.
Aber als Autofahrer - bin ich sehr pingelig.
Ich kontrolliere jedes Mal meine Reifen und mein Auto auf Beschädigungen - vor allem in meiner Gegend mit engen Parkplätzen.
Ich reinige die Scheiben vor Fahrtantritt - damit ich durch Schlieren nicht geblendet werde. Sollte ich Flecken von dem Mist der Vögel hier haben, reinige ich alles bevor ich losfahre.
Kontrolliere 2 x die Woche den Ölstand sowie Scheibenwischwasser und mache Checks mit meinem Computer und OBD Stecker meines Autos.
In den letzten 2 Wochen waren ständig Glühbirnen defekt - Wasserschaden am Rückscheinwerfer,
Ich bin aber der Typ - der sowas direkt auf Vorrat hat - und ich meine nicht, die Billig Lampen von Zimmermann.
Qualität ist mir wichtig - Osram bzw. Philips. Ich tausche direkt immer alles aus bevor ich losfahre. Und selbst wenn ich unterwegs bin - habe ich IMMER einen vollständigen Werkzeugkoffer inklusive Birnen und gängiger Schrauben dabei, sowie auch Diagnosetools und Reinigungsmittel.

Sprich: Ich kümmere mich extremst gut um mein Fahrzeug. Und so ist es im Allgemeinen auch mit meinen übrigen Sachen. Es macht mir Spaß etwas zu pflegen und mich um etwas zu kümmern, denn dann habe ich länger davon.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von Jakob777):
Also ich sag ganz ehrlich - das habe ich auch der Polizei angegeben – Das Licht hat tadellos funktioniert.

Den Polizisten habe ich gleich gesagt, es könnte sein, dass es [color=red]nicht[/color] funktioniert habe, da in der Nacht Personen vor der Haustür randaliert haben


Was denn nun, hast du der Polizei gesagt, dass das Licht vorne funktioniert hat oder nicht?

Zitat (von Jakob777):
Ich bin eine Person, die ALLES sieht, bemerkt, selbst die Details. Beim Radfahren, merke ich mir unbewusst sämtliche Details, Kennzeichen, Personen, Zahlen, weitere Auffäligkeiten etc.

Wenn du dir sämtliche Details merkst, dann sicherlich auch das wichtige Detail, ob vorne das Licht am Fahrrad an oder aus war. Also, was denn nun?

Ich sage es mal etwas provokant, wer sich beim Fahrradfahren tarnt, darf sich nachher auch nicht beschweren, wenn die Tarnung perfekt funktioniert hat.

Daher wird dir eine nicht funktionierende Fahrradbeleuchtung zum Bumerang werden, aus der zumindest eine Teilhaftung für dich resultieren wird.

Nur, wenn du nachweisen kannst, dass der Unfallgegner so ungünstig vor dem Transporter auf den Fahrradweg getreten ist, dass er dein Fahrrad auch mit Licht hätte nicht sehen können, fällt die volle Haftung an den Unfallgegner. Wie aber willst du das nach zwei Jahren nachweisen?


Gruß

Uwe

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Jakob777
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Also den Dynamo habe ich angedrückt und man hat das typische Geräusch gehört - Licht hat funktioniert.
Was ich vorhin geschrieben habe, war das was ich der Polizei offen und ehrlich gesagt habe. Ich war sowieso völlig unter Schock als ich das ganze Blut in meinen Händen und Augen gesehen habe.
Ich kann generell kein Blut sehen.

Die Polizei hat natürlich aber eher auf den älteren Herren gehört. Und selbst wenn es nicht an war, kann mir doch kein Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.
Dann hab ich halt eine Haftung von 25 % - aber doch nicht die vollen 100 %.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

Sorry, ich merke doch, ob der Scheinwerfer vorne einen Lichtkegel hat oder nicht. Das muss auch auf dich zutreffen, der stolz behauptet, jedes Detail zu bemerken.

Was du nun zur Polizei gesagt hast, wissen wir immer noch nicht. Einmal schreibst du, dass du denen erzählt hast, dass das Licht an war und das andere Mal, dass du ihnen erzählt hast, dass es auch aus gewesen sein kann. Was denn nun?

Wenn das Licht aus war, mag zwar sein, dass du nicht 100% haftest, aber alles von 25% bis 75% ist möglich.

Mich wundert es schon, dass ohne Licht gefahren wird, und dann erwartet wird, dass man gesehen wird.


Gruß

Uwe

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sorry, ich merke doch, ob der Scheinwerfer vorne einen Lichtkegel hat oder nicht. Das muss auch auf dich zutreffen, der stolz behauptet, jedes Detail zu bemerken.
Beim Fahrrad merkt man das aber nicht so leicht, das Licht dient ja nicht so sehr wie beim Auto dem eigenen sehen, sondern mehr dem gesehen werden (in der Dämmerung sieht man mit Licht wohl genauso gut wie ohne).

Zitat:
Wie aber willst du das nach zwei Jahren nachweisen?
Warum sollten die 2 Jahre jetzt ein Problem darstellen? Selbst wenn es erst gestern gewesen wäre wäre der Nachweis doch nicht leichter (außer vielleicht, dass sich Zeugen dann besser erinnern können).
Ich will darauf hinaus, dass es nichts bringt einfach mal 2 Jahre mit einer Forderung zu warten, die Erfolgsaussichten steigen dadurch nicht. Im Gegenteil wird es sogar immer mehr Widersprüche und Unklarheiten geben, und die gehen doch im Zweifel zu Lasten des Klägers (er hätte ja eher kommen können).

Stefan


-- Editiert von reckoner am 25.03.2020 15:44

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Jakob777
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Also - von Anfang an :) haha
Das Licht war an sagte ich zur Polizei, bei der Befragung im Krankenhaus - wo ich Not genäht wurde. Dann sind die wieder weg und haben es getestet, weil der Herr ja meinte, dass es sein könnte, dass es nicht an war.
Dann kamen die nach einiger Zeit wieder zu mir ins Zimmer - und ich meinte nur - gestern gab es auch eine Randale bzw. Vandalismus unten, da kam auch die Polizei und hat die festgenommen, da könnte es natürlich sein, dass es beschädigt wurde.

Ich war im Schock - war selbst durcheinander - in dem Moment wo die mich befragt haben, habe ich nur gehofft, dass nichts mit meinem Auge ist und ich noch sehen kann und die haben mich dabei bombardiert mit Fragen. Daraufhin antwortete ich direkt - alles weitere macht mein Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Jakob777
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke reckoner - gut formuliert.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Dann wäre es ja jetzt interessant, welche der beiden Aussagen es in die Akte geschafft hat und wenn ja, mit welchen genauen Details.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jakob777):
Den Polizisten habe ich gleich gesagt, es könnte sein, dass es nicht funktioniert habe,

Das ist mehr als suboptimal, aber in der Situation verständlich.



Zitat (von Jakob777):
Also den Dynamo habe ich angedrückt und man hat das typische Geräusch gehört - Licht hat funktioniert.

Licht macht keine Geräusche - die Aussage ist also nicht wirklich was wert.



Zitat (von NaibaF123):
Dann wäre es ja jetzt interessant, welche der beiden Aussagen es in die Akte geschafft hat und wenn ja, mit welchen genauen Details.

Das könnte in der Tat das Zünglein an der Waage sein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Jakob777
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo in der Akte sollte ich denn nachschauen ?
Das was ich weiter oben geschrieben hatte, war ja aus der Polizei Akte ;)

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jakob777):
Wo in der Akte sollte ich denn nachschauen ?

Erfahrungsgemäß: komplett von vorne bis hinten durchforsten


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Jakob777):
Wo in der Akte sollte ich denn nachschauen ?
Das was ich weiter oben geschrieben hatte, war ja aus der Polizei Akte ;)


Wenn das so im Polizeibericht steht, ist das schon mal besser, als wenn der Polizist sich beim formulieren blöderweise nur an die zweite Aussage hätte erinnern können.

Natürlich wird es langsam individuell und zu einer "Einzelfallberatung" aber grundsätzlich müsste der Gegner natürlich beweisen, dass ein hätte/könnte/wäre evtl. defekt auch tatsächlich so stattfand. Allein daraus lässt sich erstmal nichts ableiten. Ein versierter Anwalt wird hier sicherlich helfen können. Auch im Hinblick auf die Vandalen ließe sich ggf. ein Ansatzpunkt finden. Wurden damals von allen Fahrrädern in der Straße die Spiegel abgetreten sieht die Indizienlage anders aus, als wenn es nur gröhlende, betrunkene Jugendliche waren".

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Jakob777
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Kommen wir nun zum Eigentlichen wieder zurück:

Nr. 1
Kann ich nun die Forderung der BG irgendwie leicht abwenden ? Ohne Gerichtsprozess !? Dann würde ich den Rest auch auf sich beruhen lassen.

Nr. 2
Falls ich Nr. 1 nicht abwenden kann, muss ich ja generell klagen, vor Gericht gehen und mir einen Anwalt suchen.

Stehen die Chancen denn einigermaßen gut. Also selbst mit einer Teilhaftung von 25 Prozent wäre ich einverstanden.

Mir sind durch den Unfall auch erhebliche Kosten entstanden, die weit über 11k liegen. Das heißt wenn es hart auf hart kommt, habe ich auch Forderungen mit Belegen und Attesten.

Ja ich weiß ich könnte - sollte alles zurückfordern bzw. Gegenrechnen aber für mich war es bis jetzt immer so leichter:
" Schnee von gestern - abgehakt - weiter gehts - keine unnötigen Kopfschmerzen damit machen"
Damit bin ich auch in den letzten Monaten gut gefahren - bis dann die Schreiben der BG kamen.


Was empfehlt Ihr mir nun ?

Hinweis - Ich hatte zu dem Zeitraum keine Rechtsschutzversicherung - sprich ich würde das volle Risiko eingehen müssen - es sei denn ich kann jetzt eine Rechtsschutz dafür beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von Jakob777):
Nr. 2
Falls ich Nr. 1 nicht abwenden kann, muss ich ja generell klagen, vor Gericht gehen und mir einen Anwalt suchen.

Nicht du muss klagen, die BG muss klagen, denn die will etwas von dir.

Zitat (von Jakob777):
Hinweis - Ich hatte zu dem Zeitraum keine Rechtsschutzversicherung - sprich ich würde das volle Risiko eingehen müssen - es sei denn ich kann jetzt eine Rechtsschutz dafür beantragen.

Was ist mit einer privaten Haftpflichtversicherung? Hast du die? Danach wurde ja schon mal gefragt und sowas sollte man als Fahrradfahrer haben.

Zuerst kannst du ja der BG antworten, dass du deren Forderung zurückweist, weil du an dem Unfall keine Schuld hast und dies dann auch begründen.

Allerdings halte ich es für besser einen Anwalt einzuschalten. Gleichzeitig soll der Anwalt dann auch Forderungen an den Fußgänger stellen. Von dem, was der Anwalt erreicht, kannst du dann wenigstens die Anwaltskosten decken, so dass du nur das bezahlen musst, was du an die BG zahlen musst.

Ganz wichtig ist, dass du dich mit dem Unfall im Detail auseinandersetzt und den Unfallverlauf im Detail erarbeitest. Du musst auch überlegen, welche Fotos, Angaben im Polizeibericht und andere Daten bzw. Fakten deine Version belegen. Ideal wäre, wenn du jemand kennst, mit dem du das zusammen machen kann. Ich kann dir nur aus eigener Erfahrung sagen, dass dieser Punkt absolut wichtig ist.

Wenn du über den Anwalt deine Forderungen an deinen Unfallgegner stellst, bedeutet kaum Aufwand, denn das, was du machen muss, brauchst du sowieso, um die Forderungen der BG zurückzuweisen. Alles andere macht ja der Anwalt.


Gruß

Uwe

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Uwe Mettmann):
Was ist mit einer privaten Haftpflichtversicherung?

Zitat (von Jakob777):
Eine Haftpflichtversicherung hatte ich damals nicht.
Steht bereits im Eingangsbeitrag.

-- Editiert von Demonio am 25.03.2020 21:18

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Beteiligter 02

Tatbestand Fahrlässige Körperverletzung - ivm Verkehrsunfall § 229 StGB
Tatbestand Nr 123150
Nicht funktionstüchtig.


Was ist denn daraus geworden?

Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt? Wenn ja, nach welcher Vorschrift? § 153 StPO, § 153a StPO, § 170 StPO?

Und das Bußgeldverfahren wegen TBNr. 123150 (= Fahrrad ohne Licht bzw. defektes Licht... es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung)? Wurde deswegen ein Bußgeld gegen Dich verhängt?

-- Editiert von hh am 25.03.2020 21:31

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#27
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

stand glaube ich auch schon oben (eingestellt bzw. es kam gar nichts).

Interessant wäre noch, ob der Unfallgegner ein Bußgeld zahlen musste.

Stefan

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#28
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
stand glaube ich auch schon oben
So ist es. Allerdings ohne weitere Details, die dem Fragesteller aber vermutlich auch nicht bekannt sind.
Zitat (von Jakob777):
Nein es gab kein Strafverfahren gegen mich oder gegen ihn. Ich habe nicht mal ein Bußgeld wegen Fahren ohne Lichts bekommen

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#29
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Also Akteneinsicht über Anwalt beantragen und erstmal nur die Akteneinsicht beauftragen.
Dann gucken was zum Licht in den Akten steht.

Es ist ja nun auch nicht so selten, dass Fahrradlampen, bei einem harten Schlag, die Funktion einstellen.

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#30
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Also Akteneinsicht über Anwalt beantragen und erstmal nur die Akteneinsicht beauftragen.
Dann gucken was zum Licht in den Akten steht.


Wozu sollte man nochmal Geld für Akteneinsicht ausgeben, wenn die Akten schon vorliegen (siehe Antwort#8)?

Zitat:
Es ist ja nun auch nicht so selten, dass Fahrradlampen, bei einem harten Schlag, die Funktion einstellen.


Das sehe ich auch so.

Das Schreiben des eigenen Anwalts in Antwort#8 ist schon eine gute Vorlage für die Antwort an die Versicherung. Das kann man dann noch um die Behauptung ergänzen, dass das Licht selbstverständlich eingeschaltet war.

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