Unfall mit Fahrradfahrer - Teilschuld?

28. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lizzy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall mit Fahrradfahrer - Teilschuld?

Hallo, ich habe eine Frage, über die ich mich mit meinem Schwiegervater streite.

Ich bin mit meinem Auto eine Landstraße ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gefahren. Neben der Landstrasse sind weite Felder. An der Landstrasse ist ein "Vorsicht, Fahrradfahrer unterwegs" Schild angebracht. Nun bin ich die straße entlang gefahren und ein Fahrradfahrer kam vone inem feldweg und wollte die fahrbahn überqueren, um auf den anderen feldweg weiter zu fahren. er hat nur nach links geschaut ob ein auto kommt, aber nicht nach rechts, wo ich gefahren bin. ich konnte noch bremsen, der fahrradfahrer wurde zwar noch erwischt, aber mit dem hinterteil des fahrzeugs. am wagen, fahrrad und fahrer ist nichts passiert. es ist also alles glimpflich abgelaufen.

Doch jetzt der streitpunkt: Der Fahrradfahrer hat zugegeben, dass er schuld ist.
Meiner Meinung nach, wenn es ein schwerer unfall gewesen wäre, hätte ich trotzdem Teilschuld erhalten.
Mein schwiegervater behauptet das gegenteil. Die Landstraße ist eine hauptstraße und der fahrradfahrer hätte die volle schuld. Kommentar."Denn will ich sehen, der mich bei sowas verurteilt und schuld gibt!"

Könnt ihr mir sagen, wer von uns beiden und warum recht hat?
Im Vorraus vielen dank.
Lizzy.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es ist schwer zu sagen, wie ein Gericht tatsächlich urteilen würde. Eine Teilschuld würde ich aber nicht ausschließen.

Auf der Landstraße durfte man 100 km/h fahren und ich nehme an, dass Du auch 100 km/h schnell gefahren bist.
Daneben gab es dort ein Schild "Vorsicht Radfahrer". Wo so ein Schild aufgestellt ist, muss auch ohne explizite Geschwindigkeitsbegrenzung die Geschwindigkeit reduziert werden, insbesondere dann, wenn Radfahrer zu sehen sind.

Auf der anderen Seite ist das Überqueren einer solchen Landstraße ohne in beide Richtungen zu schauen, derart grob verkehrswidrig, dass hier auch eine Alleinschuld des Radfahrers gegeben sein kann.

Problematisch wird das Ganze, wenn man mit 100 km/h einen Unfall hatte, der bei 80 km/h vermieden worden wäre.

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