Unfall mit Motorradfahrer

3. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lauri29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall mit Motorradfahrer

Hallo ihr lieben,

wir wollten am Vatertag zu einem See fahren, auf der Fahrt dorthin bekam ich aber leichte wehen da ich zur Zeit im 8 Monat schwanger bin und es mir nicht gut ging, entschied mein freund das wir umdrehen und wieder nach Hause fahren. Er bremste also vor einer Kreuzung ab und wollte links in eine Parkbucht rein fahren damit er wieder umdrehen kann. Rechts von uns ging es auch weg. Er war fast schon bei der parkbucht als von hinten ein motorradfahrer angerast kam und mein freund ihn erwischte. Es gab einen lauten knall und der Mann flog Gott sei Dank in ein Gebüsch, er stand zum Glück sofort wieder auf. Sein Motorrad hatte nur ein paar Kratzer aber bei uns, mein Freund hat erst fast vor einem halben Jahr ein neues Auto gekauft bzw. finanziert ein Audi a4 avant war vorne komplett kaputt. Auch der seitenspiegel war komplett eingedrückt und die Scheibe zersplittert. So dann haben wir alle überlegt was machen. Hatten noch nie einen Unfall und im Wald ja auch keinen Empfang. Dann haben wir überlegt ob es reicht Daten aus zu tauschen, da für uns beide klar war er hatte Schuld aber auf einmal hieß es vom Motorradfahrer jeder zahlt seinen eigenen Schaden also er war sich keiner Schuld bewusst, da wussten wir gleich da muss Polizei kommen. Sie liefen dann gemeinsam dort hin wo Empfang war und verständigten die Polizei. So die Polizei nahm den Unfall auf, was mich wunderte warum ich nicht als Zeuge befragt wurde und warum der Polizist meinte mein freund hätte Teilschuld er hätte zu spät geblinkt. Was aber absolut nicht stimmte und ich finde das total unfair. Ich bin wirklich ein erlicher Mensch und der motorradfahrer hat selbst bei der Polizei zu gegeben das er dachte mein freund wollte rechts bei der Kreuzung abbiegen und wollte ihn deshalb links überholen. Meiner Meinung nach war der motorradfahrer auch schnell unterwegs weil er muss von hinten her angerast gekommen sein und ich hab ganz genau gesehen das er ausgeholt hat zum überholen. Warum soll mein freund da jetzt Teilschuld haben und das beste ist ich bin Arzthelferin und hab extra am anfang gleich gefragt wie es ihm geht ob er ein arzt braucht aber er nur ne ne alles gut aber im nachhinein kam der Polizist zu uns und meinte der motorradfahrer meinte seine hand tut weh, das geht jetzt irgendwie zur Staatsanwaltschaft. Als der Aufprall war und ich natürlich mich auch erschrocken habe bekam ich auch leichte wehen das haben wir dem Polizisten auch gesagt aber das hat er nicht aufgeschrieben. Dann noch eine andere frage mein freund ist aufgefallen das sein tüv abgelaufen war seid 3 Monaten ca. könnte das noch ein problem werden?

Ich bin mal gespannt wie ihr das seht.
Liebe Grüße Vanessa

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gewinde
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Zum Glück ist Niemandem was passiert.

Zitat (von Lauri29):
..und ich hab ganz genau gesehen das er ausgeholt hat zum überholen.


Genau das hätte dein Freund auch sehen MÜSSEN, aufgrund der doppelten Rückschaupflicht beim Linksabbiegen.

Denke, das mit der Teilschuld hat schon seine Richtigkeit.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Dann noch eine andere frage mein freund ist aufgefallen das sein tüv abgelaufen war seid 3 Monaten ca. könnte das noch ein problem werden? Das kostet 15 Euro: https://www.bussgeldkataloge.de/tuev-ueberziehen/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Warum soll mein freund da jetzt Teilschuld haben


Dein Freund hat sogar offensichtlich eine Teilschuld, da er gegen § 9 Abs. 5 StVO verstoßen hat. Außerdem hat er sich offenbar nicht umgeschaut, bevor er nach links rüber gefahren ist. Er hat also gegen die doppelte Rückschaupflicht verstoßen. Außerdem hat sich Dein Freund offenbar rechts eingeordnet, obwohl er nach links fahren wollte. Auch das ist nicht zulässig. Ich würde daher sogar sagen, dass Deinen Freund die überwiegende Schuld trifft.

Wenn Dein Freund nicht geblinkt hat und der Motorradfahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten hat, dann hätte Dein Freund sogar die alleinige Schuld.

Zitat:
Meiner Meinung nach war der motorradfahrer auch schnell unterwegs weil er muss von hinten her angerast gekommen sein


Die relativ glimpflichen Unfallfolgen sprechen jedoch dagegen oder galt dort Tempo 30?

Zitat:
ich hab ganz genau gesehen das er ausgeholt hat zum überholen.


Und warum hast Du den Motorradfahrer gesehen, Dein Freund aber nicht? Da war Dein Freund offenbar sehr unaufmerksam, was deutlich für seine Schuld spricht. Wenn die schwangere Freundin auf dem Beifahrersitz Wehen spürt, dann kann es natürlich vorkommen, dass man unaufmerksam ist, jedoch ist das im Hinblick auf die Schuldverteilung keine Ausrede.

Zitat:
Dann noch eine andere frage mein freund ist aufgefallen das sein tüv abgelaufen war seid 3 Monaten ca. könnte das noch ein problem werden?


Auf die Schuldverteilung am Unfall wirkt sich das nicht aus, jedoch wird Dein Freund deswegen ein Bußgeld erhalten.

Zitat:
da wussten wir gleich da muss Polizei kommen.


Daher wird Dein Freund sowohl wegen des abgelaufenen TüV als auch wegen seiner anderen Verkehrsverstöße ein entsprechendes Bußgeld erhalten.

Zitat:
im nachhinein kam der Polizist zu uns und meinte der motorradfahrer meinte seine hand tut weh, das geht jetzt irgendwie zur Staatsanwaltschaft.


Dann gibt es auch noch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Deinen Freund. Bei so einer geringfügigen Verletzung wird das aber wahrscheinlich eingestellt.

Wenn der Motorradfahrer einen geschickten Anwalt einschaltet, dann könnte Dein Freund die Alleinschuld bekommen.

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#4
 Von 
Lauri29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Antwort geht an hh. Er hat sich nicht rechts eingeordnet sondern links. Er hat sich auch abgesichert, ich bin keine normale beifahrerin. Ich sichere alles auch nochmal doppelt ab. Er hatte auch geblinkt aber meiner Meinung nach war der motorradfahrer sehr schnell unterwegs. Da galt keine Tempo 30 aber wen ein Auto abbremst und nach links blinkt wieso gibt man dann Gas und will überholen? Das hab ich in der Fahrschule so nicht gelernt. Da darfst du mir vertrauen das er davon nicht abgelenkt war da er so nicht ist, leider. Ich kann ja nur von mir sprechen das ich gesehen habe das er ausgehohlt hat aber als ich das gesehen habe ist es schon passiert. Ich bin da erlich gesagt anderer Meinung genauso wie die Polizei uns auch das Gefühl vermittelt hatte das der motorradfahrer schuld ist und das wusste der Mann auch weil so hat er sich auch verhalten. Ich bin ja Zeuge und ich finde wen dann muss das ganze fair bleiben und ich finde das einzigste was ihm vorgeworfen werden könnte wäre das er sich nicht richtig abgesichert hatte aber mir kann kein mensch sagen das ich jetzt immer überholen darf obwohl jemand blinkt und abbiegen will.

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#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Den Motorradfahrer hat aber offensichtlich übersehen. Das ist nun einmal Fakt. Gemäß StVO gilt beim Wenden eine besondere Sorgfaltspflicht. Daher trifft den Wendenden bis auf einige wenige Ausnahmefälle immer mindestens eine Teilschuld. Ich sehe hier keinen Ansatzpunkt um diese herum zu kommen.

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Ich sehe hier sogar die Hauptschuld bei Deinem Freund, da man beim Wenden die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen muss. Das dies nicht geschehen ist, wurde durch den Unfall belegt.

Möglicherweise könnte man dem Motorradfahrer ein Mitverschulden wegen Überholens bei unklarer Verkehrslage anlasten. Ob die Verkehrslage unklar gewesen ist vermag ich in Unkenntnis der Örtlichkeit und nur aufgrund der einseitigen Sachverhaltsschilderung nicht zu beurteilen. Für die Behauptung, dass der Motorradfahrer gerast sei gibt es keinen belastbaren Hinweis. Die diesbezügliche Behauptung ist nicht glaubwürdig und in der Argumentation unlogisch.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16967 Beiträge, 5888x hilfreich)

Auch ich sehe die Hauptschuld beim Autofahrer. Die besondere Sorgfaltspflicht beim Abbiegen nach links wurde, wie bereits mehrfach geschildert wurde, nicht beachtet.

Zitat (von Lauri29):
Warum soll mein freund da jetzt Teilschuld haben
siehe dazu: https://verkehrslexikon.de/Module/Rueckschau.php

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#8
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Lauri29):
Da galt keine Tempo 30 aber wen ein Auto abbremst und nach links blinkt wieso gibt man dann Gas und will überholen?


Das ist ja genau die Gefahr, wenn man auf offener Strasse einfach stehen bleibt und wenden will..... Damit kann man als anderer Verkehrsteilnehmer schlecht rechnen. Und es ist ja nicht so, dass der Motorradfahrer unschuldig wäre, nur eben auch nicht die alleinige Schuld trägt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Du hast nach Meinungen gefragt.

Die hast du mit Begründung erhalten. Passen müssen sie Dir nicht. Und entscheiden werden eh andere.

Aber Deine Aussage das ein Motorradfahrer einen PKW der nach links blinkt mit sogar relativ hoher Geschwindigkeot dann noch links überholt mag zutreffen, klingt für mich aber absolut unglaubwürdig.

Zitat (von Lauri29):
der motorradfahrer hat selbst bei der Polizei zu gegeben das er dachte mein freund wollte rechts bei der Kreuzung abbiegen und wollte ihn deshalb links überholen.

Lässt zumindest an rechtsblinken denken.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10685 Beiträge, 4205x hilfreich)

Meine Güte.... eine Textwand die Vicky Pollard vor Neid erblassen lässt.

Zitat (von Lauri29):
motorradfahrer angerast...Mann flog ...in... Gebüsch, stand ... sofort wieder auf... Motorrad nur ein paar Kratzer .... Audi a4 avant ...vorne komplett kaputt... seitenspiegel ... eingedrückt ... Scheibe zersplittert.


Das ist Ihre Schilderung und offensichtlich auch Wahrnehmung.
Wenn man allerdings die Grundregeln der Physik berücksichtigt, ist da allerdings so einiges nicht miteinander vereinbar.

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