Unfall mit Personenschaden am Beifahrer

1. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Unfall mit Personenschaden am Beifahrer

Ein Bekannter von mir ist unlängst gegen eine Leitplanke gefahren. Seine Beifahrerin wurde leicht verletzt, ansonsten entstand lediglich SChaden an seinem eigenen Wagen. Er erhielt dann einen Strafbefehl wegen der verletzten Freundin. Kann mir jemand erklären, aus welchem Grund bei Personenschaden automatisch ein Strafbefehl erlassen wird? Immerhin ist es nicht so, dass die Geldstrafe an den Beifahrer geht (quasi als Schmerzensgeld), und man kann ja auch eigentlich davon ausgehen, dass der Beifahrer aus eigenem Interesse in den Wagen eingestiegen ist. Zumal Schmerzensgeld Beifahrerin auch nicht verlangt wurde. Soweit ich weiss, wird doch ein simpler Haftpflichtschaden (ich rempele auf der Treppe versehentlich einen Kollegen an, der dann stürzt) nicht mit Geldstrafe geahndet...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat:
Kann mir jemand erklären, aus welchem Grund bei Personenschaden automatisch ein Strafbefehl erlassen wird?

Weil Körperverletzung eine Straftat ist und bei eindeutiger Aktenlage der Strafbefehl das effektivste Mittel der Ahndung ist.

Bei komplexeren Sachverhalten oder wenn der Strafbefehl nicht akrzeptiet wird, kommt es zur Verhandlung vor Gericht.



Zitat:
Soweit ich weiss, wird doch ein simpler Haftpflichtschaden (ich rempele auf der Treppe versehentlich einen Kollegen an, der dann stürzt) nicht mit Geldstrafe geahndet...

Vermutlich weil da in aller Regel nicht die Polizei gerufen wird, und diese daher gar nichts davon erfährt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Aber strafrechtlich relevante Körperverletzung beinhaltet doch Vorsatz. Und der greift doch bei grober Fahrlässigkeit gar nicht, und ein versehentlich gebauter Unfall ist doch in den meisten Fällen nichts anderes, zumal wenn du nüchtern bist und nicht zu schnell unterwegs.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Was genau steht denn im Strafbefehl?



Und wie ganau kam das Kfz in die Leitplanke?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von H. Odensack):
Aber strafrechtlich relevante Körperverletzung beinhaltet doch Vorsatz.

Schau Dir mal §229 StGB an.

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